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In eigener Sache
Morgenstund …
Das Bild wäre ziemlich genau um 5:30 Uhr das erste Mal auf dem Display zu lesen gewesen:

… wenn da jemand schon wach gewesen wäre.
Ich bleib dann mal liegen; der Uhrmacher öffnet erst um 10 Uhr. Morgen klingelt ein Analogwecker mit mechanischem Antrieb und Glocke. #Dreckselektronik
Der Sonntagsgedanke: Vorschuß muß!
Beim Aufräumen meine eMail-Postfächer fiel mir der Spam von BIG BENN BOOKS in die Hände. Ich habe dann mal geschaut, welche Hinweise gegeben werden unter der Überschrift:
Dieser Newsletter enthielt einen Link zu einer Website mit dem Titel
Dort werden ein „Herr Schulden-Drückeberger“ und seinesgleichen vorgestellt, die sich einfach nur ein leichteres, sorgenfreieres Leben mit weniger Kälte, Hektik und Gängelung wünschen, ihre ganz persönliche Rache nehmen an einem System, das immer mehr Leistung fordert, aber immer weniger Menschlichkeit hervorbringt und die auf jeden Fall für sich zum Schluss gekommen sind, daß sie einen guten Grund haben, Schulden Schulden sein zu lassen.
Es werden auf dieser Seite Ratschläge erteilt, wie man an die Leistung anderer Menschen kommt, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Und das alles selbstverständlich(!) stets(!!), ohne dabei eine Straftat zu begehen:

Weitere Tips sind „Immer auf Zeit spielen„, „Immer unerreichbar sein„, „Immer täuschen und tarnen„, „Immer so langsam wie möglich und so schnell wie nötig“ und „Immer gelassen und freundlich„.
Gegen solche „Prinzipien“ gibt es jedoch ein ganz einfaches Mittel:
Die Leistung wird nur dann erbracht, wenn die Gegenleistung vollständig gesichert ist. Beim Brötchenkauf ist das der Zug-Um-Zug-Austausch: Das Gebäck geht nur dann über die Bäckertheke, wenn das Bare in der Geldschale liegt. Alles andere birgt Risiken in unterschiedlicher, meist aber in hoher Qualität.
Rechtsanwälte und ganz besonders Strafverteidiger können dieses Zahlungsausfallrisiko nur dann sicher ausschließen, wenn sie auf Vorauszahlung der Gegenleistung bestehen. Solche Empfehlungen wie die oben zitierten des …
… bestätigen, daß es keine sinnvolle Alternative zu dieser (gesetzlich in § 9 RVG geregelten) Praxis gibt. Das gilt selbstverständlich auch für alle anderen am Wirtschaftsleben Beteiligte.
Obiter dictum:
Richter, Staatsanwälte, Bezirksrevisoren und Rechtspfleger bekommen ihr Gehalt auch vorschußweise stets am Monatsersten. Die sind auch nicht blöd. ;-)
Weniger zahlen?
Regelmäßig einmal monatlich stellt mir die Landesbank Berlin AG – Amazon.de KartenService die folgende dämliche Frage:

Ich bin versucht zu antworten: Nein, ich möchte nicht weniger zahlen, sondern gar nichts. Aber ich fürchte, diese schlipsdekorierten Geldverleiher sind eher humorlos; sonst wären sie ja Strafverteidiger geworden.
Samsung und die Rechnung
Ich habe das Ladekabel für mein Samsung Smartphone im Hotel vergessen. Der Einfachheit halber habe ich ein neues gekauft. Und weil ich mir sicher sein wollte, ein Original-Teil zu bekommen, habe ich das Kabel bei Samsung im Online Shop bestellt.
Es hat ein paar (7 oder 8?) Tage gedauert, dann traf es auch ein. Allerdings fehlte die Rechnung. Ich habe handschriftlich auf dem Lieferschein per Briefpost eine solche angefordert. Danach waren dann noch 3 (drei!) weitere Telefonate (die mir meine Assistentin abgenommen hat) erforderlich, in denen ich mit empfindlichen Übeln (vulgo: Klage) drohen mußte, bevor der entnervte Mensch in dem Callcenter endlich aufgab. Zuvor hatte behauptet, die Versendung einer Rechnung sei weder per Post noch per eMail möglich. Ich müsse erst einen Nutzer-Account anlegen und hier und dort klicken und auswählen und was-weiß-ich-nicht-noch-für-welche Internet-Adressen in den „Internet-Explorer“ eingeben.
Nun traf dieses Prachtstück einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis hier ein:
Ok, es ging mir nicht um die paar Cent Vorsteuer, die ich jetzt (vielleicht) vom Finanzamt zurück bekomme. Sondern um das Prinzip. Ja, nennt mich ruhig „Prinzipienreiter“. Ich hätte diesen „größten südkoreanischen Mischkonzern“ auch mit einer Klage überzogen.
Was ist das für eine Art mit Kunden umzugehen? Die Inhaberin des Edeka-Ladens bei uns zuhause um die Ecke, bei dem ich maximal zweistellige Umsätze mache, hat deutlich bessere Umgangsformen, als dieser asiatische Gemischtwarenhändler, an den ich bereits hohe vierstellige Beträge gezahlt habe. Wenn ich von Tante Emma eine Quittung brauche, dann schreibt sie mir eine und gut is. Aber das Samsungsgebahre hier ist doch wohl das Letzte!
Und das nächste Mal kaufe ich mein Zeug – zudem für die Hälfte des Preises – wieder auf dem grauen Markt, bevor ich mir sowas nochmal antue. Original-Saftladen, elender.
Vielen Dank an meine Assistentin, die ihre eigenen Nerven behalten und meine geschont hat!
Update: Noch eine Konsequenz
Heute morgen habe ich einen Beitrag veröffentlicht über einen Mandanten, der – wie sich im Nachhinein herausgestellt hat – ein paar üble Organisations-Probleme hatte. Und das, obwohl er beruflich exakt in einem Bereich tätig ist, in dem Organisations-Know-How gefragt ist.
Aber vielleicht kann er gemeinsam mit seiner Bank nochmal üben, wie das geht, mit so einem komplexen Vorgang wie eine Inlandsüberweisung. Anlaß dafür gäbe es ja, wie diese eMail zeigt, die mich soeben erreicht hat:

Ich habe – als zuverlässiges Organ der Rechtspflege – natürlich sofort reagiert:

Wenn’s läuft, dann läuft’s. Muito Obrigado!
Beschämend und befremdlich – ein Leser weniger
Ich habe Post erhalten, von einem (ehemaligen?) Blogleser:
Hallo Herr Hoenig,
bis jetzt gehörte ich zu den gerne lesenden Besuchern Ihres Blogs. Gestern oder heute morgen jedoch haben Sie ein Kunststück vollbracht, das mich in meiner Wahrnehmung Ihrer Person stark ändert.
Sie haben den Kommentar des A[…], in dem er zurecht fragt ob er sich erinnert, dass in dem Beitrag […], sowie meinen darunter liegenden Kommentar mit dem Hinweis auf […] einfach entfernt.
Ich finde es beschämend, dass ein Rechtsanwalt, der sich immer als der Verteidiger der Freiheit und als aktiver Gegner von Meinungsunterdrückung ausspricht, nicht den Schneid hat einen eigenen Fehler einzugestehen sondern stattdessen zum Mittel der aktiven Löschung greift. Natürlich gibt es kein Kommentarrecht bei Ihnen, das ist korrekt. Ich erwarte aber von einem guten Blogbetreiber, wenn er schon löscht, dass er den Schneid hat, mir kurz seine Beweggründe zu erklären. Und wenn Sie auf Ihrem Blog Dinge veröffentlichen, die […], dann müssen Sie sich das halt anrechnen lassen. Einfach die Beiträge mit den Hinweisen darauf löschen finde ich als befremdlich.
Ich habe auf einen weiteren Kommentar in Ihrem Blog auf den Beitrag verzichtet, um nicht Öl ins Feuer zu gießen, hoffe jedoch, dass Sie mir hierauf eine Antwort senden werden.
Viele Grüße
Der gelöschte Kommentator „erwartet“ von mir, daß ich mich rechtfertige. Gut. Das nehme ich zur Kenntnis.
Liebe Klugscheißer, Besserwisser, Googlesuchmaschinenbediener und sonstige Trolls: Das hier meine ich ernst:
Ich werde den Teufel tun und jeden Mist, den (ausschließlich) der Absender für ein hochwissenschaftliches Traktat hält, hier stehen lassen. Auch künftig werde ich hier kommentarlos Kommentarmüll entsorgen. Für anonyme Stellungnahmen, die notdürftig als Abwasserrohbrüche getarnt und nur dazu geeignet sind, mir den Spaß am Bloggen zu verderben, habe ich rechts neben der Enter- eine weitere Taste. Das ist hier ein Freizeitprojekt und keine Unterhaltungssendung für privatfernsehgeschädigte Gerichtshowzuschauer.
Übrigens, lieber Marc, mir vorzuwerfen, ich hätte „keinen Schneid“, aber selbst keine Eier, unter Ihrem Klarnamen aufzutreten … das hat schon was. Aber Danke für die Anregung zur diesem Blogbeitrag und für die nochmalige Gelegenheit zur Klarstellung meines Selbstverständnisses als Blogger.
Hat sonst noch jemand wesentliche Fragen? Immer her damit. Ich leite sie gern weiter ans Heise-Forum …
Update: Schokolade statt Bußgeldbescheid
Seit einigen Jahren bereits läuft unser
In den nächsten Wochen erwarten wir den 6.000sten Kursteilnehmer, der wissen will, wie man in Bußgeldverfahren auch ohne Rechtsanwalt (nicht) klarkommt.
Nun ist es ja seit Hannes Waders Zeiten schon so, daß nichts bleibt, wie es war. Ein paar kleinere Änderungen im System der Ordnungswidrigkeiten standen an und dann war da noch der Gesetz- und Verordnungsgeber, der ganz Flensburg auf den Kopf gestellt hat: Das Verkehrszentralregister heißt nun Fahreignungsregister und der Kandidat braucht jetzt nur noch 8 Punkte, um sein Herz-Kreislauf-System nachhaltig mit dem Fahrrad in Schwung halten zu dürfen.
Das hat uns – zuvorderst Rechtsanwalt Tobias Glienke, Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht – veranlaßt, dem bewährten „eMail-Kurs – Selbstverteidigung in Bußgeldsachen“ ein Update zu gönnen. Wir haben die insgesamt neun Lektionen überarbeitet und an die aktuelle Rechtslage angepaßt. Auch der Wiederholer hat damit die Chance, mal wieder was Neues zu entdecken.
Hannes Wader hat nämlich Recht, wenn er die Reform des Fahrerlaubnisrechts bereits im Jahr 1982 vorhergesehen hat:
Denn was neu ist wird alt
Und was gestern noch galt
Stimmt schon heut oder morgen nicht mehr
Und damit das Lernen auch wieder richtig Spaß macht, gibt es eine Auslobung. Wer einen Fehler(*) in dem Kurs entdeckt und ihn uns bis kommenden Nikolaustag an diese eMail-Adresse mitteilt, dem schicken wir gute Laune aus Schokolade (wenn er es wünscht und uns – zu treuen Händen – seine Adresse mitteilt.).
__
(*) Es gilt eine gesunde Mischung aus alter und neuer Rechtschreibung (wie hier im Blog). Und: Lang lebe das „ß“!
Problematische Freundschaft?
Unter meinen Facebook-„Freunden“ befinden sich auch einige Richter. Über einen kleinen Zwischenfall mit einem solchen „Freund“ hatte ich hier berichtet.
Ein Ermittlungsrichter kommentierte den Beitrag auszugsweise so:
Ist es für Strafverteidiger im Verhältnis zu ihren Mandanten von Vorteil, darauf verweisen zu können, mit dem Richter „befreundet“ zu sein (nach dem Motto: Schau doch mal, wir sind so dicke, da kann Dir gar nichts passieren), oder führt das nicht vielleicht doch zu Misstrauen (nach dem Motto: Tut der wirklich alles für mich, oder möchte der im Zweifelsfall doch lieber das gute persönliche Verhältnis nicht gefährden)?
Diese Frage nach dem persönlichen Verhältnis zwischen Richter und Verteidiger beschränkt sich nicht auf die sozialen Netzwerke, sondern betrifft auch das „richtige Leben“.
Die beiden Pole, die der kommentierende Ermittlungsrichter darstellt, existieren tatsächlich. Für mich wird das Problem beispielsweise immer dann virulent, wenn ich als Hauptstadtbewohner vor einem „Dorfgericht“ zusammen mit einem dort ansässigen Kollegen verteidige, wobei jeder seinen eigenen Mandanten vertritt. Dann wird die Sache deutlich.
Der gerichtsbekannte Kollege hat den erheblichen Vorteil, daß er die Marotten, Vorlieben und Gewohnheiten des Richters kennt und seine Verteidigung darauf ausrichten kann. Er hat die Möglichkeit, den Richter beiseite zu nehmen und vielleicht sogar abends in der Kneipe den Termin „vorzubereiten“. Das fehlt mir als auswärtiger Verteidiger.
Demgegenüber muß ich aber nicht befürchten, mich bis zum St. Nimmerleinstag bei dem Richter am Amtsgericht Oberhinterdüsterwald unbeliebt zu machen und in der Dorfkneipe vom Honoratioren-Stammtisch verwiesen zu werden, wenn ich mal mit dem Kopf durch die Wand gegangen bin. Einen Schmusekurs kann ich fahren, ich muß es aber nicht. Ich bleibe flexibler und fahre nicht auf Schienen durch’s Verfahren.
Aber auch hier in der Großstadt gibt es … sagen wir mal … gewisse Näheverhältnisse zwischen gewissen Richtern und gewissen Verteidigern. Letztere sieht man dann häufiger als Pflichtverteidiger in den Verfahren dieser Richter.
Aber auch ohne den Verdacht der Kungelei ist die Trennung zwischen Beruf und Freizeit manchmal ein Balanceakt. Zum Beispiel dann, wenn Verteidiger und Haftrichter nach dem gemeinsamen Frühsport morgens um 7 Uhr im Fitness-Center nackt nebeneinander unter der Dusche stehen und sich dann um 10 Uhr im Gericht über die Frage einer Haftverschonung streiten müssen.
Es gibt eigentlich keine eindeutige Antwort auf die Ausgangsfrage, sondern nur den Standard: Es kommt drauf an. Und zwar auf den Menschen, auf die Persönlichkeit der Beteiligten.
Noch ein Fall aus der Praxis: Nicht jeder Richter wählt sich als Pflichtverteidiger einen bequemen „Verurteilungsbegleiter“. In einer konfliktreichen Wirtschaftsstrafsache hat mein Mandant mit meiner Hilfe und nach einem Heidentheater den Vorsitzenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit erfolgreich abgelehnt. Nur wenige Wochen später hat dieser Richter bei mir angefragt, ob er mich in einer neuen Sache zum Pflichtverteidiger bestellen soll.
Also: In einigen Fällen ist der gute Draht zwischen Richter und Verteidiger von Vorteil, in anderen Fällen eher nicht. Entscheidend ist die Professionalität, mit der die Beteiligten ihren Beruf ausüben und mit der sie ihre unterschiedlichen Aufgaben erledigen.
Einen habbich noch: Nach etwa 15 Minuten gegenseitiger Anschreierei im Gerichtssaal hat mich der Vorsitzende auf dem Weg zur Cafeteria über die Qualität des dortigen Espresso informiert. Dienst ist Dienst, und Caffè ist Caffè.
Hoenig unterliegt im Zivilprozeß
Damit das mal klar ist: Einen Strafverteidiger verklagt man nicht! Jedenfalls dann nicht, wenn man eigentlich wissen sollte, daß dieser Strafverteidger einen ganz hervorragenden Kollegen kennt, der sich unter wenig anderem auf das Recht der neuen Medien spezialisiert hat:

Besten Dank an Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr aus Hamburg für die professionelle und erfolgreiche Prozeßführung.
Über den Inhalt dieses Verfahrens – warum mich der ehemaliger Imbiss-Mitarbeiter und jetziger Schauspieler Heinz Hoenig verklagt hat – werde ich in Kürze berichten.
Ausgezeichnet: Eisdiele und Strafverteidiger
Es gehört zum Ritual unserer Mittagspausen: Nach dem Essen gibt’s ein Eis. Und nicht irgendeins, sondern ein ausgezeichnetes Eis.
Aber nicht nur Eismänner und -frauen werden prämiert, sondern auch Strafverteidiger.
Der Focus hat mal wieder umgefragt, dieses Jahr im erlauchten Kreise der Rechtsanwälte dieser Republik. Und diese Rechtsvertreter vertraten die Ansicht, ich sei auszuzeichnen.
Dieser Ansicht haben sich die Journalisten des Focus angeschlossen:
Ich bedanke mich ganz herzlich für das mit dieser Auszeichnung verbundene Lob der Arbeit unseres Kanzlei-Teams; ohne die Unterstützung unserer kompetenten Kanzlei-Mann- und Frauschaft wäre es ganz sicher nicht gelungen, die sonst so kritischen Kollegen davon zu überzeugen, daß wir hier stets eine solide Qualität abliefern.
Liebe Kollegen, liebe Focus-Redakteure: VIELEN DANK! Wir werden alles daran setzen, auch in Zukunft dieser Empfehlung gerecht zu werden.


