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In eigener Sache
Die Super Bar in der Kanzlei
Mal wieder etwas Neues für die wichtigste Maschine unserer Kanzlei:
Damit unseren Mitarbeiterinnen die kunstvolle Fertigstellung der Verteidigungsschriften locker von der Hand geht. 8-)
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Wider das Vergessen
Mit fortschreitendem Alter wird man zunehmend vergeßlich. Und damit mir nichts durchrutscht, schreibe ich es auf. Als vielbeschäftigter Strafverteidiger ist das auf die Dauer natürlich eine Menge Zeug, was sich im Laufe eines Tages so ansammelt. Damit für die täglichen Notizen ausreichend Platz vorhanden ist, gibt es nun entsprechenden Speicherplatz in unserem Netzwerk:

Und wenn dann mal eine etwas längere Verteidigungsschrift ansteht – auch dafür reicht’s dann noch. Bei fünf mal 1.863,02 GB dürfte noch genug Platz für andere Spielereien sein.
Geschlossene Gesellschaft
Das Anwaltszimmer im Kriminalgericht Moabit hat seine eigene Atmosphäre. Es geht das Gerücht, die Ursache könne irgendwie mit dem Charakter der Strafverteidiger zu tun haben. Ohrringe bei Männern, Tätowierungen bei Frauen, Kostümträgerinnern und dreiteilige Seidenanzüge an schliptstragenden Männern … dieser Zirkel ist bunt. Genauso bunt wie die Mandantschaft.
Als Berufsanfänger vor vielen Jahren war ich bestrebt, diesem illustren Kreise anzugehören. Erste gemeinsame Verteidigungen mit erfahrenen Kollegen, das wiederholte Sehen und Gesehenwerden (vulgo: Schaulaufen) mit dicken roten Akten, atmosphärische Erzählungen davon, wie man den Polzeizeugen geknackt hat … und vieles mehr war für den Integrationsprozeß hilfreich.
Äußeres Zeichen der Zugehörigkeit war seinerzeit der Besitz eines Schließfachs im Nebenraum des Anwaltszimmers. Die Fächer waren knapp und ich mußte darauf warten, bis ich die Auszeichnung „Strafverteidiger mit Schließfach“ bekam. Erst mit der Schlüsselübergabe fühlte ich mich als vollwertiges Mitglied dieser verschworenen Gemeinschaft.

Seitdem sind lange Jahre vergangen, in dem ich meine Akten, meine Helme und Hüte in Schließfach Nummer 109 abgelegt habe, wenn ich sie (zwischendurch mal) nicht brauchte.
Im vergangenen Monat ist diese Aera nun zu Ende gegangen. Ich habe den Mietvertrag gekündigt und den Schlüssel an Frau Jacobs zurück gegeben. Die monatliche Miete spare ich für den Fall an, daß mir vielleicht irgendwann einmal der Hut geklaut werden sollte, der nun unverschlossen dem Zugriff Dritter preisgegeben in der Garderobe herumliegt.
Ich hoffe auf die Loyalität der Berliner Strafverteidiger, die mich hoffentlich deswegen nicht zwangsexmatrikulieren.
Die schnellsten Anwälte der Stadt
Es war der Kollege Dr. Timo Gansel, der unserer Kanzlei (!) den Titel „Schnellste Anwälte der Stadt“ verlieh und mir seine Gratulation übermittelte. Dabei bin ich ja nur ein alter Mann mit Hut gewesen, der die Sport-Veranstaltung „Teamstaffel der Berliner Wasserbetriebe“ als Zuschauer verfolgt hat.
Deswegen geht der Glückwunsch ausschließlich an das erfolgreiche Leidig24-Triathlon-Team, das die Tiergartenstaffel souverän auf dem zweiten Platz von 1.578 Staffeln am ersten Wertungstag beendete und in der Gesamtwertung von 4.587 Teams auf den dritten Rang gelaufen ist.
Die Spitzen-Leistung der Jungs mit und um Holger Leidig wird deutlich, wenn man berücksichtigt, daß die Erst- und Zweitplatzierten der Gesamtwertung reine Läufer sind, während „unsere“ Athleten auch noch Fahrrad fahren und Schwimmen können – auf gleichhohem Niveau!
Deswegen von unserer Kanzlei besten Dank für den flotten Transport der Trikots durch den Tiergarten an Maximilian Meißner, Fabian Hirt, Kevin Krönert, Christoph Heinze und Holger Leidig (die – zur Klarstellung – keine Mandanten der Strafverteidiger unserer Kanzlei sind und werden! ;-) ).
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Phantasyvolle Nacht- und Nebelaktion
Es hat funktioniert! Und es war von „unseren“ IT-Profis eigentlich auch nicht anders zu erwarten.
Donnerstagabend habe ich gegen 19 Uhr den Platzverweis bekommen: Abmelden aus dem Kanzlei-Netzwerk und Finger weg bis Freitagmittag! Unsere Anwaltssoftware war schon ein wenig angegraut und verlangte nach einem grundlegenden Relaunch.
Dann hat Ingo Winter den Schalter umgelegt und sich die Nacht an seinem Rechner um die Ohren geschlagen. Ich habe noch ein kleines Kerzlein angezündet, damit die DSL-Leitung der Telekom stabil bleibt und mich mit Spargelschälen beschäftigt.
Freitagmorgen um 8 Uhr erreichte mich dann das erste Lebenszeichen des Technikers: Die Umstellung habe einwandfrei funktioniert, ich müsse jetzt wieder arbeiten.
Lieber Ingo, auch auf diesem Wege herzlichen Dank – an Dich und das Team am Tauentzien!
Heute im Programm: Fortbildung und Unterhaltung
Ich kenne das noch gut aus früheren Zeiten: Neugier und Freude sind die besten Voraussetzungen dafür, daß man was lernt. Und wenn dann noch ein wenig Sensationslust hinzukommt, dürfte sich ein nachhaltiger Lerneffekt einstellen.
Die Arbeitsgemeinschaft für Streitkultur im Strafprozess (ASS) ist schon lange nicht nur ein Geheimtipp mehr, sondern ein Juwel unter den strafrechtlichen Seminaranbietern.
Mit großer Neugier freue ich mich auf die heutigen sensationellen Themen:
- Stimmenvergleiche
- Bayernjustiz
- Ein unbekanntes Wesen
- Niederträchtige Heimtückemerkmale
Ich hoffe nicht, daß ich Zeit dazu haben werde, zwischendurch mal ein wenig zu berichten. ;-)
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Struktur in die Betäubungsmittel
Wir haben durchweg positive Resonanz auf unsere strukturierte Darstellung des Rechts der Nebenklage unter www.nebenklage-online.de bekommen. Wir haben wir uns bemüht, eine für die juristisch interessierten Laien verständliche Darstellung zu erarbeiten. Das ist uns offenbar ganz gut gelungen. Besten Dank an die Resonanzkörper!
Die zahlreichen freundlichen Rückmeldungen haben uns motiviert. Ich werde mich nun daran machen, etwas Vergleichbares für die Verteidigung in Betäubungsmittel-Verfahren zu entwickeln. Wer sich anschaut, welche bitterbösen Überraschungen der Gesetzgeber da in ein verwaltungsrechtliches(!) Gesetz hineingepackt hat, wundert sich nicht, wenn unseren Mandanten regelmäßig die Kinnlade herunter fällt, wenn sie (erst) in der Untersuchungshaftanstalt von dem Strafmaß erfahren, das sie erwartet.
Beispielsweise mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe für einen Rucksack, in dem sich ein Teleskopstock befindet, wenn der Rucksack in einem Zimmer steht, in dem auch eine Tüte mit 100 Gramm Marihuana herum liegt. Für einen Totschlag gibt es manchmal weniger als für den Sack voll Gras.
Struktur ist also angesagt, wenn der gemeine Drogenkonsument vorher wissen soll, was ihn hinterher erwartet, sofern er es nicht lassen kann. Und was er unbedingt wissen muß, was er besser nicht in Rucksäcke packen sollte.
Und weil es für eine solche Darstellung immer ganz hilfreich sein kann, wenn man beim Gegner spickt, habe ich mir als Zubehör zur Standardlektüre noch ein kleines Büchlein besorgt, an dem auch ein spezialisierter Drogenkenner der Staatsanwaltschaft mitgewirkt hat.
Die Kritiken an dem Buch von Jörn Patzak und Wolfgang Bohnen sind seit der ersten Auflage gut, wohl auch deswegen, weil die beiden es recht einfach halten, das BtMG ist ja schon kompliziert genug.
Ich freue mich auf die fruchtbare Diskussion mit Herrn Staatsanwalt Jörn Patzak, der sich dafür stark macht, „der vielfachen Verharmlosung des Betäubungsmittelkonsums entgegenzuwirken„. Er nutzt seine Mittel als Strafverfolger dazu, ich greife auf die Möglichkeiten eines Strafverteidigers zurück. Vielleicht kommt ja am Ende etwas heraus, das wir beide für gut befinden können; den Rest klären wir dann bei einer Tasse leckeren italienischen Caffè in unserer Kanzlei. ;-)
Nebenklage, eine Aufgabe auch für Strafverteidiger
Die Stellung der Geschädigten in einem Strafprozeß ist in den letzten Jahren zunehmend gestärkt worden. Opfer von Straftaten haben mehr und wirksamere Rechte bekommen, um sich am Strafverfahren aktiv zu beteiligen. Längst sind Verletzte nicht nur Berichterstatter und Zeugen der Beweisaufnahme vor den Strafgerichten.
In vielen Verfahren, an denen die Anwälte unserer Kanzlei als Strafverteidiger beteiligt waren, wurden die Rechte von Geschädigten im Rahmen der Nebenklage wahrgenommen. Seit 2006 waren auch die Verteidiger in Strafprozessen als Nebenklagevertreter engagiert und konnten effektiv dazu beitragen, daß die Opfer von Straftaten nicht „leer“ ausgingen.
Wir haben in einer strukturierten Darstellung die wesentlichen Punkte der Nebenklage herausgearbeitet. Dem juristisch interessierten Laien werden deren Voraussetzungen und Möglichkeiten erklärt.
Für Anregungen, Ergänzungen und Kritik an dieser Mandanten-Information sind wir dankbar.
Teliad: Strafanzeige gegen Strafverteidiger
Meine Frage, ob Teliad nicht spammt oder vielleicht doch, scheint dem Geschäftsführer dieses Unternehmens, Herrn Dipl.-WiWi Andreas Armbruster, nicht zu gefallen.
Herr Armbruster schreibt mir, daß die teliad Internetmarketing GmbH gegen das Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg Berufung einlegen werde. Das wird ja noch richtig spannend.
Interessant ist aber auch die Ankündigung des Geschäftsführers der Teliad:
Ebenfalls werde ich gegen Sie heute Strafanzeige stellen.
Na klar, das ist ja da Mindeste, was er zur Verteidigung seiner Rechtsposition tun sollte. Die Staatsanwaltschaft wird Herrn Armbruster und die teliad sicher gnadenlos unterstützen bei seiner Vendetta.
Ich frage schonmal vorsorglich in die Runde: Gibt es unter den Lesern vielleicht jemand, der sich in diesem Fall der notwendigen Verteidigung – wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage (§ 140 II StPO)- als Pflichtverteidiger für mich bestellen lassen möchte? Damit ich nicht so alleine gegen die teliad Internetmarketing GmbH aus 70372 Stuttgart kämpfen muß?
Fisch-Fake
Neulich, bei Strafverteidigers zuhause. Spätes Abendbrot. Es gibt Fisch.

Lecker Hering. In Tomaten-Mozzarella-Sauce, auf dem Nach-Hause-Weg kurz vor Ladenschluß noch beim freundlichen Tante-Emma-Laden um die Ecke gekauft.
Das mit dem Serviervorschlag habe ich ja schon verstanden. Die Dosenbeschrifter sind eben nicht ganz ernst zu nehmen, wenn sie den Fisch servieren. Ich rechne ja schon gar nicht mehr damit, daß es nach dem Öffnen der Dose hinterher bei mir auf dem Teller genau so aussieht wie auf dem Bild.
Egal, ich möchte meinen Arbeitstag mit Fisch, Tomaten und Mozzarella ausklingen lassen; egal wie das Zeug nun aussieht, bevor ich es zerkleinere.
Aber was bekomme ich statt dessen:
Ich glaube das einfach nicht. So frech darf man doch eigentlich nur sein, wenn man als Mozzarella-Verpulverer zu mehr als 0,4% sicher sein kann, daß nicht wegen Verappelung gegen einen ermittelt wird. Nicht zu fressen fassen!


