- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Polizei
Liegestützen an der Landespolizeischule
Ein Fachlehrer der Polizeischule ist mit sofortiger Wirkung von seiner Aufgabe entbunden worden, weil er Polizeianwärter des mittleren Dienstes, die zu spät zum Unterricht gekommen waren, mit Liegestützen vor der Klasse „bestraft“ hatte. Dienstrechtliche Konsequenzen werden geprüft.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Was mich nicht wundert, ist die Existenz solcher Erziehungsmethoden in uniformierten Hierarchien. Erstaunt bin ich allerdings darüber, daß es offenbar Polizeischüler gibt, die derlei Anweisungen eines Vorgesetzten tatsächlich auch Folge leisten. Das scheint eine „typische deutsche“ Eigenart zu sein.