Kanzlei Hoenig Info

Kanzlei – Motto?

Da wir ohnehin an der Neugestaltung unseres Internet-Auftritts arbeiten, könnten wir doch auch gleich ein Kanzlei-Motto einführen:
 

 
Als Aufkleber an der S-Klasse könnte das allerdings zu Mistverständnissen führen, wenn er vor der Villa im Grunewald parkt.

(OK, für die Humorbefreiten unter den Lesern, hier isser, extra nur für Euch: ;-) )
 

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Kino.to – Zwei Jahre, sechs Monate Knast

Das ging recht zügig:

Für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to ist ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Der 33-Jährige ist der erste, der im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu dem Filmportal verurteilt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 2.12.2011

Der Hinweis auf die Rechtskraft und auch auf die seit dem 6. Juni 2011 andauernde Untersuchungshaft gibt Anlaß zu der Vermutung, daß die Entscheidung des Gerichts auf eine Verfahrensabrede (vulgo: Deal) zurück zu führen ist. Ich gehe auch davon aus, daß das Gericht den Haftbefehl aufgehoben hat, um dem Verurteilten die Tür zum offenen Vollzug zu öffnen.

Es gibt eine weitere Konsequenz aus diesem Urteil: Der Verurteilte steht der Staatsanwaltschaft nun als Zeuge zur Verfügung, der sich nur unter ganz engen Voraussetzungen noch auf das Recht aus § 55 StPO berufen kann. Weil er bereits (einmal) rechtskräftig wegen seiner Tatbeteiligung verurteilt wurde, besteht wohl eher nicht die Gefahr, sich durch seine Zeugenaussage der Gefahr auszusetzen, „wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit (ein weiteres Mal) verfolgt zu werden.“

Das werden er und sein Strafverteidiger sicherlich beim Dealen berücksichtigt haben.

Die anderen Beschuldigten, gegen die noch wegen „kino.to“ ermittelt wird, werden sich in ihren eigenen Verfahren darauf einzurichten haben … der Wettlauf um den Rabatt des § 46b StGB ist im vollen Gange.

 

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Der ARAG-Vertreter bei Twitter

So sieht das aus, wenn ein ARAG-Vertreter twittert.

scnr

 

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NSU

Ich möchte an dieser Stelle mal daran erinnern, daß die Abkürzung „NSU“ bis vor ein paar Tagen eine ganz andere Bedeutung hatte.

NSU - Motorenwerke

Wenn es auch nur eine relative Kleinigkeit ist, aber dafür gehören die mordenden Dumpfbacken samt ihres behördlichen Supports an ihren empfindlichsten Körperteilen aufgehängt. Diese Verunstaltung nehme ich ihnen persönlich krumm.

 

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Auslandsreise

Aus dem Speisewagen: Tschechisches Interieur. Tschechische Bedienung. Teschechisches Essen. Teschechisches Bier. Und dann kam die Rechnung:

226 Tschechische Kronen. Hatte ich keine. Deswegen hat der Kellner mir nachgelassen, in Euro zu zahlen. Nicht aus Gutmütigkeit oder Entgegenkommen. Ich war in Deutschland, auf dem Weg von Hamburg nach Berlin. In einem tschechischen Zug.

Urlaub in Tschechien für 2 Stunden. ;-) Und lecker war’s auch.

Für Nachmacher: Das war der IC 2071, werktags ab Hamburg Dammtor um 16:23 Uhr.

 

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Willkommen im Knast

Das ist doch mal ein freundlicher Empfang!

Vorbildlich! 8-)

 

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Strafverteidiger genötigt

Unter Androhung ganz empfindlicher Übel und Anwendung unmittelbaren, höchst schmerzhaften psychischen Zwangs durch unsere – ansonsten einigermaßen friedliche – Rechtsfachwirtin mußte ich mich dazu herablassen, ein Buch zu bestellen. Nicht so ein schönes Buch wie beispielsweise das Strafgesetzbuch von Fischer oder den StPO-Kommentar von Meyer-Goßner.

Es war nicht zu verhindern – ein Buch aus der Zivilprozeßabteilung:

Und das, obwohl die Vorauflage aus dem Jahre 2002 äußerlich noch so gut erhalten ist, daß man sie als „neuwertig“ bei eBay versteigern könnte, ohne rot zu werden.

 

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Steuerstrafverfahren? Mir doch egal!

Der Mandant war ziemlich umtriebig. Ihm gehörten ein paar Gesellschaften, mit denen er eigentlich gutes Geld verdient hat. Aber irgendwas störte die Staatsanwaltschaft daran.

Deswegen besuchte man ihn – das heißt: etwa 20 Polizeibeamte und der Staatsanwalt schauten sich in seinen Unternehmen um.

Und weil man gerade schon ‚mal da war und ohnehin noch Kapazitäten frei hatte, nahm man alles mit, was nicht bei drei auf dem Baum war – insbesondere die gesamte Datenverarbeitung inklusive aller Mauspads und das in Leitzordnern sorgfältig abgeheftete Papier.

Auf den Rechnern und in den Ordnern fanden sich dann auch nützliche Hinweise auf die Bankverbindungen, um die üblichen Finanzermittlungen durchführen zu können. Am Ende standen dann die Arreste und Pfändungen sämtlicher Bankkonten und der darauf befindlichen Guthaben.

Und weil ein Mensch ohne Buchführung und Bankkonten ohnehin kein vollwertiger Mensch mehr ist, zog die Staatsanwaltschaft in einer Art kollusivem Zusammenwirken mit dem Haftrichter auch noch den Mandanten aus dem Verkehr. Untergebracht in staatlicher Obhut mußte er sich fortan nicht mehr selbst um seine Mahlzeiten kümmern, freundliche Wachtmeister servieren ihm das Frühstück morgens im Zimmer.

Der Mann sitzt nun  ohne Buchhaltung, ohne EDV und abgeschirmt vom üblichen Publikums- und Briefverkehr im Knast.

Es hat ein paar Wochen gedauert, bis sich das auch bei der zuständigen Finanzverwaltung herumgesprochen hat. Nicht nur die Familie, sondern auch die Finanzbeamten haben den Mandanten vermißt. Naja, weniger den Mandanten. Es waren die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und Vorauszahlungen, die seit der Hausdurchsuchung, der Beschlagnahme der Buchhaltung, der Arrestierung der Kontenguthaben und der Verhaftung ausblieben.

Und wenn Steuern nicht rechtzeitig bezahlt und die Steuererklärungen nicht abgeben werden, dann liegt natürlich auch der Verdacht auf der Hand, daß man es mit einem böswilligen Steuerhinterzieher zu tun hat. Was liegt also näher, als gegen den Steuerflüchtling deswegen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Vergangene Woche erhielt der Mandant Post. Die zuvorkommende Straf- und Bußgeldstelle teilte ihm mit, daß man ihm nun Gelegenheit zur Stellungnahme gäbe. Und er möge doch bitte seinen Pflichten als Steuerpflichtiger nachkommen, die Steuererklärungen abgeben und die Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der zu zahlenden Steuern hat man dann auch gleich geschätzt, irgendwas hoch im sechsstelligen Bereich.

Es gibt Momente im Leben eines Menschen, da gehen einem solche Briefe des Finanzamts am Heck vorbei. Ich kann das sehr gut nachvollziehen.

 

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Der BGH und der Mißbrauch von EC-Karten

Der Bundesgerichtshof zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten:

Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 – XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 314 f.; Senatsbeschluss vom 6. Juli 2010 – XI ZR 224/09, WM 2011, 924 Rn. 10) in Fällen, in denen an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl Geld abgehoben wurde, der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder – was hier nach der Feststellung des Berufungsgerichts allein in Betracht kam – dass ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte. Das setzt aber voraus, dass bei der missbräuchlichen Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist, da bei Abhebung mithilfe einer ohne Kenntnis des Inhabers gefertigten Kartenkopie (z.B. durch Skimming) kein typischer Geschehensablauf dafür spricht, Originalkarte und Geheimzahl seien gemeinsam aufbewahrt worden. Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die Schadensersatz begehrende Bank zu beweisen.

Quelle: Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 189/2011 vom 29.11.2011, zum Urteil vom 29. November 2011 – XI ZR 370/10 (Hervorhebung durch crh)

Eine interessante – und kundenfreundliche – Entscheidung, die den Banken wohl quer den Hals ‚runter gehen dürfte.

 

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Schon wieder ein geklauter Anwalt

Einmal mehr hat es einen befreundeten Kollegen erwischt. Das gleiche Schicksal wie seinerzeit die Kollegin Alexandra Braun aus Hamburg (Betrug im Namen der Anwältin) hat nun auch Rechtsanwalt Holger Lauck aus Potsdam ereilt.

Rechtsanwältin Braun schreibt in ihrem Blog „Kollege von Betrugsmasche betroffen„:

Heute rief mich der Kollege Lauck aus Potsdam an. Er ist sozusagen mein Nachfolger und nun steht bei ihm das Telefon nicht still. Auch der Kollege hat mit den Gewinnspielanrufen nichts zu tun. Er hat eine Erklärung auf seiner Homepage veröffentlicht und Strafanzeige erstattet.

Ein ganz häßliche Geschichte: Für den Anwalt, der nicht ausschließen kann, daß die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn ermittelt, obwohl er als Geschädigter eines Identitätsdiebstahls nichts damit zu tun hat. Aber noch mehr für diejenigen, die sich tatsächlich täuschen lassen und ihr Erspartes an die Gauner überwiesen haben.

Deswegen schreibt Rechtsanwalt Holger Lauck auf seiner Website eine Warnung an alle, die eventuell betroffen sein könnten:

Rechtsanwalt Holger Lauck hat mit diesen Machenschaften nichts zu tun, die sich am Telefon meldende männliche Person ist mit Herrn Rechtsanwalt Holger Lauck nicht personenidentisch.

Auch ist eine Frau Gabi Klein nicht in der Rechtsanwaltskanzlei Holger Lauck beschäftigt.

Auch ich wünsche dem Kollegen Lauck starke Nerven und daß er unsere Notrufnummer nicht doch noch brauchen wird, weil die Staatsanwaltschaft in seine Kanzlei eingeritten ist.

An die Gauner: Nein, ich werde Euch nicht verteidigen! Und ich wünsche Euch, daß Ihr an den allerschlechtesten Familienrechtler der Republik geratet, wenn Ihr nach einem Verteidiger sucht.

(Dieser Beitrag kann wie wild kopiert und verbreitet werden. crh)

 

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