Arbeitsteilung nach einem Verkehrsvergehen

Eine alltägliche Meldung aus dem Polizeiticker:

Ein Verkehrsunfall, bei dem aus noch ungeklärter Ursache ein Auto gegen einen Baum geprallt ist. Die Beifahrerin (24 Jahre) verstarb an der Unfallstelle, der Fahrer (23 Jahre) überlebte den Unfall schwer verletzt.

Zu der menschlichen Tragödie kommt nun noch ein Ermittlungsverfahren. Sobald der Fahrer wieder ansprechbar ist, werden ihm von Polizei Fragen gestellt. Ihm wird mitgeteilt, daß gegen ihn wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird und er möge doch bitte seinen Führerschein „freiwillig“ herausgeben.

Es gibt (viele) Polizeibeamte, die machen sowas ganz behutsam. Und es gibt (ein paar) andere. Je nach Charakter und Fähigkeit.

In den zahlreichen (Un-)Fällen, die wir bisher in unserer Kanzlei bearbeitet haben, wurde es als hilfreich empfunden, daß wir sehr frühzeitig die Kommunikation mit den Ermittlern übernommen haben.

Ich vereinbare dann auch gern eine Aufgabenteilung mit dem Mandanten. Er bekommt den Job, wieder gesund zu werden. Um den Rest kümmert sich unsere Kanzlei. Wenn er dann wieder einigermaßen bei Kräften ist, kann er uns dann bei unserer Arbeit unterstützen. Vorher besser nicht.

Das sind Mandate, in denen nicht nur juristisches know how gefragt ist. Ganz besonders dann trifft das Zitat von meinem ehemaligen (Fachanwalts-)Ausbilder, Rechtsanwalt Gerhard Jungfer, zu:

Strafverteidiger sind säkularisierte Pfarrer.

… nicht jedermanns Sache …

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrs-Strafrecht veröffentlicht.

4 Antworten auf Arbeitsteilung nach einem Verkehrsvergehen

  1. 1
    hugo says:

    muss man seinen führerschein rausrücken? dieses „freiwillig“ kenne ich nämlich von einem bekannten der vor ein paar jahren auch gegen einen baum gefahren ist.
    er hingegen war zum glück alleine im fahrzeug

  2. 2
    RA Ullrich says:

    @ Hugo: Wenn die Polizei in so einer Situation nach einer „freiwilligen“ Herausgabe des Führerscheins fragt, dürfen Sie davon ausgehen, dass der Führerschein im Fall einer verneinenden Antwort sofort beschlagnahmt und sodann eine richterliche Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis herbeigeführt wird. Wenn der Führerschein freiwillig herausgegeben wird, wird er zunächst ohne richterliche Entscheidung sichergestellt, der Widerspruch kann aber nachgeholt werden. Ob die vorläufige Entziehung wirklich angeordnet wird, ist bei Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung Einzelfallfrage und hängt insbesondere davon ab, wie schwerwiegend der mögliche unfallauslösende Fahrfehler war.

  3. 3
    user124 says:

    ich hoffe mal, dass es nicht bei einer laienhaften „behandlung“ durch den rechtsanwalt bleibt. schließlich hat der mensch einen menschen getötet, vielleicht sogar einen geliebten menschen.
    also mir wäre dann eine noch weitere arbeitsteilung lieb, nämlich rechtsanwalt strafrecht und zivilrecht, dr. psycho die psyche und dr. arzt die gesundheit.

  4. 4
    ui-ui-ui says:

    Makaber, einen Schwerverletzten am Krankenbett wegen fahrlässiger Tötung zu befragen, aber ich traue es der Polizei zu nach eigenen schlechten Erfahrungen.