Kanzlei Hoenig Info

Justizopfer: Alles wird gut.

Sie verbrachte zweieinhalb Jahre unschuldig hinter Gittern, galt zwei Jahre als verurteilte ‚Vatermörderin‘.

Die am 9. April 2008 als unschuldig freigesprochene und damit vollständig rehabilitierte Monika M. beantwortet Fragen von Berlin Kriminell über das Verfahren, den Knast, die Gutachten und den Freispruch.

Es gehört schon eine Menge Kraft dazu, das Lied von Monthy Python „Always Look on the Bright Side of Life“ zu trällern, wenn man unschuldig im realen Knast sitzt. Meine Hochachtung!

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Wirres Zeug

Aus dem Einsatzprotokoll der Polizei:

Am heutigen Tage wurden wir (PHM M., PHM G.) zur T-str. 19 alarmiert, weil hier der polizeibekannte Herr F. zum wiederholten Male Gegenstände aus seinem Wohnzimmerfenster auf den Innenhof des Hauses warf.

Als wir den Hinterhof betraten konnten wir div. Pers. Gegenstände, CD, Zigaretten, Möbel, kaputte Stühle, eine Aluminiumleiter, sowie andere zerstörte Gegenstände verstreut auf dem Hof feststellen.

Am Fenster im 3. OG befand sich eine männliche Person leicht herausgebeugt, welche eine Bratpfanne in der Hand hielt und wirres Zeug schrie.

Manchmal kann ich trotz des Ernstes der Angelegenheit das Aufkommen einer gewisse Heiterkeit beim Studium von Ermittlungsakten nicht ganz verhindern.

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Berliner Gefahr

Monika M. saß 888 Tage unschuldig verurteilt als Vatermörderin in Haft, bevor sie freigesprochen wurde. Ein wesentlicher Grund für die ursprüngliche Verurteilung war ein fehlerhaftes Brandgutachten.

Ihr Schwager Rudolf Jursic hat sich in mehreren offenen Briefen an Politiker und Juristen gewandt, um auf Mißstände in der berliner Brand-Sachverständigen-Szene aufmerksam zu machen. Die Briefe finden sich unter www.rudimarion.de im Netz. „Berliner Gefahr“ überschreibt Jursic die Seite.

In einer Linkliste hat Rudolf Jursic brandtechnische Einzelheiten und Dokumente veröffentlicht, die für all die interessant sein können, die sich ebenfalls mit Brandgutachten beschäftigen müssen.

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Liegevermerk

Tausende Akten blieben beim LKA (Landeskriminalamt) liegen. Im Dezember waren 4745 Vorgänge länger als drei Monate nicht bearbeitet worden.

berichtet die Berliner Morgenpost.

Bleiben die Akten drei Monate lang unbearbeitet, muß ein sogenannter „Liegevermerk“ gefertigt werden, in dem der Grund des Liegenlassens anzugeben ist.

Weiter heißt es in der Morgenpost:

Die liegen gebliebenen Akten haben auch direkt Auswirkungen auf die Erfolgsbilanz der Polizei. Denn in die polizeiliche Kriminalitätsstatistik werden nur diejenigen Fälle aufgenommen, die abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Deswegen hatte in den vergangenen Jahren die Gewerkschaft der Polizei wiederholt auf die Problematik der Liegevermerke und der Polizeistatistik aufmerksam gemacht.

Das ist natürlich ein ganz besonders wichtiger Grund, die Akten zu bearbeiten. Schließlich soll die Polizei doch nach außen gut darstehen.

An die Beschuldigten der liegenden Akten denkt man – wenn überhaupt – nur an zweiter Stelle. Offene Strafverfahren sind für die Beschuldigten keine angenehme Veranstaltungen, erst recht nicht, wenn Computer, sonstige wichtige Unterlagen oder Bankguthaben sichergestellt wurden.

Deswegen ist die überlange Verfahrensdauer auch ein Grund, im Falle der Verurteilung die Strafe zu mildern. Darauf muß der Verteidiger achten.

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Kindergarten

Kanzlerin Angela Merkel hat sich für den Flughafen Tempelhof ausgesprochen. Prompt wirft ihr der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit „Einmischung“ vor.

Quelle: Tagesspiegel

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Wartenummer

wartenummer.jpg

So sieht’s aus, beim Grundbuchamt im Amtsgericht Königs Wusterhausen. Ob der Wachtmeister die Nümmerchen per Hand verteilt, wurde nicht überliefert.

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Der Bußgeld-Richter und Herr Sigmund Freud

Eine kleine Bußgeldsache vor dem Amtsgericht hat sich „entwickelt“. Nach einigem Geplänkel, das sich nun schon ein paar Monate hinzieht und an dem nun das Landgericht wiederholt beteiligt ist, nach zwei Ablehnungsgesuchen und nach reichlich abgelehnter anderer Anträge der Verteidigung, wendet sich der Richter in einem persönlichen Brief an den Verteidiger:

brief-vom-richter.jpg

Bemerkenswert – neben dem eigentlichen Inhalt dieses Briefes – ist an dieser Stelle, daß es sich nicht um die Bußgeldsache gegen Carsten R. Hoenig handelt. Der ist nämlich der Verteidiger in der Bußgeldsache gegen einen seiner Lieblingsmandanten, den er vor einem Fahrverbot bewahren möchte.

Was wären wir wohl ohne Herrn Freud?

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Aus eins mach hundertachtunzwanzig

In einem Antrag auf Abschluß einer privaten Krankenversicherung lautet eine Frage:

ob „ambulante oder stationäre“ „Behandlungen, Kuren, Beratungen oder Untersuchungen“ „durch einen Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden, Heilpraktiker, Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden oder anderen Heilbehandler“ „angeraten oder beabsichtigt“ sind

Das ist nicht eine Frage, sondern derer gleich 128, wenn man die Kombinations-Möglichkeiten mit 2 x 4 x 8 x 2 errechnet und auch solche Fragen

Sind stationäre Kuren durch einen Kieferorthopäden angeraten?

dabei berücksichtigt.

Quelle: Finanztest via Versicherungsjournal

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Erstreckungsantrag

Eines meiner Lieblingsworte im Zusammenhang mit dem Kostenrecht ist „Erstreckung“. Die unwortige Substantivierung eines Tu-Worts.

Immer dann, wenn zu einem Verfahren, in dem der Verteidiger bereits als Pflichtverteidiger bestellt ist, weitere Verfahren, in denen er bereits tätig gewesen, aber noch nicht beigeordnet ist, hinzu verbunden werden sollen, muss der Verteidiger einen Erstreckungsantrag stellen, um die Wirkungen des § 48 Abs. 5 Satz 1 herbeizuführen.

versucht RiOLG Burhoff zu erläutern.

Gut, daß es kompetente Rechtsanwaltsfachangestellte (auch so ein Wortungetüm) gibt, die die sich erstreckende Wirkung einer Pflichtverteidiger-Bestellung im Griff haben.

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Lauter Rauch

Aus einer Ermittlungsakte in einer Brandstiftungssache:

Der Nachbar gab an, bereits am 28.09.06 oder am 29.09.06 diese Verrußungen über der Außenjalousie des Fensters entdeckt, aber weder visuell noch akustisch Rauchentwicklungen wahrgenommen, zu haben.

Hör mal, wie es qualmt.

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