Es läßt sich nicht verhindern: Auch Autofahrer werden mit der Zeit älter. Und mit dem Alter beginnt dann der Schwund der Leistungsfähigkeit. Das ist auch der Behörde bekannt, die für den Erhalt des wichtigsten Teils für das menschliche Überleben zuständig ist – der Fahrerlaubnisbehörde.
Hier stellen sich ganz besondere Anforderungen an den Verteidiger, der einen betagten Mandanten vor den Zweifeln dieser Behörde bewahren will. Denn wenn es dort erst einmal zweifelhaft erscheint, daß der Alte noch zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein könnte, geht es ab zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Und deren Ausgang ist bekanntlich eine der größten Unbekannten seit der Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest an den größten existierenden Computer des Universums.
In einem von uns verteidigten Fall ging es um einen relativ überflüssigen Verkehrsunfall, nach dem sich der Mandant spontan – und zwar sehr ungünstig – geäußert hatte. Dem Kundigen war klar, wir reden hier nicht mehr von einem fahrlässigen Verursachen eines Verkehrsunfalls mit (leichtem) Personenschaden (§ 229 StGB), sondern über die Fahrerlaubnis des hoch betagten Mandanten.
Es war nicht ganz einfach, dem freundlichen älteren Herrn klar zu machen, was da auf ihn zukommen wird, wenn er an seiner Altersweisheit festhält. Schlußendlich hat er sich aber erst überreden und dann professionell untersuchen lassen.
Mit einem extrabreiten Grinsen übermittelte uns der Mandant das Untersuchungsergebnis:

Das hat er doch selbstverständlich alles schon vorher gewußt!
Aber wir wissen, daß wir mit unserer – ehrkränkenden ;-) – Empfehlung, diesen eigentlich völlig überflüssigen Mobilität-Check zu machen, zum Erhalt seiner Fahrerlaubnis maßgeblich beigetragen haben.
Und dafür hat sich der versöhnte Mandant – unterstützt von seiner besorgten Ehefrau – auch bei uns herzlich bedankt.