Justiz non calculat

Wenn die Justiz rechnen würde, gäbe es einen solchen Blödsinn sicher nicht:

Wer als Unternehmer in der freien Wirtschaft auf ehrliche Weise sein Geld verdient, käme mit Sicherheit nicht auf das schmale Brett, eine qualifizierte und langjährige [lies: teuer bezahlte] Mitarbeiterin

  • Briefe schreiben zu lassen,
  • Porto zu investieren,
  • Sollstellungen, Zahlungs- und Wiedervorlagefristen zu notieren,
  • Zahlungseingänge zu verbuchen,
  • Fristen wieder zu löschen,

um einen Betraf von Dreieurofuffzich einzusammeln.

Haben die da bei der Justiz eigentlich nix Besseres zu tun, als wertvolle Ressourcen sinnlos im Landwehrkanal zu zu versenken?

Und unsere Ressourcen gleich mit, weil ich nicht nur die Überweisung und die Buchung veranlassen, sondern auch noch einen Blogbeitrag über diesen sinnlosen Quatsch schreiben muß.

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht.

16 Antworten auf Justiz non calculat

  1. 1
    Geier says:

    Da könnte ja jeder kommen!

  2. 2
    hfhfhfhfjfkfkf says:

    Was wäre denn die Alternative? Bei jedem „Kunden“ fehlende Beträge unter x Euro ignorieren?

  3. 3
    Mattias says:

    @hfhfhfhfjfkfkf: Die Alternative wäre, fehlende Beträge so lange zu ignorieren, bis bei einem Kunden eine kumulierte Summe von 10 oder 20€ zusammengekommen ist. So ist es in der freien Wirtschaft nicht ungewöhnlich. Und da die Justizkasse eh mit vielen Anwälten ständig zu tun hat, könnte man die dreieurofuffzig auch mal beim nächsten Mal, wenn eine Zahlung in die andere Richtung ansteht, einfach abziehen.

  4. 4
    Fry says:

    Die Lösung ist Mischkalkulation. Die allgemeinen Kostensätze, zB Gerichtsgebühren, müssen solche Nebenkosten kalkulatorisch enthalten. Macht JEDES Unternehmen so. Nennt sich „Gemeinkosten“. (also etwa: Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Vertriebsgemeinkosten).
    Aber Beamte müssen sich um die Herkunft ihres Gehalts ja keine Gedanken machen. Und tun dies i.a. auch nicht. Und behandeln Steuergelder als das, was sie sind: Geld anderer Leute.

  5. 5
    cepag says:

    Ich habe schon postalisch Zahlungsanforderungen über 50 ct. bekommen…

  6. 6
    meine5cent says:

    @Matthias:
    Das Problem ist, dass die angefallenen Gebühren und Kosten bei den Landesjustizkassen nicht „anwaltsbezogen“ erfasst werden (können), sondern jeweils verfahrensbezogen. Um Ihre Idee umzusetzen müssten die Landesjustizkassen wohl aufgrund des BDSG/LDSG gesetzlich ermächtigt werden, eine Schuldnerdatenbank einzurichten bzw. die Daten zusammenzuführen und abzugleichen, aus welchen Verfahren wer welche Gebühren schuldet. Ob der Aufwand für das Einstellen der Außenstände und das Betreiben einer solchen Datenbank effektiver ist als Einzelmahnungen im jeweiligen Verfahren, wage ich zu bezweifeln. Zudem: auf den # Aufschrei aus der Anwaltschaft bei Einrichtung einer solchen Kostenschuldnerdatenbank, in der auch Anwälte erfasst werden, bin ich gespannt…. (unerträgliches Misstrauen, schwerwiegender Eingriff in die Berufsfreiheit, blablabla….)

  7. 7

    Die Frau Justizobersekretärin (JusObSe) ist eine zivilrechtliche Füchsin. Auch wenn die Verfristung nicht droht, so steht doch die zeitlich unbestimmtere Verwirkung der Forderung im Raume. Dieser stellt sie sich schreibend entgegen.

    Die Möglichkeit, sich als raffinierter Empfänger dieser möglicherweise bilanzbedrohender Forderung zu wehren oder um Zeit zur Gewinnung (noch) fehlender Liquidität zu gewinnen (doppelte Gewinnchance), wäre mit Hilfe eines freundlich, aber bestimmt (zum nachhaltigen Ausdrucke des vorhandenen Selbstbewusstseins) geschriebenen Antwortschreibens retournierend-abhilflich zu leisten (cave: der Vorschlag ist lediglich als Vorschlag zu verstehen mit abstrichlicher Aussicht auf Erfolg, da lediglich aus dem juristischen Laiensystem heraus entwickelt mit der bezugnehmenden Qualität einer wohlgeformten äußerlichen Meinung):

    „Sehr geehrte Frau Justizobersekretärin,

    warum?

    Hochachtungsvoll.“

    Mütterliche Instinkte (briefliches Kindchenschema) lassen sich auch durch die Anrede „liebes Amt“ wecken oder verstärken (züchologische [sic] Kriegs(-ver-)führung.

    Ich verbleibe

    als

    meines Zeichens kampferprobter Guerillero in zahlreichen Nachbarschaftskriegen, teilweise in Mehr-Fronten-Stellung.

  8. 8
    Donald D. says:

    Wollen Sie (in Verbindung mit dem letzten Blogeintrag) andeuten, dass Sie für 3,50 in Erzwingungshaft gehen werden? Und dann am Ende doch bezahlen?

  9. 9
    BV says:

    Die Justiz arbeitet in vielen Fällen eben nur gegen Vorkasse. Machen Anwälte ja auch so. Hier geht es um ein Zwangsvollstreckungsverfahren. Die Zustellung wird ohne die Einzahlung nicht vorgenommen werden. Insofern hat der Zahlungspflichtige ein Interesse an der Überweisung. Wenn die Justizkasse erst hinterher eine Rechnung schriebe, könnte der Gedanke aufkommen, dass das ja alles nicht wichtig ist und so einem kleinen Betrag ja ohnehin niemand hinterherrennt. Dann sind die Mahnungen und anschließenden Festsetzungen nur unnötig aufwendiger.

  10. 10
    Jonas says:

    Es ist ja nicht so, dass der Staat ein Geheimnis daraus machen würde, dass er nur gegen Vorkasse tätig wird – er schreibt das sogar in seine Gesetze hinein. Da fragt man sich also, warum Anwälte es darauf ankommen lassen, dass eine Zustellung verspätet ausgeführt wird und dem Mandanten womöglich ein Schaden entsteht.

  11. 11
    WPR_bei_WBS says:

    Nun, man könnte zumindest mal auf die Idee kommen, solch ein Schreiben automatischer rauszuhauen. Das ist ja nichts, was einer Unterschrift zwingend bedarf.

  12. 12
    Rainer Winkler says:

    Wo bleibt der Beitrag über die Erzwingungshaft? Ich wrte schon sehnsüchtig darauf, denn das Thema ist sehr, sehr selten.
    Vielleicht kann in dem Beitrag ja auch auf folgende Frage eingegangen werden: Wer trägt die Kosten der Haft und werden diese ggf. wieder über Erzwingungshaft eingetrieben? So in einer Art Schneeballsystem?

  13. 13
    Rudi Radlos says:

    Da täuschen Sie sich aber gewaltig. Mein Arzt berechnet mir 2,96 € für ein Rezept (Privatpatient) über ein Abrechnungsunternehmen.

  14. 14
    N.Anu says:

    @Rudi RadlosJa und? Ist deren Job

    Wenn ich als Sebstständiger 99+ der Rechnung (bei Rechungen im hunderter Bereich) erhalte (falsche Überweisung kann auch ein Tippversehen sein), dann mache ich mir nicht die die Mühe und lasse dies bei der nächen Umsatzsteuervorameldung als Rabatt für zügige Bezahlung umbuchen.

  15. 15
    Engywuck says:

    Wenn auf Kleinstbeträge verzichtet wird – wer legt dann die Grenze fest – und warum muss jemand, der 1 cent über der Grenze liegt, den vollen Betrag zahlen, und einer der darunter liegt gar nichts?

    Es könnte natürlich auch ein Konto für jeden (lokalen) Anwalt bei der KEJ auf Guthabenbasis geführt werden, und der Anwalt hat halt darauf zu achten, dass das Konto immer gedeckt ist. Will aber vermutlich auch niemand, schon wegen des Aufwands.

  16. 16
    N.Anu says:

    @ Engywuck
    wer hätte was davon, wenn eine Firma sich wegen einigen EUR Beträgen einen Anwalt nimmt? Die Cents, die dem FA entgehen? Man kann kann sich auch einen Anwalt für mehrere 100 EUR nehmen und damit seine Steuerlast mindern. Wer hat was davon? Willkommen im realen Leben.