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Kanzlei Hoenig Info
Hier herrscht Ordnung
In einer Schöffengerichtssache wurden mehrere Verfahren miteinander verbunden, die von unterschiedlichen Abteilungen der im Lande verteilten Staatsanwaltschaft bearbeitet wurden. Insgesamt 8 Anklagen werden nun gemeinsam in der einen Sache verhandelt. Entsprechend umfangreich sind die Akten.
Auf dem Richtertisch türmen die sich roten Aktendeckel. Die Vorsitzende Richterin hat sich alle Mühe gegeben, das Durcheinander, das ihr von der Staatsanwaltschaft hereingereicht wurde, zu sortieren. Das ist ihr für mein Gefühl auch gut gelungen. Allerdings: Gute Laune hat ihr das nicht gemacht. Sie kämpft sich tapfer durch die zerfledderte Pappe, die teilweise ein Datum aus dem Jahr 2004 trägt.
Unserer Mitarbeiterin ist es hervorragend geglückt, sich und mir einen Überblick zu verschaffen und mir die Dateien mit den einzelnen Ermittlungsakten und Anklageschriften sortiert zur Verfügung zu stellen. Ich hatte meinen gelben Block und mein Notebook dabei. Es sah sehr übersichtlich auf der Verteidigerbank aus.
Am zweiten Verhandlungstag sollten vier Anklageschriften vom Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vorgelesen werden. Mit der Verlesung der ersten Anklage ging es recht flott, insoweit war der Staatsanwalt bestens vorbereitet. Bei der zweiten Anklage dauerte es etwa (gefühlte) 45 Minuten, bis er die Richterin darum bat, ihm eine Kopie (ein „Überstück“) der Anklage, die sich bei der Gerichtsakte befand, zum Vorlesen zu überlassen. Er fand sein Exemplar nicht.
Dem Staatsanwalt blieb nicht viel Zeit, die dritte Anklage in seinem Chaos zu suchen: Der Angeklagte erklärte, er werde sich durch Schweigen verteidigen. Die Ermittlungen des – mittlerweile Mitleid erregenden – Staatsanwalts dauerte erneut (gefühlte) 30 Minuten, bevor er sich an die Richterin wandte, und um eine Kopie der Anklage bat. Ich glaube, jeder Anwesende weiß nun, was unter dem Begriff „Fremdschämen“ zu verstehen ist.
Nachdem sich der Angeklagte auch hier ausschwieg, fragte der resignierte Ermittler, dessen Gesicht nunmehr an die Farbe eines reifen südtiroler Elstar erinnerte, sofort beim Gericht nach einem Überstück. Offenbar war ihm die Sucherei nun auch selbst sowas von oberpeinlich geworden …
Nein, ich habe die Sache mit todernster Mine durchgestanden. ;-)
Unverletzlich

Die deutsche Justiz greift immer häufiger zum umstrittenen Mittel der Telefonüberwachung. 2008 ist die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen. Das geht aus einer Statistik des Bundesamtes für Justiz hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. So gab es im vergangenen Jahr 5348 solche Verfahren, 2007 waren es 4806. Insgesamt 16463 Mal wurden Überwachungsmaßnahmen angeordnet.
berichtet die Süddeutsche Zeitung.
In diesen Zahlen nicht enthalten sind die vorbeugenden Überwachungsmaßnahmen der Polizei und die der Geheimdienste. Das Telefon ist als allerletztes dazu geeignet, vertrauliche Gespräche miteinander zu führen.
Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet:
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Ach?!
Foto: PIXELIO
Rechtsmißbrauch durch Richter?
Das Amtsgericht Nürtingen hatte in seinem Urteil vom 23.4.2009 (16 OWi 73 Js 13396/09) in einer Bußgeldsache über eine Standard-Vollmachtsfrage zu entscheiden: Der Verteidiger hat seine Bevollmächtigung anwaltlich versichert, aber keine entsprechende Vollmachtsurkunde zur Akte gegeben. Die Bußgeldbehörde hat ihm, dem Verteidiger, den Bußgeldbescheid gleichwohl zugestellt. War diese Zustellung nun wirksam?
Na selbstverständlich, meinte der Richter am Amtsgericht Nürtingen, und bemühte seinen Bauch, statt seinen Kopf, um das Urteil zu begründen. Gemäß dem Grundsatz: „Es kann nicht sein, was nicht sein darf!“ konnte die Zustellung gar nicht unwirksam sein, weil ansonsten ja die Tat verjährt wäre.
Richter Carsten Krumm, der sich als kompetenter Verkehrsrechts-Experte bei Beck Online einen guten Namen gemacht hat, hält die Entscheidung für richtig, gratuliert dem Gericht und titelt in im Beck-Blog:
„Rechtsmissbrauch“: Vollmachtstrick des Verteidigers gut ausgebremst.
und formuliert einen Leitsatz:
Ein Verteidiger, der seine Bevollmächtigung versichert und gegenüber der Verwaltungsbehörde als solcher auftritt, kann sich im Bußgeldverfahren nicht auf eine fehlende schriftliche oder beschränkte Vollmacht berufen. Zustellungen an ihn sind wirksam.
Wenn man sich das Urteil allerdings einmal genauer anschaut, erkennt man die groben Fehler, die man dem Nürtinger Richter vorwerfen kann (und sollte!). Die zitierten Entscheidungen passen nicht zu dem zu entscheidenden Fall. Der Gesetzeswortlaut spricht eindeutige Worte, die mit dem Urteil nicht in Einklang zu bringen sind.
Die beiden Kommentare, die andere Verkehrsrechtsrechts-Experten, nämlich Rechtsanwalt und Fachwalt für Verkehrsrecht Jürgen Melchior und Richter am Oberlandesgericht a.D. Detlef Burhoff, zu dem Beitrag von Herrn Krumm abgegeben haben, zeigen auf, daß das Urteil aus Nürtingen unbrauchbar ist.
Die Rechtsmittel gegen solche Fehlurteile sind eng begrenzt. Das weiß der Richter auch. Im Normalfall geht ein Richter mit dem blauen Himmel, der sich über ihm auftut, sorgsam um. Anders scheint es wohl am Amtsgericht Nürtingen zuzugehen.
Rechtsanwalt Andreas Jede zitiert in seinem Kommentar zu jenem Beitrag den Juristen Rudolf von Jhering mit den Worten:
„Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit. Denn die Form hält der Verlockung der Freiheit zur Zügellosigkeit das Gegengewicht, sie lenkt die Freiheitssubstanz in feste Bahnen, daß sie sich nicht zerstreue, verlaufe, sie kräftigt sie nach innen, schützt sie nach außen. Feste Formen sind die Schule der Zucht und Ordnung und damit der Freiheit selber und eine Schutzwehr gegen äußere Angriffe, – sie lassen sich nur brechen, nicht biegen.“
Bruch formellen Rechts, das ist das, was auch ich dem Richter am Amtsgericht Nürtingen vorwerfen möchte. Und das ist eben in meinen Augen Rechtsmißbrauch. Ein Verteidiger, der keine Vollmacht zur Akte reicht, handelt nicht rechtsmißbräuchlich, sondern macht die gute Arbeit, die sein Mandant von ihm erwarten darf.
Giftgas am 1. Mai
Dutzende Berliner Polizisten sind bei den schweren Krawallen am 1.Mai in Kreuzberg in der Nähe des Kottbusser Tors durch den Rauch einer Gasgranate verletzt worden. 47 Beamte waren, wie berichtet, schlagartig außer Gefecht gesetzt, nachdem sie den Rauch eingeatmet hatten. Nun teilte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) mit, die Gasbombe stamme aus britischen Militärbeständen und sei zur Abwehr von Aufständen und zur Terrorbekämpfung in Nordirland entwickelt worden.
Quelle: Morgenpost
Davon erfährt man erst jetzt. Auch die betroffenen Polizeibeamten sollen bislang nicht informiert worden sein. Da hört der Spaß auf.
Ich bin auf die kommenden „revolutionären 1. Mai Demos“ gespannt.
Hamburg – autofrei?
Gegen 11 Uhr heute morgen am Hamburger Hauptbahnhof. Taxi oder ÖPNV zum Hotel? Die S-Bahn bietet sich an. Zumal heute ja ohnehin autofrei ist in Hamburg. Sagen jedenfalls die Plakate:

In der S-Bahn hörten erahnten wir dann die Durchsage: Zugverkehr unterbrochen, bitte benutzen Sie die U-Bahn. Nach einem Blick auf dem Plan haben wir dann auch die U-Bahn gefunden. Wie tausende andere Reisende auch.
Wir sind dann Taxi gefahren. Es hat was länger gedauert. Wegen der Staus in der Innenstadt. Es waren eine Menge Autos unterwegs. Am autofreien Sonntag in Hamburg.
Na, wenigstens stimmte die Aussicht:
Behinderte Stadtflucht
Gar nicht so einfach, heute aus der Stadt rauszukommen. Der Zug nach Hamburg geht um 9:25 Uhr vom Hauptbahnhof. Dorthin kommt man sowieso nicht mit der U-Bahn, über die S-Bahn reden wir hier in Berlin derzeit besser nicht.
Also mit dem Auto. Geht aber auch nicht so richtig. Ab 8:45 Uhr kommt man aus Kreuzberg 36 und Nord-Neukölln nicht mehr in den Tiergartentunnel, weil irgendwelche Sportler in Massen über den Kottbusser Damm laufen wollen.
Der Tagesspiegel formuliert noch höflich:
An diesem Wochenende kommt für die Berliner alles zusammen: Der Marathon, etliche Baustellen in der Stadt, die Probleme bei der S-Bahn und ein Hertha-Heimspiel im Olympiastadion.
Dann eben früher raus und darauf hoffen, daß es am Bahnhof irgendwo einen leckeren Caffè gibt. Es gibt Tage, da wünsche ich mir, in einer gemütlichen Kleinstadt zu leben.
Todesstrafe auch in Hessen
Zu meinem Beitrag über die amerikanische Mörderbande paßt das hier ganz gut:
Artikel 21 der Landesverfassung Hessen lautet:
[Freiheitsstrafe; Todesstrafe]
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Spannend ist hier zunächst einmal der Vergleich zwischen Absatz 1, Satz 2 und Absatz 3. Das muß mir mal ein Verfassungsrechtler erklären, wie das zusammen geht.
Das hessische Landesverfassungsrecht ist seit dem 1. Dezember 1946 in Kraft. Bislang hat es dort niemand für nötig gehalten, diese in eine Verfassung gegossene Widerlichkeit ersatzlos zu streichen.
Glücklicherweise haben sich aber ein paar kluge Köpfe am 8. Mai 1949 sinnvolle Gedanken gemacht und zwei äußerst knappe, aber bedeutsame Vorschriften geschaffen: Art. 102 GG und Art. 31 GG.
Trotzdem: Der Hessische Verfassungsgeber sollte in seinem Saustall vielleicht mal aufräumen! Es wäre endlich an der Zeit, zumal die Bayern vor elf Jahren vorgemacht haben, wie das geht.
(Danke an den Knilch für diese Erinnerung.)
Polizisten künftig mit Namensschild
Die Berliner Polizisten sollen von 2010 an Schilder mit ihrem Namen oder ihrer Dienstnummer auf der Uniform tragen. Dazu heißt es in der Berliner Zeitung:
„Wenn 2010 die blauen Uniformen eingeführt werden, dann wollen wir, dass die Beamten ihren Namen oder ihre Dienstnummer an der Brust tragen“, sagte Polizeisprecher Thomas Goldack gestern der Berliner Zeitung.
Die Schilder sollen per Klettband an den Hemden, Anoraks und den Einsatzanzügen angebracht werden.
Grundsätzlich ist dies ja begrüßenswert. Aber daß die Kennzeichen nur per Klettband, also recht einfach lös- und austauschbar, befestigt werden sollen, eröffnet der Verteidigung eines Polizeibeamten neue Spielräume.
Allerdings: Ein Tatoo auf der Stirn des Beamten scheint derzeit noch nicht durchsetzbar zu sein.
Dunkles Gericht
Ich war ein wenig spät dran. Die Baustelle auf der Stadtautobahn gestern morgen verlängerte meine Anreise nach Oranienburg um mehr als 45 Minuten. Unter Außerachtlassung gewisser Vorschriften ist es mir dann doch noch gerade gelungen, um Fünf vor Neun im Gericht zu sein. Jedenfalls zeigte meine Uhr diese Zeit an.
Im Gericht stand die Uhr auf 9:25 Uhr. Der Staatsanwalt saß mutterseelenallein in dem dunklen Schöffen-Gerichtssaal. Kein Licht, die Jalousien heruntergelassen.
Der Protokollführer, der mir in den Saal folgte, teilte mir auf meine Frage nach einer Steckdose für meinen Laptop mit: „Die wird Ihnen nicht helfen. Wir haben hier keinen Strom.“
Meinen Blick auf die Uhr im Saal quittierte er mit einem: „Ja. Seit 21:25 Uhr gestern abend.“
Seit knapp 12 Stunden (und darüber hinaus bis zum Ende unserer Hauptverhandlung gegen 13 Uhr) war das Amtsgericht Oranienburg ohne Strom. Kein Computer, kein Telefon, kein Fax, keine hochziehbaren Jalousien, kein Licht, kein nichts … Dunkel. Und warm war’s. Wegen der stromlosen Klimaanlage.
Daß irgendjemand deswegen in Hektik geraten oder wenigsten sonstwie aktiv geworden ist, konnte ich nicht erkennen. Ich bin gespannt, wann das Fax durchgehen wird, das ich der Richterin versprochen habe.