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Kanzlei Hoenig Info
Von der Hollywoodschaukel in die Auslieferungszelle
Der Anruf aus einem sonnigen Urlaubsland erreichte mich am Sonntag. Gottfried Gluffke war empört: Schon am Freitag hatte ihn die Landespolizei von der Hollywood-Schaukel am Pool geholt. Er wurde über zwei, drei Stationen, die Gottfried mir in nicht zitierfähigen Eigenschaftsworten beschrieb, in die 400 km entfernte Hauptstadt gebracht.
In der Landessprache, die Gluffke ausschließlich aus seinen Restaurantbesuchen kannte, teilte der Richter ihm am Sonntagmorgen mit, daß er aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen wurde. Ein Haftrichter in einer norddeutschen Kleinstadt möchte ihn sehen. Deswegen stünde nun seine Auslieferung bevor.
Mit viel Glück (und einigem guten Zureden durch einen einheimischen Rechtsanwalt, den ich organisieren konnte) wurde Gluffke von der Haft bis zur Auslieferung verschont. Und mit 20 Euro in der Tasche an die frische Luft gesetzt. Ich weiß noch nicht, wie es ihm gelungen ist, mit diesem Barvermögen wieder zurück an seinen Pool zu kommen. Aber am Montag rief er mich von dort aus wieder an.
Dem Haftverschonungsbeschluß – so würde das in der ausländischen Sprache formulierte Ding jedenfalls bei uns heißen – war zu entnehmen, daß Gluffke sich alle zwei Tage „beim zuständigen Richter“ melden solle. Das ist leichter gesagt, als getan. Denn die Zuständigkeiten von Richtern unter der südlichen Sonne sind nicht so ohne Weiteres erkennbar. Außerdem stand die Hollywoodschaukel etwa 2 Stunden Fahrt über holprige Pisten vom nächsten Richtertisch entfernt. Und ob der „zuständig“ ist … daran hatte ich so meine Zweifel.
Ich habe Gottfried kurzerhand zur lokalen Polizeidienststelle dirigiert. Das klappte dann auch. Er wurde freundlich von einem Uniformierten begrüßt, der ihm bestätigte: „Alles wird gut!“
Am Donnerstag rief der einheimische Kollege meinen Mandanten an und teilte ihm mit, daß die Auslieferung in 8 Tagen, also am übernächsten Freitag stattfinden wird. Gluffke soll sich um 12 Uhr bei der Polizei am Flughafen der Hauptstadt melden.
Gluffke machte dicken Backen und fragte mich, was er denn jetzt mit seinen Katzen machen solle …
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Teil 2 der Geschichte folgt morgen.
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Bild: H.D.Volz / pixelio.de
Nicht zufrieden stellend
Der Mandant hatte ein paar Probleme.
Zunächst einmal eines mit dem Gesetz: Nach zwei einschlägigen Vorstrafen läßt er sich zum dritten Mal erwischen. Nichts wirklich Schlimmes. Aber doch ärgerlich, weil die Staatsanwaltschaft und das Gericht so ein Verhalten eher nicht für gut heißen. Das führte zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, die er für Straftat Nr. 2 bekommen hatte, und zur Verurteilung in eine Freiheitsstrafe in der neuen Sache Nr. 3.
Ein weiteres Problem bestand in der Kommunikation mit seinem Verteidiger. Die verlief nämlich ziemlich einseitig in nur eine Richtung: Verteidiger an Mandant. Die notwendige Unterstützung des Verteidigers durch Lieferung von Daten, Fakten und Unterlagen durch den Mandanten ließ – nahezu alles – zu wünschen übrig.
Und schließlich mangelte es an der Fähigkeit des Mandanten, die Hinweise und Ratschläge des Verteidigers umzusetzen. In diesem Zusammenhang soll auch nicht unerwähnt bleiben, daß die Bitte des Verteidigers um die notwendige Gegenleistung des Mandanten auch nicht auf offene Ohren stieß.
Nun denn, jetzt sitzt der Mandant zwei Freiheitsstrafen ab, die bei entsprechendem Engagement mit einiger Wahrscheinlichkeit zu verhindern gewesen wären.
Das gefällt ihm aber nicht. Seine wiederholten Briefe an den Verteidiger haben in etwa stets den gleichen Inhalt:
Das ist ärgerlich, ja. Aber der Vollzug einer Freiheitsstrafe ist nun mal keine optimale Situation und ist auch nicht darauf ausgerichtet, den Gefangenen zufrieden zu stellen. Daran kann auch kein Strafverteidiger etwas ändern.
Klementine und die Säuberung
Der US-amerikanische Konsumgüter-Konzern Procter & Gamble aus Cincinnati, Ohio, hat da eine ganz tolle Idee; die gute alte Klementine bietet an:
Arier – nicht nur sauber, sondern rein!
Sauber gemachtes Marketing! Ich gratuliere! Das habt Ihr echt ganz toll gemacht. Jetzt endlich kann in hoher Konzentration gesäubert werden.
Eingeschränkte schwere staatsgefährdende Gewalttat
Zum Thema, wie eine grenzwertige Strafrechtsnorm in der Praxis anzuwenden ist, hat sich der 3. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) ausgelassen. Wobei vermieden wurde, diesen Extremgummiparagraphen § 89a StGB mal auf einen Tisch im Karlruher Schlossbezirk zu legen, an dem Richter in roten Roben ihren grünen Tee trinken.
Aus der Pressemitteilung Nr. 079/2014 des Bundesgerichtshofs vom 08.05.2014 unter der Überschrift
Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgehoben – BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 – 3 StR 243/13
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, mit dem dieses gegen den Angeklagten u.a. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren erkannt hat, aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte der Angeklagte zunehmend Hass- und Rachegefühle gegen die westliche Welt. Er radikalisierte sich und baute nach den Vorgaben einer Anleitung aus dem Internet unter konspirativen Umständen eine Rohrbombe. Er nahm zumindest billigend in Kauf, diese in der Öffentlichkeit zum Einsatz zu bringen, dadurch eine unbestimmte Anzahl von Menschen zu töten und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen. Kurz vor Fertigstellung der Sprengvorrichtung kam es zu einer Explosion, bei der der Angeklagte sich verletzte und Sachschaden entstand. Im Anschluss daran wurde er festgenommen.
Mit seiner Revision hat der Angeklagte unter Berufung auf einen großen Teil des juristischen Schrifttums gerügt, der im Jahre 2009 in das Strafgesetzbuch eingefügte § 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – sei verfassungswidrig. Außerdem hat er die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet.
Der 3. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Bundesgerichtshofs hat dahin erkannt, dass § 89 a StGB mit Blick auf den weiten Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers trotz der gewichtigen Bedenken gegen die Norm bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz noch vereinbar ist. Ein Anlass, die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen, bestand deshalb nicht. Nach der Auffassung des Senats steht die Vorschrift insbesondere mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang und entspricht den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots. Mit Blick auf die Vorverlagerung der Strafbarkeit und die weite Fassung des objektiven Tatbestands, der auch als solche sozialneutrale Handlungen erfasst, ist es zur Wahrung der Grundsätze des Tatstrafrechts sowie des Schuldprinzips und damit elementarer Verfassungsgrundsätze allerdings erforderlich, die Norm einschränkend auszulegen. Notwendig ist deshalb, dass der Täter bereits fest entschlossen ist, später eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen; es reicht nicht aus, dass er dies lediglich für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.
Das – für den Hausgebrauch übersetzt – bedeutet: Es ist nicht strafbar, sich Gedanken darüber zu machen, irgendwann vielleicht mal eine Straftat zu begehen.
Update/Hinweis:
Maximilian Steinbeis, Autor des Verfassungsblogs und Fan von Wilhelm Busch, nimmt zu dieser Pressemitteilung ebenfalls, allerdings etwas höflicher und wesentlich sachlicher formuliert, Stellung und weist auf weitere Probleme hin, die mit der Schwesternorm des § 89a StGB – der „gruselige“ § 89b StGB – einhergehen.
Der Strafverteidiger als „romantischer Held“
Dem Mandanten fällt es schwer, die Finanzierung seiner Verteidigung auf die Beine zu stellen. Es ist eine recht komplizierte Angelegenheit mit Auslandsbezug und europäischem Haftbefehl; das Ganze dann vor einem wirtschaftsrechtlichen Hintergrund, der auch an versierte Versicherungsrechtler erhöhte Anforderungen stellt. Es muß also ein Verteidiger-Team zusammen gestellt werden, das sich nicht nur um ein (Auslands-)Haftverfahren kümmert, sondern auch die Weichen stellt für eine effektive Verteidigung vor der Wirtschaftsstrafkammer.
Es hat zwei Wochen und gefühlte 5 Terabytes elektronischer Korrespondenz gedauert, dann endlich war die Entscheidung gefallen, die Vollmacht erteilt und die Zahlungszusage gemacht. Die Nachricht, mit der die Unterlagen auf unserem Kanzleiserver eintrafen, endete mit dem Satz:
Ich hoffe also, Sie sind dann der Che Guevera der Strafverteidigung.
Che gilt meiner Generation als „romantischer Held“, der allerdings ein jähes, aber für Helden typisches Ende genommen hat. Wenn also in den nächsten Tagen hier keine Blogbeiträge mehr erscheinen, sollte jemand mal in Bolivien nachfragen, was aus dem kleinen Strafverteidiger aus Kreuzberg geworden ist …
Obwohl: Der große Comandante ist auch nicht totzukriegen.
Stellenangebot ReFa (m/w)
Wir suchen für unsere Kreuzberger Strafrechtskanzlei ab sofort eine/n ReFa (m/w).
Notwendig ist eine sehr gute Auffassungsgabe im Bereich der EDV. Unsere Kanzlei nutzt jetzt noch die Anwaltssoftware DATEV Anwalt Pro in Kombination mit der WebAkte, wird aber auf RA-Micro umsteigen und arbeitet überwiegend mit elektronischen Akten.
Wir freuen uns über Bewerbungen und bitten diese – ausschließlich per eMail – an glienke@kanzlei-hoenig.de zu übermitteln.
Update:
Wir haben eine kompetente Assistentin gefunden, unser Stellenangebot hat sich also erledigt.
Der Mandant und die Schutzgöttin
Lange Jahre habe ich immer wieder einmal einen Mann verteidigt, der mir reichlich Stoff für viele unterhaltsame Blogbeiträge geliefert hat. Er kam seinerzeit zu mir, nachdem ihn so eine böse Macht erstinstanzlich zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt hat. Ein paar, vielleicht neun oder zehn Gerichtsverfahren mit allerlei Kapriolen später haben sich unsere Wege getrennt, offenbar habe ich seinen Anforderungen nicht mehr genügt.
Die Grundlagen waren aber geschaffen, er konnte weiterhin seine Medikamente selbst in der Apotheke abholen, statt daß sie ihm durch Wachtmeister (oder Krankenpfleger) zugeteilt werden mußten … von einem kurzen Aufenthalt in der JVA Charlottenburg wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe einmal abgesehen.
Es folgte eine geraume Zeit, in der ich nichts mehr von ihm gehört habe.
Gestern Abend erreichte mich aber noch einmal eine seiner gefürchteten eMails. Er hatte mal wieder Kontakt gehabt mit einer Unperson, die aus der Parallelwelt stammt, aus der heraus auch ständig üble Übergriffe dieser bösen Macht (er)folgen. Belege dafür seien auch reichlich vorhanden:
Jede Menge Briefe sind angekommen …
Das ist diese Post, die in gelben Umschlägen steckt und meistens den Absender „Böse Macht, Turmstraße 91, 10559 Berlin“ tragen.
Für diese Art der Übergriffe hat der Mann vorgesorgt; durch die Anschaffung eines Kartons von der Güte, die den zuverlässigen Transport von Sicherheitsschuhen für Bauarbeiter und Stahlwerker ermöglichen.
Jener Karton ist nun mal wieder randvoll. Das liegt daran, daß er
nicht die Muse hat, diese zu öffnen.
Deswegen fragt mich der Mann nun per eMail:
Sie haben damals die Geschichte gegen diese Unpersonen abgewehrt. Wie haben Sie das gemacht? Ich will diese schwarzböswilligen Seelen einfach nur los werden. Etwas zu sagen? IDEE?
Ich werde mal bei Melpomene nachfragen, ob sie oder eine ihrer acht Schwestern für den armen Kerl nicht mal ne halbe Stunde Zeit hat …
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Bild: Hannibal21 / Wikimedia
Ein Westpaket, das glücklich macht
Aus dem beschaulichen Staufen ist ein Paket mit neuem Stoff bei uns eingetroffen:

… auch damit machen wir unsere Mandanten glücklich.
Wie die leckeren Bohn in die Tüte gekommen sind, kann man sich in diesem nett gemachten Filmchen anschauen:
Coffee & More – Ein empfehlenswerter Drogenhändler. 8-)
Wieder dahoam
Es waren zwei stürmische und (teil)erfolgreiche Verhandlungstage vor einer Bayerischen Wirtschaftsstrafkammer. Gestern Abend sind die drei Strafverteidiger mit der Lufthansa aus München in Berlin gelandet. Unmittelbar nach dem Bodenkontakt wurden die Passagiere freundlich von der Crew begrüßt:
Willkommen auf dem Flughafen Tegel und zurück im Geltungsbereich der StPO. Bitte bleiben Sie noch so lange angeschnallt …
Nächste Woche geht die Fortbildung im bayerischen Strafprozeßrecht dann weiter.
Krankes Bremen
Ich hatte am 2.4.2014 einen Antrag auf Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluß an das Amtsgericht Bremen geschickt. Da ich keinerlei Reaktion erhielt, habe ich am 18.4.214 höflich an die Bearbeitung erinnert.
Statt nun die Sache in Angriff zu nehmen, haben mindestens zwei Leute – ein Abteilungsleiter und eine Justizangestellte – die Zeit, mir einen freundlichen Bitt-Brief zu schicken:
Die Mitarbeiter bedauere ich, und ich habe Verständnis für den Stress, den das Chaos des Managements der Bremer Justiz verursacht.
Ich habe dann mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Organisationsversagens erhoben und warte nun die weitere Reaktion ab. Daß ich damit die Arbeit der Justizbediensteten nicht erleichtere … dafür bitte ich um Verständnis. Ich vertrete nicht die Ansicht, daß ich Rücksicht nehmen sollte auf Schlamperei in der Justizorganisation.
Wenn Rechtsanwälte in dieser Art auf gerichtliche Schreiben mit vergleichbaren Verzögerungsanzeigen reagieren, pellen die Absender sich ja auch ein Ei drauf.
