Seit September schon arbeitet in unser Kanzlei ein vierter Mann – Rechtsanwalt Thomas Kümmerle, unser Spezialist für das Verkehrszivilrecht.
Unsere Kanzlei hat stets das Ziel verfolgt, Rechtsdienstleistungen in nur sehr wenigen Gebieten anzubieten, dafür aber auf höchsten Niveau. Wir vertreten die Ansicht, es ist besser, sich mit einer Sache sehr gut auszukennen, statt in vielen Sachen nur mäßig. Mehr Qualität als Quantität war und ist unsere Devise.
Unser Dezernat „Motorradrecht“ hat sich im Laufe der Jahre weiter entwickelt, hin zum Verkehrszivilrecht: Wir haben Motorradfahrer zunächst auch dann vertreten, wenn sie Probleme mit Ihrem Auto hatten. Irgendwann beauftragte uns der erste Autofahrer, der über einen Motorradfahrer schimpfte, weil dieser ihm die Vorfahrt genommen hatte… Und auch unsere Fortbildungen waren meist auf Autofahrerprobleme focussiert.
Aber die Arbeit für den Kernbereich der Kanzlei – Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen – wurde auch nicht weniger.
Also haben wir einen neuen Arbeitsplatz eingerichtet – für Rechtsanwalt Thomas Kümmerle, der die Mandanten der Kanzlei nun vor allem bei der Regulierung von Verkehrsunfällen unterstützen wird. Ihm zur Seite steht Frau Uschi Logar, die als erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte u.a. seit vielen Jahren bereits die Ansprechpartnerin für unsere „Unfall-Mandanten“ war und ist.
Bei alledem, es bleibt dabei: Es ist natürlich immer die bessere Variante, wenn man einen Rechtsanwalt weder für eine Strafverteidigung noch für die Regulierung eines Verkehrsunfalls braucht.
Hat es – oder man Sie – aber erwischt, lieber Blogleser, dann ist die Kanzlei Hoenig mit nun vier Anwälten am Start. Rund um die Uhr, an sieben Tagen der Woche.