Sie lernen dazu

Bei dieser Nachricht mußte ich zweimal hinschauen, bevor ich sie als Fake identifiziert habe:

Friendshomeco

Ich habe einen Account bei Paypal, die persönliche Anrede und keine sofort auffallende Rechtschreibefehler – Kriterien, die auf eine „echte“ Benachrichtung hindeuten.

Die Währung, USD, hat mich als erstes stutzig gemacht; ein Blick auf die URL, die hinter den Links steckt und die auf eine Seite mit arabischen Schriftzeichen führt, offenbarten dann, daß der Absender der potentieller Mandant eines Strafverteidigers ist.

Die Fliegenfänger haben dazu gelernt …

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Quod licet Ermittlungsbehörde …

Rudolf_von_Jhering_Büste_von_Ferdinand_Hartzer_1888Es ist schon bemerkenswert:

Wenn ein Verteidiger in einer Revisionsschrift zum Kammergericht oder zum Bundesgerichtshof nicht jede kleinste fieselige Formvorschrift genauestens beachtet, wird ihm (bzw. seinem Mandanten) das Rechtsmittel um die Ohren gehauen: Unzulässig, unbegründet. Und das meist auch noch „offensichtlich“.

Wenn allerdings eine Ermittlungsbehörde sehenden Auges eine Formvorschrift umgeht, hat das keine (in Worten: NULL) Konsequenzen:

Ein Verstoß der Ermittlungsbehörden gegen die Dokumentations- und Begründungspflicht im Falle der Anordnung einer Blutentnahme unter der Annahme von Gefahr im Verzuge nach § 81a Abs. 2 StPO begründet kein Beweisverwertungsverbot.

KG, Beschluss vom 09.10.2014 – 3 Ws (B) 507/14 – 122 Ss 147/14 (PDF)

Wenn „die“ wenigstens ehrlich wären, dann würden sie die Formvorschriften entweder gleich aufheben oder zumindest als bloße Höflichkeits-Empfehlungen kennzeichnen.

Damit dieser Klassiker nicht wieder in Vergessenheit gerät, sei er ein weiteres Mal hier zitiert:

Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit. Denn die Form hält der Verlockung der Freiheit zur Zügellosigkeit das Gegengewicht, sie lenkt die Freiheitssubstanz in feste Bahnen, daß sie sich nicht zerstreue, verlaufe, sie kräftigt sie nach innen, schützt sie nach außen. Feste Formen sind die Schule der Zucht und Ordnung und damit der Freiheit selber und eine Schutzwehr gegen äußere Angriffe, – sie lassen sich nur brechen, nicht biegen.

Rudolf von Jhering (* 22. August 1818, † 17. September 1892)

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Bild: via Wikipedia

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 81

Strafverteidiger,Berlin,,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Journallien wie Florian Flade und Lars-Marten Nagel

Die Verteidiger hatten zu Prozeßbeginn ausdrücklich darum gebeten, die Fotos von ihren Mandanten zu verpixeln. Die Medienvertreter haben sich daran gehalten. Besten Dank insoweit.

Die Herrschaften, die für die Gosse schreiben, namentlich Florian Flade und Lars-Marten Nagel, veröffentlichen den Namen und ein unverpixeltes Foto, das Jakob Hoff von einem der Angeklagten geschossen hat. Wo? In der für diese Art der Berichterstattung bekannten Springerpresse. Wo sonst.

Ob sich das Niveau, auf dem sich diese charakterschwachen Herren Florian Flade und Lars-Marten Nagel ihr FastFood verdienen, von dem Niveau unterscheidet, das den Angeklagten von der Staatsanwaltschaft unterstellt wird, kann ich nicht verbindlich ausschließen.

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Ein verdammt langer Tag

Chevrolet_Orlando_LTZ_1.8_–_Frontansicht,_16._April_2011,_HildenUnser Mandant brauchte ein größeres Auto und kaufte Ende 2012 bei einem Händler einen Chevrolet Orlando für knapp 20.000 Euro. Nach dem Bestellformular sollte es sich um einen EU-Import mit Tageszulassung und Herstellergarantie handeln. Der Mandant, glücklich über sein fast neues Auto, sah sich erst zu Hause die Papiere etwas genauer an und stellte fest, dass sein Chevrolet schon im Frühjahr 2011 erstmalig zugelassen worden war. Aber es kam noch besser. Anhand der Fahrzeugidentifikationsnummer fand er heraus, dass sein Chevrolet Ende 2010 in Deutschland gebaut und an einen ganz anderen Händler ausgeliefert worden war.

Die angebliche Tageszulassung war also ein zwei Jahre altes Auto, das dann auch noch durch mindestens zwei Paar Händlerhände gegangen ist. Nicht mehr ganz so glücklich mit seinem veralteten „Wanderauto“, ließ der Mandant uns den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und verlangte den Kaufpreis zurück. Der Händler weigerte sich. Das Landgericht Berlin musste bemüht werden. Wo Tageszulassung drauf steht, darf kein zwei Jahre altes Auto drin sein, meinte die Richterin (sinngemäß ;-) ) und verurteilte den Händler, das Auto zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.

Das Fahrzeug weist nicht die vereinbarte Beschaffenheit einer „Tageszulassung“ auf und ist nicht „neuwertig“. Dieses stellt einen erheblichen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB dar.

Gegenstand des Kaufvertrages war die Bestellung für ein EU-Importfahrzeug mit Tageszulassung. Bei einem Fahrzeug mit Tageszulassung ist es üblich, dass das Fahrzeug in seiner Beschaffenheit fabrikneu ist (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., S.145, Rn.640; BGH NJW 2005,1422,1423). Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als zwölf Monate liegen (BGH NJW 2004,160). Der dieser Entscheidung des BGH zu Grunde liegende tragende Gedanke der Fabrikneuheit ist auf die Bezeichnung EU-Importfahrzeug mit Tageszulassung übertragbar. Tageszulassungen sind eine besondere Form des Neuwagengeschäfts. Abzustellen ist auf den durchschnittlich informierten und verständigen Autokäufer, der bei dem Begriff „Tageszulassung“ erwartet, auch in diesem Fall ein fabrikneues Fahrzeug zu erwerben (BGH NJW 2005,1422).

Neu war der Chevrolet mit gut zwei Jahren Standzeit wahrlich nicht und auch die Weitergabe von einem Händler zum nächsten, ohne das dem Käufer zu sagen, fand das Gericht nicht gut.

Das Fahrzeug hatte mehr als einen Vorhalter beziehungsweise -besitzer, was einen weiteren Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB darstellt.

Zu der Eignung zur gewöhnlichen Verwendung gehört einem Fahrzeug grundsätzlich auch die Anzahl der Vorbesitzer (Palandt – Weidenkaff, BGB, 71. Auflage, § 434 Rn. 29). Die Angabe über Vorbesitzer ist ein für den Fahrzeugkäufer wesentlicher Umstand, wenn der Verkäufer das Fahrzeug selbst kurz zuvor von einem Zwischenhändler erworben hat.

In einem solchen Fall ist der Verkäufer zur Aufklärung verpflichtet, denn ohne einen entsprechenden Hinweis geht der Käufer davon aus, dass der Vertragspartner das Fahrzeug von demjenigen übernommen hat, der als letzter Halter in dem Kraftfahrzeugbrief eingetragen ist. (BGH v. 16.12.2009 VIII ZR 38/09; OLG Bremen NJW 2003,3713 f.).

Auch wenn unser Mandant sich ein paar 100 Euro für gefahrene Kilometer vom Kaufpreis abziehen lassen musste, das deutlich schlechtere Geschäft hat der Händler gemacht. Für knapp 20.000 Euro bekam er ein inzwischen 4 Jahre altes Auto mit gut 10.000 km mehr auf der Uhr zurück. Mal sehen als was er es dem nächsten Interessenten verkauft. Wenig gefahrener Gebrauchter aus erster Hand?

Das Urteil im Volltext (PDF): LG Berlin, Urteil vom 31.07.2014, 5 O 90/13

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Bild: Wikipedia

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 80

Strafverteidiger,Berlin,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Schöner Wohnen in Kreuzberg

Hier hilft Fensterputzen nur bedingt weiter:

Schöner Wohnen

Kottbusser Damm 6, Kreuzberg SO36

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 79

Strafverteidiger,Berlin,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Ein kurzes Vergnügen

542050_web_R_K_B_by_daniel stricker_pixelio.deDie angetretenen Medienvertreter waren enttäuscht. Dabei ließ es sich gut an, als der Vorsitzende die fünf Angeklagten und ihre Verteidiger begrüßte. Denn einer der Angeklagten hatte mehrere Namen, mit denen er unterwegs war. Nichts Verbotenes, aber etwas mit Unterhaltungswert.

Und statt, daß die Angeklagten und die Verteidigungen nun die Verlesung der knapp 500 Seiten langen Anklageschrift (naja, geschenkt; vorgelesen wird ja nicht alles) über sich ergehen lassen, habe ich ein 7 Seiten langes Schriftstück zu diesem Thema hier vorgelesen. Damit war die Gerichtsshow für die Zuhörer schon wieder beendet.

Über weitere Einzelheiten berichtet Lisa Steger auf rbb-online.

Ärgerlich an dem (Medien-)Auftakt ist aber das (zusammengeschnittene?) Interview des Gerichtssprechers (ab Minute 1:40 beginnt der Bericht des RBB), der von meiner Vorlesung offenbar nur herzlich wenig mitbekommen hat.

Natürlich ist der „kriminelle Haufen“ den ich unter anderem kritisiert habe, spektakulär. Aber die eigentlichen und gewichtigen Probleme, die ich thematisiert habe, nämlich die Vor- und Parallelbefassung des Vorsitzenden Richters in dieser Sache, scheinen – wenn ich mir den Zusammenschnitt des Interviews anschaue – irgendwie bei Frank Tiemann nicht angekommen zu sein.

Und noch einmal, zur Fortbildung:

In einem Ablehnungsgesuch (vulgo: Befangenheitsantrag) geht es nicht um den Nachweis der Voreingenommenheit. Entscheidend ist allein und schon die Besorgnis der Befangenheit:

Es kann dahingestellt bleiben, ob der abgelehnte Richter im Grunde tatsächlich befangen ist.

Das hat bereits 1967 das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 21, 146) erkannt und festgeschrieben.

Daher ist die Ablehnung schon begründet, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Es ist also nicht erforderlich, daß der Richter in der Tat parteilich oder befangen ist.

Es geht in diesem Ablehnungsgesuch um folgende Fragen (die ich teilweise bereits hier zur Diskussion gestellt hatte):

  • Ist ein Gesetz in ein und demselben Lebenssachverhalt einmal anwendbar, ein anderes Mal nicht?
  • Was darf ein Richter durcheinander bringen und was nicht?
  • Sind Menschen durchnumerierte Bestandteile eines Haufens?

Sicher, die letzte Frage ist die eingängigste. Viel problematischer – jedenfalls für uns Strafjuristen – sind aber die Fragen der Vorbefaßtheit.

Stellen wir jedoch auf den vernünftigen Angeklagten ab, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfG E 32; 288 (290) ; BGHSt 24, 336 (338)) im Blick hatte:

Es kommt entscheidend darauf an, ob der den Richter ablehnende Angeklagte bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit, d.h. an der objektiven und zu allen Verfahrensbeteiligten Distanz wahrenden Einstellung des abgelehnten Richters innerhalb des vorliegenden Verfahrens zu zweifeln

In meiner kleinen (nach den knackigen Regeln der Statistiker sicherlich angreifbaren) Umfrage vertreten rund 70 Prozent der über 500 abgegebenen Stimmen den Standpunkt, daß hier (mindestens) ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.

Unter anderem kritisiert die Verteidigung, dass er sich in einem Parallelverfahren abschätzig gegenüber Bandenmitgliedern geäußert und sie als „kriminellen Haufen“ bezeichnet habe. Außerdem sei [der Vorsitzende Richter] nicht mehr unvoreingenommen, weil er in zwei weiteren Verfahren gegen andere Bandenmitglieder sich bereits eine Meinung gebildet habe, erklärte ein Verteidiger.

So faßt – einigermaßen zutreffend – die dpa/ap (via Springerpresse) die Knackpunkte des Ablehnungsgesuches zusammen.

Das Ergebnis des nun laufenden Ablehnungsverfahrens wird keine Überraschungen bringen (was auch einer weiteren flapsigen, aber bestimmt nur gut gemeinten Bemerkung des abgelehnten Richters zu entnehmen war).

Oder vielleicht doch? Nutzt das Gericht diesmal die Möglichkeit, dem Volk, in dessen Namen irgendwann einmal ein Urteil ergehen soll, zu erklären, warum der Vorsitzende Richter am Landgericht immer noch vollkommen gerecht, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache, neutral und gegenüber allen Verfahrensbeteiligten distanziert urteilten kann. Die Chance hätte das Gericht nach meinem Antrag:

eine Ablehnungsverhandlung stattfinden zu lassen und erst nach mündlicher Verhandlung zu entscheiden.

Aber dazu gehört Mut.

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Bild: Daniel Stricker / pixelio.de

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Der Rat des Familienrechtlers

Ein überwiegend zivilrechtlich orientierter Kollege fragte auf der Mailingliste für Rechtsanwälte nach Ideen, wie er seinem Mandant helfen könne: Die zukünftige Ex-Ehefrau des Mandanten erzählt reichlich dummes Zeug in der Bekanntschaft herum. Das möchte der Mandant gern nachhaltig verhindern. Der Kollege sah jedoch ein paar heftige Beweisprobleme, die sein Mandant mit der Durchsetzung seines Unterlassungsanspruchs hat. Deswegen seine Frage in die Runde:

Hat jemand eine zündende Idee, wie er aus diesem Schlamassel rauskommt?

Ein anerkannter und langjährig erfahrener Familienrechtler verwies kurzerhand auf die ultimative Lösung für solch unlösbare Fälle:

http://www.rent-a-killer.com/

Fachanwälte für Familienrecht haben manchmal eine sympathisch große Nähe zu Strafverteidigern.

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