Kanzlei Hoenig Info

Zu Wasser, zu Land, in der Luft

Ein befreundeter Kollege (1/4) bietet an:

…  bundesweit tätig, ich komme zu Ihnen mit PKW, Motorrad, Bahn, Flugzeug oder Schiff, wenn es sein muss

Ich hätte da noch eins draufzulegen:

Bild: © sportograf

 

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Der Hausmaister

Zumindest die Unterschrift sieht ziemlich professionell aus.

 

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Der Brief des Richters an den Verteidiger

Auf der Mailing-Liste der Rechtsanwälte reklamierte ein junger Kollege das Schreiben eines Richters in einer Bußgeldsache. Der Verteidiger hatte ergänzende Akteneinsicht beantragt und daraufhin Post vom Bußgeldrichter erhalten:

… dass sich die Akte seit der letzten Akteneinsicht nicht wesentlich verändert hat. Einer neuerlichen Akteneinsicht bedarf es daher nicht.

Der Kollege argwöhnte, der Richter verweigere ihm zu Unrecht die Akteneinsicht, und er machte sich Gedanken, wie er am besten die Interessen seines Mandanten durchsetzen könne. Dazu befragte er die Schwarm-Intelligenz der Anwaltsliste:

Reicht das für einen Ablehnungsantrag aus? Seit wann entscheidet denn der Richter, ob und wann eine Akteneinsicht erforderlich ist??

Da ich mich nun seit vielen, langen Jahren auch auf den Fluren der Bußgeldgerichte herumgetrieben habe, wollte ich dem Kollegen ein wenig weiterhelfen:

Die Verkehrsrichter sind manchmal ungewollt etwas ruppig; wenn ich als Richter so einen Mist permanent bearbeiten müßte, wäre ich es wohl auch.

Was Ihnen der Richter eigentlich mitteilen wollte … ich übersetze es mal:

Lieber Verteidiger, lieber Kollege,

ich weiß, daß es für uns beide eine ganze Menge schöne Beschäftigungen gibt, denen wir viel lieber nachgehen würden, als uns über dieses bedeutungslose Zeug zu streiten. Zum Beispiel ein Biergarten- oder Baggerseebesuch. Leider muß ich hier in diesem vorsintflutlichen Amtsgericht meine Brötchen verdienen und kann nicht mit Ihnen gemeinsam den sonnigen Nachmittag verbringen.

Aber damit wenigsten *Sie* die Gelegenheit haben, sich ein Eis zu kaufen und sich in den Park zu setzen, möchte ich Ihnen mitteilen, daß sich seit Ihrer letzten Akteneinsicht nichts Relevantes getan hat. An meinen langweiligen Dezernatsverfügungen haben Sie ganz bestimmt kein Interesse.

Vergessen Sie die doofe Akte und gehen Sie mit Ihrer Mitarbeiterin ins Kino oder so. Denken Sie dabei an mich armen Schlucker, der hier im Altbau an einem Plastiktisch vor sich hinbrüten muß.

Ich wünsche Ihnen eine entspannte Zeit und freue mich, Sie demnächst in der Hauptverhandlung begrüßen zu dürfen. Wenn der Termin nach Ihrem ausfällt, haben wir vielleicht Gelegenheit für eine Tasse Caffè beim Italiener gegenüber.

Bis bald und freundliche, kollegiale Grüße
Ihr auf Ihren Job neidischer Kollege, Richter am Amtsgericht.

Liebe mitlesende Ordnungswidrigkeitenrichter, liege ich mit meiner Übersetzung nicht richtig? :-)

 

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Erschütterndes Exempel in Dresden

Da möchte wohl der Gardekorps die Generalstaatanwaltschaft ein Exempel statuieren:

Eine Anklage der Betreiber könnte auch in der Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür schärfen, dass es sich bei solchen Websites nicht um Kavaliersdelikte handelt.

Daß eine Verurteilung dann auch vor dem Hintergrund knackiger wirtschaftlicher Interessen erwünscht wird, liegt auf der Hand:

Die GVU hegt darüber hinaus die Hoffnung, dass die Polizeiaktion gegen Kino.to „eine gewisse Erschütterung in der illegalen Szene bewirken“ werde.

Quelle: heise online

Update (20:40 Uhr):

Die Domain GVU.de ist immer noch kaum erreichbar. „Sie wurde durch einen so genannten DDoS-Angriff lahmgelegt“.

berichtet Meedia. Warum wundert mich das jetzt nicht?

 

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Die Kavallerie im Kino

Ulanenregiment König Wilhem I. (2.Württ.) Nr. 20 - via Wikipedia

Ein wenig Besserwisserei am Donnerstag Vormittag.  Spiegel Online (SPON) berichtete:

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die Streaming-Seite kino.to.

Und weiter:

Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Dazu zwei Anmerkungen.

Es ist nicht die Staatsanwaltschaft (StA), sondern die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA), die hier von Dresden aus die Ermittlungen leitet. Wenn die StA die Kavallerie der Justiz ist, handelt es sich bei der GenStA um deren Gardekorps.

Von sich selbst behauptet die Dresdener GenStA:

Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt sachsenweit gewichtige Fälle und bedeutende Sachverhalte der Organisierten,- Umwelt,- und  Wirtschaftkriminalität und der Korruptionsstraftaten. Zur Strafverfolgung werden unter einem Dach Staatsanwälte, Polizisten, Wirtschafts- und Buchhaltungsfachkräfte sowie bei Bedarf Spezialisten anderer Ressorts gebündelt.

Man sieht also schon daran, welchen (Un)Wert die Strafverfolger der (ehemaligen) Seite kino.to und ihren (ehemaligen) Betreibern beimißt: Das ist aus der Sicht der Ordnungshüter kein Mädchenfußball mehr. Diese Information schien der Spiegel-Autor für nicht relevant zu halten.

Bleibt der Vorwurf – Bildung einer kriminellen Vereinigung, ein aufschlußreicher Hinweis auf die Bedeutung des Falles für die Ermittler.

Dieser § 129 StGB, aus dem dieser Begriff stammt, ist eine besondere Norm, die mit allerlei qualifizierten Kompetenzen verbunden, die das Strafprozeßrecht den (General-)Staatsanwaltschaften zur Verfügung stellt.

Auch der Kreis der möglichen Täter (Beschuldigten) erweitert sich sprunghaft im Verhältnis zur „Bande“ und deren „Gehilfen“.

Die Aktionen am gestrigen Mittwoch sind also auch insoweit kein Spiel auf einem Kindergeburtstag.

Alles in Allem ist erkennbar, daß hier ein recht großes Geschütz aufgefahren wurde.  Zu berücksichtigen ist dabei aber auch, daß die Zahl der Ansatzpunkte für eine engagierte Verteidigung gegen einen solchen Vorwurf ebenso sprunghaft gestiegen sind.

Auf das nun folgende Katz-und-Maus-Spiel bin ich gespannt. 8-)

 

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Widerruf der Strafaussetzung

In einer einigermaßen unanständigen Sache konnte ich das Gericht davon überzeugen, doch noch knapp eine Strafaussetzung zur Bewährung zu verhängen. Der Mandant war überglücklich, hatte er doch mit dem Schlimmsten rechnen müssen, schließlich ging es um den Strafrahmen aus § 181a StGB: Sechs Monate bis fünf Jahre; bei einschlägiger Vorstrafe.

Das war vor etwas mehr als 12 Monaten. Heute erreichte mich die Abschrift eines Schreibens, das das Gericht an den Mandanten geschickt hat:

Es gibt Momente im Leben eines Strafverteidigers, da packt man sich einfach nur noch an den Kopf.

 

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Innenansicht eines Strafverteidigers

Links der rechte Daumen von oben, und rechts derselbe Daumen von der Seite.

Von außen sieht er gar nicht mal so wild aus.

Fragen der Art: „Wie ist das denn passiert?“ werden unter freundlichem Hinweis auf § 55 StPO und den nemo-tenetur-Grundsatz nicht beantwortet.

 

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Null Toleranz bei Tunnelrasern

Ein unglaublicher Verstoß im Tunnel. Raser!

Sowas gehört gnadenlos verfolgt!

Es könnte aber auch sein, daß man diese Art der kleinlichen Verkehrsüberwachung für völlig übertrieben hält.

 

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Schlanke Lacke

Aus einem Brief an die Staatsanwaltschaft:

Der BMI des Absenders ist mir nicht bekannt.

 

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Parkplatzproblem bei der Sternfahrt?

Der ADFC hat für ausreichend Stellplätze gesorgt.

 

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