Kanzlei Hoenig Info

Blaumilchs Brüder

Die Bauarbeiten am Tauentzien für die Verlängerung des Landwehrkanals von Kreuzberg zum Bahnhof Zoo KadeWe sind im vollen Gange.

Grüße an E.K.

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Posteingang

Heute morgen, in unmittelbarer Nähe unseres Briefkastens.

Vorher:

Nachher:

Nein, kein Recycling. Auch nicht geeignet zum Einwickeln eines toten Fischs …

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Qualitäts-Journalismus – Nachhilfe

Ich habe mich daran gewöhnt, daß über Strafverfahren Berichte geschrieben werden von Journalisten, die keine Ahnung haben, von dem, über das sie schreiben. Nun kann ich nicht fordern, daß ein Journalist neben seiner eigentlichen Ausbildung auch noch ein Jura-Studium abschließt. Ich erwarte aber, daß zumindest so genannte Gerichts-Reporter sauber recherchieren – nicht nur den Sachverhalt, sondern eben auch den Rahmen, in dem sich die Geschichten zutragen, die sie dem Volk erzählen.

Der Anwalt des vom Kieler Landgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten Ex-Rockers hat das Urteil angefochten.

lese ich die Agenturmeldung in der Welt Online.

Das ist falsch! Das Urteil ist nicht in einem Verfahren gegen den Verteidiger gesprochen worden. Und wenn der Verteidiger nicht verurteilt wurde, kann er auch in eigenem Namen kein Rechtsmittel einlegen. Das ist nicht schwer zu verstehen.

Der Verteidiger hat seinen Mandanten vertreten. In dem Verfahren vor der Strafkammer, und nun auch im Rechtsmittel. Das heißt dann aber auch, er legt das Rechtsmittel für seinen Mandanten ein.

Richtig formuliert hieße es also:

    Der vom Kieler Landgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte Ex-Rocker hat das Urteil angefochten.

Und dann könnte man auch noch ausführen, daß ihm der Rabatt, den ihm das Gericht für den Verrat gegeben hat, nicht ausreichte. Aber das wäre ja auch nur eine tendenziöse und böswillige Unterstellung. Aber ich bin ja auch kein ausgebildeter Journalist.

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Neuköllner U-Bahn-Hund

Heute mal wieder was für unsere Tierfreunde:

Ein herrenloser Hund mitohne Halsband legte gestern die U-Bahnline 7 lahm. In den dunklen Schächten unter der Gropiusstadt hielt er eine U-Bahn an, um sich unter einem der Waggons zur Nachtruhe zu betten.

Die uniformierten Freunde und Helfer konnten den bepeltzen Nachtschwärmer nach einer Stunde dazu überreden, in die gepflegteren Räume eines Tierheims umzuziehen.

Da sage mir mal einer, die Neuköllner seien unfreundliche Leute.

Quelle: Tagesspiegel

Danke an Helga für den Link.

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Ein netter Herr

Aus einer SMS, die mir eine Mitarbeiterin, die hier ausgeholfen hat, gestern aufs Handy schickte:

… ein netter Herr von der Justiz i. S. BRAUSE bittet um RR unter: 9014 XXXX. Meinte, Du hast versucht ihn gestern zu erreichen.

Der nette Herr ist ein Staatsanwalt, der meinen Mandanten – gegen seinen ausdrücklichen Wunsch – in der Untersuchungshaftanstalt gefangen hält, weil er – gegen den ausdrücklichen Wunsch des Ermittlers – einfach schweigt.

Der Staatsanwalt wollte mir nur mitteilen, daß mein Mandant solange sitzen bleibt, bis er aussagt. Der nette Herr Staatsanwalt.

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Handlungsfähiger Hells Angel

Vor dem Landgericht Tübingen wird zur Zeit ein Prozeß gegen einen Hells Angel geführt. Dem Rocker wird ein versuchter Totschlag (§ 212 StGB) vorgeworfen, weil er mit vier anderen Fußballfans einen Fan der Gegenseite ziemlich übel zugerichtet haben soll.

Aus nicht weiter mitgeteilten Gründen hatte der Angel aber ein gesundheitliches Problem, das ihn – seiner Ansicht nach – daran hindern sollte, an der Verhandlung teilzunehmen. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren offenbar anderer Ansicht; man ließ ihn festnehmen und führte ihn vor (§ 230 StPO).

Damit war der Angeklagte wiederum nicht einverstanden. Dies teilte er dem Oberstaatsanwalt in seiner ihm eigenen Ausdrucksform mit. Die Welt Online berichtete:

… stürzte er sich auf Oberstaatsanwalt Bernhard Henn und schlug ihn mit einem Fausthieb ins Gesicht zu Boden.

Aus nachvollziehbaren Gründen waren Richter und Staatsanwälte nicht mehr bereit, an diesem Tag weiter zu verhandeln. Der Mann wurde zunächst einem anderen Richter – einem Haftrichter – vorgeführt, der den beantragten Haftbefehl erließ.

Die Frage der Ver-Handlungsfähigkeit des Angels wird nun intensiv von den Medizinmännern im Vollzugskrankenhaus Hohenasperg untersucht, die dann den Unterschied zur Handlungsfähigkeit in einem Attest darstellen werden. In dem Totschlagsverfahren soll es dann am Freitag weiter gehen.

Ich kann mir vorstellen, daß das Gericht dann gute Argumente finden wird, dem Angeklagten die Hand- und Fußfesseln während der Hauptverhandlung nicht abnehmen zu lassen. Und hinsichtlich des weiteren Verhandlungsverlaufs und der Stimmung in dem Verfahren habe ich auch so meine Bedenken …

Der Strafverteidiger des Angeklagten steht jedenfalls vor einer problematischen Aufgabe.

Danke an tapir für den Hinweis.

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Verteidiger im Gerichtssaal verhaftet

Vor dem Landgericht Münster kam es am Dienstag zum Supergau eines jeden Verteidigers – zu Saalverhaftung.

Aber diesmal wurde nicht (nur) der Angeklagte in Handschellen in den Orkus verbracht, sondern sein Verteidiger. Wie die Ahlener Zeitung gestern berichtete, soll der Verteidiger versucht haben, die Aussage eines Zeugen zu beeinflussen. 50.000 Euro sollen dabei den Besitzer gewechselt haben.

Heute, am Mittwoch, soll der Kollege einem Haftrichter vorgeführt werden. Es bleibt zu hoffen, daß er etwas Geld übrig hat, damit der Verteidiger einen Verteidiger bezahlen kann, der ihn da wieder rausholt.

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Eine extrem unappetitliche Körperöffnung

Neues vom Twitterer:

Noch so einer:

Und hier dann der Nachbrenner:

Ziffer 7.2 oder 7.4 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV? Es kommt natürlich auf die besonderen Umstände an. Man müßte sich das mal näher anschauen.

8-)

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Verfassungsrechts-Quickie

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, mit dem Dozenten Meinhard Starostik allein im Ellington Hotel zu sitzen. Der Große Vorsitzende der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, Peter Zuriel, hatte zur Fortbildung geladen – an dem Tag, an dem Deutschland die Holländer besiegen sollte.

Die Veranstaltung begann pünktlich (d.h. auf die Sekunde genau!) und endete 90 Minuten später. Also noch rechtzeitig, daß zumindest der Dozent, Rechtsanwalt Meinhard Starostik und der Kollege Peter Zuriel den Beginn des Fußballspiel nicht versäumen mußten.

Die Kürze des Vortrags hatte den großen Vorteil, daß der Inhalt auf das Wesentliche beschränkt wurde, das die Zuhörer dann aber auch bequem „mitnehmen“ konnten.

Wenn man sich das Seminar-Skript des Rechtsanwalts, der im Nebenberuf eben auch Verfassungsrichter ist, beim Schreiben einer Beschwerde neben die Tastatur legt, ist man schon ein großes Stück näher am Erfolg. Es gibt aber noch einige verborgene Fußangeln, die man kennen sollte, damit man nicht dran oder drin hängen bleibt.

Für den Blogleser interessant sind aber vielleicht zwei Inhalte des Vortrags.

Nur 4% aller Berliner Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich. Diese Miß-Erfolgsquote mag auch darauf zurück zu führen sein, daß viele Beschwerden ohne anwaltliche Unterstützung erhoben werden. Diese Rechtsmittel scheitern dann an den sehr hohen Hürden der Zulässigkeit. Aber auch viele Rechtsanwälte stolpern offenbar über diese Anforderungen (die eigentlich klar aus dem Gesetz hervorgehen).

Überrascht war ich darüber, welche Rechtsgebiete die Dauerbrenner unter den Beschwerden sind. Ok, geschenkt – die Nummer 1 ist Strafrecht. Haftsachen sind sehr beliebt bei Grundrechtsverletzten. Auf die Nummer 2 wäre ich nicht gekommen …

Besten Dank für den spannenden Vortrag an den Dozenten und für die gute Organisation an Peter Zuriel.

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Vernehmungs – was?

Der Rocker kommt zurück ins Leben. Aber:

Noch immer ist der 47-Jährige nicht vernehmungsfähig.

berichtet Alexander Fröhlich im Tagesspiegel über die Rekonvaleszenz von André S.

Ich kann mir gut vorstellen, daß der Wiederherstellung der Vernehmungsfähigkeit übergangslos die Vernehmungsunwilligkeit folgen wird.

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