Aufklärungshilfe erwünscht

Die Staatsanwältin bittet beim Verteidiger darum, ihr bei der Ermittlungsarbeit zu helfen:

Der Verteidiger müsste mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er seinen Mandanten nicht darüber aufklärt, was die Staatsanwaltschaft mit den auf den Smartphones gespeicherten (und gelöschten) Daten alles anzufangen imstande ist.

Aber was rät der technisch versierte Verteidiger nun seinem Mandanten?
 

Soll er die Zugangsdaten preisgeben?


     

 

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Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft, Strafverteidiger veröffentlicht und mit den Begriffen verschlagwortet.

22 Antworten auf Aufklärungshilfe erwünscht

  1. 1
    Tobias says:

    In der Sache… gehe ich davon aus, dass Ihre Anfrage vom… nicht ernst gemeint ist, und verbleibe mit kollegialen Grüßen…

    ;)

  2. 2
    tom says:

    Ganz üble Sitten greifen da über… Chelsea Mannings wird wohl aus dem gleichen Grund in Haft gehalten nach dem Motto: Wir haben nichts Handfestes gegen Assange, daher erpressen wir ein uns genehmenes Geständnis von Mannings.

    P.S. Nunja beim iPhone X mit seinem FaceID könnte es auf anderer Art „gefährlich“ werden. „Ist das Ihr Gerät? Schauen Sie es sich einmal genau an“

  3. 3
    Robert says:

    Also ich finde ja, wer nix zu verbergen hat … :-)

    Aber mal im Ernst. Auch ohne anwaltlichen Rat wäre das entsperren meiner Hardware (PC, Handy, Cloudspeicher) so ziemlich das letzte, was ich erledigen würde.

    Wobei ich als Steuerzahler natürlich von den Ermittlern immer erwarten würde, dass sie zumindest mal höflich nachfragen, bevor sie teurere Ermittlungsmöglichkeiten nutzen.

  4. 4
    Jakob says:

    Wie sieht es eigentlich mit Fingerabdrücken aus? Dürfen die meinen Finger gegen meinen Willen an den Sensor drücken? Und wenn ja: Ist dazu irgendein richterlicher Beschluss nötig oder dürfen die Polizisten das mal eben so machen (z.B. vor Ort bei einer Hausdurchsuchung)?

    Kleine Komplikation: Funktinieren würde es nur, wenn es sehr relativ schnell passiert, weil die meisten Android-Smartphones doch zumindest ca. 1x pro Tag nach dem Passwort fragen.

  5. 5
    Andreas says:

    Wieso ist das Handy eigentlich vom Mandanten sichergestellt worden? ;-)

  6. 6
    JR says:

    Wobei es ja auch Fälle geben könnte, wo das entsperren Sinn macht, z.B.
    – wenn sowieso ein Geständnis geplant ist und dieses durch das Handy bestätigt würde,
    – wenn aufgrund des trivialen Passworts absehbar ist, dass die Staatsanwaltschaft das Gerät sowieso aufbekommt und dann zumindest mildernde Umstände in Betracht kommen oder
    – wenn sich auf dem Gerät entlastendes Material befindet, …

  7. 7
    Richard says:

    Bei den Antwortmöglichkeiten fehlt die 42 der Strafverteidiger (und anderer Berufsgruppen): „Es kommt darauf an.“ Siehe auch das, was JR sagt.

  8. 8
    Non Nomen says:

    Soll er die Zugangsdaten preisgeben?

    Das kommt ganz darauf an.
    Ist der M. ein durch und durch rechtstreuer Bürger, der nur durch Zufall in die Mühlen der Justiz geraten ist, dann: keinesfalls.
    Ist der werte Mandant jedoch ein Hallodri, der vielleicht sogar JFK auf dem Kerbholz hat, dann: schon zweimal nicht!
    Handelt es sich bei dem Entsperrcode jedoch um eine Kombination, die die Selbstzerstörung auslöst, dann: unbedingt.

  9. 9
    Miraculix says:

    > In der Sache… gehe ich davon aus, dass Ihre Anfrage vom… nicht ernst gemeint ist,
    > und verbleibe mit kollegialen Grüßen…

    Ja, der ist gut!
    Genau so machen ;)

  10. 10
    WPR_bei_WBS says:

    Vielleicht sollte der Frau Staatsanwältin erstmal jemand die Nutzung vom Plural beibringen?

    • *des Plurals*!
      SCNR crh
  11. 11
    Nobody says:

    Weil jemand wegen dem Entsperren mittels ID gefragt hat. Fingerabdruck in Deutschland verboten, falls es doch gemacht wird, dann ist dein Handy nicht von den Beweisen ausgeschlossen, sondern wird komplett gegen dich genutzt. In anderen Ländern ist es nicht verboten oder sogar erlaubt.
    Gegen die Gesichtserkennung gibt es nirgendwo Schutz.

  12. 12
    David says:

    Im Fall eines iPhones wird bei Einrichtung eines Entsperrcodes automatisch eine Verschlüsselung der auf dem Handy vorhandenen Daten vorgenommen.

    Wenn die Staatsanwaltschaft schon den Verteidiger bittet, beim Mandanten den Entsperrcode des Gerätes in Erfahrug zu bringen, darf wohl davon ausgegangen werden, dass die Ermittler die Verschlüsselung nicht selber knacken können.
    Insofern werden die Daten auf den beschlagnahmten Smartphones kaum zu einer Belastung des Mandanten führen.
    Folglich sollte man der Staatsanwaltschaft die Codes nicht mitteilen und der Staatsanwältin dies höflich zur Kenntnis bringen.

    Wobei ich gar nicht wissen will, wie lange es dann dauern dürfte, die Geräte wieder in den Besitz des Mandanten zu bringen.
    Wobei iPhones ja recht wertstabil sind, die kann man also auch nach einiger Zeit noch zu akzeptablen Preisen verkaufen.

  13. 13
    mimimi says:

    Isch habe gar keine iPhone.

  14. 14
    Schnorchel says:

    Sie heißen Rechtsanwalt mit Nachnamen?

  15. 15
    Maik says:

    Aus dieser misslichen Lage hilft dem an der Bearbeitung der Sache interessierten Verteidiger mit der Erklärung seines Mandanten den Entsperrcode vergessen zu haben. Damit sind die Mandanteninteressen gewahrt und der Verteidiger gilt als konstruktiv-kooperativ.

    • Solange der Verteidiger nicht weiß, dass das, was er den Ermittlern berichtet, falsch ist, kann er das so machen. Wenn nicht, dann nicht. Geschwindelt wird nicht. crh
  16. 16
    Berti says:

    Unter Umständen könnte das Entsperren helfen, die Smartphones zeitnah zurückzuerhalten. Wenn die Ermittler nach Entsperrung nur durchschauen, ob sich relevante Inhalte darauf finden und nichts entdecken, dürfte einer Rückgabe häufig nichts entgegenstehen. Habe ich zumindest häufiger erlebt.

    Kommt natürlich auch auf die vorgeworfene Straftat an. Und man muss sich halt überlegen, ob sich was Relevantes drauf befindet.

  17. 17
    WPR_bei_WBS says:

    @crh

    Den hab ich verdient :-).

  18. 18
    Airfix says:

    Der technisch versierte RA fragt seinen Mandanten was sich auf dem Iphone 6 befindet, da die einfache Sperre mit einem Trick zu umgehen ist.

  19. 19
    Der wahre T1000 says:

    @Airfix 18: Der clevere Anwalt ueberlegt sich genau, ob er fragt was auf dem Geraet ist. Manchmal (!) ist es fuer den verteidigenden Anwalt besser etwas nicht zu wissen.

  20. 20
    inal says:

    Nach Zugangsdaten fragt der Staatsanwalt _noch_ nicht. Hier wird doch nur nach der _Bereitschaft_ zur Mitwirkung gefragt. Um die Zugangsdaten geht es vielleicht im nächsten Schritt, wenn die Staatsanwaltschaft ein passendes Angebot unterbreitet, oder?

  21. 21
    Ralf says:

    Das Problem ist, dass man oft gar nicht so genau weiß, was sich auf einem Gerät befindet.

    Gerade bei iOS mit seinen einfachen Vollbackups ist es bei Vielen so, dass sich die Mails, Chatverläufe, vllt. sogar Fotos der letzten 3-10 Jahre darauf befinden. Dazu noch die ganzen eingespeicherten bzw. automatischen Logins für alle möglichen Dienste.

    Was weiß ich, was mir in den letzten 10 Jahren mal irgendwer geschrieben oder geschickt hat.

    Als Unschuldiger würde ich das Risiko und die Verletzung der Privatsphäre nicht auf mich nehmen, nur um ein Smartphone im Wert von ein paar Hundert Euro etwas früher zurückzubekommen.

    Als Schuldiger gibt man sowieso nichts raus.

  22. 22
    blu*b says:

    Sehr geehrte Frau Staatsanwaltschaft,

    leider konnte ich die Sache erst heute und nach erfolgter Akteneinsicht mit meinem Mandanten besprechen, er war telefonisch nicht erreichbar.

    Bitte übersenden Sie das iPhone an meinen Mandanten zurück. Wir schauen dann mal, ob wir da irgendwie rankommen.

    Die Akte ist bisher ziemlich dünn, vielleicht hilft’s ja.

    Nicht beglaubigt

    Der Anwalt