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Kanzlei Hoenig Info
Besonderer Fahrpreis
Zwischen Berlin und Dessau fährt ein Konkurrenz-Unternehmen zur Deutschen Bahn AG. Aber zum „besonderen Fahrpreis“:

Modernes und sauberes Zugmaterial, freundlicher Lokführer (grüßt fröhlich) und höflicher Fahrkarten-Verkäufer, Imbiss wird am Sitzplatz serviert – auch in der „zweiten“ Klasse (es gibt keine „erste“). Fahrtzeit 1:24 h). Das ist schon einen besonderen Fahrpreis wert. 10 Euro, um genau zu sein.
Die Bahn nimmt bis zu 30,00 Euro (1 x umsteigen, Fahrtzeit 1:28 h). Es gibt billigere Bahntickets – mit Fahrtzeiten bis zu 2:28 h. In der zweiten Klasse.
Und wenn man sich den Fahrplan anschaut, sieht man auch dort, daß die Bahn gern versucht, die Fahrgäste nicht wirklich zu informieren:

Auch bei den anderen Staats-Unternehmungen (Post, Telekom) sieht man’s: Die neuen sind preiswerter (nicht billiger) und besser. Und das setzt sich durch. Auch bei der Bahn.
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Neues BLawg: Die Kanzlei Wanne
… proudly presented: www.kanzlei-wanne.de
Wie es begann, was draus wurde und wie’s weitergeht.
Fotos und Hintergründe über ein Kultfahrzeug.
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Journalistenschelte à la Rechtsanwalt Steinhöfel
Das muß ich einfach zitieren:
Ein deutscher Journalist schustert einen Artikel zusammen, dessen Ergebnis schon feststand, bevor die „Recherche“ begann. Man muß diesen Text gelesen haben, um zu begreifen, wozu ein deutscher Akademiker imstande ist, wenn die Wirklichkeit nicht so ist, wie er sie haben möchte. Selbstgerechtes Geschreie erfüllt die Republik in Folge. Was gibt es Schöneres, als in seinen Vorurteilen bestätigt zu werden und mit Schaum vor dem Mund dem Gesinnungsgenossen auf die Schulter zu klopfen. Man hatte es ja schon immer gewußt. So ist das im faktenfreien Paralleluniversum.
Wo er Recht hat, hat er Recht, der Marketing-Spezialist.
Quelle: Steinhöfels Sauerei
Atomausstieg – selber machen.
Einladung ins Wendland – warm up zum G8 2007

Sieht derzeit nicht danach aus, ob es diesmal klappt.
(Gefunden an einem Stromverteiler im Graefe-Kiez / SO36)
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Kostenloses Skript zum RVG
Bei der Rechtsanwaltskammer Köln gibt es kostenlos als PDF-Datei:
RVG
Rechtsanwalts-VergütungsGesetz
Grundlagen * Fälle * Lösungen * Muster
von RA Dr. Ulrich Prutsch und Herrn Bürovorsteher Hartmut Giebler
3. Auflage 2006
Stand: 01.09.2006
90 Seiten
Zu spät
Ein ehemaliger Postzusteller aus Löhne sollte sich gestern vor dem Amtsgericht in Bad Oeynhausen verantworten, weil er Briefe in seiner Wohnung ,gebunkert‘ hatte. Die Verhandlung musste allerdings aufgrund eines Formfehlers ausgesetzt werden. Schuld war die Post. Sie hatte dem Angeklagten die Vorladung und Anklageschrift sieben Tage zu spät zugestellt.
Quelle: Neue Westfälische via taz vom 11.11.06
In dem Artikel der taz wird über den Schlitzohrigen Spitzbuben berichtet, der gemeinhin unter seinem Pseudonym „Postbote“ oder „Zusteller“ bekannt ist.
Hauptsache irgendein Anwalt
Auf der Eingangsseite zu unserer Website ist seit der vergangenen Woche gleich in der Begrüßung zu lesen, auf welchen Gebieten wir tätig sind: Strafrecht und Motorradrecht.
Seit dieser Zeit habe ich gleich drei Notrufe – jeweils mitten in der Nacht – erhalten: Dem einen ging es um Videoaufzeichnungen seines Gartens durch den Nachbarn, der andere hatte ein Problem mit den Unterlagen für seine Last-Minute-Flugreise am nächsten Morgen und der Dritte braucht Hilfe für ein Kind, das nach dem Willen des Gerichts in die USA zurück zur Familie sollte.
Nein, es ging nicht um Hausfriedensbruch, Urkundenfälschung und Entführung. Sondern um Nachbarschaftrecht, Reisevertragsrecht, Sorge- und Familienrecht. Ich konnte den Anrufern leider nicht helfen.
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Hinweise zur Umsatzsteuererhöhung am 01.01.2007
Die Rechtsanwaltskammer Berlin gibt Hinweise zur Umsatzsteuererhöhung am 01.01.2007 – vom Schreiben der Rechnung bis hin zum Vorsteuerabzug.
Hier gibt es eine paktikable Übersicht, die auch für steuerrechtliche Laien wie mich verständlich ist.
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1 & 1 unterliegt erneut und zahlt auch das noch
Eine weitere Runde in der Auseinandersetzung mit den Westerwäldern ist entschieden.
Das Landgericht Berlin hatte im April 2006 zu meinen Gunsten eine Einstweilige Verfügung gegen 1 & 1 erlassen, weil der Laden wegen einer zivilrechtlichen Meinungsverschiedenheit und einer bestrittenen offenen Forderung in Höhe von rund 40,00 Euro ein paar meiner Domains, unter anderem auch die von www.vier-strafverteidger.de vom Netz getrennt hat.
Zunächst kam das Unternehmen aus Montabaur der Verfügung nach, ein paar Tage später waren die Domains aber schon wieder offline. Ich habe daraufhin die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen 1 & 1 beantragt. Das gefiel den Herrschaften aus WW aber nun gar nicht, sie hielten dagegen und das Landgericht setze einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest. Wortreich (aber m.E. substanzlos) hat 1 & 1 auch Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt.
Zwischenzeitlich habe ich die Konten des Unternehmens mit einem Zahlungsverbot belegt. Man hat mir daraufhin erst einmal einen Großteil der festgesetzen Verfahrenskosten – gut 500,00 Euro – überwiesen. :-)
Dann bin ich mit meinen Domains zu einem seriösen und zuverlässigen Anbieter umgezogen und habe den Rechtsstreit vor dem Landgericht für erledigt erklärt. Damit war dann nur die Frage offen, wer denn die (weiteren) Kosten zu tragen hat. Auch in diesem Zusammenhang haben die Bevollmächtigten reichlich Papier vernichtet.
Über die Kosten hat nun das Landgericht Berlin mit Beschluß vom 21.10.06 entschieden: 1 & 1 zahlt auch das noch. :-)
Jetzt werden wir gemütlich die Kostenfestsetzung beantragen und den Westerwäldern erneut an die Konten gehen, wenn nicht fristgerecht – und bis auf den letzten Cent – gezahlt wird. Oder die versuchen’s weiter mit einem (sicherlich ausführlich begründeten) Rechtsmittel gegen den Beschluß … ich werde dann berichten.
Nä, watt habbich mich über diesen Laden geärgert! Und andere (Anwälte) auch. Jetzt geht es mir besser. :-) Ich hoffe, daß die hier veröffentlichte Entscheidung des Landgerichts auch in den anderen noch anhängigen Verfahren hilfreich ist.
… und das alles nur, weil 1 & 1 nicht auf 40,00 Euro verzichten wollte. Naja, die Montabauern werden wissen, warum …
Rechtsberatung durch die Mucki-Bude
Die Mandantin wollte nicht mehr ins Fitness-Center, hatte aber einen Jahresvertrag abgeschlossen. Da sie das Angebot nicht mehr genutzt hat, wollte sie natürlich auch nicht mehr zahlen. Damit war das Studio aber nicht einverstanden. Die Mandantin hatte aber auch kein Geld mehr. Die Folge: Inkassounternehmen, Rechtsanwälte … das volle Programm.
Dann kam sie Hilfe suchend zu mir, ich konnte einen Nachlaß und Ratenzahlung bei der Gegenseite heraushandeln. 10,00 Euro pro Monat.
Heute, 10 Monate später, bekam ich Post von der Mandantin:
… möchte Ihnen mitteilen, dass ich nicht bereit bin weitere Zahlungen an die Rechtsanwälte von [Fitness-Center] zu richten.
Ich habe mich in einem anderen Fitness Studio erkundigt und musste feststellen, dass ich von
[Fitness-Center] tüchtig verarscht worden bin. Eigentlich müssten Sie, als Rechtsanwalt und gleichzeitig selbst Kunde bei [Fitness-Center] wissen, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, nach dem ersten Ablauf des Abos, etwa nach max. 6 Monaten die Zahlungsfrist erlischt. So etwa erklärte es mir die Chefin des anderen Fitness Studio’s.Ich würde es diesmal auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, da ich mich irn Recht fühle.
Gegen die „Chefin des anderen Fitness Studio’s“ kann ich natürlich nicht anstinken. Ich schicke der Mandantin Ihre Unterlagen besser wieder zurück …
… und bleibe künftig wieder ausschließlich bei Räubern, Schägern und sonstigen steuerhinterziehenden Kriminellen. Die sagen wenigstens „Danke“, wenn ich sie verteten habe und sie dafür nichts gezahlt haben.