Rechtsanwälte

Auf Wiedersehen, Herr Kollege

Da wollte mir der Herr Kollege mal zeigen, wo der Hammer hängt. Und jetzt hat er einen blauen Daumen.

Mein Lieblings-Rechtsschutzversicherer hatte mir – mal wieder nach zähem Ringen – den Honorar-Vorschuß gezahlt. Nicht alles, was ich wollte; klar, das war bei dem Laden nicht anders zu erwarten. Aber immerhin genug, damit ich erst einmal verteidigen konnte. Und zwar erfolgreich: Mein Mandant, also der Versicherungsnehmer, wurde freigesprochen. Auf Kosten der Landeskasse.

Ich habe dann im Namen des Mandanten die Kosten der Verteidigung mit der Justiz abgerechnet und irgendwann traf dann auch die Zahlung der Justizkasse hier ein.

Ich wurde also zweimal bezahlt, einmal von dem unsäglichen Versicherer und ein zweites Mal vom Gericht.

Das zu viel gezahlte Honorar steht nun aber dem Versicherer zu. Deswegen habe ich es mit ihm abgerechnet. Das gefiel ihm aber nicht. Er hielt die Höhe, die ich angesetzt habe, nicht für angemessen. Wir haben uns daher eine zeitlang gezankt. Das heißt, er hat mir böse Briefe geschrieben, die ich mit zwei virtuellen Löchern versehen und fein säuberlich in die elektronische Akte abgeheftet habe.

Seit 2004 (!) hat der Versicherer herumgenörgelt und nicht locker gelassen. Letztes Jahr dann hat er endlich einen Rechtsanwalt gefunden, der mich unter Androhung empfindlicher Übel („rechtliche Konsequenzen“ und so’n Quatsch) die im Streit stehende, gewaltige Summe in Höhe von 280 Komma irgendwas Euro sofort zu zahlen aufforderte.

Auch diese Anwalts-Schreiben habe ich zunächst gelocht und geheftet. Dann aber gedacht, bevor der Kerl nun wirklich im Auftrag des Versicherers Klage erhebt, zahle ich lieber und vergesse den Mist. Schließlich habe ich auch noch ein paar andere Sachen zu tun, bei denen die 280 Euro nicht sonderlich ins Gewicht fallen.

Aber auch danach war noch keine Ruhe. Denn der Herr Kollege meinte, ich solle nun auch noch die 25 Euro zahlen, die er bei der Geltendmachung der Forderung verdient haben will.

Erst kam der virtuelle Locher wieder ein paar Mal zum Einsatz und dann tatsächlich die Klage. Wegen 25 (fünfundzwanzig) Euro.

Die Klageschrift umfaßte dreieinhalb Seiten, mit Anlagen und Tralala wurden mir 21 Blatt Papier zugestellt. Ich habe mit einen Dreizeiler (1/3 Seite) erwidert. Erst erfolgte weiteres Getöse, dann noch ein hervorragend begründeter Fristverlängerungsantrag (den ich nicht unerwidert lassen konnte ;-) ) und gestern dann der Termin vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Für ein schriftliches Verfahren erschien mir die Sache nicht geeignet.

Ich hatte mich ohnehin zum Radfahren verabredet, so daß mir der Schlenker über das Gericht gerade Recht kam; zum Warmfahren, sozusagen. In Sportklamotten, schließlich war ich als Beklagter und nicht als Organ der Rechtspflege unterwegs … in den Grunewald.

Die Klage war unschlüssig, hatte ich bereits vorgetragen. Dem Herrn Kollegen lies die Richterin nach, den Fehler zu korrigieren. Er legte irgendwelches Papier vor, aus dem sich die Schlüssigkeit ergeben sollte. Die Richterin kündigte an – was in dem Saal eigentlich niemanden verwunderte – der Klage auf Zahlung dieser 25 Euro stattzugeben.

Darüber muß ich erst einmal in aller Ruhe nachdenken, habe ich mir gedacht. Und mitgeteilt, daß ich mich außer Stande sehe, einen Antrag zu stellen. Das sorgte dann für rote Farbe im Gesicht des Herrn Kollegen.

    Richterin [fürsorglich]
    Wenn Sie jetzt hier und heute keinen Antrag stellen, dann muß ich ein Versäumnisurteil gegen Sie erlassen. Wissen Sie das?

    Beklagter Strafverteidiger [kleinlaut]:
    Jjjjooh?!

    Klagender Zivilist [empört]:
    Und dann legen Sie gegen das Versäumnisurteil Einspruch ein, nicht?!

    Beklagter Strafverteidiger [censored]:
    Iiiiiiiija!

    Richterin [hinauskomplimentierend]:
    Meine Herren, dann kommt die Entscheidung am Schluß der Sitzung. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag …

    Beklagter Strafverteidiger [fröhöhlich]:
    Auf Wiedersehen, Herr Kollege!

    Klagender Zivilist
    verläßt wutschnaubend den Saal.

Für den Unkundigen: Nach dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil wird ein neuer Termin anberaumt, in dem dann die Sache erneut verhandelt wird. Zu diesem Termin werden die Parteien wieder geladen, der Herr Kollege darf dann erneut beantragen, mich zu Zahlung von 25 Euro zu verurteilen.

Vielleicht bringe ich ihm dann Bargeld zum Termin mit … nicht, daß er das Weinen anfängt, wenn er an die Zwangsvollstreckung denkt, die er im Anschluß an das Verfahren sonst noch vor sich hätte …

 

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Versenkt! Taucher gesucht.

Ich hatte über die Werbung der ERGO Versicherungsgruppe AG mit dem billigen internen Kundenanwalt berichtet. Der Versicherer wollte seine Kunden mit einer Videobotschaft dazu veranlassen, erst einmal mit dem eigenen „Kundenanwalt“ zu sprechen, bevor er sich bei „einem teueren externen Rechtsanwalt“ Rat einholt.

Auch auf der Mailingliste der Rechtsanwälte, auf der sich über 1.000 Kollegen austauschen. war diese Werbung ein Thema. Es wurde diskutiert, ob das Angebot des Versicherers gegen Wettbewerbsrecht verstößt und gegebenenfalls sogar strafbar ist.

Die Wege des Internets sind unergründbar, jedenfalls hat diese Diskussion den Weg in die Internet-Redaktion gefunden. Dort war man von dem Gegenwind wohl etwas überrascht.

Und hat das Video mal eben schnell wieder aus dem Netz genommen.

Vielleicht ist einer der Leser hier aber in der Lage, mir eine Kopie dieses Videos oder einen Link dorthin zu übermitteln. Ich sichere Vertraulichkeit zu. (Vorsorglich: Veröffentlichen werde ich es natürlich nicht.)

 

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Interner billiger Kundenanwalt

Darüber, daß Versicherungsunternehmen Rechtsanwälten ihre Unabhängigkeit abkaufen, damit diese ihre Mandanten verraten beraten, habe ich erst kürzlich einmal wieder berichtet.

Die ERGO Versicherungsgruppe AG setzt dem noch einen oben drauf. Sie kauft sich gleich den ganzen Anwalt, der dann vorgibt, die Kundeninteressen zu vertreten.

Im vergangenen Jahr hat ERGO […] verschiedene Initiativen gestartet, die den Kunden weitere Unterstützung bieten. Aktuelles Beispiel ist der Kundenanwalt, der seit Anfang 2011 als feste Instanz innerhalb von ERGO ausschließlich die Interessen der Kunden verfolgt und eventuellen Benachteiligungen oder Fehlern nachgeht.

Quelle: ERGO Presseinformation 3. August 2011

Immerhin, der eingekaufte Anwalt spricht von Kunden, nicht von Mandanten:

Den wunden Punkt spricht dieser sympathische Ergo-Anwalt ungefragt von sich aus an (0:57):

Klar, es kann Kunden geben, die sich die Frage stellen, wenn ich von der ERGO bezahlt werde, warum sie mir vertrauen sollen. Sie sollen kommen, sie sollen es ausprobieren. … Das ist eine tolle zusätzliche Alternative zu einem teuren externen Anwalt.

Ausprobieren?! Wer trägt eigentlich das Risiko, daß dieser „Test am lebenden Objekt“ durch die mutmaßlich einseitige, dem Unternehmen verpflichtete Beratung zum Rechtsverlust und Vermögensschaden beim Ratsuchenden führt? Doch allein der Versicherungsnehmer, der dafür vorher auch noch teure Prämien an den Versicherer geleistet hat!

Und welche Interessen stehen dahinter, wenn der Versicherer jährlich einen sechsstelligen Betrag dafür aufwendet, um die Versicherungsnehmer angeblich rechtlich zu beraten? Die ERGO wird dadurch Gewinne erwirtschaften wollen. Das ist grundsätzlich auch legitim, allerdings nur dann, wenn die Investition keine Täuschung der Kunden im Auge hat.

Aus der Sicht eines unabhängigen Beraters rate ich dringend davon ab, ein solches Angebot anzunehmen; der „externe, teure Anwalt“ ist im Zweifel preiswerter als der billige Ergo-Anwalt.

Danke an Rechtsanwalt Harald Vogler aus Nürnberg für den Hinweis auf den Verrat das Angebot.

 

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Verräter, weil Diener zweier Herren?

Ein Dauerbrenner auf dem Anwaltsmarkt:

Sobald zwischen dem Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherung eine Geschäftsbeziehung besteht, wächst die Gefahr einer Interessenskollision zu Lasten des Versicherten. Denn die Versicherung mindert ihr Kostenrisiko, wenn der Rechtsanwalt dem Versicherten vom Rechtsstreit abrät und es nicht zum Prozess kommt,“ erklärt die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin.

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 79/11 des Bayerischem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Rechtsschutzversicherer – wie alle am Markt tätigen Unternehmen – sind angetreten, um Gewinne zu erwirtschaften. Für sich gesehen ein vertretbares Ziel. Gewinne erwirtschaften sie, indem die Einnahmen (z.B. Versicherungsprämien) die Ausgaben (insbesondere Versicherungsleistungen) übersteigen.

Wenn die Gewinne kleiner ausfallen, ist es eine schlaue Idee, die Ausgaben zu mindern. An dieser Stelle sind die Rechtsschutzversicherer an Rechtsanwälte herangetreten und haben mit verschiedenen Kanzleien Verträge abgeschlossen.

Gegenstand solcher Verträge kann sein, daß der Anwalt auf einen Teil seines Honorars verzichtet, wenn er seine Rechnungen schreibt. Und das funktioniert so:

Die Anwalts-Rechnung muß eigentlich der Mandant bezahlen. Der aber hat auch einen Vertrag, nämlich mit dem Rechtsschutzversicherer. Darin ist vereinbart, daß nicht der Mandant bezahlen muß, sondern der Versicherer. Dafür zahlt der Mandant Versicherungsprämien.

Wenn jetzt der Anwalt seinem Mandanten weniger Honorar berechnet, muß der Versicherer auch weniger erstatten und dann steigt der Gewinn. Eine ganz einfache Geschichte.

Da aber der Anwalt auch Gewinne erwirtschaften will, muß der Versicherer ihm einen Ausgleich für den Verzicht auf einen Teil des Honorars im einzelnen Fall versprechen. Auch das geht ganz einfach: Der Versicherer vermittelt dem Anwalt neue, viele Mandanten.

Nun hat der Anwalt zwei Vertragspartner: Einmal den Mandanten und dann noch den Versicherer.

Und da beginnt das Problem: Der Mandant möchte professionelle und unabhängige Beratung. Die kostet aber Geld, das der Versicherer erstatten muß. Wenn jetzt der Anwalt von einer Maßnahme – z.B. von einer Klage – abrät, entstehen dem Versicherer geringere Kosten. Der Versicherer freut sich, sein Gewinn steigt (siehe oben).

Und wenn der Versicherer sich freut, vermittelt er dem Anwalt neue Mandanten, denen er dann wieder von einer Klage abrät, damit sich der Versicherer freut und ihm neue Mandanten vermittelt, denen er dann wieder … So schließt sich der Kreis.

Allerdings stellt sich mir hier die Frage, ob das nicht ein Kreis des Teufels ist. Denn wo es Gewinner gibt, muß es auch Verlierer geben. Und das ist hier der Mandant. Denn durch den (empfohlenen) Verzicht auf die Klage verzichtet er auch auf die Chance, diese Klage zu gewinnen.

So ähnlich meint das auch der Gesetzgeber, der für so ein Anwaltsverhalten extra eine Rechtsnorm geschaffen hat: § 356 StGB.

Ich halte das Verhalten mancher Anwälte, die sogenannte „Gebührenvereinbarungen“ mit Rechtsschutzversicherungen abschließen für hochgradig gefährlich. Rechtsanwälte sollen Berater sein, keine Verräter. Pakte mit Versicherern haben mit der freien Advokatur nichts mehr gemein.

Meine Ratschläge:

  • Den Mandanten sei dringend angeraten, sich Berater zu suchen, die nicht auf der Schwelle zum Verrat stehen. Davon gibt es glücklicherweise noch einige.
  • Den Anwälten, die mit dem Gedanken spielen, sich auf diese Weise zu prostituieren, sei geraten, die Kosten einer Strafverteidigung wegen Parteiverrats mit in die Rechnung einzukalkulieren.
  • Den Kollegen in den Rechtsanwaltskammern sei geraten, Verräter gnadenlos vom Hof zu jagen.

 

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Betrug durch Anwälte zulasten der Justizkasse?

Richter werfen Anwälten systematische Manipulation von Gerichtsgebühren vor

Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts haben der Anwaltschaft systematische Manipulation zulasten der Staatskasse bei großen Wirtschaftsverfahren vorgeworfen. So werde der Streitwert solcher Verfahren inzwischen «beinahe regelmäßig» zu niedrig angesetzt, um Gerichtsgebühren zu sparen, kritisierte das Gericht in einem Beschluss. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10. 5. 2011 – 2 W 15/11).

berichtet Beck Aktuell.

Damit kann unsere Kanzlei jedenfalls nicht gemeint sein, weil der Vorwurf sich gegen Zivilrechtler richtet. Glück gehabt!

Aber vielleicht sollte ich noch einmal über das Gebahren der Justiz bei der Festsetzung der Pflichtverteidiger-Gebühren berichten … ein paar knackige Worte werden mir dazu sicherlich ebenso einfallen wie den ehrenwerten Richtern beim Düsseldorfer Oberlandesgericht.

 

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Schmerzensgeld für Folterandrohung

Magnus Gäfgen wurde rechtskräftig verurteilt, weil er den elfjährigen Jakob von Metzler  ermordet hat. Während des Ermittlungsverfahrens im Herbst 2002 wurde Herrn Gäfgen in einer Vernehmung auf Anweisung des damaligen Vizepräsident der Frankfurter Polizei, Herr Wolfgang Daschner, von zwei Polizeibeamten massive Folter angedroht.

Wegen dieser Folterandrohung machte Gäfgen mit Hilfe seines Rechtsanwalts Dr. Michael Heuchemer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Land Hessen geltend. Seine Klage hatte teilweise Erfolg: Das Land Hessen muss Magnus Gäfgen 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

In dem Urteil des Landgerichts Frankfurt /M. heißt es, daß die Folterandrohung eine „schwerwiegende Rechtsverletzung“ sei, die nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden könne als durch die Zahlung einer Entschädigung. Den beiden Polizisten attestierte der Vorsitzende Richter, sie hätten sich vorsätzlich über das Folterverbot hinweg gesetzt, ohne dabei alle anderen Möglichkeiten, zu einem zufriedenstellenden Ermittlungsergebnis zu kommen, auszuschöpfen.

Eine mutige, meiner Ansicht nach eine richtige Entscheidung. Genauso wenig, wie das Verbrechen die Folter rechtfertigt, rechtfertigt dieses Urteil das Verbrechen. Und zur unmißverständlichen Klarstellung nun auch aus zivilrechtlicher Sicht war diese Entscheidung des LG Frankfurt notwendig.

Mehr über dieses Verfahren in der taz, hier, hier und hier.

Nebenbei 1:
Die beteiligten Beamten wurden 2004 rechtskräftig verurteilt; nicht wegen Verstoßes gegen § 343 StGB, sondern nur wegen Nötigung und Daschner wegen Verleitung zum Missbrauch der Amtsbefugnisse. Und zwar zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt (sog. Geldstrafe auf Bewährung). Eine Kompromiss-Lösung.

Nebenbei 2:
Rechtsanwalt Dr. Heuchemer hat bis zu dieser Entscheidung einen steinigen Weg zurück gelegt. Sein Antrag, Herrn Gäfgen Prozeßkostenhilfe zu gewähren, wurde zunächst vom Landgericht Frankfurt abgelehnt. „Keine Erfolgsaussichten“, hieß in dem ablehnenden Beschluß. Diese Entscheidung hob erst das Bundesverfassungsgericht auf und ordnete im Jahr 2008 an, dass Gäfgen doch Prozesskostenhilfe bekommen sollte. Erst dann konnte die Klage erhoben werden.

Geld verdienen kann man mit so einem Verfahren als Zivilanwalt nicht. Ich ziehe den Hut vor dem Durchhaltevermögen und der Kompetenz des Kollegen.

 

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Betrug im Namen der Anwältin

In der Rechtsanwaltskanzlei Alexandra Braun, Hamburg, trudeln seid ein paar Tagen täglich zig Anrufe von Personen ein, die angeblich 48.000,00 Euro bei einem Gewinnspiel gewonnen haben sollen.

Ihnen wurde erzählt, sie bekämen den Gewinn, wenn sie mittels einer UKash-Karte 250,00 Euro Anwalts- und Notarkosten zahlten. Die Erzählerin sagte, sie sei Mitarbeiterin der Kanzlei Braun. Die Anrufe kommen aus Rumänien, auf der Nummer ist niemand erreichbar.

So etwas ist natürlich nicht nur nervig für die Kollegin, sondern auch noch gefährlich. Wenn nämlich auch ein Staatsanwalt auf die Masche „hereinfällt“, schaut er natürlich gern mal bei der Strafverteidigerin vorbei.

Deswegen hat Frau Braun sich nun öffentlich erklärt, u.a. in einer Mitteilung in ihrem Blog „RAinBraun“. Sie hofft, damit den Anschein einer Beteiligung an dieser Geschichte nachhaltig zerstreuen zu können.

Dabei möchte ich Alexandra Braun gern unterstützen. Sachdienliche Hinweise nehmen Frau Rechtsanwältin Braun und ich gern entgegen.

 

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Kranke Heilberufler

Die Abbildung kranker Körper ist untersagt, ebenso wie die Abbildung von Angehörigen der Heilberufe in berufsspezifischer Kleidung.

(Etwas ungenau) zitiert nach „Kritische Angebote in Partnerprogrammen“ aus der Reihe: „Recht tür Merchants und Affiliates“ von RA Dr. Martin Bahr und Thomas Schroeter, die damit den Ermittlungsbehörden die Inhalte der § 11 Abs. 1 Nr. 4, 5 HWG nahegebracht haben.

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Auszeichnung und Referenz

Aus dem Xing-Profil eines Berliner Kollegen:

Ich fürchte, der Kollege hat sich irgendwie unbeliebt gemacht. ;-)

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Rechtsanwaltskammer Berlin warnt vor betrügerischen Machenschaften

Presseinformation der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 5. Mai 2011

In letzter Zeit häufen sich bei der Rechtsanwaltskammer Berlin Anfragen und Meldungen über Betrugsmaschen, bei denen das Vertrauen in die Anwaltschaft missbraucht wird. Dabei spielen angebliche, in Wahrheit aber nicht existierende „Anwälte“ eine Rolle, mit denen Vertrauen erweckt werden soll. Oder es wird der Name existierender Anwaltsbüros für Schreiben oder E-Mails missbraucht, die in Wahrheit nicht von diesen Anwälten stammen.

Mit folgenden Methoden soll jeweils eine Geldüberweisung erschwindelt werden:

1. Betrugsmasche: “Staatlich vereidigte Treuhänder Kanzlei“
Für die Abwicklung eines Autokaufs soll die Zahlung des Kaufpreises auf das Konto einer angeblichen Rechtsanwältin erfolgen, die in Wahrheit gar keine Zulassung hat. Um zusätzlich Vertrauen zu erwecken, wird deren angebliche Kanzlei mit dem Fantasiebegriff „Staatlich vereidigte Treuhänder Kanzlei“ versehen. Angeblich hat diese „Anwältin“ auch noch 5 Fachanwaltstitel – maximal 3 sind zulässig.

2. Betrugsmasche: „Gewinnermittlungszentrale-Istanbul“
Unter gefälschtem Anwaltsbriefkopf und falscher Telefonnummer wird Bürgern zum Gewinn eines nagelneuen Autos der Oberklasse gratuliert. Da sich das Auto angeblich in der Türkei befindet, wird um Überweisung von Überführungskosten in Höhe von 635 € per Western-Union über die Postbank gebeten.

3. Betrugsmasche: Pauschaler Schadensersatz für angebliche Downloads pornografischen Videomaterials
Unter dem missbrauchten Briefkopf einer bekannten Anwaltskanzlei wird ein Schadensersatz für das angebliche Herunterladen pornografischen Videomaterials in Höhe von 100 € verlangt. Dann werde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zurückgenommen. Die Zahlung soll dabei durch eine „PaySafeCard“ anonym erfolgen.

4. Unerlaubte Werbemails unter falschem Namen
Der Name einer Rechtsanwältin wird missbraucht für Mails, mit denen ein „Verband zur Sicherung der Interessen deutscher Privatpatienten“ für die Überprüfung von Krankenkassentarifen unaufgefordert wirbt.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin weist darauf hin, dass jede in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis aufgeführt ist. Das Verzeichnis wird von den Rechtsanwaltskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter www.rechtsanwaltsregister.org gepflegt und aktualisiert.

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