Wider das Vergessen

Mit fortschreitendem Alter wird man zunehmend vergeßlich. Und damit mir nichts durchrutscht, schreibe ich es auf. Als vielbeschäftigter Strafverteidiger ist das auf die Dauer natürlich eine Menge Zeug, was sich im Laufe eines Tages so ansammelt. Damit für die täglichen Notizen ausreichend Platz vorhanden ist, gibt es nun entsprechenden Speicherplatz in unserem Netzwerk:

QNap

Und wenn dann mal eine etwas längere Verteidigungsschrift ansteht – auch dafür reicht’s dann noch. Bei fünf mal 1.863,02 GB dürfte noch genug Platz für andere Spielereien sein.

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Lügt der Polizeipräsident?

Der Mandant übermittelt uns den Anhörungsbogen, nachdem er ihn ausführlich kommentiert hat.

Lüge

Dann schauen wir uns mal an, was sich der Polizeipräsident da zusammen gelogen hat. ;-)

Allerdings hat der Mandant bereits eine vorgefestigte Ansicht vom Herrn Polizeipräsidenten:

Spießer

Ob das allerdings einem klassischen Beweis zugänglich ist, werden wir noch einmal gewissenhaft überprüfen. Und dann zur gegebenen Zeit einen entsprechenden Beweisantrag stellen.

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Geschlossene Gesellschaft

Das Anwaltszimmer im Kriminalgericht Moabit hat seine eigene Atmosphäre. Es geht das Gerücht, die Ursache könne irgendwie mit dem Charakter der Strafverteidiger zu tun haben. Ohrringe bei Männern, Tätowierungen bei Frauen, Kostümträgerinnern und dreiteilige Seidenanzüge an schliptstragenden Männern … dieser Zirkel ist bunt. Genauso bunt wie die Mandantschaft.

Als Berufsanfänger vor vielen Jahren war ich bestrebt, diesem illustren Kreise anzugehören. Erste gemeinsame Verteidigungen mit erfahrenen Kollegen, das wiederholte Sehen und Gesehenwerden (vulgo: Schaulaufen) mit dicken roten Akten, atmosphärische Erzählungen davon, wie man den Polzeizeugen geknackt hat … und vieles mehr war für den Integrationsprozeß hilfreich.

Äußeres Zeichen der Zugehörigkeit war seinerzeit der Besitz eines Schließfachs im Nebenraum des Anwaltszimmers. Die Fächer waren knapp und ich mußte darauf warten, bis ich die Auszeichnung „Strafverteidiger mit Schließfach“ bekam. Erst mit der Schlüsselübergabe fühlte ich mich als vollwertiges Mitglied dieser verschworenen Gemeinschaft.

Schließfach

Seitdem sind lange Jahre vergangen, in dem ich meine Akten, meine Helme und Hüte in Schließfach Nummer 109 abgelegt habe, wenn ich sie (zwischendurch mal) nicht brauchte.

Im vergangenen Monat ist diese Aera nun zu Ende gegangen. Ich habe den Mietvertrag gekündigt und den Schlüssel an Frau Jacobs zurück gegeben. Die monatliche Miete spare ich für den Fall an, daß mir vielleicht irgendwann einmal der Hut geklaut werden sollte, der nun unverschlossen dem Zugriff Dritter preisgegeben in der Garderobe herumliegt.

Ich hoffe auf die Loyalität der Berliner Strafverteidiger, die mich hoffentlich deswegen nicht zwangsexmatrikulieren.

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Armer Strafverteidiger

Mit dem Mandanten hatte ich vereinbart, daß nach getaner Arbeit das vereinbarte Honorar fließen soll. Ich hatte die Hoffnung, daß diesmal nichts schief geht und auf den sonst üblichen Vorschuß verzichtet. Schließlich hat der Mandant einen ehrenwerten Beruf.

Irgendwas scheint aber abgestürzt zu sein. Deswegen habe ich dem Mandanten eine kleine Nachricht zukommen lassen:

Sehr geehrter Herr Wilhelm Brause.

Hier ist ein Schreiben der Staatsanwaltschaft eingegangen, das ich Ihnen gern übermitteln möchte. Leider fehlen mir die finanziellen Mittel für den Kauf einer Briefmarke.

Sobald die seit März offene Schlußrechnung ausgeglichen ist, werde ich zum Postamt gehen.

Bitte lassen Sie nicht allzu viel Zeit verstreichen, da in dem Brief der Staatsanwaltschaft irgendwas vom 15.06.2013 steht, was ich nicht so genau lesen kann. Ich wollte mir schon vor längerer Zeit mal ne neue Brille kaufen, aber auch dafür fehlen mir die Mittel.

Dank und Gruß aus Kreuzberg von
Carsten R. Hoenig
– Rechtsanwalt –

Vielleicht hat der Mandant ja Erbarmen mit seinem verarmten Strafverteidiger.

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Hals- und Beinbruch?

Bei den Trainings auf Rennstrecken wünschte der Veranstalter den teilnehmenden Moppedfahrern stets:

Und immer schön sitzen bleiben!

In den überwiegenden Fällen hat dieser Wunsch auch geholfen; nur wenn es sich nicht vermeiden ließ, war manchmal z.B. eine neue Felge vonnöten.

Deswegen haben ich mich über diesen Aufkleber doch sehr gewundert:

sitzenbleiben-2

Aber der klebte ja auch nicht auf einer abgesperrten Rennstrecke. ;-)

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Wir haben doch bezahlt!

Die Versicherung, die uns mit einem verspäteten Aprilscherz erfreute, sorgt sogar im Juni noch für Erheiterung. Nachdem ich die Klage auf die Reise in die Littenstraße geschickt hatte, meldete sich unser Mandant. Hoch erfreut berichtete er, dass der noch fehlende Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben worden war. Da freuten wir uns natürlich mit und ich berichtete auch dem Amtsgericht Mitte von diesem freudigen Ereignis.

In einem solchen Fall muss man nämlich die Klage entweder zurücknehmen oder aber den Rechtsstreit für erledigt erklären, je nachdem, ob die Klage der Gegenseite schon zugestellt wurde oder nicht. Außerdem muss das Amtsgericht noch darüber entscheiden, wer die Kosten zu tragen hat. Steht alles in der Zivilprozessordnung.

Da die Klage tatsächlich bei der Versicherung noch nicht zugestellt worden war, nahm ich die Klage über den Zahlbetrag zurück und stellte, da noch ein paar Euro an Zinsen fehlten und auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten nicht bezahlt waren, den Klageantrag um. Keine große Sache. Die Versicherung rechnet einfach nach und zahlt. Rechtsstreit insgesamt erledigt. Nicht so diese Versicherung.

Erst kam ein Brief. Wir sollen die Klage nach Zahlung doch bitte zurück nehmen. Ja lesen die denn ihre Post nicht? Habe ich gemacht, fehlt aber noch was. Dann rief eine Schadensachbearbeiterin an, ich solle umgehend zurück rufen. Man soll ja gleiches nicht mit gleichem vergelten. Dass ist eine ganz schlechte Charaktereigenschaft, ich weiß. Aber da man mich auf meine Bitten hin vorher auch nie zurück gerufen hat, war ich nicht in Stimmung. Dann bekam das Gericht auch einen Brief, man habe doch gezahlt und die Klage sei von diesem unkommunikativen Anwalt endlich zurück zu nehmen.

Die zuständige Richterin hat nun ihrerseits darauf hingewiesen, dass da noch ein paar Euro offen sind und dieser Brief der Versicherung nicht unterzeichnet war. Letzteres ist etwas misslich, weil die Zivilprozessordnung vorsieht, dass man ausdrücklich erklären muss, wenn man sich gegen eine Klage verteidigen will und das auch noch innerhalb einer ziemlich kurzen Frist. Verpasst man dies, kann das Gericht auf Antrag ein Versäumnisurteil erlassen. Und genau ein solches habe ich beantragt.

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Sehr geehrte Frau Anne Losensky

Sie schreiben am 6. Juni 2013 in der BZ, daß der „Prozess um den Tod von Jonny K. (20) mit zwei neuen Schöffen von vorn“ beginnt. Und berichten, daß am vergangenen Montag „der Prozess geplatzt“ sei. Als als Grund dafür geben Sie an:

… die „Besorgnis der Befangenheit“ eines der alten Schöffen.

Das ist so nicht richtig, zumindest nicht vollständig.

Es waren die BZ und das Schandmaul Ihr Kollege Schreibfink Thore Schröder, die hier die Ursache für die Notwendigkeit gesetzt haben, das Verfahren auf Null zu setzen. Das wissen Sie.

Deswegen ist es schäbig und scheinheilig – von Ihnen und Ihresgleichen -, nun die durch diese Art der Berichterstattung mittelbaren, aber vorhersehbaren Belastungen der Hinterbliebenen in Ihrem neuerlichen Artikel zu verwursten.

Um Ihren Duktus aufzugreifen: Widerlich, was Sie da veranstalten! Sie sollten sich schämen, Frau Losensky!

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Der Roland wird es unterlassen

Werbung per eMail ist grundsätzlich unzulässig. Es sei denn, der Empfänger hat dem Spamming zugestimmt oder seine Zustimmung kann vermutet werden. Das ist hinreichend bekannt. Nicht jedem, aber den meisten.

Diejenigen, die uns trotzdem mit ihren Lobpreisungen auf die Nerven gehen, müssen mit einer entsprechenden Abmahnung rechnen. Das geht ganz flott und macht keine Mühe mit unserem Textbaustein.

Je nach Reaktion (und Kompetenz) des Spammers geht es dann in die gerichtliche Runde oder in den Ordner mit den strafbewehrten Unterlassungserklärungen. Bei der Roland Rechtsschutz hat man meine Botschaft erstens verstanden und zweitens korrekt pariert:

Unterlassungserklärung

Man muß es den Juristen in der Deutz-Kalker-Straße lassen: Sie verstehen etwas von dem, was sie machen. Jedenfalls schon einmal grundlegend; der noch notwendige Feinschliff wird wohl noch irgendwann später erfolgen.

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Fettnapf oder Kompliment

Neben dem Strafrichter, etwas abseits, saß eine Frau. Ihn habe ich höflich mit „Herr Richter“ angesprochen. Soweit so gut, das gehört sich so.

Von der Frau habe ich mich freundlich mit „Frau Referendarin“ verabschiedet. Neinein, meinte der Richter, sie sei keine Referendarin, sondern vormals Staatsanwältin, jetzt Richterin auf Probe. Das werde jetzt mit allen Neulingen bei Gericht so gemacht, um sie an das kalte Wasser im Haifischbecken zu gewöhnen.

Jetzt weiß ich nicht, ob ich da in einen Fettnapf getreten bin oder ob die Richterin sich eigentlich geschmeichelt fühlen müßte. Denn das klassische Alter einer Referendarin hatte sie nicht mehr.

… is aber auch schwierig mit diesen Umgangsformen manchmal.

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Advogarant – ein kalter Spammer?

Vor ein paar Tagen lief über die Anwalts-Mailingliste eine Anfrage mit dem Titel:

Wer hat Erfahrungen mit Advogarant?

Ich möchte mich auf diesem Wege mit einer Antwort melden:

Bereits im Jahre 2003 wurde die Advogarant mit gerichtlicher Hilfe darauf hingewiesen, daß unerwünschte Werbung zu unterlassen ist. Seinerzeit habe ich mithilfe des Amtsgerichts Charlottenburg den Spammern auf die Finger geklopft:

Advogarant-spammt

(Klick auf das Bild führt zum kompletten Urteil.)

Zweierlei ist aus den aktuellen Beiträgen der Mailingliste zu entnehmen.

Zum einen geht es um die Effizienz einer Inanspruchnahme des Angebots. Dazu beispielhaft die Stellungnahme eines Kollegen aus Nordrhein-Westfalen:

… wir waren da mal vor Jahren, hat nix gebracht, haben wir wieder gekündigt.

Das deckt sich mit den Erfahrungen zahlreicher anderer Anwälte.

Zum anderen sind die Geschäftspraktiken des Unternehmens ein Thema. Ein Kollege fragte in die Runde:

Bin […] sehr verwundert, dass die mich anrufen.

Es geht also wieder einmal um unerwünschte Werbung, die die Spammer betreiben.

Bereits 2003 hatten sie Gelegenheit zu lernen, daß man Rechtsanwälten nicht mit Cold Calls und Spam auf die Nerven gehen sollte. Offenbar sind die Advogaranten beratungsresistent. Aber vielleicht führt der Vorschlag eines Kollegen aus dem Hessischen zu einem Effekt bei den Nervensägen:

Kaltakquise ist das einzige, dass die gut können, schicken Sie denen eine Abmahnung …

Das scheint der einzige Weg zu sein: Abmahnung, Einstweilige Verfügung und Verurteilung, insbesondere mit der Verpflichtung, die Kosten für diese Art der Fortbildung zu tragen. Die Kostenkeule und die Verbreitung des schlechten Rufs sind bewährte Mittel, auch Lernunwilligen das Rechnen beizubringen.

Pls RT! ;-)

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