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Kanzlei Hoenig Info
Strafverteidiger und Forderungsinkasso
Drei Männer haben in der Nacht zu Freitag in Aachen einen säumigen Schuldner angezündet. Nach Angaben eines Polizeisprechers hatten die Täter das Opfer auf der Straße wegen einer Geldforderung zur Rede gestellt. Als der Mann das geschuldete Geld nicht zurückzahlen konnte, wurde ihm eine brennbare Flüssigkeit über Kopf und Nacken gegossen und angezündet. Der Mann warf sich sofort in den Schnee, so dass er nur leichte Brandverletzungen erlitt. Die Täter fuhren mit einem Auto weg. Nach ihnen wird gefahndet.
Quelle: ddp via newsticker
Vielleicht haben sich die drei Männer vorher an einen Strafverteidiger gewandt und ihn gebeten, das Forderungsinkasso zu übernehmen. Der Verteidiger wird dann die Mandatsbearbeitung dankend abgelehnt und ihnen erklärt haben, in welchen Fällen er für sie tätig werden könnte.
Ich denke gerade darüber nach, unsere Textbausteine zu überarbeiten, mit denen wir auf unsere Kernkompetenzen hinweisen.
Schwurgerichts-Anklage gegen Polizeibeamten
Der Ehrgeiz des Kommissars, den Flüchtigen endlich zu fassen, war groß. Er und ein weiterer Fahnder holten einen dritten Kollegen von zu Hause ab. Der hatte sogar dienstfrei und keine Waffe. Das Trio fuhr nach Schönfließ in die Feldahornstraße, wo es Dennis J. ausfindig machte. Dieser wartete in einem gestohlenen Jaguar offenbar auf die Freundin. Während zwei Polizisten im Auto blieben, trat der Polizeikommissar an den Jaguar heran. Es soll einen heftigen Wortwechsel gegeben haben. Plötzlich schoss der Polizist aus nächster Nähe in das Auto. Der tödlich Verletzte konnte noch den Wagen starten und losfahren. Der Polizist schoss noch sieben Mal auf den Jaguar, der schließlich an einer Hauswand zum Stehen kam.
Laut Ermittler gab es keinen Grund, Dennis J. zu töten. Der Polizist habe nicht aus Notwehr gehandelt, so der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schnittcher. „Die Ermittlungen haben auch nicht ergeben, dass er geschossen hat, um einen der beiden Kollegen aus höchster Gefahr zu retten, beziehungsweise davor, von J. an- oder gar überfahren zu werden.“
berichtet Andreas Kopietz in der Berliner Zeitung über die Anklage-Erhebung der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen einen 35-jährigen Polizeikommissar wegen Totschlags (§ 212 StGB) sowie gegen zwei seiner Kollegen wegen versuchter Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB).
Erschreckend an dem Fall – wenn die Vorwürfe denn wirklich zutreffen sollten – ist noch nicht einmal der Umstand, daß der Polizist sein Magazin leer geschossen hat. Das wäre als Überreaktion eines Einzelnen zu sehen. Ganz schlimm finde ich, daß dieser verirrte Einzeltäter von seinen Kollegen gedeckt worden sein soll.
So ein Verhalten erschwert nicht nur die Arbeit der Ermittler, sondern in vielen Fällen eben auch die der Verteidiger. Letztere haben in aller Regel nicht die umfassenden Möglichkeiten, Ermittlungen gegen den Corpsgeist zu führen. Auf der Strecke bleibt dann die Rechtspflege insgesamt. Denn wenn Polizeibeamte lügen, bricht das System in sich zusammen.
Es bleibt zu hoffen, daß von dem nun stattfindenden Prozeß vor dem Schwurgericht ein ganz deutliches Signal für die grüne Truppe ausgeht.
Mitarbeiter gesucht
Vielleicht schreibt jemand der Ursula ein paar nette Zeilen? Ich bin gerade beschäftigt …
Bedauernswerter Staatsanwalt und die Waschmaschine
Ich habe den Staatsanwalt im Zusammenhang mit einer sehr komplexen Betäubungsmittelsache kennen gelernt. Er machte im Ermittlungsverfahren einen hervorragenden Eindruck, war absolut zuverlässig und hat mit der Anklageschrift, die einen Umfang von über 80 Seiten hatte, eine solide handwerkliche Arbeit abgeliefert. Er war ein kompetenter Verhandlungspartner im Ermittlungs- und Zwischenverfahren und ich hatte mich auf eine niveauvolle Auseinandersetzung mit ihm in der Beweisaufnahme gefreut. Als Ermittler im „Rauschgiftderzernat“ ging er kompetent und ohne Schaum vor dem Mund an die Sache heran.
Beim Start der Hauptverhandlung erschien er nicht. Sondern ein anderer Staatsanwalt, der einräumte, sich erst noch in die 6 Bände Ermittlungsakten und die 1.000 Telefonüberwachungsprotokolle einarbeiten zu müssen … Große Enttäuschung auch bei den Mitverteidigern. Und vermutlich auch bei der Strafkammer.
Auf meine Frage an den „neuen“ Staatsanwalt bekam ich die Auskunft: Das Personalkarusell habe sich gedreht und der „alte“ Staatsanwalt sei in eine andere Abteilung versetzt worden.
Heute begegnet er mir wieder, dieser versetzte Ermittler, der mal mit dem Bundeskriminalamt gemeinsam Jagd auf international agierende Händler in Sachen Heroin gemacht hat. Er schickte mir einen Textbaustein, mit dem ich zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht aufgefordert wurde. In einer Sache, in der es um einen angeblichen Betrug im Zusammenhang mit dem Verkauf einer gebrauchten Waschmaschine geht.
Fast hätte ich ihm die Vollmacht aus lauter Mitleid geschickt.
Da verbrennt die Verwaltung kompetente Ermittler in der Kleinkriminalität. Dafür hat man es dann schon mal in solchen Sachen, in denen es um zweistellige Freiheitsstrafen geht, mit [censored] Staatsanwälten zu tun, die man besser zur Verfolgung von folgenlosen Trunkenheitsfahrten einsetzte.
Abgehörte Verteidiger
Am Montag hat vor dem Landgericht Erfurt der Prozeß gegen sechs „Bandidos“ begonnen.
Den Männern auf der Anklagebank im Alter von 29 bis 40 Jahren legt [die Staatsanwaltschaft] 17 Straftaten – zumeist Gewaltdelikte – zur Last. Sie reichen von Messerstechereien, Schlägereien, bis hin zu Bedrohung, Nötigung, Beleidigung und Diebstahl. So soll unter anderem ein 38-Jähriger bei einer Massenschlägerei vor einer Disco in Weimar sein Opfer mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben.
berichtet die Berliner Morgenpost in ihrer Ausgabe vom 14. Januar 2010.
Soweit, so normal. Offenbar ist die Schwurgerichtskammer in diesem Verfahren aber auf Krawall gebürstet.
Ein überflüssiger Konflikt wegen der Kutten der Rocker wird konsequent ausgetragen: Weil sich ein Angeklagter weigerte, die Weste abzulegen, wurde er mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro belegt. Zwölf Zuschauer durften das Gerichtsgebäude erst gar nicht betreten. Auch sie hatten sich geweigert, ihre Westen abzulegen. Was das Revisionsgericht später zu diesem Ausschluß der Öffentlichkeit sagen wird, bleibt abzuwarten.
Aber das ist noch das geringste Übel. Offenbar sind Gespräche zwischen Verteidiger und Mandant von den Ermittlungsbehörden abgehört worden. Insgesamt wohl mehr als 50 vertrauliche Telefongespräche in der Zeit von Januar bis Mai 2009 sollen aufgezeichnet worden sein, die nun als schriftliches Protokoll den Akten beiliegen.
Die Staatsanwaltschaft hält das alles für nicht sonderlich bewegend. Schließlich seien die aus derartigen Telefongesprächen erlangten Erkenntnisse nicht als Beweise genutzt wurden. Sagt man.
Da sind wir wieder. Eine Behörde, die den Rechtsstaat eigentlich schützen sollte, versteigt sich dazu, mit Methoden zu arbeiten, die einem totalitären Staat wie der ehemaligen DDR gut zu Gesicht gestanden haben.
Aus Sicht des Verteidigers war systematisch gegen das Tabu verstoßen worden, derartige Telefonate nicht abzuhören, um gezielt Erkenntnisse über seinen Mandanten, aber auch über die Arbeitsweise der Anwälte erlangen zu können.
liest man in der OTZ.
Oberstaatsanwalt Thomas Riebel wies das zurück. Das Gesetz schreibe nur vor, dass vertrauliche Mandantengespräche nicht zum Beweis erhoben werden dürfen. Es gebe keine Vorschrift, dass an einem solchen Punkt das Abhören unterbrochen werden müsse. Zudem sei keines dieser strittigen Telefonate in der Anklage aufgeführt, betonte er.
zitiert die Thüringer Allgemeine den Oberermittler.
Es bleibt abzuwarten, wie die Schwurgerichtskammer mit den Anträgen der abgehörten Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens umgeht.
Bei den Vorschriften hinsichtlich der Kleiderordnung hat das Gericht Konsequenz gezeigt. Schauen wir mal, wie die Richter auf die Stasi-Methoden der Staatsanwaltschaft reagieren.
Verbal
Aus einer Ermittlungsakte:
Als die beiden Personen den Laden wieder verlassen wollten, erfolgte der Zugriff.
Ich konzentrierte mich auf die größere Person, gab mich verbal als Polizeibeamter zu erkennen und brachte die Person zu Boden, wo ihr die Handfessel angelegt wurde.
Der Beschuldigte wurde später namhaft gemacht.
Dieses verschwurbelte Polizistendeutsch ist doch immer wieder eine Quelle für fröhliche Unterhaltung beim Aktenstudium. 8-)
Zeugen gesucht
Es gab mal wieder Zoff unter Rockern:
Ein 23-jähriger Unterstützer des „Hells Angels“-Motorradclubs (MC) soll auf dem weitgehend leeren Kundenparkplatz eines großen Supermarktes in Eberswalde (Barnim) auf zwei andere Männer geschossen haben, die wiederum dem weiteren Umfeld des im August 2009 verbotenen Rockerclubs „Chicanos MC Barnim“ zugerechnet werden.
berichtet die Berliner Zeitung über einen Vorfall vom 31.12.2009
Noch ist der gesamte Hergang nicht vollständig geklärt. Der mutmaßliche Schütze und auch die Opfer – von denen ein Rocker namentlich bekannt ist – hüllen sich in Schweigen.
Wie üblich, so auch hier: Keine Kooperation der Rocker mit den Ermittlern. Die Versuche des LKA Eberswalde, doch noch an Informationen heranzukommen, erscheinen zunächst ein wenig … ähem … hilflos:
Am vergangenen Sonntag hat es dann eine groß angelegte Polizeiaktion in Eberswalde gegeben, in deren Folge dann vier Männer in die Untersuchungshaftanstalt verschickt wurden. Die Polizei hat das übliche Zubehör sichergestellt: 15 Axtstiele, Schreckschusspistolen und Totschläger sowie Betäubungsmittel.
Nachdem das mit der Internetwache nicht so erfolgreich war, steckt man die Verdächtigen erst einmal in die U-Haft und hofft, sie auf diese Weise weich zu kochen. Manchmal klappt das ja auch. In diesen Kreisen dürfte es wohl eher nicht funktionieren. Warten wir’s ab.
Gedanken
Der Vorsitzende der Strafkammer fragte die Zeugin, die man an der Grenze mit einem Auto voller Heroin erwischt hatte.
Was haben Sie sich denn dabei gedacht, als Sie der Angeklagte darum gebeten hatte, den Transport mit dem Auto zu übernehmen?
Das Fragezeichen war noch nicht ausformuliert, da antwortete die Zeugin schon:
Nichts, sonst säße ich ja jetzt nicht im Knast.
Man sah es ihr deutlich an, daß sie sich auch noch die nächsten 8 Jahre in den Dingens beißen wird.
Die Forderung des Ex-Mandanten
Im Mai 2009 habe ich dem Mandanten die Bestätigung der Staatsanwaltschaft geschickt, daß das gegen ihn geführte Verfahren eingestellt worden ist. Man hatte ihm vorgeworfen, im besoffenen Kopf den Kunden eines Kiosks mit beschuhtem Fuß in die Weichteile getreten zu haben.
Der anschließende Kontakt zwischen dem Mandanten und den beiden Polizeibeamten hatte dann auch einen gewissen Unterhaltungswert. In der Strafanzeige war zu lesen:
Er schrie herum und bezeichnete die polizeilichen Maßnahmen als „Bullenscheiße“. Weiter äußerte er gegenüber den eingesetzten Beamten:“ Ihr seid genau solche Nazis, wie die „Bayernbullen!“
Gefährliche Körperverletzung, einfache Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte stand auf dem roten Deckel der Ermittlungsakte.
Mit einigen Klimmzügen und viel Glück war es mir gelungen, dem Staatsanwalt eine Einstellung gegen Zahlung von 150 Euro (ja, in Worten: einhundertundfünfzig) aus dem Kreuz zu leiern. Diese Auflage hat der Mandant auch erfüllt, deswegen wurde das Verfahren endgültig eingestellt. Das Mandat war abgeschlossen, habe ich dem Mandanten stolz wie Oskar mitgeteilt.
Glück gehabt, dachte ich mir. Und hatte eigentlich einen zufriedenen Mandanten erwartet. Eine Reaktion kam aber erst im Dezember 2009, also sieben Monate später. Da verlangte (ja, verlangte) der Mandant erst eine erneute Besprechung über den Fall und dann sollte ich ihm auch nochmal die gesamte Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft besorgen. Dazu war ich jedoch nur nach Einwurf weiterer Münzen bereit. Irgendwie schien mein Ansinnen ihm nicht gefallen zu haben, denn gestern erhielt ich Post von ihm:
Sehr geehrter Herr Hönig,
Da Sie ‚die Sache‘ – wie von ihnen mitgeteilt – als abgeschlossen betrachten sind die bei ihnen vorhandenen Akten und Aufzeichnungen für Sie nicht mehr relevant. Ich fordere Sie deshalb auf mir diese unverzüglich, spätestens jedoch bis 25.1.2010 vollständig zu übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn er höflich darum gebeten hätte, wäre es überhaupt kein Problem gewesen, ihm die Dateien noch einmal auszudrucken oder sonstwie zur Verfügung zu stellen, und das, obwohl er bereits während der Bearbeitung des Mandats von jedem Schriftstück, das rein- oder rausgegangen ist, eine Kopie erhalten hat. Das Original der Einstellungsmitteilung hat er auch bekommen. Wenn mir einer allerdings auf diese Tour kommt, dann [zensiert].
Manchmal ärgere ich mich nachträglich über eine erfolgreiche Verteidigung. Diesmal aber richtig.
Verkehrsüberwachung durch die Kripo
Zwei Moppedfahrer, eine Honda und eine Suzuki, haben ein ziviles Polizeifahrzeug, einen Opel, überholt. Alle drei waren etwas flott in der Stadt unterwegs, der Opel mit etwa 80 km/h. In dem Bußgeldverfahren stellt sich nun die Frage: Wie schnell war der Hondafahrer? Die Polizeibeamten hatten die Geschwindigkeit durch Hinterherfahren „gemessen“.
Die Ermittlungsakten geben Auskunft:
Ermittlungsakte Honda:
Kurz hinter dem beschriebenen Kreuzungsbereich beschleunigte das Krad nochmals erheblich, so dass nach einer Fahrstrecke von 250 Meter in Höhe der Graf-Gluffke-Straße ein Höchstwert von unserem Tacho des Zivilfahrzeug von über 130 km/h abgelesen werden konnte.
Die dortige Lichtzeichenanlage schaltete kurz vor dem Überqueren auf Gelblicht. Das Krad fuhr hinter einem anderem Krad, Suzuki, mit gleicher Geschwindigkeit wie o.a., in einem Abstand von ca drei Fahrzeuglängen hinterher.
Also: Die Honda fährt hinter der Suzuki. Als die Honda an die Kreuzung kommt, schaltet die Ampel von grünem auf gelbes Licht um. Aha.
Nun die Ermittlungsakte Suzuki:
Kurz hinter dem beschriebenen Kreuzungsbereich beschleunigte das Krad nochmals erheblich, so dass nach einer Fahrstrecke von 250 Meter in Höhe der Graf-Gluffke-Straße ein Höchstwert von unserem Tacho des Zivilfahrzeug von über 130 km/h abgelesen werden konnte.
Die dortige Lichtzeichenanlage wurde bei augenscheinlich unverminderter Geschwindigkeit bei Rotlicht überquert.
Also: Die Suzuki fährt bei Rotlicht. Vor der Honda, die bei Gelblicht über die Ziellinie gefahren ist.
Hmmm. Es kann natürlich sein, daß die Ampel an der Kreuzung Graf-Gluffke-Straße anders wie sonst üblich – nach grün kommt gelb kommt rot – geschaltet ist, etwa nach grün kommt rot kommt gelb. Oder so ähnlich.
Besser wäre es aber auf jeden Fall, wenn die beiden Kriminalbeamten, die da in dem Opel unterwegs waren, die Verkehrsüberwachung künftig den geschulten Kollegen vom Verkehrsdienst überließen. Die kennen im übrigen auch die Spielregeln, die sich das Kammergericht für die Messung durch Hinterherfahren (250 Meter reichen nicht!) ausgedacht hat. Die Kripo ist dafür da, Straftäter zu ermitteln.
Wenn nicht feststeht, wer nun vorn und wer hinten gefahren ist, gilt der Zweifelsgrundsatz: Die Honda fuhr vorn (was durch das Gelblicht bestätigt wird). Dann fuhr die Suzi zwischen dem Polizeiauto und der Honda. Und auch das führt zu einer unzulässigen – unverwertbaren – Messung der Honda. Das Verfahren ist einstellungsreif.
Manchmal reicht es nicht aus, sich nur eine Akte anzuschauen; der Blick ins Parallelverfahren bietet öfters mal Anlaß zur Freude.

