Mandatsanfrage: „Ein Fall des Anwaltshaftungsrecht“

In der vergangenen Woche trudelte diese Mandatsanfrage in unserem Postkasten ein:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte auf Ihre Aufmerksamkeit einen Fall des Anwaltshaftungsrecht bringen, um Ihre Meinung zu den Erfolgschancen meines Antrags auf Beratungshilfe darüber in dieser Hinsicht zu äußern.

Darf ich Sie den Fall in ca. 50 Textzeilen Beschrieben?

Danke im Voraus für die Antwort.

Mit fortschreitenden Jahren als Strafverteidiger „riecht“ man schon, daß das kein Mandant ist, den man mit Freude vertreten kann. Aber auch die Betreffzeile ist ein recht zuverlässiges Indiz auf ein gewisses Übermaß an zu erwartender Querulation.

Deswegen habe ich dem Absender mit unserem Standard-Textbaustein geantwortet:

Sehr geehrter Herr Dingenskirchen.

Es tut mir Leid, aber das ist eine Frage, bei der wir Ihnen nicht weiterhelfen können.

Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei, die nur wenigen ausgewählten Bereichen tätig ist. Unsere Schwerpunkte liegen dabei nahezu ausschließlich im Strafrecht und im Motorradrecht.

Ihr Problem ist offenbar aus dem zivilrechtlichen Bereich, in dem wir Ihnen keine solide Beratung liefern und Sie kompetent vertreten können.

Vielleicht wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Rechtsanwaltskammer, die Ihnen sicher gern einen „passenden“ Anwalt nennen wird.

Sie könnten sich auch mit Ihrer Anfrage an den Anwalt-Suchservice (www.anwalt-suchservice.de) oder an die Auskunft des Deutschen Anwaltverein (www.anwaltauskunft.de) wenden, bei denen einige unserer Mandanten, denen wir nicht selbst weiterhelfen konnten, gute Erfahrungen machen konnten.

Für Ihre Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute.

Herr Dingenskirchen läßt aber nicht locker. Und zeigt, daß ich bereits bei der ersten Anfrage den richtigen Riecher hatte:

Sie kennen sich aber mit dem Fall aber nicht aus. Wie kommen Sie auf die Schlussfolgerung, dass das Problem offenbar aus dem zivilrechtlichen Bereich ist?

Warum wollen Sie nicht, dass ich dich den Tatsachen aussetze, bevor dass Sie ausschließen, dass der Fall keinen Fall des Strafrechts ist?

Um eindeutig klarzustellen (was mir unser Berufsrecht auch vorschreibt), daß ich die Übernahme dieses Mandats ablehne, habe ich noch einmal geantwortet:

Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn ich Ihre Anfrage nicht weiter diskutieren möchte. Mir fehlt schlicht die Zeit dafür

Jetzt kommt – nicht überraschend – diese Reaktion:

Bevor ich mich formlich bei der RAK über Sie beschwere, wollte ich nur, dass Sie wissen, dass der Fall Strafrecht betrifft.

Ich habe Mitleid mit den Kollegen bei der Rechtsanwaltskammer, die solche Beschwerden bearbeiten müssen. Und hoffe, daß dort entsprechende Textbausteine vorhanden sind.

Aber ich freue mich, daß dieser kleine Briefwechsel mir eine Anregung für einen fröhlichen Blogbeitrag geliefert hat. Dafür hatte ich noch die Zeit.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Mandanten veröffentlicht.

13 Antworten auf Mandatsanfrage: „Ein Fall des Anwaltshaftungsrecht“

  1. 1
    roberto says:

    Der beste Rechtsanwalt Deutschalnds heißt Christofer Lenz.

  2. 2

    jedem ra ist doch freigestellt, ob er ein mandat annimmt, oder eine anfrage ueberhaupt beantwortet, oder nicht?

    • Ja. Ein Anwalt darf sich grundsätzlich aussuchen, für wen er arbeitet.
      Nein. § 44 BRAO: Antworten, d.h. ablehnen, muß er *sofort*.

      crh

  3. 3
    busy says:

    Dem Herrn kann vermutlich nur noch medizinisch geholfen werden und ich hoffe das er damit nicht versehentlich zum Pathologen geht und der dann nein sagen will.

  4. 4
    WPR_bei_WBS says:

    @ busy

    Warum? Ein pathologischer Querulant ist doch beim Pathologen richtig aufgehoben!!1 :-)

    @ Herrn Dingeskrichen
    Beratungshilfe bei strafrechtlichen Dingen, wo man nicht selbst der Beschuldigte / Angeklagte ist?

    @ crh
    Dabei wäre das echt schnell verdientes Geld gewesen: Die Antwort auf die Frage wird ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit „nein“ sein („Nein, der Antrag auf Beratungshilfe hat keine Chance), im Maximalfall irgendeine Prozentzahl. Dann die Kostennote und (ganz wichtig!) darauf hinweisen, dass man ein weitergehendes Mandat in der eigentlichen Rechtsfrage (unabhängig davon, ob Beratungshilfe gewährt wird) ablehnen muss. :-)

  5. 5
    AJe says:

    Bitte, haben Sie Verständnis für diesen Mandanten. Er scheint Birnen mit Äpfel zu verwechseln.
    Wenn der notorischer Kläger einen Anwalthaftungsrechtler benötigt, dann kann er ihn suchen und wird kaum fündig!
    Psychische Fälle gehören in den Händen von professionellen Ärzten.

  6. 6
    RA Feske says:

    Hallo Carsten,

    Ich habe Mitleid mit den Kollegen bei der Rechtsanwaltskammer, die solche Beschwerden bearbeiten müssen.
    Und hoffe, daß dort entsprechende Textbausteine vorhanden sind.

    Ich werde es den Kollegen der für den Buchstaben „H“ zuständigen Abteilung III ausrichten.
    „Textbausteine“ – Was? Dafür hat die RAK Berlin kein Geld. Die Mitgliedsbeiträge der Rechtsanwälte gehen derzeit für das beA drauf. ;-)

  7. 7
    Iwedan says:

    Mir erschliesst sich nicht, warum man diesen Menschen als Querulanten und psychisch krank bezeichnet? Zunächst einmal fragt er, in dem Versuch sich gewählt auszudrücken, sprachlich ungeschickt an. Weiter scheint ihm nicht klar zu sein, in welchem Bereich er denn nun tatsächlich Hilfe benötigt. Insgesamt daraus sofort auf Querulantentum zu schließen (was im Übrigen ein Begriff aus der NSZeit ist und lediglich Menschen bezeichnet, die sich dem dortigen Regime nicht zwangsweise anpassen wollten, keinesfalls also einen Begriff aus dem medizinischen Bereich darstellt) halte ich für überzogen, ignorant und menschenverachtend.
    Es genügt, das Mandat nicht anzunehmen. Herrn Molkarh wollte auch niemand glauben, die gestohlene Lebenszeit kann ihm niemand wiedergeben.
    Wer denn gerechter ist, packe sich an seine eigene Nase!

  8. 8
    Zivilunke says:

    @ 7: wegen der Drohung mit der RAK. Das hat etwas Querulatorisches.

  9. 9
    FJ says:

    Die Anfrage bezieht sich auf ein Problem aus dem Anwaltshaftungsrecht. Wenn man dann die freundliche Antwort bekommt, dass Fälle aus diesem Bereich nicht bearbeitet werden, sollte man es auch dabei belassen. Selbst wenn es sich um eine Falschberatung im Bereich des Strafrechts handelt, bleibt der Schwerpunkt dennoch im Haftungsrecht.

    Selbst wenn CRH solche Fälle bearbeiten würde, ist doch seiner Antwort zu entnehmen, dass er diesen Fall nicht bearbeiten möchte. Da muss man doch nicht weiter nachhaken. Wenn der Anfragende dann auch noch mit einer Kammerbeschwerde droht, dann kann ich nur sagen, alles richtig gemacht, CRH.

    @7 Die Zeit und die Nerven die CRH da gespart hat, kann er besser für Hilfesuchende wie Herrn Molkarh verwenden. Die können die Zeit und den Einsatz gebrauchen.

  10. 10
    WPR_bei_WBS says:

    @ Iwedan

    Seine erste Antwort (also die von Herrn Dingekrichen) ist in typischer Kleinkind-Querloanten-„mimimi, ich weiss aber alles besser“-Manier geschrieben.

  11. 11
    Ridcully says:

    „Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei, die nur wenigen ausgewählten Bereichen tätig ist.“ Mich deucht, da fehlt ein Wort.

  12. 12
    easy says:

    @7, nein, Querulant ist ein Begriff, der *auch* im 3. Reich verwendet wurde, mit etwas anderer Bedeutung als in der Psychiatrie…

  13. 13
    Nero says:

    So gehts: „Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei, die nur für wenige, ausgewählte Mandanten tätig ist. Sie gehören leider nicht dazu.“

    Oder so: „Wir arbeiten ausschließlich für Mandanten, die als potentielle Kriminelle mit dem Strafrecht in Konflikt geraten sind. Sie scheinen als anständiger Mensch nicht zu diesem Personenkreis zu gehören.“