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Kanzlei Hoenig Info
Sinnlose Werbung für den Wasserfall
Unser Stromversorger teilte uns mit, daß er die Preise für die Stromlieferungen „anpassen“ will. Ich habe diese Preisanpassung Erhöhung der Tarife, die ich nicht nicht für gerechtfertigt halte, zum Anlaß genommen, die erhöhten Preise mit den Angeboten anderer Stromlieferanten zu vergleichen.
Und siehe da: Wir haben ein Einsparpotential von über 500 Euro entdeckt. Der Wechsel fiel uns nicht schwer, zumal der günstigere Stromanbieter durch seine Größe zumindest in einem überschaubaren Zeitraum die Gewähr bietet, nicht in die Pleite zu rutschen. (Daß ich – wenn auch nur zu einem verschwindend kleinen Anteil – Miteigentümer dieses Unternehmens bin, möchte ich nicht verschweigen.)
Ok, der Wechsel ist in Auftrag gegeben, nun erhalten wir die kopfschüttelintiierende Kündigungsbestätigung:

Vielleicht schaut sich einer dieser Wassermänner mal den Unsinn an, den man da den unzufriedenen Kunden schickt. Wie können die Werbestrategen auf das schmale Brett kommen, ich würde „Freunden“ empfehlen, den überteuerten Strom aus dem Wasserfall zu beziehen. Und bevor wir in unserer Kanzlei „Energie sparen“, sparen wir erst einmal an der Stromtarifen. Dann sind auch die „Gutscheine“ und „Rabatte“ entbehrlich.
Und: Von dem Ersparten können wir uns dann wieder Vin statt Vatten leisten.
Übrigens: Bei dem Wechsel muß nur aufpassen, daß man mit der Maus nicht abrutscht. Alles andere erledigt der neue Stromlieferant.
Obiter dictum: Der Fachanwalts-Ausschluß bei der RAK Berlin
Der Beitrag über den neuen Fachanwaltstitel unseres Kollegen Thomas Kümmerle hat ein Obiter Dictum verdient.
Zu den hohen Hürden, die ein Aspirant auf den Fachanwaltstitel zu überwinden hat, gehört auch das Vergabe-Verfahren. Die Kollegen bei der Rechtsanwaltskammer (RAK), also die, die in diesem Fachanwaltsausschuß sitzen, prüfen, ob ein Anwalt die Voraussetzungen für den Titel erfüllt hat. Das ist ja auch erstmal gut so und in aller Regel sind das ja auch ganz proppere Mädels und Jungs.
Im Fall von Thomas Kümmerle aber haben diese Herr- und Frauschaften, jedenfalls einer von ihnen, es geschafft, fast acht (in Worten: 8) Monate über seinem Antrag zu brüten. Nicht, daß da irgendwas Außergewöhnliches dran gewesen wäre. Alles so, wie die Bedienungsanleitung (pdf) es vorschreibt. Schließlich haben wir in unserer Kanzlei diese Art von Listen schon dreimal abgearbeitet. Und wir sind – zumindest dem Vorsitzenden des Ausschusses – dafür bekannt, daß wir hier nicht rummauscheln.
Deswegen:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Ihr es nicht schafft, Euch um diese Aufgaben in der Kammer zu kümmern, die ihr übernommen habt: Sagt doch einfach Bescheid, wenn Ihr statt des spröden Aktenstudiums lieber Bier trinken oder Party machen wollt. Ist doch nicht schlimm. Ich komme dann mit.
Übrigens:
Wir lassen uns gern mal einladen. So als kleine Entschädigung, dachten wir, vielleicht? Ja?
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Bild: © Petra Schmidt / pixelio.de
Drei Strafverteidiger
Die Domain www.drei-strafverteidiger.de gibt es schon länger. Man könnte sie nun umbenennen in www.drei-Fachanwälte-für-Strafrecht.de – denn unser dritter Mann, Rechtsanwalt Thomas Kümmerle, hat nun auch die hohen Hürden für den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ genommen.
Nach 120 Stunden strafrechtlicher Fortbildung auf hohem Niveau, drei mit einem Gut bestandenen Klausuren und unzähligen Gerichtsterminen vor Amts- und Landgerichten hat die Rechtsanwaltskammer attestiert:
Rechtsanwalt Kümmerle verfügt über herausragende Fähigkeiten auf dem Gebiet des Strafrechts. Und nur deswegen darf er nun diesen Titel führen.
Wir gratulieren Thomas Kümmerle und freuen uns mit ihm. Glückwunsch!
Erfolgreiche Selbstverteidigung
Unser kostenloser eMail-Kurs „Selbstverteidigung in Bußgeldsachen“ läuft nun schon seit einigen Jahren. Mittlerweile gibt es über 6.000 Absolventen.
Immer mal wieder bekommen wir freundliche Rückmeldungen und Danksagungen, über die wir uns sehr freuen. Schließlich steckt, nicht zuletzt wegen der ständigen Anpassung an die sich oft ändernde Rechtslage, reichlich Arbeit darin; und wenn wir dafür gelobt werden, ist das selbstredend ein Grund zur Freude.
Nun erreichte uns eine besondere eMail aus Franken, die ich mit Erlaubnis des Absenders hier veröffentlichen möchte. Er berichtet über seinen Erfolg, den er auch mit den Kenntnissen aus unserem eMail-Kurs erstritten hat.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ganz herzlich möchte ich mich bei Ihnen für Ihren kostenlosen E-Mail-Kurs zur Verteidigung in Bußgeldsachen bedanken. Ich verdanke ihm – und einem verständigen Richter am AG Nürnberg – dass ich um einen durchaus wohlverdienten Monat Fahrverbot herumgekommen bin, welcher aber aus beruflichen Gründen problematisch geworden wäre. Stattdessen ließ sich der Richter ersatzweise zu einer sehr maßvollen Erhöhung der Geldstrafe überreden.
Möglich war das nur dank Ihres Kurses, den ich zweimal, in 2011 und zur Auffrischung in 2014, gemacht habe. Es ist klar, dass ein paar solcher Lektionen keine anwaltliche Vertretung ersetzen, aber sie schaffen immerhin ein Bewusstsein dafür, was es überhaupt für Möglichkeiten gibt und in welchen Situationen es Sinn macht, sich halbwegs aussichtsreich zu wehren. Vielen Dank dafür, und allgemein auch für Herrn Hoenigs Blog. (Auch wenn ich hoffe, dass ich mit dem dort Gelernten niemals in der Praxis zu tun haben werde.)
Mit freundlichen Grüßen aus [einer hübschen fränkischen Kleinstadt]
Vielen Dank zurück nach Franken!
Es ist also wirklich so und nicht nur ein leeres Versprechen: Mit den im Kurs enthaltenen Informationen über das Bußgeldverfahren kann auch ein nicht verteidigter Betroffener den Bußgeldbehörden die Stirn bieten.
Hier kann man sich anmelden. Wir wünschen maximalen Lernerfolg und bei allem Ernst viel Spaß.
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Bild: © E. Kopp / pixelio.de
Pudding, Torten, Tinte und Wein
Nicht nur Pudding und Sahnetorten sind bewährte Mittel in der politischen Auseinandersetzung. Zaubertinte und Wein gehören auch zu den szentypischen Umgangsformen.
So, jetzt ist aber Schluß mit Lustig. Jetzt wird gearbeitet.
#TortalerKrieg und das Pudding-Attentat
Aus gegebenem Anlaß erinnere ich an die West-Berliner Kommunarden („Kommune I“), Autoren und aktiven Teilnehmer der Studentenbewegung (von denen später leider ein Teil auch in den bewaffneten Kampf abgeglitten ist).
Fritz Teufel, Ulrich Enzensberger, Dieter Kunzelmann, Rainer Langhans und ein paar andere hatten 1967 ein „Attentat“ auf den US-Vizepräsidenten Hubert H. Humphrey vorbereitet. Sie wurden allerdings nach einer Trainingsrunde festgenommen, bevor Sie die geplante Tat umsetzen konnten.
Die verhinderten „Attentäter“ wurden mutmaßlich von einem V-Mann verraten. Ihnen wurde zu Last gelegt,
… Anschläge gegen das Leben oder die Gesundheit des amerikanischen Vizepräsidenten Hubert Humphrey mittels Bomben, mit unbekannten Chemikalien gefüllten Plastikbeuteln oder mit anderen gefährlichen Tatwerkzeugen wie Steinen usw. geplant …
zu haben. Tatsächlich hatten sie sich mit Pudding, Joghurt und Mehl bewaffnet.
Hier ein Zeitdokument:
Die Sahnetorte – auch unter dem Begriff Nazipantorte bekannt geworden – für Frau von Storch („Germany’s next Tortmodel„) steht also in allerbester Tradition.
Ich gratuliere den Clowns und drücke ihnen die Daumen für das nun anstehende – hoffentlich spektakuläre – Ermittlungsverfahren. Wenn die beiden Jungs Hilfe brauchen, läßt sich da bestimmt was arrangieren.
Hier gibt es weitere seriöse Stellungnahmen zum #TortalerKrieg
Komm her Puppe!
Aus gegebenem Anlaß:
Hey, de-zop-ba-ronie, hap-de-dee-ba-lat da-dat-dat-non. Hey, a-baby-dot-doo zaba-doo-doo-day-doo-bop doo-boo-doo-day, ze-bonz za-bob-bob-bobby. Za-bah-doo-dee! Well, a-ree-bah-naza. He-beh-do-beh-doy. Well, a-lah-bah-zini. Wadahlabat-boodalabat. Seebahlalat-dodie. Hoo-hoo-hoo! Le-Ha! Ha! Ha! Rahrrr-rahrrr! Komm her, Puppe! Hall-owallo-a-la la la. Mahata alottado. Hodolata-deetle-do. Do-zeetle-do-dot-dot-dot. Gingle doot do do doot. Zeep-i-da-hab a daah.
Sie kennen das …
Umfrage zur Performance: Geht’s noch?
Wir möchten mal in die Runde fragen, ob und wie die Besucher unserer Seiten mit der Geschwindigkeit der Präsentation zufrieden sind.
Die Datenbanken des unter WordPress laufenden Angebots liefern uns die folgende Zahlen:
- 5.000 Beiträge
- 200 Seiten
- 32.000 Kommentare
- 3.300 Zugriffe täglich (in 2015)
- 500 FeedLeser
Hoster
Unsere Seite wird seit nun fast 10 Jahren zu – wie die Arbeitsrechtler sagen – unserer vollsten Zufriedenheit von all-inkl.com gehostet. Wir teilen uns den zur Verfügung gestellten Server mit 50 weiteren Kunden. Ein Umzug auf einen Managed Server wäre mit einer spürbaren Kostensteigerung verbunden – nicht unverhältnismäßig teuer, aber eben nur dann, wenn es nötig werden sollte.
Techniker
Die hervorragenden Ideen der uns beratenden Techniker von Compositum, ohne die hier rein gar nichts liefe, sind ebenfalls seit vielen Jahren die solide Basis dieser Präsentation. Sie haben bereits das Optimum aus dem vorhandenen Material herausgeholt und drehen weiter an den Stellschrauben.
Besucher
Wie beurteilen nun die Besucher, Leser, Kommentierer, Trolls und staatlichen Überwacher die Darbietung unserer Seiten?
Gern gesehen sind kreative Vorschläge der Crowd in den Kommentaren. TIA.
Erfolgreiche Weiterbildung zum Kaffeeröster
Die Zubereitung von Caffè allein ist schon an gehobene Voraussetzungen geknüpft und – wenn es gut werden soll – auch nicht ganz trivial.
Aber gemäß der Regel „Stillstand ist Rückschritt“ entwickeln wir uns weiter. Mein „kleiner“ Bruder hat mich heute mit dieser Fortbildungs-Bescheinigung überrascht; er darf sich nun Kaffeeröster nennen:

Nun steht der „Marienborner Mischung“ (und vielleicht auch einem Strafverteidiger-Caffè: „Schwarz wie die Nacht und heiß wie die Hölle“) aus der Rösterei Hoenig nichts mehr im Wege.
Jedenfalls: Einen herzlichen Glückwunsch aus Kreuzberg nach Siegen für diesen Fortbildungserfolg
Demnächst neu: Strafbarkeit von Internetpropaganda

Der Bundesrat hat am 26.02.2016 einen Gesetzentwurf zur Verfolgung von Internetpropaganda beschlossen. Damit soll die verfassungswidrige Propaganda im Internet eingedämmt werden. Oder zumindest versucht werden, diesen Mißbrauch der Meinungsäußerungsfreiheit mit dem Mitteln des Strafrechts zu verhindern.
Mit dem Gesetz soll eine Strafverfolgung in Deutschland auch dann möglich sein, wenn das Material, also die Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, aus dem Ausland ins Netz gestellt wird. Das ist derzeit nämlich (noch) nicht möglich.
Anliegen der Autoren des Entwurfs ist es, die Wiederbelebung verfassungswidriger Organisationen zu verhindern. Vermieden werden soll auch die Verharmlosung ihrer Kennzeichen infolge einer allgemeinen Gewöhnung.
Der Entwurf geht nun ins Gesetzgebungsverfahren, wird also der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet und von dort aus dann zur weiteren Behandlung in den Bundestag.
Was am Ende davon übrig bleibt, ist die erste Frage. Und es bleibt abzuwarten, was das Ganze dann in der Praxis bringt. Ich habe da so meine Bedenken …
Das sind die Rechtsnormen, die der Entwurf geändert haben möchte:
- Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB)
- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB)
- Katalog der Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter (§ 5 StGB)