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Kanzlei Hoenig Info
Aufruf: Protest in der Robe
Auch wenn es zeitlich etwas knapp ist, aber spontanes Reagieren-Können gehört ja nun mal zur Grundausstattung eines jeden Strafverteidigers:
Ich gebe hier mal den
[Newsletter Nr. 212] Protestkundgebung am 26.06.2013
der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger weiter, die ihre Mitglieder zur Demo aufruft.
Liebe Mitglieder,
die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat wegen der Nachricht über die Verfolgung und Verhaftung unserer Kolleginnen und Kollegen in der Türkei in dem sog. KCK Verfahren im November 2011 bereits mehrfach an der internationalen Prozessbeobachtung in der Türkei teilgenommen.
Der vor Ort gewonnene Eindruck bestärkte uns bereits in der Vergangenheit in der Sorge, dass es sich um eine politische Einschüchterung unliebsamer Verteidigerinnen und Verteidiger handelt.
Seit einigen Wochen ist in der Türkei eine zunehmende staatliche Willkür, erneut auch gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, zu verzeichnen. Dabei werden insbesondere jene Anwältinnen und Anwälte kriminalisiert, die in politischen Strafverfahren verteidigen.
Wir rufen deshalb gemeinsam mit der VDJ e.V. und dem RAV e.V. zu einer Solidaritätsbekundung mit unseren Kolleginnen und Kollegen in der Türkei auf und bitten um Teilnahme an der
Protestkundgebung am Mittwoch, den 26.6.2013, um 14.00 Uhr
vor der Türkischen Botschaft Tiergartenstraße 19 – 21, 10785 BerlinEs wäre schön, wenn zahlreiche Kolleginnen und Kollegen in Robe an der Kundgebung teilnehmen.
Der Vorstand
Ich würde mich freuen, wenn auch der eine oder die andere Nicht-Strafverteidiger dort in Robe erscheinen würde.
Wartemarke bei der Justizkasse
Es geht nicht um ein Vermögen und es wird uns nicht ruinieren, wenn wir noch ein wenig warten. Aber bemerkenswert ist dieser – sicherlich freundlich gemeinte – Hinweis der Geschäftsstelle durchaus:
Also, ich erkläre das mal für den Laien verständlich:
Es liegt hier ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Das Gericht muß also einen Pflichtverteidiger bestellen (§ 140 StPO). Der Pflichtverteidiger wird dann im Auftrag des Gerichts für den Mandanten tätig. Dafür muß die Justizkasse eine gesetzlich vorgeschriebene Vergütung zahlen (nebenbei: etwa 20 % (bis zu 45%) unterhalb der gesetzlichen (Standard-)Vergütung für einen Wahlverteidiger).
Wenn der Verteidiger bestellt ist, muß er sofort die Tätigkeit aufnehmen. Das weiß der Gesetzgeber, deswegen hat er für diesen Fall vorgesehen, daß der Verteidiger auch sofort seine – zumindest die bereits angefallene – Vergütung verlangen kann, § 47 RVG. Das macht der Verteidiger mit einem Antrag, dem Kostenfestsetzungsantrag. So die Theorie.
Jetzt aber zurück zum Fall: Der Verteidiger ist bestellt, er ist bereits tätig geworden und er will/wird weiter tätig werden. Daher beantragt er nun, daß das Gericht (genauer: die Justizkasse des Landes) seine Vergütung dafür zahlt. Eigentlich kein Ding, alles im Rahmen der dafür vorgesehenen Gesetze.
Und nun bekommt der Verteidiger statt des verdienten Lohns aber die besagte Wartemarke: In drei Monaten möchte sich das Gericht den Antrag nochmal anschauen, wenn die Akte (hoffentlich) vom Gutachter wieder zurück gekommen ist. Und da dieser Gutachter einer von der bekannteren und beliebteren Sorte ist, können daraus auch schonmal vier oder fünf Monate werden.
Was dann nach Rückkehr der Akte auf der Geschäftsstelle folgen könnte, hatte ich bereits hier (an einem Berliner Beispielsfall) dargestellt.
Ganz bestimmt steht hinter diesem Prozedere kein böser Wille. Aber auch der schiere Wahnsinn (dem übrigens der Sachverständige auf die Spur geschickt wurde) ist keine Entschuldigung dafür, daß hier irgendwas heftig krumm läuft.
Wir werden uns darum bemühen, die Sache wieder gerade zu biegen. Aber ernsthaft.
Eine Ladung für den Rechtsanwalt

Vereinbart, mit Notarsurkunde und allen Spielereien besiegelt, war die Zahlung in Raten, jeweils eingehend am 20. eines jeden Monats. Bei Verzug mit nur einer Rate soll die Gesamtsumme in durchaus nennenswerter Höhe sofort fällig werden. Das ging auch zweimal glatt, d.h. der freundliche Name des Schuldners schmückte rechtzeitig die Kontoauszüge. Danach wurde es kritisch …
Am 24. haben wir daher mal nachgefragt, wo denn die dritte Rate bleibt und selbstredend das üblichen Szenario mitgeteilt, was jetzt bevor steht. Außergewöhnlich an der ganzen Geschichte ist in diesem Fall allerdings, daß im Hintergrund § 14 Absatz 2 Ziffer 7 BRAO steht.
Es hat nur wenige Stunden gedauert, bis die Reaktion auf unsere Nachfrage eintrudelte:
Sehr geehrter Herr Kollege,
Ich habe gerade erfahren, dass die 3.Rate nicht eingegangen ist. Ich befinde mich bis morgen im Ausland, konnte aber recherchieren, dass der am 16.6 angewiesene Betrag am 19.6. zurückgebucht wurde. Seit dem 18.6. bin ich verreist.
Ich darf Sie daher bitten, keine der angekündigten Maßnahmen einzuleiten. Ich werde morgen die 3.Rate überweisen und Ihnen den Beleg dafür zukommen lassen.
Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Von meinem iPhone gesendet
Da hat wohl jemand aus reichlich Entfernung das Durchladen einer Winchester gehört. Dann hoffen wir mal, daß hier bis morgen niemand einen Krampf im Zeigefinger bekommt.
Die unglaubliche Ausnahme?
Ich habe einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt, der – wie üblich – auf dem Tisch des Bezirksrevisors landet. Und dort passiert Unglaubliches auf Blatt (Bl.) 78 der Akte:

Daß ich das noch erleben durfte!
Aber glaube niemand, daß jetzt die Auszahlung kommt. In Stichworten die weitere Entwicklung:
- Bl. 79 Übersendung der vom Betreuer unterzeichneten, auf mich lautende Vollmacht.
- Bl. 80 Aufforderung zum Nachweis der Betreuung (Betreuerausweis)
- Bl. 81 bis 86: Versandt der Akte zwischen Gericht und StA und zurück. Auszug: „Es wird um Rücksendung der Akten oder Angabe der Hinderungsgründe gebeten.„
- Bl. 88 Betreuerausweis
- Bl. 89 Prüfung der Justizkasse: Aufrechnungslage gegeben?
- Bl. 89R „Keine offenen Forderungen“ gegen meinen Mandanten
- Bl. 90 Auszahlungsanordnung („1. Aktenausfertigung“)
- Bl. 91
- Bl. 92 Reinschrift des obigen Beschlusses
- Bl. 93 Vermerk: Vom Beschluß vom [Datum 2013] wurden heute abgesandt an …
Die Gutschrift dieses Betrages erfolgte dann ein paar Tage später …
Das glaubt einem keiner, dem man das erzählt.
Und nebenbei bemerkt:
Es ist dem Gericht seit 5 Jahren bekannt, daß ich den Mandanten verteidige. Es gibt ca. 10 Kopien des Betreuerausweises in den verschiedenen Akten. Auch in der „Hauptakte“ zu diesem Verfahren.
Nur mal kurz überlegen:
Ich bin nicht der einzige Verteidiger, der beim größten deutschen Amtsgericht Kostenfestsetzungsanträge stellt.
Wundert sich hier irgend jemand noch?
Lieber Heinrich, mir wird kalt!
Selbstverständlich hat es den betroffenen Protagonisten Gustl Mollath am schlimmsten erwischt. Die Details sind hinreichend bekannt. Betrachtet man aber die größere Fläche, auf der sich dieses Drama abspielt, läuft es einem eisekalt den Rücken runter.
Gestern habe ich über das Ermittlungsverfahren berichtet, das seit zwei Monaten gegen den Verteidiger, Rechtsanwalt Gerhard Strate, geführt wird, um mit einer einspännigen Retourkutsche von eigenen Fehlern abzulenken.
Ziemlich zeitgleich wird auf Telepolis berichtet, daß vertrauliche Telefonate zwischen der Verteidigerin Erika Lorenz-Löblein und Gustl Mollath von Mitarbeitern der forensischen Psychiatrie in Bayreuth abgehört wurden.
Die Gesprächsinhalte wurden laut Telepolis in einer vom Leiter des Bezirkskrankenhauses, Dr. Klaus Leipziger, sowie von der Oberärztin Ines Bahlig-Schmidt, verfaßten Stellungnahme verarbeitet, um die erneut prognostizierte Gefährlichkeit von Mollath weiter zu untermauern.
Eine vertrauliche Beschwerde des Patienten Mollath bei seiner Verteidigerin über kontroverse Sachverhalte, die sich innerhalb der forensischen Psychiatrie in Bayreuth abgespielt haben, wird abgehört und anschließend als Argument dafür benutzt, die Fortdauer der Unterbringung zu empfehlen. Ich glaub das einfach nicht!
Gegen diesen Eingriff wehrt sich laut Telepolis in einem Beitrag vom 23.06.2013 nun wohl auch die Münchner Rechtsanwaltskammer, die sich für meinen Geschmack aber nicht stark genug macht.
Es reicht meiner Ansicht nicht aus, wenn die Kammer dezent auf ein mögliches Verwertungsverbot von Inhalten dieses mitgehörte Telefonat verweist, und um Unterstützung der Rechtsanwaltskammer in Bamberg nachsucht. Es genügt auch nicht, wenn sich die Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer dafür einsetzen, dass Mollath „die Möglichkeit geschützter Telefonate mit seiner Verteidigerin eingeräumt wird.“
Dafür gibt es ein eindeutiges Gesetz, das die Vertraulichkeit von Verteidigergesprächen regelt und sie schützen soll! Es ist unter Strafe gestellt, wenn die Vertraulichkeit des Wortes verletzt wird! Jedenfalls in den meisten Teilen Deutschlands.
Den Lauschern gehören die Ohren abgeschnitten; ein Bewurf mit Wattebällchen ist nicht das geeignete Instrument, um öffentlich-rechtliche Rechtsbrecher wieder in die Spur zu bringen.
Seit 1844 ist zwar schon reichlich Wasser den Roten Main runter geflossen. Mit einer kleinen Korrektur paßt der alte Heine aber immer noch ganz gut:
Im düstern Auge keine Träne,
Sie sitzen am Webstuhl und fletschen die Zähne:
“DeutschlandBayern, wir weben dein Leichentuch,
Wir weben hinein den dreifachen Fluch –
Wir weben, wir weben![…]
Ein Fluch dem falschen Vaterlande,
Wo nur gedeihen Schmach und Schande,
Wo jede Blume früh geknickt,
Wo Fäulnis und Moder den Wurm erquickt –
Wir weben, wir weben!
Heinrich Heine: Die schlesischen Weber
Ermittlungen gegen Rechtsanwalt Gerhard Strate
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Verteidiger von Gustl Mollath, den Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem Strafverteidiger wird ein Verstoß gegen § 353d Nr. 3 StGB (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) vorgeworfen.
Wie Herr Strate in einer Pressemitteilung vom 20.06.2013 mitteilt, laufen die Ermittlungen der Hamburger Strafverfolger gegen ihn bereits sei gut zwei Monaten.
Gegenstand der Vorwürfe ist die Dokumentation des Verfahren gegen Gustl Mollath, die derzeit auf dem Stand vom 20.6.2013 ist und von Gerhard Strate fortlaufend ergänzt wird.
Herr Strate berichtet, daß die Staatsanwaltschaft Hamburg – wohl auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg – beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hamburg beantragt habe, alle Dokumente – mit Ausnahme der Schriftsätze der Verteidigung – aus dem Netz zu nehmen. Diesem Antrag ist Gerhard Strate – „in Absprache mit meinem Verteidiger“ – mit einer Erwiderung entgegen getreten, die er ebenfalls der Dokumentation beigefügt hat. (Nebenbei: Die darin enthaltene Argumentation sollte sich jeder bloggende Strafverteidiger auf der Zunge zergehen lassen.)
Bis zum heutigen Tage habe der Ermittlungsrichter nicht entschieden.
Bemerkenswert an dem gegen Gerhard Strate geführten und vermutlich von der Staatsanwaltschaft Augsburg initiierten Ermittlungsverfahrens ist der Umstand, daß die dieselben Strafverfolger auf seine 50 Seiten umfassende Strafanzeige vom 4.1.2013
gegen den 2004 als Richter am Amtsgericht Nürnberg tätig gewesen Herrn E. (Beschuldigter zu 1) sowie den damals wie heute als Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus in Bayreuth tätigen Herrn Dr. L. (Beschuldigter zu 2) wegen Verdachts der schweren Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB)
noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahrens eingeleitet, sondern die Strafanzeige nach § 152 Abs. 2 StPO (!) in die Rundablage befördern wollten.
Die Abgründe, die sich in diesem Komplex um Gustl Mollath auftun, sind für mich unfaßbar. Statt nun die bayerischen Ställe Augias‘ endlich mal aufzuräumen, greifen die Stallknechte denjenigen an, der den Mist sichtbar gemacht hat.
Gerhard Strate vermutet, daß das Thema „Mollath“ vor allem für Jurastudenten interessant sein dürfte; ich meine, daß sich das Verfahren um den Menschen Mollath hervorragend dazu eignet, den Nachwuchsjuristen zu zeigen, wie Rechtsstaat nicht funktionieren darf.
PC statt Igel
Diese Thin Clients sind ja gut und schön, aber in ihrer Funktionalität doch ein wenig eingeschränkt. Einen dieser Stacheltiere haben wir nun erst einmal wieder aus dem Dienst ins Freie entlassen und ihn durch einen ernsthaften Rechner ersetzt:

Alles ein wenig flotter und komfortabler, wenn etwas höhere Ansprüche gestellt werden.
Ich weiß nicht, ob wir das mit den Igeln fortsetzen werden. Für reine Diktatarbeitsplätze beispielsweise, (die wir nicht haben) wären sie sicher gut geeignet. Aber schon für das Lesen von umfangreicheren PDF-Dokumenten ist die Leistung eines Thin Clients zwar ausreichend, mehr aber auch nicht.
Schnelle Versicherung
In einer Unfallsache wurde nach fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis von der Versicherung ein Prüfbericht übersandt, wonach eine Reparatur deutlich billiger möglich sei. Die Kürzung war recht deftig und der Mandant wenig begeistert. Ich hatte der Versicherung noch ein wenig Butter bei die Fische getan. Heute kam die Antwort der Versicherung.
Das Fahrzeug Ihrer Mandantschaft ist älter als 3 Jahre. Es wurde erstmals am … zugelassen und weist einen Kilometerstand von … km auf.
Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sich der Geschädigte bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit, die mühelos ohne weiteres zugänglich ist, verweisen lassen (z.B. BGF VI ZR 53/09 vom 20.09.2009).
Wir haben bei der … Karosseriebau in der …straße … in … Berlin die Preise ermittelt. Diese regionale Werkstatt befindet sich in der Nähe des Wohnorts des Klägers. Diese Firma bietet günstigere Stundenverrechnungssätze an. Die Qualität der Reparatur unterscheidet sich nicht von derjenigen einer Markenfachwerkstatt.
Wir können keine weiteren Reparaturkosten übernehmen und bitten um Verständnis.
Wenn die Versicherer doch bei der Schadenregulierung so schnell wären, wie bei der Umsetzung der neuesten Sparanleitung vom BGH.
Honorarzahlung für Hühnerbeine
Blogbeiträge über die Gegenleistung des Mandanten an seinen Rechtsanwalt werden gern gelesen. Und diskutiert. Ich bin mir nicht ganz sicher, in welche Schublade ich die meisten Kommentatoren packen soll, die die Ansicht vertreten, Rechtsanwälte seien zu teuer. Vielleicht auch nur zu teuer für sie. Jedenfalls gibt es oft anregende Diskussionen und fesselnde Statements von Menschen, die ohnehin im Lebtag keinen Strafverteidiger beauftragen werden.
Denen sei eine kleine Geschichte gewidmet, die ich einem Büchlein entnommen habe, das mir vor kurzem ein sehr freundlicher Zivilrechtler als Gastgeschenk überreicht hat.
Sinngemäß ging es um folgendes:
Beim Hühnchen-Essen auf der Grillparty verschluckt sich Gottfried Gluffke an einem Knochen. Gluffke hustet minutenlang und läuft dann irgendwann dunkelblau an, weil irgendwas da hinten im Hals querhängt, das ihn am Durchatmen hindert.
Ein „Lassen-Sie-mich-durch-ich-bin-Doktor-Bullmann“ weiß, an welcher Stelle er zupacken muß, und Gluffke freut sich erleichtert über die frische Luft in seinen Lungen.
Am nächsten Tag erscheint Gluffke bei Dr. Bullmann und fragt ihn nach der Höhe seines Honorars für diese lebensrettende Heilbehandlung. Dr. Bullmann möchte es seinem Patienten überlassen, die Höhe festzulegen. Nicht ohne Hintersinn antwortet er:
Lieber Herr Gluffke, ich möchte die Hälfte von dem, was Sie zu zahlen bereit gewesen wären, kurz bevor ich Ihnen das Hühnerbein aus dem Hals gezogen habe.
Wenn ich die Quintessenz richtig verstanden habe: Der richtige Zeitpunkt für Honorar-Verhandlungen scheint mir demnach der zu sein, der unmittelbar vor Beginn der Arbeit liegt. Dann fällt es den meisten Menschen am leichtesten, die Gegenleistung zu honorieren. Weil sie wissen, daß sie sie nicht bekommen, wenn sie nicht zahlen.
Warum fällt die Begleichung von hohen Rechnungen für dieselbe Leistung „hinterher“ manchen Kandidaten immer wesentlich schwerer als vorher? Wo der einzige Unterschied doch nur im Zeitpunkt der Zahlung besteht.
Übrigens:
Daß Richter, Staatsanwälte und Bezirksrevisoren nach demselben Prinzip entlohnt werden – nämlich monatlich am Ersten im Voraus -, hat jetzt hiermit gar nichts zu tun. Das hat ganz andere Gründe.
Schöner Wohnen
Noch nicht ganz fertig:
Aber schon von den ersten ca. 15 Häftlingen bewohnt. Eine moderne Haftanstalt deren Ziele nach Auskunft ihrer Leiterin sind: Resozialisierung der Gefangenen und Schutz der Gesellschaft. Letzteres gelänge am besten durch Resozialisierung.
Ich bin kein Freund von Haftanstalten, aber wenn es denn unbedingt eine sein muß, dann sowas wie der Heidering, der mit seiner Mannschaft eine gute Chance hat, an der Verbesserung der Welt mitzuwerkeln.


