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Betäubungsmittelrecht
Effektive Drogenpolitik
Ich habe viel gelernt, auf der Fortbildungsveranstaltung am Samstag. Auch von der Polizei, die vertreten war durch Herrn Polizeipräsident Horst Wawrzynski aus Leipzig.
Herr Wawrzynski präsentierte mit selbstbewußtem Stolz seine nahezu Heroin-freie Stadt Leipzig. Durch drei größere Aktionen habe die Leipziger Polizei den Markt, was den Handel mit Heroin angeht, weitestgehend trocken gelegt.
Herr Wawrzynski räumte auf meine Frage hin aber auch ein, daß er nun einen Freund weniger habe: Nämlich den Polizeichef der Nachbarstadt Halle. Denn dort wurden plötzlich stark steigende Umsatzzahlen bei den Heroin-Händlern vermeldet.
Ein Leipziger Strafverteidiger berichtete zudem, daß die Lücken, die das fehlende Heroin am Markt hinterlassen hat, nun auch teilweise durch Crystal geschlossen werde, das säckeweise aus dem relativ nahe gelegenen Tschechien eingeführt wird.
Dieses Crystal (alte Männer kennen diese Droge auch unter den Namen Pervitin, Panzerschokolade, Stuka-Tabletten, Fliegersalz oder Hermann-Göring-Pillen, jüngere Menschen eher unter Yaba, Ice, Meth oder Crystal Meth) ist eine Droge, mit der man sich binnen kürzester Zeit (Monate!) problemlos zu einem lebenden Untoten verwandeln kann.
An der Diskussion um die Legalisierung von Betäubungsmitteln als Alternative zu diesem sinnlosen und gefährlichen „Kampf gegen Drogen“ habe ich mich dann nicht mehr beteiligt. Es gab keine neuen Argumente …
Schnapsidee
Die CDU sorgt wieder einmal für Mandanten-Nachschub bei Berliner Strafverteidigern:
Der Senat will Kiffern an die Tüte. Die CDU-Senatoren Frank Henkel (Inneres), Mario Czaja (Gesundheit) und Thomas Heilmann (Justiz) planen, den straffreien Eigenbedarf von Cannabis von 15 auf 6 Gramm zu senken. Der Koalitionspartner SPD und die Opposition wollen das Vorhaben in Rauch auflösen.
berichtet Konrad Litschko in der taz.
Unbestätigten Berichten zufolge sollen die drei Herren Senatoren am Biertisch auf diese Idee gekommen sein.
Rucksackraub
Wenn das nicht die Kriminaldirektion Kaiserslautern geschrieben hätte, wäre es kompletter Blödsinn, den kein Mensch glauben würde:
Eine nicht alltägliche Anzeige hat die Polizei am Donnerstag aufgenommen, als ein 17-jähriger Jugendlicher zur Dienststelle kam und angab, dass ihm sein Rucksack geraubt wurde. Kurios dabei: In dem Rucksack befanden sich nach seinen Angaben 100 Gramm Marihuana und 50 Gramm Haschisch.
Der Geschädigte, der bei der Anzeigenerstattung von seinem Vater begleitet wurde, gab an, dass ihm ein 20 Jahre alter Bekannter den Jack-Wolfskin-Rucksack sowie seine Jacke am Mittwochabend in der Siegelbacher Straße entrissen habe. Zuvor habe er ihn mit einer Waffe bedroht.
Der aus dem Landkreis stammende mutmaßliche Räuber konnte im Rahmen der folgenden Fahndung am Donnerstagabend festgenommen werden und räumte die Tat teilweise ein. Allerdings habe er sein Opfer nicht mit einer Waffe, sondern mit seinem Handy „bedroht“.
Der Rucksack und die Jacke sowie etwa 50 Gramm Haschisch stellten die Beamten in der Wohnung eines Bekannten des 20-Jährigen sicher. Was mit dem Rest des Rauschgiftes passierte, ist noch unklar.
Wenn ich der Polizeibeamte gewesen wäre, hätte ich Vater und Sohn erstmal in eine Ausnüchterungszelle gesteckt. Die beiden müssen doch völlig breit gewesen sein …
Bild: Rike / pixelio.de
Je später am Abend …
… ein Staatsanwalt hier anruft, desto schöner das Strafmaß. Gestern Abend, 18:30 Uhr:
Man habe einen „Dritten Mann“ gefunden. Was das bedeute, könne ich mir vorstellen, feixte der Ermittler.
Wenn ich heute Vormittag in der Untersuchungshaftanstalt dem Mandanten den wenig erfreulichen § 30a BtMG vorlese, sollte ich reichlich Taschentücher mitnehmen.
Das gibt feuerrote Tropfen …
Bild: Martin Jäger / pixelio.de
Ernsthaft professionell
Die Staatsanwaltschaft wirft meinem Mandanten vor, eine Marihuana-Plantage betrieben zu haben. Und zwar auf professionell hohem Niveau, behauptet der Staatsanwalt:
Das Ganze wirkte auf mich nicht sonderlich professionell, jedenfalls sah ich auf den Bildern, die die Polizei von den Räumen gemacht hatte, noch reichlich Möglichkeiten zur „Optimierung“. Da hat so mancher Strafverteidger schon Besseres gesehen.
Eine ernst gemeinte Anlage sieht tatsächlich anders aus. Hier ist zum Beispiel eine, die von polnischen Drogenspürhunden Ermittlungsbehörden entdeckt wurde:
Für so etwas gibt es bei uns bereits Freiheitsstrafen, die man nicht mal so einfach auf dem Haftsack absitzt. Ich möchte nicht wissen, was die polnischen Gerichte dafür aufrufen. Im übrigen ist der Aufenthalt in einem polnischen Knast nach den mit zu Ohren gekommenen Berichten eher nicht zur Steigerung der Lebensfreude geeignet.
Kiffende Hamster
Ab dem 1. Mai darf Cannabis in den holländischen Provinzen Zeeland, Nord-Brabant und Limburg nur noch an Bürger verkauft werden, die in den Niederlanden gemeldet sind.
berichtet die Tagesschau.
Vor allem die westdeutschen (also die von ganz links) Polizeibehörden – in Viersen zum Beispiel – haben wohl ein paar Probleme mit dem Durchgangsverkehr. Deswegen freuen die sich natürlich über eine solche Regelung.
Aber ob das was nützt? Oder führt dies nun zu einem Ansturm auf die Einwohnermeldeämter jenseits der westlichen Grenze der Prohibition?
Jedenfalls zur Zeit sollte man den Bereich um die holländische Grenze weiträumig umfahren, wenn man mit Haschisch in den Taschen unterwegs ist:
Die deutschen Beamten stellen sich bereits auf Hamsterkäufe in den kommenden zwei Wochen ein.
Ich stelle mir gerade vor, wie ein kiffender Hamster wohl aussehen mag?
Bildquelle: Wikipedia
Milchmädchen im Plantagenverfahren
Aus einem Haftbefehl:
Unter Zugrundelegung der Erkenntnisse aus zurückliegenden Pantagenverfahren, wonach von einer Mindestmenge von 25 Gramm konsumfähigem, getrocknetem Cannabis pro Cannabispflanze und Ernte ausgegangen werden kann, ergibt sich bei den am 30.02.2012 beblütet aufgefundenen 501 Cannabispflanzen eine Menge von 12,525 Kilogramm konsumfähiges Cannabis.
Auch wenn diese „Berechnung“ durchaus angegreifbar ist: Das dürfte sicherlich eine „nicht geringe Menge“ Menge sein, die im Falle einer Verurteilung zu unangenehmen Konsequenzen führen wird.
Für das Standard-Argument des Haftrichters „Erwartung einer Fluchtanreiz bietenden Strafe“ hat es im vorliegenden Falle erst einmal gereicht.
Es steht zu befürchten, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren durch Flucht, zumindest durch Untertauchen im Berliner Stadtgebiet, entziehen wird.
Das diskutieren wir dann in etwa zwei Wochen beim Termin zur mündlichen Haftprüfung. Bis dahin bleibe ich optimistisch.
Rauschgift für alle
Durch den Genuß von Rauschgift ist schon viel Not und Elend entstanden. Schuld daran waren bekanntlich die total überhöhten Rauschgiftpreise. So wurde jeder unbemittelte Süchtige stets rasch in den finanziellen Ruin getrieben … Um den völlig überhöhten Rauschgiftpreisen entgegen zu wirken, wurde mit Zuschüssen der Bundesregierung ein ebenso schädliches wie preiswertes Rauschgift entwickelt, dass sich jedermann leisten kann …
Zu meiner Zeit …