Geblitzt per „Laser-Säule PoliScan“

Da sieht man es mal wieder. Die bei ihrer Installation 2012 hoch gelobten Laser-Säulen PoliScan der Firma Vitronic sind auch nur bedingt geeignet, dem Verkehrsteilnehmer Geld und Führerschein aus der Tasche zu ziehen.

PoliScan

Das ist ein Bild, das von der Säule am Halleschen Ufer in Kreuzberg geschossen wurde, weitere dieser High Tech Geräte stehen in der Schloßstraße in Steglitz und an der Bornholmer Straße in Prenzlauer Berg.

Klar, die Bußgeldbehörde schickt dem Halter des Autos erst einmal einen Anhörungsbogen mit dem Ergebnis der Messung. Ohne Foto. Wenn der dann zurück schreibt, wer der Fahrer zur Zeit der Aufnahme gewesen ist, macht der Polizeipräsident den Sack zu und verschickt den Bußgeldbescheid.

Und steht dann erst einmal der Fahrer zur Tatzeit fest, hilft nur noch ein gut ausgebildeter Verteidiger, dem man eigentlich unnötig das Leben schwer gemacht hat. Um die Folgen einer solchen Momentaufnahme – Bußgeld, Fahrverbot, Punkte – zu vermeiden, wäre es einfacher gewesen, sich erst einmal durch eine vollständige Akteneinsicht den Überblick über die Qualität der Beweismittel zu verschaffen. Dann erkennt man recht schnell, daß in so einer Laser-Säule auch nur Wasser gekocht wird:

Fahreridentität (-)

Wie Sie sehen, sehen Sie nichts: Dieses Bild wurde am hellichten Tag aufgenommen. Und zwar nachmittags in Richtung Osten. Also mit der Sonne im Rücken. Eigentlich unter optimalen Bedingungen. Und trotzdem ist hier aber auch rein gar nichts zu erkennen, was für die Indentifizierung des Fahrers herhalten könnte.

Die Konsequenz der Akteneinsicht durch den Verteidiger und dessen knappe Verteidigungsschrift war in diesem Fall die Einstellung des Verfahrens.

Wenn man also vermeiden möchte, mit Bußgeld, Fahrverbot und Punkten überzogen zu werden, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Gnadenlos vorschriftsmäßig zu fahren oder sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht (von diesem hier zum Beispiel) verteidigen zu lassen.

Nun gut, es gibt nochwas: Unsere Selbstverteidigung in Bußgeldsachen.

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 71

Strafverteidiger,Berlin,,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Winkeladvokaten und Dorfbürgermeister

Herr Dr. Andreas R. J. Schnee-Gronauer beweist eindrucksvoll:

Durchschnittlicher CSU-Politiker ist mindertalentiert.

Ich meine, der Kollege hätte sich gar nicht so viel Mühe machen müssen mit seinem zutreffenden Blogbeitrag. Diesen Beweis führt Herr Hans-Peter Friedrich, Minister a.D., und CSU-Politiker selbst. Er wird im Spiegel zitiert:

Es war meine Pflicht, das zu machen – ich kann das gar nicht verstehen, wie man das anders sehen soll, es sei denn, man ist Winkeladvokat oder Rechtspositivist.

Große Güte, was für ein talentierter Staatsmann! Oder Dorfbürgermeister?

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Selbstanzeige, so endet das, jedenfalls hier

Unsere Mandantin hat freundliche Post bekommen, von der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen (FuStra) Berlin.

Selbstanzeige

Auf dieses Schreiben haben wir still gewartet und erst jetzt tönen wir herum:

Inzwischen ist alles legal. Der Fall ist damit auch aus Sicht der Steuerbehörde bereinigt.

Bis zum Eingang dieses Schreibens haben wir demütig geschwiegen und regelmäßig ein Kerzlein in der Kanzlei-Kapelle angezündet. Das hat funktioniert. Ist nicht jederfraus Sache, ich weiß.

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 70

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 77

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Die Auflösung des Bilderrätsels

Wie am Freitag versprochen heute nun die Anwort auf die Frage, was bei dem Verfahren herauskam.

Der Verteidiger hat die Bußgeldbehörde hinsichtlich der Folgen dieser angeblich festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeit in einer Verteidigungsschrift beraten. Hier der Wortlaut der Beratung:

Verteidiger-OWi-5

Nach langem Nachdenken und intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage ist der überaus kompetente, hervorragend ausgebildete und stets zuverlässig arbeitende Sachbearbeiter zu dem folgenden, einzig zutreffenden Ergebnis gekommen:

Verteidiger-OWi-6

Ich grüße an dieser Stelle gern freundlich zurück!

Die richtige Antwort auf die Herauskommens-Frage war also das

Freibier für den Verteidiger.

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Gnadenerweis übers Notruftelefon

Ein Anruf über unser Notruftelefon:

Anrufer teilt mit: In seiner Sache wurde das Gnadengesuch angenommen.

Das muß wohl gestern bei ihm in der Post gewesen sein. Motivation für mich, dann heute doch nochmal kurz in die Kanzlei zu fahren, um unseren Posteingang zu checken. Und um ein Kerzlein anzuzünden.

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Fall Edathy: Pressekonferenz der StA Hannover

Am 14.02.2014 hat es eine Pressekonferenz der der Staatsanwaltschaft Hannover gegeben, in der Jörg Fröhlich für die Ermittlungsbehörde Auskünfte über das Ermittlungsverfahren, dessen Einleitung und dessen aktuellen Stand gegeben.

In dieser gut eine Stunde andauernden Konferenz erfährt der (geduldige) Zuhörer Einiges über die Art und Weise, wie eine Staatsanwaltschaft an so ein prickelndes Verfahren herangeht. Ich habe es – losgelöst vom konkreten Fall – als sehr kurzweilig empfunden und wieder etwas mehr über die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft gelernt.

Meine Empfehlung daher: Die gute Stunde vor dem Monitor lohnt sich.

Auffallend ist, wie häufig in kritischen Fällen, die felsenfeste subjektive Überzeugung der Staatsanwaltschaft, alles richtig gemacht zu haben. Wenn überhaupt Fehler gemacht wurden, dann nicht von dieser Staatsanwaltschaft, und wenn doch, dann nicht von diesem Staatsanwalt. Aber wahrscheinlich sind es ganz andere (unbekannte), bei denen die Informationen durchgesickert sind, daß gegen Herrn Edathy ermittelt wurde.

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American Dream für deutsche Kiffer?

Freiheitsstatue_NYC_fullEs mag mit der Zeit zusammen hängen, in der ich versucht habe zu vermeiden, erwachsen zu werden. Das Zeug, was aus den USA zu uns rüberschappte, hat mir damals nicht gefallen und gefällt mir heute immer noch nicht. Ich trinke keine Coca Cola, esse nicht bei McDonald’s und fahre keine Harley.

Jetzt scheint es aber einen amerikanischen Trend zu geben, der mir gefallen könnte: Die beginnende Legalisierung von Marihuana.

Wer möchte, bekommt heute bereits in 18 Bundesstaaten und auch in der Hauptstadt Washington Cannabis auf Rezept. Welche Krankheit man haben muß, um an das Dope kommen, ist noch unterschiedlich geregelt. Die einen möchten erst eine Krebsdiagnose, in California reicht schon ein „Ich habe Rücken“.

Die Bundesstaaten Colorado und Washington verlangten Ende 2012 in einem Referendum die komplette Freigabe für alle Erwachsene.

Und selbst der Präsi räumt ein, ein Cannabiskonsument gewesen zu sein. Wenn man manchem bayerischen Hardliner glauben mag, ist er es immer noch: Einmal Kiffer, immer Kiffer. Auch wenn Barak O. aktuell wieder zurück rudert und das Rauchen von Marihuana als „schlechte Idee“ und „Laster“ bezeichnet.

Laster hin, Betäubungsmittelgesetz her. Ich habe das Kiffen auch schon vor langer (rechtsverjährter!) Zeit aufgegeben. Deswegen kommt dieser neue Trend aus den USA für mich zu spät. Aber vielleicht erlebe ich dann doch noch das Ende dieser Prohibition bei uns.

Denn wenn jetzt schon den Banken in den USA erlaubt wird, (mittelbar) mit Cannabisprodukten zu handeln, dann kann es nicht mehr lange dauern, bis auch die Deutsche Bank Existenzgründungs-Darlehen an Drogen-Händler vergibt.

In diesem Sinne: Prost!

Weiterführende Hinweise in der Springer Presse, z.B. hier und hier.

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