In eigener Sache

Kanzlei Hoenig Info überlastet?

In den letzten Tagen gab es ein paar Performance-Probleme mit unserem Weblog.

=====8< ===== Um 17:30 war die Load bei 9, da es 125 PHP-Scripte gab. jedes hat ca. 22 MB an Arbeitsspeicher benoetigt, dadurch war der Arbeitsspeicher voll. =====>8=====

lautete die Diagnose.

Da scheint wohl der Umzug auf einen dickeren Server bevorzustehen.

Auch Erfolg hat seine zwei Seiten.

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Im Handel liegt der Segen

Mein „Sarstedt“ ist schon etwas älter; eine Neuauflage wäre unserer Bibliothek nicht abträglich. Bestätigten Gerüchten zufolge soll in 2009 (endlich) die siebte Auflage erscheinen. Ein Blick ins Angebot eines Onlineanbieters bringt mich aber auf ganz andere Ideen:

sarstedt

Vielleicht sollte ich die sieben neuen (sechsten!) Auflagen aufkaufen, um sie anschließend als gebraucht wieder zu verkaufen.

Nach Auskunft unseres Lieblingsbuchhändlers dauert es nämlich noch ein wenig, bis die 7. Auflage erscheinen wird. Ich habe den Saarstedt dort für August 2009 vorbestellt (und für die laufenden Revisionsfristen bis dahin Verlängerung beantragt. ;-) ); bis August dürfte ich die sieben Vorauflagen für jeweils 147,49 Euro verkauft haben.

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Schmerzhaftes Warten

Die auswärtigen Kollegen hatten mich gebeten, für sie einen Termin am Amtsgericht Mitte zu vertreten. Es ging um einen Verkehrsunfall. Die Kollegin der Gegenseite und ich haben uns ein, zwei Minuten vor unserem Termin vor dem Saal begrüßt.

Drinnen ging es recht bewegt zu; die vor unserer terminierte Sache war noch in der so genannten „Güteverhandlung“. Gute Güte, dachte ich mir, als ich den Saal betrat; es schien um Leben und Tod zu gehen.

Ein Pfarrer und seine Ehefrau vom Typ „grün-alternative alt-68er Vegetarier“ waren Mieter einer Wohnung irgendwo in Mitte. Sie wollten untervermieten, weil der Herr Pfarrer einen befristeten Job in Johannisburg bekommen hatte. Ihre Rechtsanwältin war körperlich anwesend.

Auf der Gegenseite saßen die Beklagten, die die Ansicht vertraten, dieser Untervermietung müßten sie nicht zustimmen. Er war pensionierter Lehrer und ließ sich von seiner Ehefrau begleiten. Ja, ich meine, auch einen Rechtsanwalt gesehen zu haben.

Geschlagene 30 Minuten habe ich mir das Theater zwischen den beiden Paaren anhören müssen. Ich war allein vom Zuschauen völlig fertig. Und erst der arme Richter, der immer wieder – vergeblich – versuchte, den Herrschaften die Rechtslage zu erklären. Die Verhandlungsführung hatte er jedenfalls nicht.

Meine Kollegin und ich nutzten die Gelegenheit, als der Herr Lehrer kurz mal unterbrechen wollte, um sich mit seiner Ehefrau (der Rechtsanwalt dackelte hinterher) zur Beratung zurückzuziehen.

Drei Minuten später war unsere Sache beendet und ich konnte mich freuen, wieder ins Strafgericht zu fahren, um dort eine schwere räuberische Erpressung zu verteidigen zu dürfen – die reinste Entspannungsübung im Verhältnis zu dieser mietrechtlichen Auseinandersetzung.

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Drango in abstruser Gedankenwelt

Erwartungsgemäß hat Drango seine Berufung begründet. Das Kammergericht hat sie mir zugestellt. Es ist herrlich zu lesen, was man sich alles einfallen läßt. Ich zitiere erst einmal nur eins von mehreren Highlights:

Unter den hier zu beleuchtenden Voraussetzungen grenzt es an reine Willkür, wenn es gebilligt wird, dass aus einer Interessenabwägung nicht standhaltenden Gründen ein Organ der Rechtspflege bestimmen kann, wie er mit Dritten kommunizieren will.

Folgt man stringent dem Ansatz des Landgerichts, so wäre abzuleiten, dass es denkbar und vorstellbar ist, dass ein Rechtsanwalt auch zukünftig bestimmen kann, eben nicht nur nicht mehr angerufen zu werden, sondern vielleicht zukünftig nur noch per Voice-Mail kommunizieren zu wollen oder falls auch das nicht in sein Konzept der Beweissicherung passt, verlangen zu können, dass grundsätzlich nur noch Videokonferenzen mit ihm zulässig seien.

Ich habe diesen Satz auch mehrmals gelesen, mir den Sand aus den Augen gewischt und bereits begonnen, eine traurige Arie anzustimmen. Dann bringt der Autor dieser Zeilen es selbst auf den Punkt:

Der Unterton der bewussten Übertreibung zeigt, in welcher abstrusen Gedankenwelt wir uns bei Fortspinnens dieses Gedankenansatzes unweigerlich befinden.

Whow! Das hätte ich nicht eleganter formulieren können. 8-)

… to be continued …

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Reaktion auf unseren eMail-Kurs

Ein Teilnehmer unseres kostenlosen eMail-Kurses meldete sich per eMail:

Guten Tag.

Mein Name ist Bulli Bullmann, habe meinen Führerschein seit 1979 und fahre seit 06/2007 wieder intensiv Motorrad. Vorher bin ich PKW oder 50er Roller gefahren. Der E-Mail-Kurs hat mir einen sehr guten Einblick in den „Rechtsalltag“ gegeben. Der Kurs war sehr gut, aber, da es nur ein „Kratzen an der Oberfläche“ war, leider zu kurz. Über Folge-E-Mail-Kurse würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Bulli Bullmann

Über so eine Nachricht freuen wir uns natürlich sehr. Wegen des Wunsches nach einer Fortsetzung habe ich Herrn Bullmann geantwortet:

Lieber Herr Bullmann.

Vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung und das darin enthaltene Lob unserer Arbeit. Was Ihren Wunsch nach einem Folgekurs angeht, schlage ich Ihnen vor, zunächst für einen guten Rechtsschutzversicherungsvertag zu sorgen und dann mit ca. 120 km/h durch eine Tempo-30-Zone zu fahren, in der ein Meßgerät aufgebaut steht.

Mit der Post, die Sie dann vom Polizeipräsidenten bekommen, und Ihrer Unterschrift auf dem Vollmachtsvordruck beginnt der zweite Durchgang. Dann werden Sie Gelegenheit haben, sich ein strammes Bußgeldverfahren einmal von innen anzuschauen.

Am Ende dieses Kurses bekommen Sie dann selbstverständlich auch ein amtlich beglaubigtes Zertifikat über Ihre Teilnahme.

Mit freundlichem Gruße aus Kreuzberg
Carsten R. Hoenig

8-)

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Nasse Pappe mit einem Gusto von Gammelfisch

Jede bessere Eckkneipe lockt heute mit Espresso und Cappuccino aus gleißenden Vollautomaten. Doch die Getränke schmecken oft erstaunlich schlecht.

schreibt der Spiegel über Möchtegern-Barista in der Gastronomie.

Falls die Tester und Berichterstatter beim Spiegel den Kaffee auf haben und einmal einen leckeren Italiener probieren wollen, lade ich sie herzlich in unsere Kanzlei ein. Wir haben eben keinen Vollautomaten und hier pflegt der Chef seine macchina noch selbst. Wie das geht, steht hier. Soviel Mühe sollte man sich schon machen, wenn man etwas Besonderes anbieten möchte.

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Falls mich jemand sucht (2)

Ich bin hier.

Aber ich frage mich ernsthaft, ob es wirklich sinnvoll ist, unter künstlichem Licht zu sitzen und freundlichen älteren Damen und Herren beim Vortragen zuzuhören. Vielleicht gibt es hier in diesem Städtchen ja irgendwo eine Möglichkeit, sich ein Fahrrad zu mieten … ;-) Echt geiles Wetter hier in Weimar.

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Höchst erfreuliches Amt

Gestern vor genau 10 Jahren habe ich einen neuen Personalausweis bekommen. Das Haltbarkeitsdatum war damit heute überschritten. Hätte mir ja auch jemand mal vorher sagen können. Mir stand also völlig überraschend eine Behördensache in eigener Angelegenheit ins Haus.

Nein, teilte mir die nette Dame vom Bezirksamt mit, das gehe nur persönlich, ich müsse schon selbst vorbeikommen. Nun ja, als Herr Köhler zum Bundespräsidenten ernannt wurde, konnte er das ja auch nicht über einen Vertreter machen. So ein Personaldokument ist schließlich ein wichtiges Dokument.

In düsterer Vorahnung habe ich dann den gesamten heutigen Vormittag in meinem Kalender mit einem auswärtigen Termin – Besuch beim Bezirksamt Kreuzberg – belegt. Um 7:45 Uhr hatte ich vom Paßbildautomaten meine Fotos bekommen, um 8:00 Uhr war ich auf dem Amt. Und geschah das Unfaßbare! Ich bekam die Wartenummer 003:

003

Noch nicht einmal ordentlich Zeit zum sorgfältigen Fotografieren, da wurde mein Nümmerchen schon aufgerufen. Eine ihrem Gewicht entsprechend gemütliche und gut gelaunte Sachbearbeiterin begrüßte mich freundlich und nahm mein Anliegen entgegen. 8 Euro für den neuen, 14 Euro für den vorläufigen Ausweis und um 8:15 Uhr war ich wieder draußen.

Eine höchst erfreuliche Erfahrung.

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Falls mich jemand sucht

ichbinhier-443

Ich bin da.

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Wettbewerbsvorteil

Kerstin Rueber berichtete neulich wieder einmal darüber:

Jeder Strafverteidiger kennt ihn, den alten Richtertrick: einfach mal bei einer Reno nachzufragen, wenn der Angeklagte nicht geladen werden konnte.

Weil die Adresse (oder sonst ein Datum) des Mandanten dem Gericht nicht bekannt ist, fragt der Richter – oder auch der Staatsanwalt, manchmal auch der Polizist – in der Kanzlei des Verteidigers nach.

Jede Mitarbeiterin in einer Anwaltskanzlei kennt den § 203 StGB. Und wird wissen, daß sie diese Fragen nicht beantworten darf.

Sie muß Fragen nach einem Mandanten auch nicht beantworten; dafür steht ihr § 53 StPO zur Seite.

Die Schweigepflicht und das Schweigerecht, das sind zwei wesentliche Vorteile, die dem ratsuchenden Publikum nur ein Rechtsanwalt bieten kann, aber niemals ein Banker, ein Versicherungsvertreter, ein Sachverständiger oder eine Werkstatt.

Besten Dank an Andreas Jede für die Anregung zu diesem Beitrag. crh

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