Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, versucht zu haben, sich in einem Spätkauf ohne Bezahlung mit Zigaretten zu versorgen.
Auszug aus dem Vernehmungsprotokoll.
Antwort:
Ich will hier nur soviel sagen: Ich wollte niemandes etwas Böses. Das habe ich der Frau auch zweimal gesagt. Ich hatte nur eine Spielzeugwaffe.
Frage:
Warum haben Sie auf die Polizei gewartet?
Antwort:
Ich will nichts mehr dazu sagen.
Frage:
Möchten Sie generell nichts mehr dazu sagen oder möglicherweise später nach Rücksprache mit einem Anwalt?
Antwort:
Ich will nichts mehr dazu sagen. Fertig aus.
Frage:
Es ist für die Beurteilung ihrer Person und der Straftat durchaus von Interesse wie und mit welcher Einstellung Sie diese Tat begangen haben. Was Sie vorher gemacht haben und was Sie persönlich dabei dachten und fühlten. Möchten Sie dazu vielleicht noch etwas sagen?
Antwort:
Nein. Ich will dazu nichts mehr sagen.
Frage:
Ist es Ihnen denn egal was jetzt mit Ihnen passiert?
Antwort:
Nein. Ich will nichts dazu sagen.
Frage:
Haben Sie einen Beruf?
Antwort:
Nein. Ich habe eine Lehre zum Gas- und Wasserinstallateur abgebrochen. Ich weiß nicht mehr in welchem Lehrjahr. Es war zu schwer für mich.
Frage:
Haben Sie sonstige Straftaten in der Vergangenheit begangen? Auch dazu hätten Sie das Recht, die Aussage zu verweigern.
Antwort:
Ich verweigere. Sie kriegen das schon raus.
Frage:
Heißt das Sie haben Straftaten begangen für die Sie noch nicht belangt wurden?
Antwort:
Nein, habe ich nicht.
Frage:
Haben Sie in Deutschland schon einmal eine DNA-Probe abgegeben?
Antwort:
Nein.
Frage:
Wären Sie bereit auf freiwilliger Basis eine DNA-Probe zu geben und der Untersuchung und Speicherung zuzustimmen?
Antwort:
Ja, na klar.
Frage:
Sie haben angegeben, nach [Ausland] zu wollen. Was hat es damit auf sich?
Antwort:
Nein, das habe ich nur so gesagt. Ich will in Deutschland bleiben.
Frage:
Sie haben das schon einmal gegenüber einem Polizeibeamten angegeben.
Antwort:
Das stimmt. Ich habe das geschauspielert. Wäre das denn möglich?
Frage:
Nach [Ausland] im Moment wahrscheinlich eher nicht. Möchten Sie denn in ein anderes Land, wo Sie möglicherweise Familie haben?
Antwort:
Nein. Ich will nicht mehr reden. Ich will zurück in die Zelle, eine rauchen.
Frage:
Eine letzte Frage: Über wieviel Geld verfügen Sie monatlich?
Antwort:
380 Euro vom Jobcenter.
Frage:
Stehen Sie unter rechtlicher Betreuung?
Antwort:
Ja, sein Name ist Gottfried Gluffke.
Der Beschuldigte ist deutlich erkennbar psychisch krank. Die Art und Weise der Tatbegehung trägt bereits klare Hinweise auf eine dringend behandlungsbedürftige Psychose. Ihm gelingt es gleichwohl, sieben(!) Mal deutlich zu machen, daß er nicht weiter aussagen möchte. Dem Vernehmungsbeamten ist das alles völlig Wurscht, er arbeitet stur sein Programm ab und fragt munter weiter.
Sieben Mal wurde protokolliert, wie der gnadenlos überlegene Polizeibeamte sich rücksichtslos über ein elementares Grundrecht eines Beschuldigten hinwegsetzt. Wie oft wohl wurde es während dieser Vernehmung nicht protokolliert?
Der Beschuldigte kann sich an die Vernehmung nicht mehr erinnern. Zur Zeit der Vernehmung war er auf Psychopharmaka- und Nikotin-Entzug. Jetzt wird er im Justizvollzugskrankenhaus behandelt.
Der Polizeibeamte ist weiter im Dienst.