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Generalstaatsanwaltschaft ermittelt auch nicht gegen 1 & 1

Auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz will kein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der 1 & 1 Internet AG einleiten.

Ich hatte bereits berichtet, daß ich gegen die Westerwälder wegen

1) Abbuchens trotz Entzug der Lastschriftermächtigung und
2) Sperrung aller meiner Verträge trotz Erfüllung meiner entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen

Strafanzeige gestellt habe. Ersteres werte ich als Betrug, zweiteres als Erpressung.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz – die ich nicht für zuständig halte, weil der „Erfolgsort“ Berlin ist – will aber nicht ermitteln. Gegen die entsprechende Entscheidung hatte ich Beschwerde eingelegt.

Nun erhalte ich die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz:
1. Es lägen keine tatsächlichen Anahltspunkte für eine vorsätzliche Täuschung im Sinne des § 263 StGB vor.
2. Der Anfangsverdacht einer versuchten Nötigung sei ebenfalls nicht gegeben.

Das ganze Begründung der Beschwerdeentscheidung hat einen Umfang von 3 (!) Zeilen. 8 Zeilen lang ist die Rechtsmittelbelehrung, die ich gern entgegen genommen habe: Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung habe ich soeben nach Koblenz gefaxt.

Ich meine nicht, daß die 1 & 1 Internet AG sich gegenüber wehrlosen Verbrauchern das herausnehmen darf, wofür wehrlose Verbraucher ohne Zögern der Staatsanwaltschaft mit einem Ermittlungsverfahren überzogen werden. Moral ist etwas Wichtiges; das muß man doppelt haben!

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Offenkundig ungeeignet

Es ging mal wieder um die Vorlage einer Vollmacht. Diesmal bei der Staatsanwaltschaft Berlin. In einem Vermerk heißt es:

Die Versicherung eines Anwalts, dass eine Bevollmächtigung erfolgt sei, ist ausreichend, um Akteneinsichten vorzunehmen und Stellungnahmen abzugeben.

Sie ist unzureichend, um den Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung zu führen.

Es ist erfreulich, daß dies zwischenzeitlich bei dem Herrn Ermittler bekannt ist. Aber dann kommt doch noch die Trotzreaktion:

Da der Verteidiger in einem anderen durch Uz. bearbeiteten Verfahren es vorzog, eine 1 1/2 – seitige Abhandlung über die Notwendigkeit der Vorlage einer Vollmacht zu verfassen anstatt – wie auch von namhaften Verteidigern praktiziert – eine solche zu den Akten zu reichen, wurde von einer erneuten Anfrage an den Verteidiger Abstand genommen.

OK, dann bin ich eben in den Augen des Ermittlers kein namhafter Verteidiger. Ob er deswegen weiter nörgelt?

Auf das hiesige Schreiben Bl. 48 erfolgte keine Reaktion, obwohl angekündigt worden war, dass sich die Mandantschaft grundätzlich zu dem Vorwurf äußern wolle, Bl. 38.

Für eine Beiordnung ist der Verteidiger offenkundig ungeeignet.

Schön, daß jetzt schon Staatsanwälte beurteilen können, wann eine Verteidigungsschrift sinnvoll ist oder ob der Angeklagte sich erst einmal durch Schweigen verteidigen möchte. Dann werden Verteidiger ja überflüssig. Zumindest die nicht namhaften.

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Der erste Tote im Tunnel ist ein Kradfahrer

Am 1.6.06 gegen 20 Uhr verlor ein 47-jähriger Kradfahrer aus Kreuzberg im Tiergartentunnel in Fahrtrichtung Süd aus noch ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Motorrad und geriet gegen den linken Bordstein. Er kam ins Schleudern, streifte auf einer Länge von zirka 27 Metern die Tunnelwand, prallte gegen eine Nottür und wurde aus dem Sitz geschleudert. Der 47-Jährige erlitt schwere Verletzungen und ist in einem Krankenhaus gestorben. Es handelt sich um den sechsten Kradfahrer, der in diesem Jahr in Berlin bei einem Verkehrsunfall getötet wurde.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Der sechste Moppedfahrer ist zugleich das erste Unfallopfer im neuen Tiergartentunnel.

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Suizidversuch als Mittel zum Zweck?

Der 39-jährige Spandauer, der gestern im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Stichverletzungen seiner 47-jährigen Mitbewohnerin am Brunsbütteler Damm festgenommen wurde, ist heute aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.
Die bisherigen Ermittlungen der 4. Mordkommission beim Berliner Landeskriminalamt ergaben, dass sich die Frau die Verletzungen selbst zugefügt hat, in der Absicht sich umzubringen.
Die Spandauerin war gestern Mittag mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gekommen. Eine Notoperation rettete ihr Leben. Die Verletzte hatte Zeugen gegenüber geäußert, dass ihr Mitbewohner sie bedroht und auf sie eingestochen habe.
Daraufhin nahmen Polizeibeamte den 39-Jährigen zunächst als Tatverdächtigen fest.

Gegen die Frau wird nun wegen der Vortäuschung einer Straftat und falscher Verdächtigung ermittelt.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Ob die Frau dem Mitbewohner auf diesem Wege irgend etwas mitteilen wollte? Ich denke, sie hat wohl nicht nur strafrechtliche Probleme.

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Weitere Einstweilige Verfügung gegen 1 & 1 ergangen

Frau Rechtsanwältin Schneider aus Frankfurt / Main berichtet in einem Kommentar hier im Blog:

Hallo Herr Kollege Hoenig,

meine Einstweilige Verfügung wurde am Montag beim LG Frankfurt beantragt, am Dienstag ohne mündliche Verhandlung erlassen und 1und1 heute um 11.00 zugestellt;

Bisher (14.00) sind aber weder meine Kanzleimails noch meine 10 Internetseiten – u.a. www.kanzlei-schneider.de – freigeschaltet.

Grüße aus Frankfurt

Mareen Schneider

Ich kann ihr nur wünschen, daß das Landgericht Frankfurt/M ein wenig schneller den zu erwartenden Zwangsgeld-Antrag bearbeitet wie das Landgericht Berlin meinen.

Den Gegenstandswert hat das LG Frankfurt/M mit 15.000 EUR festgesetzt, es sind 10 Domains und 3 eMail-Adressen betroffen, über die Frau Schneider den größten Teil ihrer Kanzleikorrespondenz abwickelt.

Ich denke, die Antragsschrift und die Einstweilige Verfügung sollten den Weg zur Staatsanwaltschaft finden. Selbst wenn die Forderung von 1 & 1 berechtigt wäre, handelte es sich bei der Sperrung um eine unangemessene – verwerfliche – Rechtsausübung, die zumindest verdammt nah dran ist …

Mag die Staatsanwaltschaft sich das gewerbsmäßige Sperren von Anwaltsdomains durch die Westerwälder doch mal näher anschauen. Die Prüfung ist kostenlos – für die Geschädigte(n).

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Die GEZ fragt

Seit wann ist Ihr Autoradio angemeldet?

Und erläutert die Frage gleich auch auf zwei Seiten. Und formuliert die Antwort schon vor. Ein adressierter Umschlag für die Antwort liegt auch dabei. Das nenn‘ ich vorbildlichen Service!

Ganz toll ist auch der Wunsch:

Bitte prüfen Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen.

Dann werde ich meinen Mandanten mal ordentlich beraten.

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Der polnische Beweisantrag vor dem Rechtsgespräch

In der Strafsache gegen

Graf Gottfried von Gluffke
– 401 Ds 123/06 –

stelle ich den nachfolgenden Beweisantrag.

Zum Beweis der Tatsache, daß der Angeklagte zur Tatzeit im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, beantrage ich, die Ladung und Vernehmung als Zeugen

einen informierten Sachbearbeiter der für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständig Behörde der Stadt Poznan (Polen).

Der Zeuge wird bestätigen, daß der Angeklagte Anfang Mai 2005 einen Antrag auf Erteilung einer polnischen Fahrerlaubnis gestellt und dabei folgende Urkunden vorgelegt hat …

Bevor ich diese Antrag stellen wollte, lehnten Staatsanwaltschaft und Gericht unisono meine Bitte um ein „Gespräch außerhalb des Protokolls“ (das so genannte Rechtsgespräch) kategorisch ab:

Was gibt es denn jetzt noch zu besprechen? Der Sachverhalt ist doch glasklar, der Anklagevorwurf hat sich doch bestätigt!

Nachdem ich diesen Antrag dann gestellt hatte, regten Staatsanwalt und Richterin ein Rechtsgespräch an. Es wurde eine einvernehmliche Regelung gefunden, mit der der Angeklagte, der Staatsanwalt und das Gericht leben konnten. Den Beweisantrag habe ich zurückgenommen, 10 Minuten später war das Urteil rechtskräftig.

Geht doch! ;-)

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Keine Einleitung eines Strafverfahrens gegen 1 & 1 Internet AG

Ich hatte der 1 & 1 Internet AG die Ermächtigung entzogen, ihre Forderungen von meinem Konto abzubuchen. Darüber hatte ich hier berichtet. Gleichwohl griff das Unternehmen noch zweimal in meine Kasse.

Ich habe jeweils der Lastschrift widersprochen und wiederholt ausdrücklich auf den Entzug der Lastschriftermächtigung hingewiesen. Als die Westerwälder dann erneut eine Lastschrift versuchten, habe ich das Verhalten der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, weil mir bekannt geworden war, daß diese Ignoranz wohl zur Unternehmenspolitik in Montabaur gehört. Auch andere Kunden dieses Unternehmens haben diese Erfahrungen gemacht.

Leider hat die Staatsanwaltschaft Koblenz keinen Anlaß gesehen, Ermittlungen den die (feine) Gesellschaft einzuleiten; dies wurde mir mit diesem Schreiben vom 13. April 2006 mitgeteilt (das Schreiben ging dann am 18. Mai 2006 hier ein).

Die StA zitiert zur Begründung der Ablehnung einen Beschluß des BGH aus dem Jahre 2000 (5 StR 533/00 = BGHSt 46, 196). Diese Entscheidung des BGH trifft jedoch einen anderen Fall: Dort ging es um die Vorlage einer gefälschten Überweisung, hier geht es um die Frage einer (nicht) bestehenden Lastschriftermächtigung.

Vielleicht schreiben diejenigen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, der Staatsanwaltschaft Koblenz, beziehen sich auf das Aktenzeichen 2020 Js 017877/06 und teilen dort mit, wie die 1 & 1 Internet AG auf den Entzug der Lastschriftermächtigung zu reagieren pflegt.

Unter Umständen weckt das ja die Staatsanwaltschaft auf und regt zum Nachdenken an.

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1 & 1 legt weitere anwaltliche Internet-Präsentationen lahm

Offenbar suchen die Westerwälder das Risiko.

Frau Kollegin Mareen Schneider aus Frankfurt / Main berichtet in einem Kommentar (Nr. 11) zu meinen Beitrag über das Unternehmen aus Montabaur, ihr sei die gesamte Kanzlei lahmgelegt worden, weil 1 & 1 auf irgendwelchen – vermeintlichen – Forderungen beharrt. Die Domain http://www.kanzlei-schneider.de ist jedenfalls heute nicht mehr erreichbar.

Der Verdacht, daß das Verhalten des Westerwälder Dienstleistungsverweigerers sowohl in meinem Falle als auch im Falle der Frau Rechtsanwältin Schneider einen Nötigungsversuch darstellen könnte, dürfte einem pfiffigen Ermittlungsrichter durchaus für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses ausreichen. Das wäre doch mal was für die Boulevard-Presse:

Staatsanwaltschaft Koblenz durchsucht Geschäftsräume von 1 & 1 wegen des Verdachts der Erpressung

Ich kann meinen Kollegen nur dringend davon abraten, mit der 1 & 1 Internet AG und ihrem zweifelhaften Ruf noch irgendwelche Verträge zu schließen. Und wie der Laden mit anderen Berufsgruppen, die nicht über professionelles juristisches Know How verfügen, umspringt, kann man sich sicherlich gut vorstellen.

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Amokläufer ohne rechtsradikalen Migrationshintergrund

Bei der Einweihungsfeier zum neuen Berliner Hauptbahnhof: Ein 16-jähriger Berliner stach am späten Freitagabend wahllos auf Passanten ein. Mindestens 26 Menschen wurden verletzt. Der junge Mann habe gegen 23.30 Uhr bei einem regelrechten „Rundlauf“ zwischen Reichtstag und Luisenstraße wahllos auf die Passanten eingestochen, von denen viele gerade von der Einweihungsfeier des neuen Bahnhofs kamen.

Verletzt wurden mindestens 26 Männer und Frauen, einer der Opfer sei in Lebensgefahr, erklärte der Polizeisprecher am Morgen. 24 Menschen seien ins Krankenhaus gebracht worden, davon würden 15 stationär versorgt.

Nach ersten Erkenntnissen kommt der Teenager aus dem Stadtteil Neukölln, er habe „keinen Migrationshintergrund“, hieß es, sei aber bereits polizeilich mit einer Körperverletzung und mit Sachbeschädigung in Erscheinung getreten. Sei Motiv ist laut einem Polizeisprecher zunächst „völlig unklar“, ebenso, ob er unter Alkohol oder Drogen stand. Ein rechtsradikaler Hintergrund sei aber auszuschließen. Er bleibe vorerst in Haft.

Quelle: SPON

So geht die Presse also vor: Ist er ein Ausländer? Wenn nein: Ist er ein Nazi? Wenn nein: War er bedröhnt? Wenn nein: Was dann?

Danke an Kasandra für den Link

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