Ein teures pädagogisches Fahrmanöver.
Eine alltägliche Meldung aus dem Polizeiticker:
Ein Verkehrsunfall, bei dem aus noch ungeklärter Ursache ein Auto gegen einen Baum geprallt ist. Die Beifahrerin (24 Jahre) verstarb an der Unfallstelle, der Fahrer (23 Jahre) überlebte den Unfall schwer verletzt.
Zu der menschlichen Tragödie kommt nun noch ein Ermittlungsverfahren. Sobald der Fahrer wieder ansprechbar ist, werden ihm von Polizei Fragen gestellt. Ihm wird mitgeteilt, daß gegen ihn wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird und er möge doch bitte seinen Führerschein „freiwillig“ herausgeben.
Es gibt (viele) Polizeibeamte, die machen sowas ganz behutsam. Und es gibt (ein paar) andere. Je nach Charakter und Fähigkeit.
In den zahlreichen (Un-)Fällen, die wir bisher in unserer Kanzlei bearbeitet haben, wurde es als hilfreich empfunden, daß wir sehr frühzeitig die Kommunikation mit den Ermittlern übernommen haben.
Ich vereinbare dann auch gern eine Aufgabenteilung mit dem Mandanten. Er bekommt den Job, wieder gesund zu werden. Um den Rest kümmert sich unsere Kanzlei. Wenn er dann wieder einigermaßen bei Kräften ist, kann er uns dann bei unserer Arbeit unterstützen. Vorher besser nicht.
Das sind Mandate, in denen nicht nur juristisches know how gefragt ist. Ganz besonders dann trifft das Zitat von meinem ehemaligen (Fachanwalts-)Ausbilder, Rechtsanwalt Gerhard Jungfer, zu:
Strafverteidiger sind säkularisierte Pfarrer.
… nicht jedermanns Sache …
Als ich diese Nachricht heute morgen zwischen zwei Tassen Espresso gehört habe, ist mir das Schokoladen-Müsli beinahe im Halse stecken geblieben.
Die EU-Finanzminister feiern sich selbst. Sie haben sich nach „siebenstündigen Beratungen“ darauf geeinigt, daß nicht mehr der Steuerzahler (also Sie, lieber Leser, und ich) dafür haftet, wenn ein Unternehmer seinen Laden in den Sand setzt.
Künftig müssen erst Besitzer, Gläubiger und Großanleger zahlen. Die Politik feiert den Beschluss als „Meilenstein“.
Daß Banken eine besondere Rolle in unserem Wirtschaftssystem spielen, wissen wir nicht erst seit dem 15. September 2008, dem Tag, an dem die Lehman Brothers Inc., diese mittlerweile legendäre US-amerikanische Investmentbank, Insolvenz beantragen mußte.
Ich nehme sicherlich (noch) nicht für unsere Kanzlei in Anspruch, „systemrelevant“ zu sein. Deswegen war und ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, daß es erst einmal an mein eigenes Portemonnaie geht und auch der Vermieter der Gewerberäume in die Röhre guckt, wenn ich das Unternehmen „Kreuzberger Strafrechtskanzlei“ in die Insolvenz führe. Das wird jedem anderen Unternehmer genauso gehen.
Nur diese Banker, die sind von dieser Normalität ein großes Stück entfernt, sie möchten gern andere Regeln für sich in Anspruch nehmen, fühlen sich als etwas ganz Besonderes. Sie möchten lustige Kunststückchen auf dem Drahtseil veranstalten, verlangen dabei aber, daß alle anderen aufpassen, daß sie sich nicht wehtun, wenn sie auf die Schnauze zu fallen drohen.
Nicht nachvollziehbar für mich ist diese Party, die jetzt veranstaltet wird, weil ab sofort normale Verhältnisse hergestellt wurden werden sollen. Vielleicht jedenfalls:
Nun werden die Verhandlungen mit dem Europaparlament aufgenommen, das dem Gesetzespaket zustimmen muss. Die erste Lesung findet vermutlich im Herbst statt.
Oder auch nicht.
Zitate und weiterführende Infos aus/in der Süddeutschen.
Und er hier, er hat auch noch was dazu zu sagen.
In einem Chat räumt die Frau ein, den Mandanten in ihrer Strafanzeige falsch belastet zu haben. Ich konnte einen screenshot des Chats anfertigen, der mir zunächst nur als Begründung für einen entsprechenden Beweisantrag dienen sollte.
Ich habe beantragt, den Facebook-Account der Frau sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen. Dem Antrag gingen die Ermittlungsbehörden nach. Die freundliche Polizei schickte ein sauber formuliertes Fax an Facebook:
Es gab eine schnelle und kurze Reaktion des „Facebook Law Enforcement Response Team’s“:
Und damit war die Sache dann für die Ermittler erstmal erledigt:
Nun kommt es darauf an, welchen Beweiswert die Staatsanwaltschaft meinem ScreenShot beimißt und wie standhaft sich die „Geschädigte“ bei ihrer Vernehmung als Opferzeugin erweist.
Spannend wird dann noch, wie sich die weiteren lustigen Ideen der Verteidigung auswirken, die sich aus diesem Ermittlungs-(Zwischen-)Ergebnis ergeben.
Auch wenn es zeitlich etwas knapp ist, aber spontanes Reagieren-Können gehört ja nun mal zur Grundausstattung eines jeden Strafverteidigers:
Ich gebe hier mal den
[Newsletter Nr. 212] Protestkundgebung am 26.06.2013
der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger weiter, die ihre Mitglieder zur Demo aufruft.
Liebe Mitglieder,
die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat wegen der Nachricht über die Verfolgung und Verhaftung unserer Kolleginnen und Kollegen in der Türkei in dem sog. KCK Verfahren im November 2011 bereits mehrfach an der internationalen Prozessbeobachtung in der Türkei teilgenommen.
Der vor Ort gewonnene Eindruck bestärkte uns bereits in der Vergangenheit in der Sorge, dass es sich um eine politische Einschüchterung unliebsamer Verteidigerinnen und Verteidiger handelt.
Seit einigen Wochen ist in der Türkei eine zunehmende staatliche Willkür, erneut auch gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, zu verzeichnen. Dabei werden insbesondere jene Anwältinnen und Anwälte kriminalisiert, die in politischen Strafverfahren verteidigen.
Wir rufen deshalb gemeinsam mit der VDJ e.V. und dem RAV e.V. zu einer Solidaritätsbekundung mit unseren Kolleginnen und Kollegen in der Türkei auf und bitten um Teilnahme an der
Protestkundgebung am Mittwoch, den 26.6.2013, um 14.00 Uhr
vor der Türkischen Botschaft Tiergartenstraße 19 – 21, 10785 BerlinEs wäre schön, wenn zahlreiche Kolleginnen und Kollegen in Robe an der Kundgebung teilnehmen.
Der Vorstand
Ich würde mich freuen, wenn auch der eine oder die andere Nicht-Strafverteidiger dort in Robe erscheinen würde.
Es geht nicht um ein Vermögen und es wird uns nicht ruinieren, wenn wir noch ein wenig warten. Aber bemerkenswert ist dieser – sicherlich freundlich gemeinte – Hinweis der Geschäftsstelle durchaus:
Also, ich erkläre das mal für den Laien verständlich:
Es liegt hier ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Das Gericht muß also einen Pflichtverteidiger bestellen (§ 140 StPO). Der Pflichtverteidiger wird dann im Auftrag des Gerichts für den Mandanten tätig. Dafür muß die Justizkasse eine gesetzlich vorgeschriebene Vergütung zahlen (nebenbei: etwa 20 % (bis zu 45%) unterhalb der gesetzlichen (Standard-)Vergütung für einen Wahlverteidiger).
Wenn der Verteidiger bestellt ist, muß er sofort die Tätigkeit aufnehmen. Das weiß der Gesetzgeber, deswegen hat er für diesen Fall vorgesehen, daß der Verteidiger auch sofort seine – zumindest die bereits angefallene – Vergütung verlangen kann, § 47 RVG. Das macht der Verteidiger mit einem Antrag, dem Kostenfestsetzungsantrag. So die Theorie.
Jetzt aber zurück zum Fall: Der Verteidiger ist bestellt, er ist bereits tätig geworden und er will/wird weiter tätig werden. Daher beantragt er nun, daß das Gericht (genauer: die Justizkasse des Landes) seine Vergütung dafür zahlt. Eigentlich kein Ding, alles im Rahmen der dafür vorgesehenen Gesetze.
Und nun bekommt der Verteidiger statt des verdienten Lohns aber die besagte Wartemarke: In drei Monaten möchte sich das Gericht den Antrag nochmal anschauen, wenn die Akte (hoffentlich) vom Gutachter wieder zurück gekommen ist. Und da dieser Gutachter einer von der bekannteren und beliebteren Sorte ist, können daraus auch schonmal vier oder fünf Monate werden.
Was dann nach Rückkehr der Akte auf der Geschäftsstelle folgen könnte, hatte ich bereits hier (an einem Berliner Beispielsfall) dargestellt.
Ganz bestimmt steht hinter diesem Prozedere kein böser Wille. Aber auch der schiere Wahnsinn (dem übrigens der Sachverständige auf die Spur geschickt wurde) ist keine Entschuldigung dafür, daß hier irgendwas heftig krumm läuft.
Wir werden uns darum bemühen, die Sache wieder gerade zu biegen. Aber ernsthaft.
Vereinbart, mit Notarsurkunde und allen Spielereien besiegelt, war die Zahlung in Raten, jeweils eingehend am 20. eines jeden Monats. Bei Verzug mit nur einer Rate soll die Gesamtsumme in durchaus nennenswerter Höhe sofort fällig werden. Das ging auch zweimal glatt, d.h. der freundliche Name des Schuldners schmückte rechtzeitig die Kontoauszüge. Danach wurde es kritisch …
Am 24. haben wir daher mal nachgefragt, wo denn die dritte Rate bleibt und selbstredend das üblichen Szenario mitgeteilt, was jetzt bevor steht. Außergewöhnlich an der ganzen Geschichte ist in diesem Fall allerdings, daß im Hintergrund § 14 Absatz 2 Ziffer 7 BRAO steht.
Es hat nur wenige Stunden gedauert, bis die Reaktion auf unsere Nachfrage eintrudelte:
Sehr geehrter Herr Kollege,
Ich habe gerade erfahren, dass die 3.Rate nicht eingegangen ist. Ich befinde mich bis morgen im Ausland, konnte aber recherchieren, dass der am 16.6 angewiesene Betrag am 19.6. zurückgebucht wurde. Seit dem 18.6. bin ich verreist.
Ich darf Sie daher bitten, keine der angekündigten Maßnahmen einzuleiten. Ich werde morgen die 3.Rate überweisen und Ihnen den Beleg dafür zukommen lassen.
Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Von meinem iPhone gesendet
Da hat wohl jemand aus reichlich Entfernung das Durchladen einer Winchester gehört. Dann hoffen wir mal, daß hier bis morgen niemand einen Krampf im Zeigefinger bekommt.
Ich habe einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt, der – wie üblich – auf dem Tisch des Bezirksrevisors landet. Und dort passiert Unglaubliches auf Blatt (Bl.) 78 der Akte:
Daß ich das noch erleben durfte!
Aber glaube niemand, daß jetzt die Auszahlung kommt. In Stichworten die weitere Entwicklung:
Die Gutschrift dieses Betrages erfolgte dann ein paar Tage später …
Das glaubt einem keiner, dem man das erzählt.
Und nebenbei bemerkt:
Es ist dem Gericht seit 5 Jahren bekannt, daß ich den Mandanten verteidige. Es gibt ca. 10 Kopien des Betreuerausweises in den verschiedenen Akten. Auch in der „Hauptakte“ zu diesem Verfahren.
Nur mal kurz überlegen:
Ich bin nicht der einzige Verteidiger, der beim größten deutschen Amtsgericht Kostenfestsetzungsanträge stellt.
Wundert sich hier irgend jemand noch?
Selbstverständlich hat es den betroffenen Protagonisten Gustl Mollath am schlimmsten erwischt. Die Details sind hinreichend bekannt. Betrachtet man aber die größere Fläche, auf der sich dieses Drama abspielt, läuft es einem eisekalt den Rücken runter.
Gestern habe ich über das Ermittlungsverfahren berichtet, das seit zwei Monaten gegen den Verteidiger, Rechtsanwalt Gerhard Strate, geführt wird, um mit einer einspännigen Retourkutsche von eigenen Fehlern abzulenken.
Ziemlich zeitgleich wird auf Telepolis berichtet, daß vertrauliche Telefonate zwischen der Verteidigerin Erika Lorenz-Löblein und Gustl Mollath von Mitarbeitern der forensischen Psychiatrie in Bayreuth abgehört wurden.
Die Gesprächsinhalte wurden laut Telepolis in einer vom Leiter des Bezirkskrankenhauses, Dr. Klaus Leipziger, sowie von der Oberärztin Ines Bahlig-Schmidt, verfaßten Stellungnahme verarbeitet, um die erneut prognostizierte Gefährlichkeit von Mollath weiter zu untermauern.
Eine vertrauliche Beschwerde des Patienten Mollath bei seiner Verteidigerin über kontroverse Sachverhalte, die sich innerhalb der forensischen Psychiatrie in Bayreuth abgespielt haben, wird abgehört und anschließend als Argument dafür benutzt, die Fortdauer der Unterbringung zu empfehlen. Ich glaub das einfach nicht!
Gegen diesen Eingriff wehrt sich laut Telepolis in einem Beitrag vom 23.06.2013 nun wohl auch die Münchner Rechtsanwaltskammer, die sich für meinen Geschmack aber nicht stark genug macht.
Es reicht meiner Ansicht nicht aus, wenn die Kammer dezent auf ein mögliches Verwertungsverbot von Inhalten dieses mitgehörte Telefonat verweist, und um Unterstützung der Rechtsanwaltskammer in Bamberg nachsucht. Es genügt auch nicht, wenn sich die Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer dafür einsetzen, dass Mollath „die Möglichkeit geschützter Telefonate mit seiner Verteidigerin eingeräumt wird.“
Dafür gibt es ein eindeutiges Gesetz, das die Vertraulichkeit von Verteidigergesprächen regelt und sie schützen soll! Es ist unter Strafe gestellt, wenn die Vertraulichkeit des Wortes verletzt wird! Jedenfalls in den meisten Teilen Deutschlands.
Den Lauschern gehören die Ohren abgeschnitten; ein Bewurf mit Wattebällchen ist nicht das geeignete Instrument, um öffentlich-rechtliche Rechtsbrecher wieder in die Spur zu bringen.
Seit 1844 ist zwar schon reichlich Wasser den Roten Main runter geflossen. Mit einer kleinen Korrektur paßt der alte Heine aber immer noch ganz gut:
Im düstern Auge keine Träne,
Sie sitzen am Webstuhl und fletschen die Zähne:
“DeutschlandBayern, wir weben dein Leichentuch,
Wir weben hinein den dreifachen Fluch –
Wir weben, wir weben![…]
Ein Fluch dem falschen Vaterlande,
Wo nur gedeihen Schmach und Schande,
Wo jede Blume früh geknickt,
Wo Fäulnis und Moder den Wurm erquickt –
Wir weben, wir weben!
Heinrich Heine: Die schlesischen Weber
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Verteidiger von Gustl Mollath, den Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem Strafverteidiger wird ein Verstoß gegen § 353d Nr. 3 StGB (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) vorgeworfen.
Wie Herr Strate in einer Pressemitteilung vom 20.06.2013 mitteilt, laufen die Ermittlungen der Hamburger Strafverfolger gegen ihn bereits sei gut zwei Monaten.
Gegenstand der Vorwürfe ist die Dokumentation des Verfahren gegen Gustl Mollath, die derzeit auf dem Stand vom 20.6.2013 ist und von Gerhard Strate fortlaufend ergänzt wird.
Herr Strate berichtet, daß die Staatsanwaltschaft Hamburg – wohl auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg – beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hamburg beantragt habe, alle Dokumente – mit Ausnahme der Schriftsätze der Verteidigung – aus dem Netz zu nehmen. Diesem Antrag ist Gerhard Strate – „in Absprache mit meinem Verteidiger“ – mit einer Erwiderung entgegen getreten, die er ebenfalls der Dokumentation beigefügt hat. (Nebenbei: Die darin enthaltene Argumentation sollte sich jeder bloggende Strafverteidiger auf der Zunge zergehen lassen.)
Bis zum heutigen Tage habe der Ermittlungsrichter nicht entschieden.
Bemerkenswert an dem gegen Gerhard Strate geführten und vermutlich von der Staatsanwaltschaft Augsburg initiierten Ermittlungsverfahrens ist der Umstand, daß die dieselben Strafverfolger auf seine 50 Seiten umfassende Strafanzeige vom 4.1.2013
gegen den 2004 als Richter am Amtsgericht Nürnberg tätig gewesen Herrn E. (Beschuldigter zu 1) sowie den damals wie heute als Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus in Bayreuth tätigen Herrn Dr. L. (Beschuldigter zu 2) wegen Verdachts der schweren Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB)
noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahrens eingeleitet, sondern die Strafanzeige nach § 152 Abs. 2 StPO (!) in die Rundablage befördern wollten.
Die Abgründe, die sich in diesem Komplex um Gustl Mollath auftun, sind für mich unfaßbar. Statt nun die bayerischen Ställe Augias‘ endlich mal aufzuräumen, greifen die Stallknechte denjenigen an, der den Mist sichtbar gemacht hat.
Gerhard Strate vermutet, daß das Thema „Mollath“ vor allem für Jurastudenten interessant sein dürfte; ich meine, daß sich das Verfahren um den Menschen Mollath hervorragend dazu eignet, den Nachwuchsjuristen zu zeigen, wie Rechtsstaat nicht funktionieren darf.
Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
www.hoenig.de.
Die Seiten unter www.kanzlei-hoenig.de sind auf dem Stand von 2019 und wurden/werden seitdem nicht mehr aktualisiert.
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