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Wikipedia manipuliert

In der Wikipedia-Community sind schwere Vorwürfe gegen verschiedene Unternehmen, Behörden und Organisationen laut geworden. Für die Agierenden kritische Passagen in Beiträgen der Online-Enzyklopädie seien absichtlich gelöscht oder verändert worden, heißt es in einem Pressebericht.

berichtet gulli

Das Online-Lexikon ist eine sehr bequeme Einrichtung, die auch Juristen gern und viel benutzen. Wie alles, was im Netz frei verfügbar ist, sollte man die dort veröffentlichten Informationen aber nur mit reichlich Vorsicht genießen.

5 Kommentare

Nichts mehr zu machen

Es war denkbar knapp. Trotz zahlreicher einschlägiger Vorstrafen wurde der Angeklagte noch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Und das, obwohl er die ihm zur Last gelegte Tat während einer noch offenen Bewährung begangen hat. Ich hatte ein wenig Glück, mit meinen Argumenten bei Gericht und Staatswalt auf offene Ohren zu stoßen.

Nicht nur der Richter, sondern auch sein Verteidiger haben ihm nach Urteilsverkündung lang und breit erklärt, was passieren wird, wenn er die Bewährungsauflagen nicht erfüllt. Er hat hoch und heilig versprochen, alles zu tun, um die Verbüßung der Freiheitsstrafe zu verhindern.

Tja, und nun erreicht mich folgendes Schreiben des Gerichts an den Angeklagten:

Sehr geehrter Herr S.,

in der Strafsache gegen Sie wird mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft X beantragt hat, die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts Y zu widerrufen. Zur Begründung wird angeführt, dass Sie die Verletzung von Auflagen aus dem Bewährungsbeschluss begangen haben.

Die Auflage zur Ableistung der 200 Stunden gemeinnützige Arbeit haben Sie nicht nachgewiesen. Trotz erneuter Mahnung zur Erbringung dieser Arbeitszeit haben Sie es nicht für erforderlich erachtet, diesbezüglich tätig zu werden.

Auch in der Ladung zum Anhörungstermin vom 29.06.2007, welche Ihnen durch Zustellung am 21.06.2007 bekannt gegeben worden ist, haben Sie es nicht für erforderlich gehalten, der Bewährungsauflage nachzukommen.

Entsprechendes gilt für die unter Ziffer VI aus dem Bewährungsbeschluss angeordnete Durchführung eines Antiaggressionstrainings.

Gleichermaßen ist die Ihnen erteilte Auflage – gemäß VII des Bewährungsbeschlusses – sich einer Alkoholtherapie für die Dauer eines Jahres zu unterziehen, nicht nachgewiesen.

Ergänzend ist dazu mitzuteilen, dass Sie den Ihnen vorgeschriebenen Kontakt mit der Bewährungshelferin nicht wahrgenommen haben, obwohl Ihnen dieses ebenfalls gesondert auferlegt worden ist.

Ferner haben Sie auch die Ihnen gesondert aufgelegte Weisung, ihren Wohnsitzwechsel selbständig anzuzeigen, nicht wahrgenommen.

Abschließend ist festzustellen, dass Sie die Wahrnehmung des gerichtlichen Anhörungstermins, die Ihnen ebenfalls als Weisung im Bewährungsbeschluss auferlegt worden ist, unterlassen haben, obwohl Ihnen mit gesonderter Zustellurkunde die Ladung am 21.06.2007 zugegangen ist.

Da kann ich nun auch nicht mehr weiterhelfen. Ich bin nur ein kleiner Strafverteidiger, kein Zauberer. Jetzt sitzt er die 2 Jahre aus der aktuellen Geschichte ab und zusätzlich die 6 Monate aus der alten Sache.

Vergebliche Mühe. Sowas ärgert mich dann aber auch.

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Geringe Menge

Die aktuelle Grenzwerte zur „Geringen Menge“ Cannabis, bis zu der ein Strafverfahren eingestellt werden kann, sind unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern.

Auf dem Stand 01.08.2007 ist die Übersicht beim Deutschen Hanfverband.

Grün ist es in Berlin, Niedersachsen und Bremen: Hier/Dort kann eingestellt werden, wenn nicht mehr als 15 Gramm Cannabis besessen wird. Rot ist es in Baden-Württemberg: Mehr als drei Konsumeinheiten führen zur Bestrafung. Bis zu 6 Gramm werden in den übrigen Bundesländern „akzeptiert“.

Aber Vorsicht – der Hanfverband warnt zutreffend:

Hessen, Berlin, Sachsen und das Saarland haben Regelungen erlassen, die eine Grenze festsetzen bis zu der „das Verfahren grundsätzlich einzustellen ist“ – das so genannte „Modell Untergrenze“. Die anderen Länder folgen mit ihren Vorschriften dem „Modell Obergrenze“ und haben einen Grenzwert geschaffen bis zu dem „eine Anwendung des § 31 a BtMG in Betracht kommt“.

Das heißt, dass ein Staatsanwalt in Bayern auch bei einer verschwindend geringen Menge Cannabis ein Verfahren „eröffnen kann“, wenn er es für geboten hält, während sein Kollege in Berlin ein solches Verfahren „einstellen muss“.

Grafik: hanfverband.de

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Unheilbar

Aus dem psychiatrischen Sachverständigengutachten über einen 23-jährigen Mann, dem die Staatsanwaltschaft eine versuchte Vergewaltigung zur Last legt:

Ohne Behandlung sind Taten wie die hier beschuldigte nicht nur möglich, sondern auch kurzfristig sehr wahrscheinlich, so dass die Voraussetzungen aus psychiatrischer Sicht für die Unterbringung in den Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB gesehen werden.

Problematisch dabei ist, dass es sich bei der Störung des Untersuchten, wie es schon in früheren Arztberichten geschildert wurde, um eine nicht zu behebende handelt. Das frühgeschädigte Gehirn lässt sich nicht heilen.

Bei durchschnittlicher Lebenserwartung bedeutet dies: Gute 50 Jahre hinter Gitter.

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Und die Ursache?

Eine Störung in der Hirnentwicklung während der Embryonalzeit, sehr wahrscheinlich aufgrund der Alkoholerkrankung der Mutter.

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Eine Rüge für die Gothaer von der Aufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht rügt die Gothaer für ihre Ignoranz und gibt der Beschwerde über das Unternehmen statt.

Bemerkenswert ist, daß der Versicherer bis heute weder die Fragen seiner Versicherungsnehmerin beantwortet, noch eine Entschuldigung formuliert hat. Aber wenigstens ist es dem Unternehmen gelungen, die Beendigung des Versicherungsvertrages korrekt zu bestätigen.

Die Gothaer versucht, ihre Nachlässigkeit mit Arbeitsüberlastung zu rechtfertigen. Ich rege an, den Versicherer künftig zu unterstützen, keine weiteren Verträge mehr bei ihm abzuschließen und bestehende zu kündigen. Das trägt mit Sicherheit wesentlich zur Arbeitsentlastung des Unternehmens bei.

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Motto der Woche

Lerne die Regeln, dann weiß Du, wie man sie richtig bricht.

Dalai Lama

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Liquidiert

Aus dem Sitzungsprotokoll des Landgerichts in einer Zivilsache:

Klägervertreter erklärt, dass er sich auf die Ausführungen in seinem Schriftsatz vom 19. April 2007 beziehe und den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehne.

[…]

Der Sachverständige wird um 10.15 Uhr entlassen und liquidiert.

Das wäre nun aber wirklich nicht nötig gewesen. ;-)

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Steuern sparen in Verrichtungsboxen

Aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln:

Im Dezember 2003 hatte die Stadt Köln erstmals „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- , FKK- und Swingerclubs“ und „das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, z.B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen“ der Vergnügungssteuer unterworfen.

Steuersparmodell für alle Kölner: Straßenprostitution in Verrichtungsboxen. Die armen Kölner.

Zitat gefunden im Rechts-Newsletter der Kanzlei Dr. Bahr

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Durchsuchung einer Anwaltskanzlei

Das kann auch dem seriösesten Verwaltungsrechtler passieren: Die Durchsuchung der Kanzlei durch die Strafverfolgungsbehörden. Wie sich der Rechtsanwalt dabei verhalten sollte, hat die Rechtsanwaltskammer Berlin in einem Merkblatt (pdf) veröffentlicht, welches vom Kollegen Dr. Eckhart Müller entwickelt wurde.

Das vierseitige Merkblatt enthält eine ganze Menge wichtiger und richtiger Informationen. Wer sich das alles nicht merken möchte, kann sich auf vier Punkte beschränken:

    1. Schweigen!
    2. Schweigen!
    3. Schweigen!
    4. Einen gestandenen Strafverteidiger anrufen.

Meine Erfahrungen mit der Verteidigung von Rechtsanwälten hat mir allerdings gezeigt, daß es Anwälten noch viel schwerer fällt zu schweigen als „normalen“ Verdächtigen. Durch enorme Geschwätzigkeit fallen insbesondere Strafverteidiger auf. ;-)

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Unschuldsvermutung

Man habe ihnen Papiere und Handys abgenommen. Sie hätten sich vor laufender Überwachungskamera ausziehen müssen. Später seien sie gefesselt in Polizeigewahrsam abgeführt und in Einzelzellen gesteckt worden.

Der Verdacht ist entstanden durch ein defektes Banknotenlesegerät, einen 500-Euro-Schein und wegen der Nationalität bzw. der Hautfarbe des Kunden.

Warum regt sich die Öffentlichkeit denn so auf? Nur, weil es hochgestellte Politiker erwischt hat, die unschuldig in die Maschinerie geraten sind?

Das ist doch das ganz normale Programm, gehört quasi zum Alltagsgeschäft. Wenn es sich um einen Kreuzberger Obdachlosen gehandelt hätte (ok: und einen 50-Euro-Schein) hätte die taz kein Wort darüber geschrieben.

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