CSU-Uhl und (seine) gewaltbereite braune Banden

Dem CSU-Politiker Hans-Peter Uhl wird von allen Seiten außerhalb seines Wirkungskreises rassistische Hetze vorgeworfen, „mit der die CSU braune Banden zur Gewalt ermutigt“ (Linksparteichef Bernd Riexinger). Die Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer bescheinigte diesem Bayern „beim Schüren fremdenfeindlicher Ressentiments“ sei er „immer ganz vorne mit dabei“. Selbst der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, die immerhin Koalitionspartner dieser süddoitischen Populistenpartei ist, spricht es offen aus: „Wer eine solche Melodie intoniert, bereitet den Tanz für die Rechtsextremen.

Motiv für diese deutlichen Worte ist die widerwärtige Scharfmacherei, mit der sich der Bayern-Uhl an die Öffentlichkeit wagt und auf Stimmungsfang beim Nazipack geht.

Die Mir-san-Mir-Extremisten verlangen, es müsse „alles getan werden, um Missbrauch von Sozialleistungen zu verhindern.“ Dieser Uhl fordert – wider, zumindest aber ohne besseres Wissen – ein härteres Vorgehen gegen Armutsmigration aus Rumänien und Bulgarien.

Es waren kriminelle Parteimitglieder der CSU, denen vor gar nicht langer Zeit der massive Missbrauch von Steuergeldern nachgewiesen wurde. Wikipedia schreibt zu diesem Bayernpack:

Im Januar 1993 wurde bekannt, dass Streibl während seiner Zeit als bayerischer Finanzminister (1977?1988) Zuwendungen von Industrieunternehmen erhalten hatte. Streibl wurde vorgeworfen, sich aufgrund persönlicher Interessen beim Bundesministerium der Verteidigung für den Zuschlag des deutschen Flugzeugbauers Burkhart Grob Luft- und Raumfahrt GmbH & Co. KG beim Auftrag für das EloKa-System LAPAS eingesetzt zu haben. Dies soll vor allem im Gegenzug für zwei 1983 von seinem Freund (spanisch bzw. portugiesisch amigo) Grob finanzierte Privaturlaube in Brasilien und Kenia und als Dank für Parteispenden desselben geschehen sein. Streibl musste vor dem Landtag einräumen, zweimal auf Kosten Grobs Urlaub in Brasilien gemacht zu haben. Daneben soll Streibl auch beim Bundesministerium für Forschung und Technologie und der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung hohe Fördermittel für seinen Schulfreund Grob erwirkt oder erschlichen haben.

Eine solche Partei Gruppierung hat meiner Ansicht nach jedes Recht verloren, sich über die armen Menschen zu erheben, die zuhause nichts zum Essen bekommen, die größten Teils gut ausgebildet und mit Arbeitswillen nach Mitteleuropa gehen müssen und denen man dann hier bei uns das Arbeiten verbietet.

„Wer betrügt, der fliegt.“ Das sollte man den Bayern und ihren Spezis entgegen halten. Oder ist sicher, daß sich seit 1993 in Bayern irgend etwas geändert haben könnte?

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Brandschutz in der JVA

457584_web_R_by_M.E._pixelio.deDer Leiter der süddeutschen Justizvollzugsanstalt hat mir das schlagende Argument selbst geliefert: Brandschutz!

Die Ermittlungsakten, die uns die Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hat, wurden mal wieder in Umzugskartons geliefert. Zwei dicke Dinger, prall gefüllt mit Pappe und Papier. Nach entsprechender Behandlung konnten wir den Umfang reduzieren auf eine handelsübliche DVD. Der Paketdienst hat die Kisten dann wieder zurück zur Staatsanwaltschaft gekarrt.

Nun stellte sich die Frage: Wie bekommt der Mandant Einsicht in die Akten? Der übliche Online-Zugang auf unsere elektronischen Akten ist ihm leider nicht möglich. Einen Internetzugang im Knast haben nur die wenigsten Häftlinge (und dann meist auch nicht legal).

Einen Computer wollte JVA-Leitung dem Mandanten aber zunächst auch nicht zur Verfügung stellen. So ein Teufelszeug in einer Untersuchungshaftanstalt … das geht ja nun mal überhaupt nicht!

Also habe ich vorgeschlagen, ich drucke unsere DVD aus, packe das Papier in Kartons (siehe oben) und beauftrage einen Paketdienst …

Aber das gehe ja auch nicht, meinte der Chef vom Knast. Zumal ich darauf bestand, daß die JVA für die Datensicherheit verantwortlich sei, wenn der Mandant – aus welchen Gründen auch immer – daran gehindert ist, auf das Papier und die Inhalte aufzupassen. Ich dachte da an einen zusätzlichen, abschließbaren Raum, der für die Ordner zur Verfügung gestellt werden sollte.

Entscheidend für den Oberaufseher war aber nicht das Platzproblem, sondern der Brandschutz. Und da unsere Kanzlei nicht über feuerfestes Papier verfügt, haben wir uns darauf einigen können: Ich schicke dem Mandanten eine DVD mit den Akten und die Justizvollzugsanstalt stellt ihm einen Laptop zur Verfügung.

Na bitte, geht doch.

Bild: M.E. / pixelio.de

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Weihnachtspäckchen nach Bayern

Bevor es nun durch die ruhige Kreuzberger Nacht nach Hause geht, noch schnell ein Gehörlosen-Päckchen nach Landshut:

Weihnachtspäckchen

Ich bin mir ziemlich sicher, daß das Auspacken erst im neuen Jahr stattfinden wird, aber egal: § 33a StPO dürfte ohnehin bei diesem Gericht schon den Stellenwert von Krawatten- und Socken-Geschenken haben.

Schauen wir mal, wie’s danach dann weiter geht.

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Verbiegender Rechtsanwalt

Ein unspektakulärer Verkehrsunfall, zu dem sich bereits vor Ort ein Zeuge gemeldet hat. Da unser Mandant leicht verletzt war, wurde gegen den Unfallgegner zunächst ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. In diesem Ermittlungsverfahren schrieb die Polizei den Zeugen an und bat ihn um seine Zeugenaussage. Die kam recht flott:

Verbiegender Anwalt

Der mißtrauische Zeuge liegt mit seiner Vermutung, an dem Unfall sei ein verbiegender Rechtsanwalt beteiligt, nicht völlig daneben. Der Fahrer des VW, dessen Blech verbogen wurde, ist Anwalt. Na, hoffentlich biegt das liebe Gericht das wieder gerade.

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Glaskugelregulierung

Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung eines Verkehrsunfalls gehört es, dass man die polizeiliche Unfallermittlungsakte anfordert, um sich ein Bild von der Unfallaufnahme, den gesicherten Spuren zu machen und die Aussagen gegebenenfalls vernommener Zeugen abzugleichen.

Diese Informationen sind wichtig, um abschätzen zu können, ob Schadenersatzansprüche voll oder vielleicht wegen eines Mitverschuldens des Mandanten nur nach einer Haftungsquote reguliert werden können. Kurz ausgedrückt, ohne Akte keine Kohle.

Die Übersendung einer Akte lässt sich die Justiz bezahlen. Jede Aktenübersendung kostet 12 Euro.

Bei unseren rechtsschutzversicherten Mandanten genügt es, die Kostenrechnung mit der Bitte um direkte Zahlung an die Versicherung zu schicken. Wir bekommen dann in aller Regel eine kurze Rückmeldung, dass man die Kosten wunschgemäß angewiesen hat. Selbst bei dieser Versicherung klappt das problemlos.

Nun schreibt uns die Rechtsschutz Union auf unsere Bitte die 12 Euro zu zahlen:

Wir weisen darauf hin, dass Maßnahmen die der Sachverhaltsaufklärung oder der Beschaffung von Beweismitteln dienen von uns bedingungsgemäß nicht übernommen werden können. Hierzu zählen z.B. Kosten für die Anschriftenermittlung, Registerauskünfte, Akteneinsicht, EMA-Anfragen, Kosten eines Privatgutachtens etc (vgl. Harbauer, ARBKommentar, § 2 Rdnr. 33).

Wir fassen zusammen. Fast alles was der Anwalt braucht, um überhaupt arbeiten zu können, nämlich Informationen, zahlt diese Rechtsschutz nicht.

Macht nichts, wir haben ja dieses wichtige Utensil in der Kanzlei. Da brauch es keine Akte.

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Wer zu lange auf der Kreuzung steht, geht leer aus

Wer kennt die Situation nicht. Man steht mitten auf der Kreuzung und möchte links abbiegen. Es dauert und dauert, weil die vor einem stehenden Abbieger nicht aus dem Knick kommen. Und dann schaltet die Ampel für den Querverkehr auf Grün.

Spätestens jetzt hat man ein Problem. Man steht nämlich im Weg herum, müsste die Kreuzung eigentlich räumen, darf aber auch den Querverkehr nicht gefährden. Und je länger man überlegt und herumsteht, umso teurer wird es. Sagt jedenfalls das Berliner Kammergericht.

Dort verlangte die Klägerin ihren Schaden wenigstens zu 2/3 ersetzt, nachdem sie schon beim Landgericht gescheitert war. Das Kammergericht fand an dem Urteil des Landgerichts allerdings nicht auszusetzen und riet an, die Berufung zurückzunehmen.

Grundsätzlich ist das Räumen der Kreuzung zu ermöglichen. Kommt es zu einem Unfall haftet der Kreuzungsräumers in der Regel nach einer Quote von 1/3. Aber keine Regel ohne Ausnahme.

(…) Je länger ein Kreuzungsräumer auf der Kreuzung verharrt, wird dieser beachten müssen, dass der übrige Verkehr daraus schließen kann, er werde nicht weiterfahren. Ein solcher Kreuzungsräumer darf nicht an- oder weiterfahren, ohne sich vergewissert zu haben, dass ein Zusammenstoß mit einfahrenden Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 56, 146 = NJW 1971, 1407, 1409). Fährt der Kreuzungsräumer in dieser Situation unbedacht an, kann dies zu einer Abweichung von der Regelhaftung des Kreuzungsräumers von 1/3 führen (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1977 – 12 U 767/77 – DAR 1978, 48, Urteil vom 26. Oktober 1992 – 12 U 5056/91 – VM 1993, 35 Nr. 50); das gilt vor allem dann, wenn der Teilnehmer des Querverkehrs sich sicher sein konnte, dass der hängengebliebene Kreuzungsräumer ihm die Vorfahrt lassen werde (vgl. BGH, a.a.O.).

Nachlesen kann man das Ganze hier: KG, Beschluss vom 08.09.2008, Az: 12 U 194/08

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Perun.net berichtete, daß die Plugin-Sammlung „Jetpack“ in der Version 2.7 die Möglichkeit bietet, Beiträge automatisch auch auf Google+ zu veröffentlichen. Ich probiere das mit diesem Beitrag jetzt mal aus.

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