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Kanzlei Hoenig Info
Neue Probleme
SZ: Löst Geld Probleme?
50 Cent: Nein, es bringt neue.
SZ: Welche?
50 Cent: Das Finanzamt!
Aus einem Interview der Süddeutschen Zeitung mit dem New Yorker Rapper „50 Cent“.
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Mitmachen beim Anwaltstag??
Ich habe eine Einladung bekommen, vom Berliner Anwaltsverein. Dort bin ich Mitglied. Seit 1996.
Machen Sie mit: „AnwaltsMarkt“ zum Deutschen Anwaltstag 2008
Anfang Mai 2008 ist der Deutsche Anwaltstag in Berlin zu Gast. Der Berliner Anwaltsverein wird aus diesem Anlass auch in der Öffentlichkeit ein Zeichen setzen und die anwaltliche Tätigkeit in verschiedenen Rechtsgebieten präsentieren.
Die vereinten Anwälte wollen ein Zeichen setzen. Aha. Das hört sich gut an. Weiter liest man in der Mitteilung des Berliner Anwaltsvereins an seine Mitglieder:
Bürgerinnen und Bürger sollen hier die Gelegenheit bekommen, sich über verschiedene Rechtsgebiete und über die anwaltliche Tätigkeit auf verschiedenen Gebieten zu informieren:
* Recht im Verkehr
* Ehe, Familie, Partnerschaft und Kinder
* Erben, Testament und Vorsorge
* Bürger und Staat
* Staatliche Unterstützung durch Sozialleistungen
* Miete und Immobilien
* Verträge und Rechte als Verbraucher
* Beruf und Arbeit
Mit Schuddelkindern aus der Strafrechtsecke will man aber bei den honorigen Verwaltungs- und Zivilrechtlern offenbar nicht spielen. Als Beitragszahler scheinen Strafverteidiger in dem Verein hingegen willkommen zu sein.
Alle Kolleginnen und Kollegen sind herzlich eingeladen, sich am „Anwaltsmarkt“ zu beteiligen.
Das scheint mir unzutreffend zu sein. Alle? Was soll ich denn dort?
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und auch Ihre Kanzlei zu präsentieren.
Na wo denn bitte? Bei „Bürger und Staat“ – Straftäter und Strafverfolger? Oder bei „Staatliche Unterstützung durch Sozialleistungen“ – Hinweise auf die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung?
Liebe Organisatoren des AnwaltsMarkts. Ich wünsche Euch allen ein richtig fettes Strafverfahren in eigener Sache, damit Ihr lernt, welche Rolle Strafverteidiger in der Strafrechtspflege haben. Dann werdet Ihr sicher das nächste Mal einen Stand „Strafrecht“ einrichten, der doppelt so groß ist wie alle anderen zusammen.
Quelle der Zitate: Berliner Anwaltsverein
Laptops jetzt auch in der JVA erlaubt
Nun informiert auch noch einmal die Rechtsanwaltskammer Berlin darüber:
Laptops in der JVA Moabit und im AG Tiergarten
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen ihre Laptops sowohl in der JVA Moabit als auch in mündlichen Verhandlungen beim Amtsgericht Tiergarten nutzen. Dies ergibt sich aus Mitteilungen der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. und des Präsidenten des AG Tiergarten.
Der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat am 20.03.2008 darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Notebooks mit integrierter Kamera in der JVA möglich ist, ohne dass die Kamera selbst genutzt werden darf. Darüber hinaus dürften Datenträger (CDs, DVDs und USB-Sticks), auf denen Daten zu Verteidigungszwecken gespeichert sind, zu Besprechungen in die JVA Moabit mitgebracht werden.
Der Präsident des AG Tiergarten, Alois Wosnitzka, hat durch Verfügung vom 03.03.2008 generell genehmigt, dass Rechtsanwälte und Sachverständige einen Laptop in der mündlichen Verhandlung nutzen dürfen, soweit Elektroanschlüsse vorhanden sind und keine Stolperfallen enstehen.
Quelle: RAK Berlin
Bislang hatte ich in der Untersuchungshaftanstalt Moabit auch noch keine Probleme mit meinem Notebook. Die Eingangskontrolle nimmt den Rechner zur Kenntnis, in den Besprechungszellen ist regelmäßig ein Stromanschluß vorhanden und keiner nimmt daran Anstoß, wenn ich den Stecker in die Dose stecke.
Nur bei Herrn (Verkehrs-)Richter K. mußte man vorher einen schriftlichen Antrag, mit einfacher und beglaubigter Abschrift, auf grünem, chlorfrei gebleichtem Papier über die Geschäftsstelle einreichen. Aber das scheint ja nun hoffentlich geklärt zu sein. Ich werde alsbald Gelegenheit haben, das zu überprüfen.
Die dritte Sachverständige
Im Jahre 2005 wurde Monika M. vom Landgericht Berlin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die besondere Schwere ihrer Schuld festgestellt wurde.
Das Gericht …
… hielt es für erwiesen, dass die Arzthelferin ihren bettlägerigen, totkranken Vater Theo de M. (76) aus Habsucht und in Hinblick auf eine Versicherungssumme von 220.000 Euro am 18. September 2003 in seinem Bett anzündete, sodass der alte Mann qualvoll verbrannte. Der Bundesgerichtshof jedoch hob dieses Urteil mit Beschluss vom 11. Januar 2006 auf und gab den Fall zur Neuverhandlung an das Berliner Landgericht zurück. Jetzt erklärt eine sachverständige Zeugin des Bundeskriminalamtes mit Bestimmtheit, sie schließe eine Brandstiftung als Ursache der Katastrophe im Uhuweg 19 c aus.
Im ersten Durchgang haben die Sachverständigen des Landeskriminalamtes (LKA), Dr. Allin und Egon Burrasch, die 22. Strafkammer des Landgerichts davon überzeugt, daß die Angeklagte mit großen Mengen Brandbeschleuniger den Brand gelegt haben soll.
Die Neuverhandlung vor der 29. Strafkammer des Landgerichts führte zum gegenteiligen Ergebnis. Die Wiesbadener Brandsachverständige und Diplomingenieurin Silke Löffler (48) vom Bundeskriminalamt stellte überzeugend dar, daß die von den Vorgutachtern dargestellte Art der Brandentstehung sicher auszuschließen ist. Der Brand sei ein Unfall, verursacht vom Vater der Angeklagten selbst.
Die Angeklagte verbrachte also zwei Jahre und vier Monate als unschuldig verurteilte „Vatermörderin“ im Gefängnis.
Quelle des Zitats und weitere Details: Berlin Kriminell
Wildschweine in Berlin
Ein Wildschwein hat in der vergangenen Nacht einem Spaziergänger in Rahnsdorf ins Bein gebissen. […] Die Wildschweinrotte verschwand in unbekannte Richtung.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Es gibt nichts, das wir hier in Berlin nicht haben. Sogar Wildschweinrotten.
In diesem Zusammenhang gleich noch ein Zitat:
Schweine, ihr verdammten Schweine!
Uli Hannemann, Neulich in Neukölln (Ullstein Taschenbuch)
Professioneller Richter
Es ging schon vor Beginn der Hauptverhandlung recht konfliktreich zur Sache. Der Richter hatte einen Unterbringungsbeschluß erlassen, der den psychisch kranken Mandanten ins Krankenhaus des Maßregelvollzugs brachte. Die von der Verteidigung intensiv genutzten Möglichkeiten des Prozessrechts waren nicht erfolgreich.
Vier Monate später begann dann die Verhandlung vor dem Schöffengericht. Es herrschte eine eisige Atmosphäre im Gerichtssaal. Sogar der Staatsanwalt war auf Krawall gebürstet. Die Beweisaufnahme mit reichlich Zeugen, einem Psychologen und der Jugendgerichtshilfe war keine Kuschel-Veranstaltung.
Mit viel Mühen war es dann doch irgendwann gelungen, zwischen dem Vorsitzenden Richter, dem Staatsanwalt und der Verteidigung eine Einigung zu finden, wie mit dem Angeklagten zu verfahren sei.
Die Beweisaufnahme wurde geschlossen, es folgten die Schlußvorträge und die Verteidigung schloß sich der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe und den Anträgen des Staatsanwalts an. Dann zog sich der Vorsitzende Richter und seine zwei Schöffen zur Beratung zurück.
Im Normalfall dauert das dann noch ein Viertelstündchen und es wird das Urteil verkündet. Hier kam das Gericht nach knapp einer Stunde wieder aus dem Beratungszimmer zurück in den Saal.
Der Vorsitzende Richter verkündete kein Urteil, sondern stieg erneut in die Beweisaufnahme ein. Offenbar waren die Schöffen nicht bereit, die Einigung zwischen den (anderen) Verfahrensbeteiligten mitzutragen und haben wohl den Berufsrichter überstimmt. Allein dieser Umstand ist schon recht ungewöhnlich.
Der Richter gab dann der Verteidigung Gelegenheit, sich auf die geänderte Situation einzustellen. Er hätte auch einfach das Urteil verkünden können, das dann sicherlich weit über die Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung hinausgegangen wäre.
So hatte die Verteidigung die Möglichkeit, weitere Anträge zu stellen, die dann zur Verfahrensaussetzung führten. Der Richter teilte mit, sein Terminkalender sei voll, so daß erst in einigen Monaten erneut terminiert werden könne. Dem Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Unterbringungsbeschlusses gab er aber noch statt, so daß der Angeklagte direkt aus dem Saal in die Freiheit entlassen werden konnte.
Da nun ein paar Monate ins Land gehen werden, bis die Sache erneut verhandelt wird, ist es wahrscheinlich, daß bis dahin die Schöffen ausgewechselt wurden. Und dann kann die ursprüngliche Einigung dann (hoffentlich) doch noch in ein Urteil gegossen werden. Und der Angeklagte hat Gelegenheit, die bereits begonnene Therapie als freier Mann fortzusetzen.
Beste Aussichten also dafür, daß eine konfliktreiche Sache ein gutes Ende findet. Dank der Notbremse, die der erfahrene Richter mit seiner Aussetzung gezogen hat. Und dies, obwohl zwischen Richter und Verteidiger eine echt vergiftete Atmosphäre herrschte.
Das nenne ich professionelles richterliches Verhalten.
Schuldfähig! Trotz Haarspray.
Dem Richter am Amtsgericht mußte bekannt sein, daß der Angeklagte ein psychiatrisches Problem hat.
Über 10 Vorstrafen, zumeist wegen Diebstahls geringwertiger Sachen und anderer kleineren Delikte. Ihm wurde ein Berufsbetreuer zur Seite gestellt. Nun wurde dem Angeklagte erneut ein Strafvorwurf gemacht: Wegen Diebstahls einer Dose Haarspray. Im Wert von 1,95 Euro. Der Richter verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe. In den Gründen schreibt der Richter unter anderem:
Am 20. November 200* gegen 12.40 Uhr nahm der Angeklagte, der zuvor ca. eine Flasche Wein und zwei Bier getrunken und außerdem Haarspray geschnüffelt hatte, in den Geschäftsräumen der Firma ***-Markt in Berlin-Moabit ein Haarspray zum Verkaufspreis von 1,95 Euro aus einem Warenträger und steckte die Ware in seinen Hosenbund unter sein Oberteil, um sie ohne Bezahlung für sich zu behalten.
Der Kundige weiß spätestens an dieser Stelle, daß der Angeklagte die Dose Haarspray nicht zur Frisurenpflege geklaut hat, sondern weil er sie zur Linderung seiner Sucht benötigte. Der Richter sah es anders:
Da weder Zeugen noch der Angeklagte selbst über Ausfallerscheinungen zur Tatzeit berichteten, hatte das Gericht keinen Grund, eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 5tGB anzunehmen.
Volle strafrechtliche Verantwortlichkeit und ab mit dem Mann in den Knast. So hatte es sich der Richter gedacht. Der Betreuer des Angeklagten beauftragte daraufhin einen Verteidiger, der ein Rechtsmittel eingelegt und eine psychiatrische Begutachtung angeregt hat. Es wurde noch vor der Berufungsverhandlung ein solches Sachverständigengutachten eingeholt. Darin heißt es (auf Seite 38 von 41) nun:
Zur Krankheitsvorgeschichte war zu erfahren, dass es seit seinem zwölften Lebensjahr wiederholt Selbstverletzungen und Suizidversuche mit stationären Aufenthalten gegeben habe. Wegen Störung des Sozialverhaltens und Persönlichkeitsstörung wurde Herr *** erstmals 1996 in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum *** behandelt. Die selbstverletzenden Handlungen seien jeweils zum Spannungsabbau erfolgt.
Seit dem zwölften Lebensjahr besteht ein Alkoholabusus, bereits im Alter von sechzehn Jahren seien vegetative Entzugserscheinungen aufgetreten. Im Alter von achtzehn/neunzehn Jahren habe er einen Entzugskrampfanfall gehabt, im Jahr 2007 einen deliranten Zustand. Seit seinem vierzehnten Lebensjahr konsumiere er Cannabis in Abständen von ein bis zwei Wochen. Seit dem neunzehnten Lebensjahr konsumiere er in größeren Abständen Amphetamine. Im Vordergrund des Substanzabusus steht das Inhalieren von Treibgasen seit dem vierzehnten Lebensjahr. Seit dem siebzehnten Lebensjahr inhaliere er täglich vier bis fünf Flaschen Haarspray.
Der Psychiater kommt in seinem Gutachten zum Ergebnis, daß der Angeklagte unter einer massiven psychotischen Erkrankung leidet und daneben ein multiple Abhängigkeits-Symtomatik besteht.
Beim Diebstahl des Haarsprays könne davon ausgegangen werden, daß es dem Angeklagten an der Steuerungsfähigkeit (nicht vorhandene Impulskontrolle) mangelte. Glasklarre Schuldunfähigkeit heißt das im Klartext. Der Mann ist krank und gehört nicht in den Knast, sondern in eine Therapie.
Richter, die das nicht bereits in der Vorbereitung auf die erste Instanz sehen – oder zumindest ahnen -, sollten sich mit Grundbuchsachen beschäftigen. Beim Strafgericht sind sie fehl am Platz.
Feinstaubverordnung wirkungslos bis schädlich
Heute morgen ist im Info-Radio zu hören, Sachverständige im Auftrag der Senatsverwaltung hätten herausgefunden, daß die Feinstaubverordnung nicht nur wirkungslos sei, sondern sogar umweltschädlich: Da die Eigentümer von Autos, für die es keine Plaketten gibt, weitere Wege um die Stadt herum fahren müssen. Deswegen überlegen nun die uns Regierenden, den Unsinn mit dem Innenstadt-Fahrverbot wieder zu stornieren.
Ich bin gespannt.
Noch einer aus dem Weitling-Kiez
„Kanake, bring uns zwei Bier.“ Daraufhin forderte Özer R. Respekt und machte die Beiden darauf aufmerksam, dass Bedienung nur noch im Lokal zu haben sei. Als Antwort erhielt er: „Was willst du hier, Kanake, geh zurück nach Kreuzberg.“
Quelle: Berlin Kriminell
Ja, hier in Kreuzberg wäre Özer R. sicher. Da trauen sie sich nicht hin, die Dumpfbacken.