Polizei

Ethnische Solidarität

Die Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität … sind vielgestaltig. Neben strukturierten, hierarchisch aufgebauten Organisationsformen (häufig zusätzlich abgestützt durch ethnische Solidarität, Sprache, Sitten, sozialen und familiären Hintergrund) finden sich -auf der Basis eines Systems persönlicher und geschäftlicher kriminell nutzbarer, insbesondere grenzüberschreitender Verbindungen Straftäterverflechtungen mit unterschiedlichem Bindungsgrad der Personen untereinander, deren konkrete Ausformung durch die jeweiligen kriminellen Interessen bestimmt wird.

Quelle: Sarrazin Amtsblatt Berlin Nr. 11 /18. 03. 2011

Und womit vertreiben sich sie sich die Zeit, die organisierten Ethnien?

    – Rauschgifthandel und -schmuggel,
    – Waffenhandel und -schmuggel,
    – Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben,
    – Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung,
    – Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft,
    – illegales Glücks-und Falschspiel,
    – Schutzgelderpressung,
    – unerlaubte Arbeitsvermittlung und illegale Beschäftigung,
    – Einschleusung von Ausländern,
    – Kontoeröffnungs-und Überweisungs betrug,
    – Zigarettenschmugge1,
    – Kapitalanlagebetrug,
    – Subventionsbetrug und Eingangsabgabenhinterziehung,
    – Fälschung und Missbrauch unbarer Zahlungsmittel,
    – Herstellung und Verbreitung von Falschgeld,
    – Verschiebung insbesondere hochwertiger Kraftfahrzeuge und von Lastkraftwagen-, Container-und Schiffsladungen,
    – Betrug zum Nachteil von Versicherungen,
    – Einbruchdiebstahl in Wohnungen mit zentraler Beuteverwertung,
    – Geldwäsche,
    – Korruption in Verbindung mit Wettbewerbsdelikten (Kartellabsprachen) und Untreue.

Auch der Rest der Gemeinsamen Richtlinie der Senatsverwaltungen für Inneres und Sport sowie für Justiz über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität vom 22. Februar 2011 erscheint eher eine angewandte Vorurteilsforschung zu sein als irgendwas Substantielles.

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Dreisprung gegen die ED-Behandlung

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und eine einfache Körperverletzung lautete der Tatvorwurf. Der 60-kg-Mandant hatte ein wenig herumgezappelt, als die (dick gepolsterte) Polizei ihn des Platzes verweisen wollte. Es folgte eine Blutentnahme und dann die Entlassung aus dem Gewahrsam.

Ein paar Wochen später bekam der Mandant dann Post. Es war nicht nur die übliche Anhörung:

Ihnen wird zur Last gelegt … Es wird Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben …

In einem zweiten Schreiben wurde darüber hinaus eine weitere Maßnahme angeordnet:

Im Zusammenhang mit o.g. Ermittlungsverfahren wurde die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen angeordnet. Erkennungsdienstliche Unterlagen können die polizeilichen Ermittlungen bei der Äufklärung künftiger Straftaten fördern.

Soweit, so richtig. Nun folgte die Begründung dafür, warum in die Grundrechte des Mandanten eingegriffen werden und seine Daten in den Pool der Polizei-EDV gebrannt werden sollen:

Angesiohts aller Umstande des Einzelfalls besteht bei Ihnen die Gefahr, dass Sie auch zukündigter Verdächtige(r) erneut begangener Straftaten in Erscheinung treten könnten. Diese Prognose wird gestellt, da Sie schon mehrfach als Tatverdächtigter in Erscheinung getreten sind.

Hugh, ich habe gesprochen. Mehr jedenfalls wurde an Begründung nicht geliefert.

Diese nahezu unbegründete Datensammelwut hat ihren Anfang in den siebziger Jahre genommen, als der damaligen BKA-Präsident Horst Herold die Baader-Meinhof-Gruppe gejagt hat. Die Intensität dieser Sammelleidenschaft der Kriminalen steht nun nur noch im direkten Zusammenhang mit den Kapazitäten der Polizeicomputer. Auf die Schwere des Delikts scheint es nicht mehr anzukommen.

Störend wirken da nur noch vereinzelt ein paar einsame Verfassungsrichter in Karlsruhe. Die verlangen nämlich eine qualifizierte Begründung einer ED-Behandlung. Und nicht so ein rhetorisches Nullsummenspiel wie der oben zitierte Textbaunstein, den ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft gedankenlos mit der Post verschickt.

Aber auch wir verfügen über leistungsfähige Computer und Textbausteine:

  • Widerspruch gegen die Anordnung,
  • (vorsorglicher) Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Anordnung und
  • als Garnitur dann oben drauf der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO an das Verwaltungsgericht

So sieht er aus, der klassische Dreisprung gegen die ED-Behandlung.

Es dauert dann regelmäßig ein wenig, bis das Verwaltungsgericht die Antragsschrift an das Landeskriminalamt geschickt hat. Und dann kommt ebenso regelmäßig die folgende Reaktion des LKA:

Nun müssen wir noch das Verwaltungsgerichtsverfahren für erledigt erklären und beantragen, daß auch insoweit die Kosten des Verfahrens dem Steuerzahler übergeholfen werden.

Dann hat die liebe Seele wieder Ruhe. Und wir können uns locker machen für den nächsten Dreisprung.

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Kriminalpolizeiliche Gesprächsüberwachung

Untersuchungsgefangene, also „inhaftierte Beschuldigte“, müssen Beschränkungen hinnehmen. Das regelt der neue § 119 StPO.

Zum Beispiel wird ihre Briefpost kontrolliert; wenn der Beschuldigte seiner Familie schreibt, wird der Brief erst vom Staatsanwalt oder Richter auf verdächtige Inhalte geprüft. Ist die Prüfung „erfolgreich“, wird der Brief angehalten und als Beweismittel zur Akte genommen.

Auch Besuche der Familie werden überwacht. Wenn also die Ehefrau den Beschuldigten alle 14 Tage für 30 Minuten besucht, sitzt ein Wachtmeister neben den beiden, und hört sich an, was sie sich zu sagen haben. In der Regel sind das Justizwachtmeister, die ihren Arbeitsplatz in der Untersuchungshaftanstalt haben.

In einer Wirtschaftsstrafsache reichte das der Staatsanwaltschaft nicht. Der Leiter der Ermittlungen, ein besonders umtriebiger Staatsanwalt, ordnete die Gesprächsüberwachung durch den Kriminalkommissar an, der auch im Ermittlungsverfahren die führende Rolle spielte. Insbesondere war der Kommissar sowohl bei der Durchsuchung der Ehewohnung dabei, als auch zwei Wochen später bei der Verhaftung des Beschuldigten aktiv.

Nun saßen sie zu dritt im Besuchsraum und genossen die entspannte Knast-Atmosphäre. Das Gespräch war nach weniger als 10 Minuten beendet.

Der Kommissar verabschiedete sich höflich bei der Ehefrau:

Wenn Sie ihn wieder einmal besuchen möchten, sagen Sie mir Bescheid. Ich begleite Sie gern wieder …

Schau’n wir mal, wie sich das weiter entwickelt.

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Nicht ausführlich

Aus einer Ermittlungsakte, die wegen unerfreulichen Ereignissen zwischen Nachbarn angelegt wurde:

Der Beschuldigte Wilhelm Brause wurde durch den Unterzeichner im Krankenhaus aufgesucht und nach Belehrung als Beschuldigter gehört. Auf Grund seiner Verfassung konnte er nicht ausführlich gehört werden.

Der Beschuldigte wird Morgen operiert und wird danach noch mehrere Tage im Krankenhaus bleiben.

Dieser Vermerk war dem Vernehmungsprotokoll nachgeheftet. Das Protokoll hatte den Umfang von sieben Seiten.

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Geht nicht!

Aus einer Ermittlungsakte, die das Ergebnis einer gescheiterten Beziehung beinhaltet:

Nach erfolgter Anzeigenaufnahme rief Herr Bullmann von zu Hause aus an und teilte nachträglich mit, von Frollein F. eine SMS erhalten zu haben, in der sie ihm mitteilte, sein Vertragshandy Samsung, das er ihr ebenfalls zur Nutzung überlassen hatte, verkauft zu haben.

Zu dem Handy benannte er folgende Daten:
Samsung Soul SGH-U900
schwarz / silber
IMEI-Nr. 123456789012345

Eine Fahndungseingabe zu diesem Handy erfolgte nicht, da es sich bei der von Herrn Bullmann angegebenen IMEI-Nr. um eine fünfzehnstellige Zahl handelt, vom System aber eine vierzehnstellige IMEI-Nr. gefordert wird.

Wo gibt’s denn sowas. Da stellt die Industrie Telefone her, deren Nummern nicht in den Polizei-Computer passen. Tja …

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Polizei erschießt Hund

Hunde verboten.

Ein aggressiver Staffordshire-Terrier tobte auf einem Spielplatz in Neukölln. Polizisten erschossen das Tier, das vorher schon auffällig geworden war. Die Nachbarn sind erleichtert.

Quelle: Tagesspiegel

… nur Spielen?

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Leerblatt

So gehört das!

Solche Fehler passieren eben, kein Thema. In einer Strafakte sollten sie aber dokumentiert werden, damit kein falscher Verdacht aufkommt.

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Liegengeblieben. Auf die Sekunde genau.

Aus der Reihe „Unsere schönsten Liegevermerke“:

Irre, die sind doch völlig irre!

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Neues aus Neukölln

Irgendwie tut einem der Kleine da unten ja Leid.

Foto: HU

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Umzug beim LKA

Ein Vermerk aus einer Ermittlungsakte, der zumindest auf einer Seite eine große Erleichterung dokumentiert:

Ich kann mir gut vorstellen, daß auf der „PD ZKD , KFI 3, 3.1 K“ (was auch immer das sein mag) ein Faß Bier aufgemacht wurde:

Das Ding sind wir hier erstmal los … Prost!

Der Herr POK, der den Vermerk geschrieben hat und der nun Chef von 21 Pappkartons ist, dürfte weniger gute Laune haben.

Jedenfalls weiß ich, daß ich auch im kommenden Jahr hier keine Langeweile bekommen werde.

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