Jahresarchive: 2018

Wenn Koks, dann besser Taxi!

Sieht nicht so gut aus für den Mandanten:

Da hatte Hannes Wader 1972 eine wesentlich schlauere Idee; der alte Zausel ist mit der Taxe zum KuDamm gefahren.

Wochenende … all around my brain.

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Der Kalenderspruch des gekrönten Amtsanwalts

Auf meine Initiative hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sieben Monate später bekomme ich diese Reaktion auf meine Strafanzeige:

Das einzig Individuelle an diesem Textbaustein ist das Adressfeld und das Datum der Anzeige. Alles andere findet man als Kalenderblatt an der Wand der Kammer, in den man den armen Amtsanwalt gesperrt hat.

Wenn ich mich jetzt mal in die Lage eines juristischen Laien versetze, der einen vierstelligen Schaden erlitten hat und dem man diesen inhaltsleeren Textbaustein vor die Füße kippt, kann ich mir gut vorstellen, welches Vertrauen er in die Zuverlässigkeit der Ermittler gewinnt. Aber Beamte sind ja keine Dienstleister, die zu irgendwas verpflichtet sind, außer am Monatsersten den Gehaltsvorschuß auf Vollständigkeit zu prüfen.

Hey Amtsmann, zwei Sätze dazu, warum und wieso die Ermittlungen ins Nirwana gegangen sind … Sie hätten sich gewiß keinen Zacken aus der Krone gebrochen und der Erklärungsempfänger wäre überzeugt gewesen, daß Sie alles getan hätten, was möglich war. Aber so?

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Geheimnummer?

Man erreicht in unserer Kanzlei eigentlich nie einen Anrufbeantworter. Im schlimmsten Fall ist es eine unserer Mitarbeiterinnen, die den Anruf entgegen nimmt und die Rückrufbitte des Anrufers an den eigentlichen Ansprechpartner weiter leitet. So wie hier:

Solch eine Nachricht erreicht mich dann auch unterwegs. Und wenn es paßt, rufe ich über’s Handy auch gleich zurück. Deswegen fragen unsere Mitarbeiterinnen den Anrufer nach seiner Rufnummer und erklären auch, warum.

Wenn wir dann aber trotzdem so eine ziemlich dusselige Antwort bekommen, ist die Chance recht groß, daß es ein wenig dauert mit dem Rückruf.

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Einstellung statt Freispruch

Ein charakterisches Beispiel aus der alltäglichen Praxis der Strafjustiz.

Irgendwas passiert. Nichts Genaues weiß man nicht. Belastbare Beweise für den Hergang fehlen. Keine Zeugen, keine Aufzeichnung, kein Sonstwas.

Wie in diesem Fall
Eine Rollstuhlfahrerin reklamiert das Verhalten eines Busfahrers. Die Staatsanwaltschaft gießt ihre Strafanzeige in eine Anklage wegen Körperverletzung, Unfallflucht und unterlassener Hilfeleistung.

Über die Beweisaufnahme schreibt der Tagesspiegel:

Vor Gericht standen Aussage gegen Aussage.

Eben weil Beweise – mit Ausnahme der Zeugenaussage der geschädigten Rollifahrerin – dem Bestreiten des Busfahrers nicht gegenüberstanden.

Also: In dubio pro reo? Im Zweifel für den Angeklagten?

Die Antwort gibt der Tagesspiegel:

Nach einer Beratung verkündete die Richterin, alle Prozessbeteiligten hätten sich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Auflage geeinigt. 1700 Euro soll L. zahlen, davon 500 Euro an die Rollstuhlfahrerin. 1200 Euro gehen an einen gemeinnützigen Verein.

Warum kein Freispruch, wenn der Tatnachweis nicht zu führen ist?

Liegt es daran, daß alle Rollifahrer gut sind und alle Berliner Busfahrer ruppig? Oder liegt es an dem zweiten Satz eines Urteilstenors:

  1. Der Anklagte wird aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen freigesprochen.
  2. Die Kosten des Verfahren und die notwenigen Auslagen des Angeklagte trägt die Landeskasse.

Als Verteidiger kann ich einerseits verstehen, daß der Busfahrer sich auf einen solchen Handel einläßt. So ein – öffentliches – Verfahren ist kein Ponyhof. Und das Risiko, dennoch – vielleicht sogar erst in der Berufungsinstanz – verurteilt zu werden, was verbunden sein würde mit erheblichen Folgen in seinem Beruf und für seine Fahrerlaubnis, ist ganz real vorhanden.

Aber andererseits: Es gibt keine Beweise für die Schuld. Also was denn dann außer Freispruch?

Unser Kollege Thomas Kümmerle hat gestern in einer anderen Sache einen Freispruch für seinen Mandanten erkämpft, nachdem er ihm dazu geraten hat, sich nicht auf einen Kuhhandel am 1. Hauptverhandlungstermin einzulassen. Einstellung gegen Zahlung einer Auflage, weil die Beweislage zu dünn war. In seinem Fall hatte dann sogar die Staatsanwaltschaft am 3. Hauptverhandlungstermin den Freispruch beantragt.

Was ich sonst noch zu sagen hätte zu dem Verhalten der Justiz, wenn sich der Anklagevorwurf nicht bestätigt, kann man hier nachlesen.
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Bild (Ausschnitt): © Henning Hraban Ramm / pixelio.de

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Terminsplanung für Fortgeschrittene

Liebe Richter,

es ist eigentlich ganz einfach, diese lästigen Terminsverlegungsanträge der Verteidiger zu vermeiden. Schauen Sie mal, wie das eine Ihrer Kolleginnen macht:

Keine Zeitverschwendung. Kein Zirkus. Effektiv. Kostengünstig.

Man muß es nur wollen.

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Tick, tack, Du Primat, Recht kommt langsam und hart!

Tipp, tipp, tipp, klack – wer tippt so spät in der Nacht?
Staatsanwältin Machete hat Anklage gemacht!

Volljuristen fisten Dich bei Tisch, verziehen keine Miene
und richten über Dich mit Frikadelle in Kantine.

Mitlesen kann man hier.

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Die Commerzbank und das Beschwerdeverfahren

Banken und ihre Dienstleistungen sind in unserer Welt unverzichtbar. Man nimmt ihre Dienste u.a. in Anspruch, wenn es um die Bewegung und das Verwahren von Geld geht. Die Alternativen – zum Beispiel Bargeschäfte und Geldstrümpfe – helfen nur sehr bedingt dabei, den Kontakt mit Banken zu vermeiden.

Die Commerzbank Hannover hat für meine Mandantin über einen längeren Zeitraum ein Geschäftskonto geführt. Auf diesem Konto landete vor ein paar Jahren ein respektabler Betrag. Und der blieb dort liegen, weil die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht das so wollten.

Nun haben sich die Zeiten geändert, die Strafjustiz hat die Konten wieder freigegeben. Das Finanzamt hat noch ein paar Ansprüche geltend gemacht, die Mandantin ist mit dem Ausgleich der Forderung des Fiskus einverstanden. Es ist genug für alle da.

Seit Juli 2017 versuche ich nun, das verbliebene Guthaben auf das Konto meiner Mandantin zu bekommen. Und seit dieser Zeit mauert die Commerzbank Hannover. Hier mal ein Zwischenbericht.

Es war schon nicht einfach, den für meinen Auftrag zuständigen Sachbearbeiter, den Herrm Christian V., nach eigenen Angaben Handlungsbevollmächtigter und Geschäftskundenberater der Commerzbank AG, Privat- und Unternehmerkunden Nord, Geschäftskunden-Beratungszentrum Hannover, zu finden. Meine eMails, Briefe, Faxe, Anrufe … an die Zentrale, an vermeintlich zuständigen Abteilungen führten zu keiner für mich erkennbaren Reaktion. Irgendwann, nach laaaanger Zeit und unzähligen Versuchen hatte ich ihn endlich, den Herrn V.

Statt nun in zwei, drei Sätzen mitzuteilen, was ihm fehlt, um das Guthaben – also das meiner Mandantin gehörende Geld – auszuzahlen, gibt er im Zweiwochenabstand und scheibchenweise bekannt, daß hier noch ein Formblatt fehlt, dort noch eine Unterschrift, eine notariell beglaubigte Paßkopie … und schließlich noch die persönliche Vorsprache des Vertretungsberechtigten meiner Mandantin in einer Filiale der Commerzbank in einer Stadt im europäischen Ausland.

Ich habe die Nerven behalten, auch dann als mir dieser Christian V. erzählen wollte, daß ein Brief aus einer Commerzbank-Filiale in einer europäischen Hauptstadt nach Hannover gute drei Wochen unterwegs gewesen sei. Auch als er mir weismachen wollte, er habe unsere 24/7 besetzte Kanzlei telefonisch nicht erreichen können, habe ich nur eine Notiz gemacht und mir meinen Teil über die Glaubwürdigkeit dieses Geschäftskundenverraters gedacht.

Als er mir dann aber mitteilte, daß er das Guthaben deswegen nicht auszahlen könne, weil er erst ein paar Minuten vor meinem Anruf erfahren habe, daß die Finanzamtsforderung nicht bedient werden konnte, weil der Commerzbank Hannover die Bankverbindung des Finanzamts Hannover und die Steuernummern nicht bekannt sei, bin ich geplatzt. Und zwar so, daß Herr Christian V. sehr genau verstanden hat, was ich von mich anlügenden Bankern und von Banken, die das Vermögen ihrer Kunden unterschlagen und veruntreuen, halte.

Und wie reagiert Christian V. aus H.? Eine knappe Stunde nach dem Telefonat schickt er mir das hier:

Lieber Christian V., das wäre wirklich nicht nötig gewesen. Was ich brauchte, waren die Kontaktdaten der zuständigen Wirtschaftsstrafabteilung der Staatsanwaltschaft Hannover. Die habe dann aber schon mal ergoogelt … Sie finden sie auf der Kopie meines Schreibens an die Hauptabteilung III (pdf) eben dieser Ermittlungsbehörde.

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Wie alles begann und wo soll es enden

Mark Twain, Winston Churchill und Kurt Tucholsky sollen – entweder gemeinsam. Oder nacheinander. Oder auch nur einer oder zwei der drei – geschrieben haben:

Prognosen sind äußerst schwierig, vor allem wenn sie die Zukunft betreffen.

Ich habe hier jetzt einen Fall, in dem die Prognose scheinbar einfach war. Vielleicht so, wie es vorhersehbar hell wird, wenn man einen Lichtschalter betätigt?

Dieses hier ist die Basis des Blicks in die Zukunft:

Auf dieser Grundlage prognostizierte die Polizei:

Zur Zeit ist der junge Mann Untersuchungshäftling der Jugendstrafanstalt. Seine Verteidiger prognostizieren – sehr optimistisch – eine Jugendstrafe mit einer 3 vor dem Komma.

Bevor man sich zu einer weiteren Prognose – was folgt nach der Jugendstrafe? – entscheidet, muß man sich die Fragen stellen:

  • Was ist da schief gelaufen?
  • Hatte der Junge jemals eine Chance auf eine andere Entwicklung?
  • Hat der junge Mann zumindest jetzt noch eine Chance auf eine Zukunft?

Und:
Ist auf dieser Vorgeschichte eine Prognose der Art „Das wächst sich aus, alles wird gut!“ noch zulässig? Oder schließt man den Mann für immer hinter Gitter, gestützt auf das Argument: „Es ist doch vorhersehbar, was danach kommt!“?

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RAK Berlin – Kein Vertrauen in Atos und die BRAK

In einem Rundschreiben wendet sich heute der Präsident der Berliner Rechtsanwaltskammer (RAK Berlin), Dr. Marcus Mollnau, an die Kollegen.

Wenn man Herrn Rechtsanwalt Dr. Mollnau kennt und weiß, wie höflich, distinguiert und diplomatisch er sich üblicherweise sonst ausdrückt, spürt den heiligen Zorn, den er – provoziert von den Funktionären der BRAK – nun in sich trägt, spätestens in diesen Worten:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) empfiehlt allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für die bisherige beA-Nutzung erforderliche Client Security zu deinstallieren bzw. zu deaktivieren. Diese Empfehlung ist in einer Pressemitteilung enthalten, die die BRAK über den Verlauf des beAthon in den Abendstunden des 26.01.2018 veröffentlicht hat.

Es heißt dazu in dieser Pressemitteilung: „Die Deaktivierung der beA Client Security kann auf zwei Wegen geschehen: Entweder durch Deinstallation oder durch Schließen der Client Security auf dem Rechner und das anschließende Entfernen der Client Security aus dem Autostart des Rechners.

Der Rechtsanwaltskammer Berlin liegen über diese Presseerklärung hinaus leider keine weiteren Informationen oder Mitteilungen der BRAK vor. In der Presseerklärung der BRAK wird jedoch davon gesprochen, dass die bisher installierte Client Security „eine Lücke für einen externen Angriff darstellen“ kann. Deshalb empfiehlt die RAK Berlin dringend, die Deinstallation durchzuführen.

Nachdem die von der BRAK für die Einrichtung und den Betrieb des beA beauftragte Dienstleisterin, die Atos GmbH, ihre Teilnahme an dem beAthon der BRAK kurzfristig abgesagt hatte, veröffentlichte Atos erstmals eine eigene Erklärung (pdf). Darin heißt es, dass mit einer der BRAK zur Verfügung gestellten neuen Version der beA-Client-Anwendung die „potentielle Sicherheitslücke in der beA Browser-Anwendung geschlossen“ sei. „Sicherheit und Integrität sind wiederhergestellt und das System ist in der aktuell vorliegenden Ausbaustufe voll einsatzfähig“, so Atos weiter. Die Teilnehmer des beAthon haben diese von der Atos GmbH angebotene Lösung diskutiert.

Die RAK Berlin vertraut nicht allein auf Erklärungen der Atos GmbH oder der BRAK. Der Vorstand der RAK Berlin hat deshalb einstimmig beschlossen, dass eine Wiederinbetriebnahme des beA erst erfolgen darf, wenn durch externe Sachverständige nach vollständigen Prüfungen (White-Box-Tests) die Sicherheit des gesamten Systems und die absolute Vertraulichkeit der über das System zu versendenden Nachrichten gewährleistet und nachgewiesen sind. Diese Forderung wird die RAK Berlin in die Entscheidungsprozesse der Hauptversammlung der BRAK einbringen.

Ich pflichte dem weit hörbaren Schlag des Präsidenten der RAK Berlin mit der Faust auf dem Tisch bei. Es erscheint mir als eine Unverschämtheit der BRAK, unsere Kammer allein über Pressemitteilungen zu informieren; die Altvorderen der BRAK dürfen sich nicht wundern, wenn damit jedes Vertrauen in deren Zuverlässigkeit bis zum St. Nimmerleinstag perdu sein wird.

Und solange nicht hundertprozentig feststeht, daß unsere Schreiben nicht vor dem Zugriff Dritter geschützt sind, und die Software auch funktioniert, kommt mir das nicht nur vollkommen unhandliche, d.h. bislang praxisuntaugliche Zeug von Atos nicht ins Haus. Basta!

Fettdruck von mir. crh
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Bild: Screen Shot von der Website der BRAK

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Persönlichkeitsverändung durch den Justizdienst

Ein befreundeter Kollege bittet uns um unsere Hilfe. Er verteidigt einen Mandanten vor dem Amtsgericht Tiergarten. Sein Kanzleisitz liegt in Sachsen. Er beantragt Akteneinsicht. Und bekommt vom Amtsgericht dieses Fax zurück:

Vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen mit diesem Amtsgericht melde ich erhebliche Zweifel an, daß es sich dabei um ein Versehen handelt und die Geschäftsstelle schlicht übersehen hat, daß es sich um einen auswärtigen Verteidiger handelt.

Was geht in den Köpfen dieser Justiziellen vor? Was hat der Justizdienst aus den sicher ehemals noch normalen Menschen gemacht, die meinen, so ein arrogantes Zeug raushauen zu müssen, vermutlich nur deswegen, weil sie ihre eigene Arbeit ankotzt.

Zum gleichen Thema: „Akteneinsicht durch Verteidiger und das Verhalten der Berliner Justiz“ paßt auch dieser Blogbeitrag ganz gut.

Ich bin dem Schicksal sehr dankbar, daß ich nicht unter solchen armseligen Verhältnissen in der Justiz arbeiten muß, sondern einen Beruf habe, der immer wieder für gute Laune sorgt. Und der es genau deswegen auch ermöglicht, respektvoll und hilfsbereit mit den Kollegen umzugehen.

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