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Kanzlei Hoenig Info
Sonne in Kreuzberg
Guten Morgen Berlin,
Du kannst so freundlich sein.
Das Schmuddelwetter aus dem Westen bekommen wir wohl erst nachmittags. :-(
Die können mich mal …
Die Staatsanwaltschaft schreibt an den Mandanten namens Wilhelm Brause:
… unter vorstehendem Aktenzeichen führe ich gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen der Hehlerei.
Sie haben am 6. Juni 2008 den Computer „Superschnell, Seriennr.: W5678 PC bei der Firma Bullmann Enterpreis zur Reparatur gegeben. Dieses Gerät wurde zwischen dem 4. und 7. April 2006 bei einem Wohnungseinbruch im Wedding gestohlen.
Hehlerei liegt nur dann vor, wenn Sie positiv wussten oder aufgrund der Umstände des Erlangens wissen mussten, dass der Computer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen erichtete rechtswidrige Tat erlangt war, und Sie sich durch die Verschaffung bereichern wollten.
Von Interesse ist daher, wann und wo Sie den Computer erworben haben und zu welchem Preis? Können Sie den Verkäufer benennen, ggf. beschreiben und auf Lichtbildern erkennen? Können Sie die Bedienungsanleitung, Kaufunterlagen, ggf eine Quittung/Rechnung über den Ankauf vorlegen?
Der Mandant fragt mich, warum man gegen ihn ein knackiges Strafverfahren eingeleitet hat, wenn man ihn doch eigentlich als Zeugen vernehmen will. Seine Bereitschaft, den Ermittlern bei der Arbeit behilflich zu sein, ist durch den Schlußbericht des Polizeibeamten:
Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei BRAUSE um einen Hehler handelt.
auf den Gefrierpunkt von Wasser gesunken.
Das, was Brause mir mitteilte, was die Staatsanwaltschaft ihn könnte, kann ich hier nicht mitteilen.
Zwei unterschiedliche Urteile
Ein Mandant wies mich auf diese beiden Entscheidungen hin:
1. Stadtwerke-Chef, 27 Fälle, 500.000 Euro Schaden. Zwei Jahre auf Bewährung.
Wegen schwerer Untreue ist der frühere Neuruppiner Stadtwerke-Chef, [***], zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sah 27 Fälle von besonders schwerer Untreue als erwiesen an, wobei es „Fall-Komplexe“ zusammenfasste. Der Gesamtschaden beträgt rund eine halbe Million Euro.
Quelle: Berliner Morgenpost
2. Polizeibeamter, 4 (Un-)Fälle, 5.400 Euro Schaden. Zwei Jahre, vier Monate (keine Bewährung möglich).
Ein Polizeibeamter ist wegen Versicherungsbetrugs, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung von einem Moabiter Verkehrsrichter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.
[…]
An den Fahrzeugen, mit denen er mit seinem betagten BMW kollidierte, entstand ein Gesamtschaden von 5400 Euro.
Quelle: Berliner Morgenpost
Ohne die Einzelheiten der beiden Entscheidungen zu kennen, ist es natürlich schwierig, sie zu kritisieren. Aber der Gedanke an zweierlei Maß kommt mir schon …
Bock zum Gärtner
Daß Apotheker über eine pharmazeutische Ausbildung verfügen und daher grundsätzlich kompetent auf ihrem Gebiet sind, kann ein Strafverteidiger erst einmal nicht ernsthaft bezweifeln.
Wenn aber eben dieser Apotheker als Gutachter gehört wird zu der Frage, ob ein pharmakologisch wirksames Präparat vertrieben werden darf oder nicht, sollte der Verteidiger hellhörig werden.
Vielleicht wäre da ein unabhängiger Gutachter besser geeignet, da er über den Verdacht der Sicherung der eigenen wirtschaftlichen Interessen erhaben ist.
Jedenfalls dann, wenn es um den Vorwurf eines – strafbaren – Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) geht (und nicht um einen Aufsatz in der Apotheken-Rundschau), macht sich ein wenig Distanz zum Untersuchungsgegenstand ganz gut.
Abhören
Die große Koalition will das Abhören von Internet-Telefonaten zur Strafverfolgung erlauben. Dies kündigte am Wochenende der CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach an. Ein Gesetz soll im Bundestag noch vor der Wahl im September beschlossen werden.
Dass die Polizei die Telefone von Verdächtigen abhören darf, um Straftaten aufzuklären, ist nichts Neues. Zunehmend werden Telefonate aber nicht mehr über Telefonleitungen geführt, sondern im Internet über Anbieter wie Skype. Die Polizei klagt, sie könne Internet-Telefonate nicht beim Anbieter überwachen, weil sie verschlüsselt seien. Deshalb müsse sie an einem der Computer ansetzen, bevor das Gespräch verschlüsselt wird. Weil hier die Gesprächsquelle angezapft wird, spricht man von Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ).
Quelle: taz
Wir reden hier nicht mehr „nur“ über angebliche Terror-Abwehr, sondern über einen Trojaner, der zur Aufklärung von Kleinkriminalität auf die Rechner der vermeintlichen Staatsgewaltsträger verteilt werden soll.
Aber was beschwere ich mich eigentlich? Es war doch von Anfang an klar, daß es bald auch den Ladendieben mit high tech an den Kragen gehen soll.
Allgemeiner Hinweis
Aus der Ermittlungsakte des Zollkriminalamts:
Beim Aufrufen verdächtiger Internet-Homepages über einen Arbeitsplatzcomputer der Bundesfinanzverwaltung kann der „Besucher“ vom Seitenbetreiber mit geeigneter Software als
Behörde identifiziert werden.Für Nachrecherchen zum aktuellen Vorgang schlage ich daher die ermittlungsunterstützende Einbindung der ZIRE oder die Nutzung ggf. vorhandener Stand-Alone-PCs vor.
Die Mitarbeiter der Finanzverwaltungen sollte man nicht unterschätzen; zumindest Grundkenntnisse sind vorhanden.
Kommentare deaktiviert für Allgemeiner Hinweis
Sonderangebot
Zwei Bananenkisten mit mehr als 28 Kilogramm Kokain sind in einem bayerischen Supermarkt aufgetaucht.
Quelle: SPON
Irgendwo werden nun zwei Kokainkisten mit Bananen auftauchen.
Ich möchte nicht in der Haut desjenigen stecken, der Bananen nicht von Koks unterscheiden konnte.
Versteckt unter der Überschrift
Alkoholisierter Radfahrer
so lautet die Überschrift einer Pressemeldung der Berliner Polizei. Wer liest sowas schon? Ich!
Im Text heißt es dann:
Dass die Polizei rund um die Uhr auf die Einhaltung von Verkehrsvorschriften achtet, musste in der vergangenen Nacht ein 38-jähriger Radfahrer in Tempelhof feststellen. Gegen Mitternacht hatte er an der Kreuzung Boelkestraße Ecke Werner-Voß-Damm das Rotlicht einer Ampel missachtet. Eine Funkstreife stoppte den Radler kurz darauf und stellte deutlichen Alkoholgeruch in seinem Atem fest.
Langweilig, nicht? Das wäre kein Beitrag hier im Blog wert. Besoffene Radfahrer begeht Rotlichtverstoß, das interessiert keinen Menschen.
Weiter im Text:
Ein Richter ordnete anschließend eine Blutentnahme bei dem 38-Jährigen,
Immer noch nichts Spannendes, kann man wegklicken. Aber halt! Da kommt noch ein eingeschachtelter Nebensatz.
bei dem es sich um einen Polizeibeamten handelt, an.
Aha. Liebe Pressepolizisten. Es ist Euch nicht gelungen, Euren besoffenen Kollegen in einer öden Pressemitteilung zu verstecken. Die investigative Blogberichterstattung entdeckt alles. Auch ganz am Ende. :-)
Übrigens: Der arme Polizist hat nun gleich mehrere Probleme. Je nach Blutgehalt im Alkohol gibt es die Entziehung der Fahrerlaubnis ein Fahrverbot. Das Strafverfahren wird ihm eine Geldstrafe vom Konto buchen. Und oben drauf gibt es dann noch ein Disziplinarverfahren. Man hat’s nicht leicht, als Polizeibeamter.
(Korrektur nach dem zutreffenden Hinweis des Staatsanwalts. crh)
Unser Hund soll schöner werden
Ob ich meinen Hund, wenn ich einen hätte, dorthin zum Frisieren bringen würde, müßte ich mir nochmal überlegen.


