Kanzlei Hoenig Info

Die Gothaer will seriöse Klärung

Eigentlich hatte ich gehofft, die Geschäftsführung der Gothaer pfeift ihren Telefon-Junkie zurück. Deswegen habe ich an den Vorstand des Versicherers geschrieben und ihn über das Mit-dem-Kopf-gegen-die-Wand-Rennen von Drango informiert.

Aber auch in der Teppich-Etage dieses Versicherers will man wohl durchsetzen, daß Drango weiter mit mir telefonieren darf. Es teilt mir distinguiert ein Assessor jur. mit:

Sie können davon ausgehen, dass wir über das Verfahren im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen unseren Mitarbeiter informiert sind.

In dem von Ihnen angestrebten Hauptsacheverfahren sehen wir einer seriösen Klärung der hier interessierenden Rechtsfragen entgegen.

Nun denn, auf in den seriösen Kampf, Assessor! :-) Der Gerichtskostenvorschuß für die Klage ist angewiesen.

12 Kommentare

Mord beim sadomasochistischen Sex

Es war kein Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, keine Tötung auf Verlangen, keine missglückte Stimulation beim Liebesspiel. Es war ein hinterhältiger Mord, so urteilte das Landgericht Berlin am Montag in dem bizarren Prozess um die Tötung eines bisexuellen Mannes beim Liebesspiel.

Über einen Stich mit dem Steakmesser berichtet Uta Eisenhardt in der taz.

Kommentare deaktiviert für Mord beim sadomasochistischen Sex

Nicht lieferbar

Die Telekom wirbt für ihre Produkte und Dienstleistungen. Das ist für sich genommen üblich und nicht zu beanstanden.

Aber dann: Zumindest ein Mitarbeiter in den Callcentern ist ein frecher Flegel. An den teuren Anrufe zur Klärung von Fragen zur Bestellung verdient die Telekom zusätzlich. Und nun kommt die Absage:

Leider ist der von Ihnen gewählte Artikel nicht mehr lieferbar. Gern bieten wir Ihnen eine Alternative an – rufen Sie uns hierfür doch einfach unter 0180 5 726252 …

Ich habe aufgehört, mich über das Unternehmenskonzept dieses Ladens aufzuregen.

3 Kommentare

… nur Polizisten

Absprache der Terminierung einer recht heftigen Verkehrsstrafsache.

Richter:
Brauchen wir die Zeugen?

Verteidiger:
Nein, der Mandant wird den Anklagevorwurf bestätigen.

Richter:
Naja, an der Sache gibt es ja auch nichts mehr zu bestreiten. Obwohl – wir wissen ja nicht, was die Staatsanwaltschaft sich noch so alles einfallen läßt. Ich lade die Zeugen lieber doch. Sind ja Polizeibeamte, die haben Zeit …

3 Kommentare

Erst Abmahnung, nun Anwaltshaftung

Anwaltshaftung: Sie haben einen Prozess verloren und vermuten, das Ihr Anwalt schuldhaft gehandelt hat. Sie haben die Möglichkeit ihren Anwalt zu verklagen, damit man ihren Schaden ersetzt. […] Wir haben uns auf die Anwaltshaftung spezialisiert und können aufgrund unserer Erfahrung schnell sagen, ob ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Mann-O-Mann, manche Anwälte sind sich einfach für nichts zu schade.

Wenn Ihr Anspruch Aussicht auf Erfolg hat, übernehmen wir sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Verfahrenskosten. Wird der Prozess verloren, tragen wir sämtliche Kosten, auch die Honorare für die gegnerischen Anwälte. Sie gehen also kein Risiko ein!

Erst Massenabmahnungen säckeweise Abmahnungen und dann das hier. Widerlich, ich kann gar nicht so viel essen, …

9 Kommentare

Sie sitzt

Anruf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts:

Verteidiger
Ich rufe an in der Sache 123 Ds 456/08 und möchte gern mit Frau Richterin Brause sprechen.

Geschäftsstelle
Tut mir Leid. Frau Brause sitzt.

Verteidiger
Huch. Dann brauche ich einen Sprechschein.

Geschäftsstelle
[lacht laut] … oder Sie versuchen es heute nachmittag nach 15 Uhr nochmal. Ihre Durchwahl lautet …

3 Kommentare

Spaß an der Arbeit

Nachdem ich den Mann ganz höflich gefragt habe, wie er sich die Finanzierung seiner Verteidigung vorstellt, wollte er nicht mehr:

… sollte ich auch noch erwähnen, dass ich einen Anwalt suche der Spaß an seiner diesbezüglichen Arbeit hat und nicht nach rein monetären Gesichtspunkten arbeitet.

Ich habe großen Spaß an meiner Arbeit (sonst würde ich den Beruf wechseln und Gebrauchtwagen verkaufen). Aber ich möchte mir gern auch mal eine Scheibe Wurst kaufen können … Und: Ich heiße nicht Mutter Theresa.

6 Kommentare

Keine Menschenrechte bei der taz

Das Landgericht Berlin verurteilte heute Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu vierzehn Monaten Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Vorwurf lautete Betrug. Geschädigte soll die linke Tageszeitung taz gewesen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gleichwohl will der Autor eines Artikel in der taz, Herr Mathias Broekers, den Verurteilten unmittelbar nach der Verkündung des Urteils wohl am liebsten sofort in ein Zuchthaus gesteckt wissen:

Zur Überraschung der Prozessbeobachter wurde er im Sitzungssaal nicht verhaftet.

schreibt der mit gesundem Volksempfindung offenbar gut ausgestattete taz-Schreiberling am Schluß seines stimmungsvollen Prozeßberichts.

Es gibt eine ganz vernünftige Regel unter Rechtsanwälten, ganz besonders bei Strafverteidigern: In eigenen Angelegenheit sollte ein Jurist nicht sein eigener Anwalt sein: Wer als Anwalt sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten und einen Dilettanten als Vertreter.

Auf den vorliegenden Fall übertragen heißt das: Dieser taz-Schreiber hätte gut daran getan, einem Kollegen vom Tagesspiegel, der Morgenpost oder eines anderen Blatts die Berichterstattung zu überlassen. Dilettanten und Narren gibt es also nicht unter Juristen.

Das, was in der taz zu lesen ist, ist nicht nur handwerklich schlecht erarbeiteter Mist. Darüber hinaus setzt sich das linke (!) Blatt über Rechte hinweg, die die Europäische Menschenrechtskonvention auch für einen Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth formuliert.

Liebe taz-Redakteure: Moral ist etwas ganz Wichtiges, nicht? Das braucht Ihr gleich doppelt!

PS:
Wie gut informierte Kreise berichteten, soll Herr von Gravenreuth sich in der ersten Instanz (teilweise) selbst verteidigt haben.

20 Kommentare

Verzweifelung

Die Lebenspartnerin meiner Mandantin schreibt mir:

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Wilhelmine Brause, geb. am 12.6.1959 in Frankfurt /M., sichere Herrn RA Hoenig, Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin, ein Honorar in Höhe von 5.000,00 Euro zu für den Fall, daß er Frau Beate Bullmann in ca. 14 Tagen ab heute in Freiheit bringt.

Schade, daß sich manche Wünsche nicht erfüllen lassen.

6 Kommentare

…. dann ruft ja jeder hier an

Ich möchte über die Telekom mit meinem Laptop ins UMTS-Netz. Dafür habe ich das „web’n’walk Connect“ Paket bestellt. Und telefonisch alle Daten angegeben, die die Dame an der Bestell-Hotline von mir haben wollte.

Heute bekomme ich eine eMail von der Telekom:

Sehr geehrter Herr/Frau Hoenig,
vielen Dank für Ihr Vertrauen in T-Mobile.
Anbei übersenden wir Ihnen Informationen zur Ihrer persönlichen T-Mobile Bestellung.

Die eMail enthielt eine Datei im pdf-Format als Anlage. Darin hieß es:

vielen Dank für Ihre Bestellung bei T-Mobile. Als wir Ihren Auftrag bearbeiten wollten, haben sich Rückfragen zu Ihren persönlichen Daten ergeben.
Wir möchten Ihren Auftrag umgehend ausführen. Bitte rufen Sie uns doch unter 0180 5 726252* an, damit wir die fehlenden Daten ergänzen können.

Ich habe den Mitarbeiter der Hotline gefragt, warum für Rückfragen, die die Telekom an ihren (potentiellen) Kunden hat, eine teure 01805er Nummer angegeben wird.

Wenn der Anruf kostenlos wäre, ruft hier dann ja jeder an …

Das nenne ich mal eine echt tolle Einstellung! Wenigstens ist dieser freche Flegel an der Hotline ehrlich.

Dann hat er mich gefragt, was das „R.“ in meinem Namen bedeutet. Mehr war nicht zu klären.

Nebenbei:
Unsere Mandanten können uns über eine kostenlose 0800er Nummer erreichen.

8 Kommentare