Digitale Dilettanten bei der Staatsanwaltschaft Cottbus

Seit August 2016 versuche ich in einer für den Mandanten existenzbedrohenden Strafsache Akteneinsicht zu erhalten.

Mithilfe von wiederholten Erinnerungen, Dienstaufsichtsbeschwerde und Verzögerungsrüge ist es mir gelunden, ein wenig Schwung in die Bude der Staatsanwaltschaft Cottbus zu bekommen.

Nun hat sich etwas bewegt.

Das Ergebnis habe ich in Form vierer Datenträger erhalten. Auf den vier CD befinden sich die digitalisierten Ermittlungsakten. Und das sieht für Band 1 von ca. 14 Bänden der Akte so aus:

Zur Erläuterung:

Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat für jedes Blatt der Akten eine eigene Datei angelegt. Band 1 enthält also 165 Blatt, das ergeben 165 Dateien mit durchschnittlich 5,3 MByte.

Wenn ich(!) nun versuche, aus diesem Sammelsurium eine einzige Datei herzustellen, damit ich damit arbeiten kann, bekomme ich ein Monstrum von 875 MByte. Den Zeitaufwand für diese Herstellung solcher Dateien (und deren späteren Komprimierung auf eine handhabbare Größe) entspricht dem Zeitaufwand, den ein durchschnittlich begabter Hauptschulabsolvent für das händische Abschreiben der Akteninhalte benötigt.

Ich habe in diesem Fall unter Fristsetzung die Original-Akten angefordert. Und bin gespannt, ob die Staatsanwaltschaft mir die Akten mit einer Postkutsche zuschickt.

Kann jemand mir den Job abnehmen und den Dilettanten in Cottbus mitteilen, wie man Akten professionell digitalisiert? Ich bin aus emotionalen Gründen überfordert und dazu nicht mehr in der Lage.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

30 Antworten auf Digitale Dilettanten bei der Staatsanwaltschaft Cottbus

  1. 1
    Fallout Boy says:

    Professionelle Lösung der StA wäre es vermutlich gewesen, das Ganze noch mit Adobe Acrobat und Konsorten zusammenzufassen (Sind die PDFs überhaupt texterkannt???).

    Schnelle & praktische Lösung (hat mit händischen Abschreiben zeitlich rein gar nix zu tun) wäre es mMn für einen Angestellten der Kanzlei Hoenig sich mittels PDFTk (Grafische Oberfläche gibts mit PDFTkBuilder) und ein paar Kommandos bzw. Mausklicks und wenigen (!!!) Minuten Warten von jeder EA EIN PDF erzeugen zu lassen. Einfach mal probieren (lassen)! Geht wirklich fix. Die Dateigröße wird natürlich trotzdem groß… Aber das dürfte heutzutage angesichts geringer Festplattenpreise ja eher das geringere Problem sein.

    • Lieber Fallout Boy, bitte gehen Sie davon aus, daß unsere Kanzlei mit allen harten und weichen technischen Voraussetzungen bestückt ist, die zur Herstellung handhabbarer Aktenscans notwendig sind. Aber versetzen Sie sich auch mal in die Lage unseres Auftraggebers, der mit uns ein Zeithonorar vereinbart hat … und dann rechnen Sie sich aus, was Sie allein für die Herstellung eines Aktenspiegels leisten müßten.
       
      Fix geht bei diesen Datenmengen gar nichts. Auch nicht mit leistungsfähiger Hard- und Software. Wenn ich dürfte, würde ich Ihnen die Datenträger zuschicken, damit Sie sich ein Wochenende lang mit der Zusammenbastelung beschäftigen können. Ob Sie dazu ohne Bezahlung bereit wären, frage ich Sie nicht. Aber muten Sie das mir oder unseren Mitarbeiterinnen bitte auch nicht zu.
       
      Richtig ist, daß der Speicherplatz kein (finanzielles) Problem ist. Wohl aber die Zeit, die benötigt wird, die Daten z.B. zu sichern und auf den verschiedenen Rechnern (z.B. Laptop ./. Server via WLAN oder gar LTE) zu synchronisieren. Mit GByte-großen Dateien zu arbeiten, ist auch unerträglich, wenn Sie allein mal an das notwendige Zwischenspeichern während der Bearbeitung denken.
       
      Das alles vor dem Hintergrund des sicheren Wissens, daß es überhaupt kein Problem darstellt, aus jeder Papierakte mit 300 Blatt ein OCR-PDF-Dokument von 10 MByte herzustellen. Wenn man denn weiß, wie man einen Scanner bedient. Und genau daran scheint es in Chósebuz zu scheitern.
       
      Unsere Kanzlei ist nicht der Copy Shop rückständiger Brandenburger Ermittlungsbehörden, über die ich mich seit vielen Jahren schon ärgere.
      crh
  2. 2
    Stefan says:

    Ihr Blogeintrag entblößt leider auf unschmeichelhafte Weise Ihre Unfähigkeit in technischer Hinsicht. Mit den richtigen Tools ist es eine Sache von weniger als 10 Minuten, die Dateien
    1. zu komprimieren
    2. zusammenzufügen
    3. mit einem OCR Tool durchsuchbar zu machen.
    Sofern Sie einen Mac Ihr Eigen nennen, schauen Sie sich für Schritt 1 einmal „PDF Squeezer“ an. Entsprechende Tools dürfte es aber auch für Windoof geben.

    • Ok, nehmen wir mal Ihre Zahlen (die nach meinen Versuchen untertrieben scheinen):
      10 Minuten mal 14 Bände sind 140 Minuten mulitipliziert (mal nur) mit einem Handwerkerstundensatz von 80 Euro. Merken Sie was?
       
      Technisch mögen Sie mir voraus sein, beim betriebswirtschaftliches Denken ist jedoch noch Optimierungsbedarf. crh
  3. 3
    r.nuwieder says:

    Sorry, aber da muss man Fallout Boy zustimmen. Ich habe regelmäßig mit gurkigen PDF-Scans mit einer größe von 1-2GB und mehreren Hundert Seiten zutun. Das ist also maximal ein Anwenderproblem, wenn entsprechende prof. Software aka Acrobat vorhanden ist. Die Bearbeitung dürfte bei einem halbwegs aktuellen Rechner unter 10 Min liegen.

    • Auch hier nochmal: 10 Minuten pro Aktenband bedeuten in dieser Sache Kosten im mittleren bis höheren dreistelligen Bereich. crh

    Aber die StA hätte den ganzen Kram natürlich auch direkt in ein Multipage PDF kloppen können. Über die Größe könnte ich mich jetzt nicht aufregen, komprimieren geht schnell und ist besser als eine von Anfang an totkomprimierte Datei.

  4. 4
    Fallout Boy says:

    @crh zu #1: Ich verstehe Ihre Intention durchaus; sehr gut sogar! Wenn man mal anfängt, für die Gegenseite Leistungen zu erbringen, die eigentlich auf deren Seite zu erledigen wären, wird es immer mehr und irgendwann erwartet, klar! Mein Kommentar war nicht böse oder belehrend gemeint, er sollte nur eine schnelle Lösung aufzeigen, wenn es denn wirklich brennt.

    Und Sie werden lachen, ich mache genau *DIESE* Tätigkeit beruflich auch (leider) öfter mal, wenn unsere Angestellten – aus welchen Gründen auch immer – nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, derartige Eingänge in eine ordentliche Form zu bringen. Ist als Admin natürlich nicht mein Job, aber ich bin Praktiker und an schnellen Lösungen eher interessiert als daran, Leuten zuzusehen, die sinnlos Zeit verbrennen. Liegt aber (vielleicht) auch daran, weil die Angestellten hier und ich (hoffentlich) auf der gleichen Seite arbeiten. ;-)

  5. 5
    Preston Garve says:

    NAPS2 (Not Another PDF Scanner 2, Open Source, kostenlos) erledigt solche Aufgaben (Dokumentenscanner oder Bilder –> PDF+Texterkennung) superzuverlässig und ohne viel Bling-Bling.

  6. 6
    Unix-und-Windows-Quäler says:

    find . -name „*.pdf“ -exec bash -c ‚i={}; cat „$i“ | gs -sDEVICE=psgray -r150 -sOutputFile=“$i.ps“ -q – ; ps2pdf „$i.ps“ „$i“ ; rm „$i.ps“‚ \;

    Das schrumpft auf einem Windows-PC mit Cygwin und installiertem find- und ghostscript-Paket (alternativ natürlich auch auf Linux) die PDFs schon mal deutlich ein, auf 150 DPI und Graustufen.

    Einfach die CD/DVD-Inhalte mitsamt der Ordnerstruktur auf Festplatte kopieren und diesen Einzeiler aus dem Hauptverzeichnis aus drüberlaufen lassen.

    Ein einziger Aufruf, der Blechdepp hat eine ganze Weile zu tun – braucht aber keine Aufsicht dabei. Also Zeit für Caffè, Kaffee, Tee, Mate, oder Tätigkeiten, die man jemandem in Rechnung stellen kann.

    Für alle Seiten pro Band in ein PDF gibt’s auch so einen Einzeiler, den überlasse ich jetzt aber den anderen mitlesenden Unix-Nerds als Hausaufgabe. ;-)

  7. 7
    Bernd says:

    Cottbus hin oder her, ok, ein Loch tief im nirgendwo, damals mit der einzigen einspurigen Autobahn in Deutschland, aber…

    … ich finde die Zusammenstellung von 14 Bänden, alles je ein PDF mit 5MB pro Seite, sprich um die 2000 PDFs mit 11GB Datensalat, doch sehr auffällig. So blöd ist eigentlich keiner in Cottbus (oder doch?). ;)

    Vielleicht hat man ihnen einfach nur eine Retourkutsche nach Berlin geschickt. Dienstaufsichtsbeschwerden und Verzögerungsrügen sind halt in Cottbus auch nicht gerne gesehen.

    So nach dem Motto: Dem werden wir jetzt mal einen 11GB-Storch braten, damit er was zu tun bekommt und uns nicht mehr nervt.

    • Auf solch geistlose Vorstellungen kommt man nur, wenn wenn von dem Verfahren, über das man spricht, keine Ahnung hat. crh
  8. 8
    Dagaz says:

    Naja, man muss der betreffenden Software beim Rechnen ja nicht zusehen. ;)

    ABER: Alles, was technisch geht, ändert nichts daran, dass die Übergabe der Akten in dieser Form eine Unverschämtheit ist. Und die Frage ist dann doch wohl eher, wer für die Beseitigung der Unverschämtheit verantwortlich ist: Der Verursacher oder der Empfänger. Alternativ: Wer die kosten dafür tragen sollte.

    Sebst dann, wenn man nur 5 Minuten pro Band Handarbeit hat: 14×5=70 Minuten. Selbst wenn man da einen Praktikanten für 9 €/Pro Stunde dran setzen würde (wenn man denn so wenig überhaupt reinen Gewissens zahlen würde), kostet alleine der Zeitaufwand, sich mit den Kostendrückern bei Gericht herumzuärgern vermutlich deutlich mehr. Und warum sollte der Mandant das Zahlen müssen, weil die StA ihre Kopierer nicht bedienen kann?

  9. 9
    Daniel Marohn says:

    Wenn sie wollen, schreibe ich ihnen nen Tool, das die Arbeit erledigt. Kostet mich ca. ne Stunde.

  10. 10
    Techniker says:

    Was mir zum Thema OCR hier auffällt:
    Mit OCR wird ein Bild interpretiert. Dass kann gut funktionieren, kann aber, bei schlechten Scans oder handschriftlichen Vermerken, auch schiefgehen. Man hat keine Garantie, dass das OCR-Ergebnis dem Original entspricht. Beim schlichten Scan ist die Wahrscheinlichkeit sehr viel höher, dass die digitale Kopie dem analogen Original entspricht.
    Aus diesem Grund würde ich, an Stelle der StA, dem Herrn RA auch die „Bild“-Kopie der Akte übergeben. Man stelle sich den Aufschrei vor, wenn der RA entdeckt dass die OCR-Software der StA an entscheidender Stelle (zB eine Telefonnummer einer angeblichen Kontakperson) aus einer 6 eine 8 gemacht hat.
    Aus meiner Sicht kann man der StA nur vorwerfen, aus jedem Blatt ein einzelnes pdf erstellt zu haben. Selbst die Grösse der Datei kann ich nicht bemängeln -nach welchen Kriterien soll den die Ernittlungsbehörde entscheiden, wie stark komprimiert werden soll? Diese Komprimierung ist verlustbehaftet -welche Detailverluste können in Kauf genommen werden? Besteht so eine Ermittlungsakte nur aus gedrucktem Text, oder auch handschriflichen Notizen, Skizzen, Photos auf denen kleine Details wichtig sein können? Scannen Sie doch mal ein gedrucktes Blitzerphoto in ein pdf und komprimieren Sie es von 5MB nach 500kB. Da gehen kleine Details einfach verloren.
    Für mich ist soweit das Handeln der StA nachvollziehbar und vernünftig.
    Den Aufwand, diese zu 14 Bänden zusammenzufassen (das hätte die StA noch machen können) und zu komprimieren halte ich mit der geeigneten SW für vertretbar -jedenfalls deutlich niedriger als 14×10 Minuten. Das Scannen der Papierakte in der Kanzlei dauert doch noch länger, oder?

    • Einen solchen Aktenumsfang lassen wir von einem Dienstleister abholen, einscannen und zurückbringen. Die uns dafür berechneten Kosten liegen unter dem Aufwand, den wir hätten, wenn wir es selbst machen würden. crh
  11. 11
    Drucker says:

    Mal eine Verständnisfrage: Im Screenshot ist in der linken Spalte eine Datei „EA Bd 01.pdf“ mit knapp 900 MB Größe zu sehen. Ist das schon eine zusammengefasste Datei auf der CD oder das Ergebnis der Bemühungen in der Kanzlei?

  12. 12
    wieder-so-einer says:

    Es hat sich ein Begleitnutzen (leider vorläufig nur für einen Leser) eingestellt:

    Danke, Stefan, für den Hinweis auf »PDF Squeezer« – funktioniert exzellent.

  13. 13
    K75 S says:

    Handwerkerstundensatz 80,- €? Wo ist mein Beatmungsgerät?

    Ich zahle hier für eine Meisterstunde im Bereich Heizung/Sanitär 39,- € (netto) … im Raum Berlin.
    Duncan wird sicherlich vergleichbare Preise kennen, aber 80,- €? Holladiewaldfee …
    Schon mal nach Alternativen gesucht?

  14. 14
    Techniker says:

    Einen solchen Aktenumsfang lassen wir von einem Dienstleister abholen, einscannen und zurückbringen. Die uns dafür berechneten Kosten liegen unter dem Aufwand, den wir hätten, wenn wir es selbst machen würden. crh

    Das geht tatsächlich? Ermittlungsakten etc an externen Dienstleister weitergeben? Hätte ich nicht gedacht.

    • Unter den Voraussetzung des § 2 Abs. 3 Lit c BORA und entsprechender Verpflichtungserklärung des Dienstleisters ist das in Ordnung. crh
  15. 15
    WPR_bei_WBS says:

    @ Techniker:
    CRH spricht hier von einem gescannten OCR PDF, nicht einer per OCR erzeugten Textdatei. Als Techniker sollte man sich das eigentlich denken können ;-). Und was ist der Unterschied zwischen den beiden Varianten?: das eine wäre in der Tat wie von Ihnen beschrieben Unsinn, beim anderen wird unter das Scanbild transparent der erkannte Text gelegt. Und somit hat man Vorteil von Suchfunktion und Copy/paste des Textes und der Authentizität des Bildes. Es sei denn natürlich man scannt mit Xerox kopieren, dann kann man leider nicht mal den Bildern trauen…

  16. 16
    HugoHabicht says:

    @CRH
    Der Dienstleister, der die Digitalisierung übernimmt, kann sicher auch aus den Akten was gescheites machen. Bei einem realistischen Stundensatz von € 40,- dürfte das billiger sein, als wenn sich der fünfmal so teure Anwalt auf Kosten des Mandanten jedesmal eine halbe Stunde ärgert ;-) und einen letztlich ergebnislosen Kleinkrieg mit der StA führt.

  17. 17
    Alex says:

    Ich hatte im vorletzten Semester mit einem Prof/Assistenten-Gespann zu tun, die gerne Scans in PDFs gepackt haben..und zwar *sehr* gross gescannt und *sehr* viele Seiten. Im Ergebnis habe ich dann gescripted, um die JPGs aus den PDFs zu ziehen und separat zu bearbeiten. War die Hölle.

    In Ihrem Fall..ich glaube ich hätte gedruckt und dann neu gescannt ;)

  18. 18
    Arne Rathjen Rechtsanwalt says:

    Mit Acrobat ( r ! ) kann man problemlos vollautomatisch den Dateiensalat ziehen, und dann zu einer PDF – Datei zusammenfassen lassen, und sodann indizieren, um das alles inhaltlich durchsuchbar zu machen.

    Mit halbwegs moderner Hardware dauert das
    dann – na ? – eine halbe Minute.

    Völlig unklar bleibt, aufgrund welcher Umstände dies nicht gleich bei der StA erfolgt ist.

    Nebenbei: was ist schon 1 Gigabyte ? Ein Billigsmartphone für 50,– Euro kopiert die in weniger als einer halben Minute. Dann kann man sich das Opus auf der Zugtoilette reinziehen.

  19. 19
    Engywuck says:

    so ärgerlich diese Art der Akten“führung“ ist gibt es für das Ihnen zugesandte Ergebnis eine einfache Erklärung (die falsch sein kann): es gibt Dokumenten-Management-Systeme (bzw: es gab sie – hoffentlich inzwischen ausgestorben), die intern jede Seite einzeln ablegen und entsprechend beim Export auch jede Seite einzeln „ausdrucken“.

    Alternativ ein anderer „Vorteil“ dieser Art Ablage: wenn eine Seite eingefügt werden muss (z.B. 148c) legt man einfach eine Datei diesen Namens an. Wer mit Software umgehen kann macht das zwar eleganter, aber für Leute, die mit diesem neumodischen Zeugs nur gezwungenermaßen zu tun haben…

    Apropos Technik: mir hat vor einigen Jahren der Installateur einer Faxanlage erzählt, dass sie für eines der höchsten Gerichte (BGH? BVerfG?) extra den Faxserver umschreiben mussten – bei tausend Seiten sei Schluss gewesen und manche Anwälte hätten längere Faxe geschickt…

  20. 20
    Hex says:

    Engywuck, einige Pläne für elektronische Akten in der Justiz, sehen ausdrücklich vor, dass die Seiten einzeln abgelegt und erst in einem Anzeigeprogramm zusammengefasst angezeigt werden. sollen. Der Grund ist recht profan. Die StA kann (bis zum Abschluss der Ermittlungen und z.B. bei AE an Verletzte und Dritte) die AE auf bestimmte Seiten beschränken. Es ist für die Geschäftsstellen schwer so etwas bei einer fortlaufenden PDF umzusetzen. Ein weiterer Grund ist, dass es schwerer sein soll, dass eine ganze eAkte einfach kopiert an Unbefugte weitergegeben bzw. dass unbefugte Mitarbeiter sie sich angesehen.

    Ich habe an einem Projekt für Finanzämter mitgearbeitet, bei dem wir festgestellt haben, dass nicht wenige Mitarbeiter gerne mal elektronische Akten zu interessanten Personen (Prominent, etc.) ansehen und wenn sie erwischt werden, sich mit einem Versehen rausreden. U.a. sind dort auch viele Berechnungsblätter gesondert gespeichert. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass jemand sich aus versehen mehrere Dateien ansieht (was geloggt wird). Ach ja: Beschränkung der Rechte geht nicht immer, weil die Mitarbeiter sich vertreten und daher mindestens im Referat (5-15 Personen) keine Einschränkung erfolgen kann.

  21. 21
    Das Ich says:

    In der Zeit , in der Sie sich hier darüber auslassen wie unfähig die STA war, hätten Sie doch schon längst alles in den Konverter schieben können und „Go“ geklickt ,-)
    Küsschen aus Köln

  22. 22
    marc steinmeier says:

    @K75S

    schau doch mal auf die preisliste einer BMW-werkstatt, da siehst Du ausser der fee noch zauberer, trolle, einhörner und was nicht noch alles.
    40€ für HKS?
    Berlin, arm aber sexy, und döner für 2,50€
    leider nicht repräsentativ…

  23. 23
    theo says:

    Eine Frage an die PDF-Spezialisten hier:

    Warum sollte sich ein Anwalt die Mühe machen, PDF-Dateien umzuwandeln?
    Würden diese neuen PDF-Dateien noch dem Original entsprechen? Wer garantiert das dass Ergebnis einer OCR, einer Komprimierung, einer Konvertierung, noch dem Original im juristischem Sinne entspricht?

    Das technische doing ist das eine, die juristische Bewertung des Ergenisses etwas ganz anderes.

    Ich empfehle also den Technikern hier sich mit dem PDF/A / 1A ff Standard zu beschäftigen.

    Hier ist von Seiten der abgebenden Stelle die Übereinstimmung mit dem Original zu gewährleisten und nicht vom einem Anwalt zu verlangen zu basteln.

  24. 24
    Timo F says:

    Ich wusste schon bevor der erste Kommentar gepostet wurde, dass die ITler kommen werden und die verschiedensten Tools/Skripte oder Befehle vorschlagen.

    Mir kam auch direkt in den Sinn, dem Blogbetreiber eine Email zu schicken und zu erklären, wie man das Problem aller Bände in unter 5 Minuten löst.

    Denkt man aber vernünftig darüber nach, ist die Situation doch folgende (und ich gehe davon aus, dass Herr Hoenig sich für einen Laien doch sehr gut mit seinen Computern auskennt): Ihr ratet jemandem, der mit hochsensiblen Daten arbeitet und selber den technischen Hintergrund nicht so gut kennen kann, wie seine beauftragten IT Fachmänner, soll herum experimentieren, sich irgendwelche von Dritten empfohlene Programme auf seine Kanzlei IT laden oder gleich Befehle in einer Kommandozeile ausführen, die er vermutlich gar nicht versteht.

    Als Ergebnis kommt dann – mit viel Glück – eine PDF Datei heraus, die nicht dem Original und womöglich auch gar nicht den Normen entspricht.

    Das ist in etwa so, als wenn ihr ein juristisches Problem hättet (zb eine Vorladung) und darüber einen Blogeintrag schreibt, woraufhin euch Anwälte dann vorschlagen doch mal die und die Bücher über die Strafprozessordnung zu kaufen und ins StGB zu gucken, um euer Problem zu lösen.

  25. 25
    Waschi says:

    Das ist doch mal wieder reines Behörden-Bashing. Haben Sie sich denn keine Gedanken um dem armen Menschen bei der StA gemacht, der die Dateien mit viel Mühe fabriziert hat? Da es auch Dateinamen wie 138a.pdf gibt, gehe ich mal davon aus, dass irgendjemand die ganzen Dokumente händisch mit den gescannten Seiten verglichen und einzeln benannt hat. Diese Fleißarbeit könnten Sie ruhig ein bisschen mehr wertschätzen, anstatt alles nochmal zu machen …

  26. 26
    ex-jufa says:

    Hm, wofür war die StA Cottbus nochmal Schwerpunkt-StA?

    Ah, steht ja auf der Homepage.

    Bei der Staatsanwaltschaft Cottbus ist im Jahre 2000 die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Computer und Datennetzkriminalität (nachfolgend Schwerpunktstaatsanwaltschaft) eingerichtet worden.

    Na dann dürfte ja genügend Sachverstand vorhanden sein dort. ;-)

  27. 27
    Fallout Boy says:

    @23+24: Sie beide unterstellen hier aber, dass es sich bei den übersandten PDF-Dateien um PDF/A & Konsorten handelt. Das hat crh aber weder erwähnt, noch ist das vom Screenshot aus ersichtlich… Es steht angesichts der Vorgeschichte auch eher zu vermuten, dass dem nicht so sein dürfte ;-)

    Im Übrigen haben die meisten (!) „PDF-Spezialisten“ bzw „ITler“ mMn nur freundlich Lösungen aufgezeigt. Der Ton, indem die Antworten hierauf gehalten waren, erklärt mir langsam, weshalb so oft IT-Mitarbeiter keine große Meinung von Nicht-ITler haben. Glücklicherweise läuft das nicht überall so!

  28. 28
    theo says:

    @27

    Wo lesen Sie, das ich davon ausgehe, das die übersandten PDFs dem PDF/A 1a Standard entsprechen? Ein Zusammenführen von nicht zertifizierten PDFs als PDF/A 1a führt nicht zu einer Legitimierung.

    Ach je, mal wieder die armen, unverstandenen IT’ler-Keule!
    Das Problem ist doch, das diejenigen die eine Software in einer Firma implementieren sich in den Entwickler der Software „reindenken“ und nicht in den Endanwender der die Software nutzen soll. Oft genug selbst erlebt, wie besch*ssen IT’ler hier argumentieren (geht nicht/ist so/usw.).

    Ich erlaube mir, mit meinen 25 Jahren Tätigkeit im IT-Bereich, davon 10 Jahre in DMS-Einführung/Implemetierung/Customizing/Support/Entwicklung, dies beurteilen zu können.

  29. 29
    Engywuck says:

    @theo: wozu soll ein Anwalt aus den Scans überhaupt PDF/A-Dateien erstellen? Er muss damit ja „nur“ arbeiten, er will damit ja keine Beweise führen (bzw. wenn er diese führen will kann er diese ja am Original-Dokument führen)… Damit erübrigt sich auch die oben immer wieder gestellte Frage, ob ein OCR über das Dokument noch Original sei – wozu auch, *wenn* dann macht der Anwalt das für die eigene Arbeitserleichterung, und nicht, um ein „neues Original“ zu bekommen.

    Um technisch zu werden: wenn dann wird aus einen eingescannten Dokument ohnehin maximal PDF/A-1b (1a erfordert inhaltliche Strukturierung etc, b „nur“ eindeutige Reproduzierbarkeit, was als Scan und damit Bild gegeben ist). Ich würde zudem eher PDF/A-2b, ggf. 2u (letzteres nur, wenn der Original-Text vorliegt) oder gar nach A-3 erzeugen – da können dann auch digitale Signaturen enthalten sein etc. A-3 erlaubt auch, Originaldokumente mit einzubinden – wenn man also den PDF-Ausdruck eines Word-Dokuments erstellt kann man das Original einbetten (oder bei Rechnungen (hier irrelevant) die XML-Daten, auf denen der „Ausdruck“ basiert)

    Übrigens haben IT-ler oft Recht. „Geht nicht“ von einem IT-ler bedeutet oft genug „sie wollen nicht die Zeit bezahlen, die nötig ist, um zu erklären, warum Ihr Wunsch *extrem* teuer wird“ – jedenfalls in den Fällen, wo der IT-ler nicht direkt Probleme sieht (nicht nur, aber auch, juristische wie Datenschutz), die jemand, der nur vom Ende her denkt („ich will das haben, also GIB MIR“) nicht sieht.

    Beispielsweise ist für den Anwender natürlich extrem praktisch, wenn er sich nicht mit Passwörtern oder Berechtigungssachen rumschlagen muss. Einfach alle Dokumente world-readable in die Cloud zu legen fällt aber unter „geht nicht“. Sogar dann, wenn es vom Chef kommt :-)

  30. 30
    -thh says:

    „Ich habe in diesem Fall unter Fristsetzung die Original-Akten angefordert. Und bin gespannt, ob die Staatsanwaltschaft mir die Akten mit einer Postkutsche zuschickt.“

    Warum schicken? Man kann Ihnen ja Akteneinsicht vor Ort gewähren.