Monatsarchive: Dezember 2017

Analoger Aktentransporter

Bis zur Einführung der elektronischen Akte in der Strafjustiz dauert es noch ein paar Jährchen. Bis dahin greift der kräftige Wachtmeister auf die Hilfsmittel zurück, die sich bereits zu Zeiten bewährt haben, als die Urururgroßväter der heutigen Wachtmeister die Akten-Karren durch das Kriminalgericht geschoben haben.

Die Regalböden sind aber schon moderner: Hundekuchen mit Plastiküberzug im 50er-Jahre-Stil.

Das haben wir schon immer so gemacht. Wo kämen wir hin, wenn wir alle Nase lang was Neues ausprobieren müßten …

Anm. des Verfassers:
Nein, das Photo ist recht aktuell, stammt also nicht aus Kaisers Zeiten.

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Ein aus Erfahrung kluger Polizeibeamter

Wie man sich am besten gegen Tatvorwürfe verteidigen kann, wissen nicht nur Strafverteidiger. Auch Polizeibeamte verfügen über ausreichende Erfahrung, welche Reaktion die einzig richtige ist, wenn man beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben.

Der Polizist, den wir zur Zeit verteidigen, macht es richtig:

Es ist eigentlich ganz einfach:

  • Keine Aussage zur Sache
  • Verteidiger beauftragen
  • Akteneinsicht nehmen
  • In Ruhe die Verteidigung organisieren

Hier noch einmal die Sofortmaßnahmen mit ausführlichen Hinweisen … auch wenn es mehr nicht dazu zu sagen gibt.

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Wer ist für das beA-Chaos verantwortlich?

Nachdem das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sich auf den Weg in Richtung Nulldevice gemacht hat, stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit für den bisher abgelieferten Schrott.

Es gibt derzeit zumindest zwei Paare Ohren, die sich zum Langziehen anbieten:

Die der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), also die Dachorganisation der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern und Vertreterin der Interessen der Anwaltschaft auf Bundesebene und darüberhinaus.

Und die des französischen IT-Dienstleisters Atos, den die BRAK mit der Entwicklung und Programmierung dieser Kommunikationsschnittstelle zwischen und für Justiz und Rechtsanwälte/n beauftragt hat.

Ich bin mir da nicht sicher.

Aus zwangsrekrutierter Anwendersicht sehe ich

  • zunächst einmal das (zumindest aktuelle) Unvermögen von Atos, eine am Nutzer orientierte, sichere und praxistaugliche Software herzustellen.
  • Andererseits könnte man den Verantwortlichen bei der BRAK vorwerfen, eine Softwarebude ausgesucht, verpflichtet und scheinbar (nicht?) überwacht zu haben, die mir der Aufgabe schlicht überfordert zu sein scheint.

Mangels Detailkenntnissen kann ich mir insoweit kein abschließendes Urteil erlauben. Deswegen ziehe ich mich auf meine strafrechtlichen Grundstudiumskenntnisse der Mittäterschaft zurück, in deren Rahmen wird das verwerfliche Verhalten des einen dem jeweils anderen als eigenes zugerechnet.

Oder anders formuliert: BRAK und Atos in einen Sack gesteckt und (virtuell) draufgeschlagen – man trifft stets keinen Falschen.

Unsere Kanzlei haben die Versuche, dieses sich als praxisuntauglich erwiesenene System zu verstehen, zu installieren und in Betrieb zu nehmen, viel Zeit und reichlich Nerven gekostet; und Geld auch. Jetzt warte ich erst einmal so lange ab, bis die kollussiven Dilettanten bei der BRAK und bei Atos ihre Hausaufgaben gemacht haben. #SchnauzeVoll

update:
Pia Lorenz und Christian Dülpers beschreiben anschaulich das „Desaster beim Anwaltspostfach“ auf LTO: „Ist das beA noch zu retten?

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Bild: © Marcus Stark / pixelio.de

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beA bleibt offline – Chaostage bei der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilt – endlich – mit:

beA muss vorerst offline bleiben – Sicherheit und Datenschutz haben Priorität

Hier gehts zur Pressemeldung der BRAK.

Die Neuentwicklung einer funktionierenden Software wird zeitgleich mit der Eröffnung des „BER“ bekannt gegeben. Hofft man.

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Tolle Aussichten

Wenn für eine audio-visuelle Zeugenvernehmung der einzige (!) High-Tech-Saal des Moabiter Kriminalgerichts nicht zur Verfügung steht, weiß sich die Berliner Strafjustiz zu helfen:

Die Aussicht darauf, daß höhere Instanzen im Anschluß an die Vernehmung eines zentralen Zeugen der Ansicht folgen, die Verteidigung sei behindert und die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden, ist angesichts dieser gewaltigen Technik nicht schlecht.

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Gleichberechtigte Radfahrer??

Der letzte Sonntagsbeitrag über Krampfradler ist auf sehr gute Resonanz gestoßen. Zahlreiche engagierte Kommentatoren haben sich an der Diskussion beteiligt. Vielen Dank dafür!

Deswegen soll es auch an diesem Wochenende einen Beitrag zum Thema Fahrrad geben, und zur angeregten Diskussion führen.

Die Eingangsfrage dazu lautet:

Sind Auto- und Fahrradfahrer gleichberechtigt?

Andrea Reidl meint in ihrem Blogbeitrag auf Zeit Online: „Ja, na klar doch!“:

Radfahrer gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn und gelten laut Gesetzgeber dort als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. So steht es seit dem 1. September 1997 in der StVO und wurde 2010 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.

Nun ja, in der Entscheidung des BVerwG 3 C 42.09 geht es um Radwegbenutzungspflicht; das Wort „Gleichberecht*“ findet sich nicht in dem Urteil.

Trotzdem wird diese durchaus nachvollziehbare und richtige Entscheidung von Radfahraktivisten immer gern falsch zitiert. Deswegen einmal eine grundlegende Stellungnahme dazu.

Es gibt einen auch für Radfahrer verständlichen Grundsatz, der seine Anknüpfung an Art. 3 GG findet:

Gleiches soll gleich und Ungleiches soll ungleich behandelt werden.

Schauen wir uns das Nebeneinander von Auto und Fahrrad also mal genauer an.

Umsatzsteuer
Ein Durchschnittsfahrrad für den Alltag kostet um die … sagen wir mal … 500 bis 1.000 Euro. Also im Mittel 750. Ein Durchschnittsauto liegt bei geschätzten 20.000 Euro. Gucken wir nun mal auf die Umsatzsteuer, die beim Kauf von Autos und Fahrrädern anfällt und die in den Kaufpreisen enthalten ist: Beim Fahrad fließen etwa 120 Euro in die Gemeinschaftskasse, beim Auto sind es rund 3.200 Euro.

Einkommensteuer
Damit sich der gemeine Verkehrsteilnehmer ein Fahrzeug kaufen kann, muß er Geld verdienen. Für dieses Einkommen zahlt er Einkommensteuer. Je höher das Einkommen, desto höher die Steuer, die wiederum in die Gemeinschaftkasse einfließt. Autos werden ob ihrer hohen Anschaffungskosten nur von einkommensstarken Verkehrsteilnehmern gekauft, die vergleichsweise hohe Steuern zahlen. Radfahrer tragen auch insoweit weniger zum Allgemeinwohl bei.

Mineralölsteuer
Fährt man 100 km Fahrad, verbraucht man ca. 3 Liter Wasser. Das gibt es nahezu kostenlos aus jedem verfügbaren Wasserhahn. Der Durchschnittsverbrauch eines Autos liegt bei 7 bis 8 Liter auf 100 km. Bei den derzeitigen Spritpreisen zahlt der Tanker runde 10 Euro; darin sind enthalten 65 % Steuern und Abgaben, mithin 6,50 Euro, die der Allgemeinheit zugute kommen.

KFZ-Steuer
Dann weise ich hin auf die Kraftfahrzeugsteuer, die die Kraftfahrzeughalter an den Fiskus zahlen. Die Fahrradhalter zahlen nichts.

Betriebskosten
Betrachtet man die weiteren Betriebskosten, zeigt sich ein vergleichbares Bild. Allein die Verschleißteile, die regelmäßig ersetzt werden müssen, lösen wiederum reichlich Umsatzsteuerzahlungen aus – beim Betrieb eines Autos; die Betriebskosten eines Fahrrads liegen pro Jahr im ein- bis maximal niedrigen zweistelligen Bereich.

Diese überschlägigen Vergleiche zeigen also mehr als deutlich, daß der Autofahrer für das Gemeinwohl wesentlich mehr aufbringt, als der Radfahrer. Die beiden Verkehrsteilnehmer sind also völlig ungleich, müssen also auch ungleich behandelt werden.

Wenn jetzt ein Fahrradfahrer – unbeleuchtet im Dunkeln entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße – einem Autofahrer begegnet und dann meint, ihm, dem Radler, gehöre die Straße genauso wie dem Autofahrer: Könnte es sein, daß er ein Rad abhat?

Obiter dictum
Popcorn für Alle! ;-)

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Bild: © Carsten R. Hoenig / pixelio.de

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Sehen so Schöffen aus?

In Berlin stehen 2018 wieder Schöffenwahlen an. Deswegen können sich seit Herbst 2017 interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Bewerbungen an das für sie zuständige Bezirkswahlamt wenden. Damit das auch alle wissen, macht das Land Werbung.

Ich bin gespannt, wie die neuen Schöffen aussehen werden.

Nebenbei
Wenn ich mir die Voraussetzungen, die ein Bewerber für’s Schöffenamt mitbringen muß, so anschaue, könnte ich mich doch eigentlich auch als Schöffe bewerben, oder? Ein verlockender Gedanke …

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Frag Andreas aus dem Gemischtwarenladen

Es ist nicht ehrenrührig, wenn ein Rechtsanwalt etwas macht, von dem er nicht wirklich Ahnung hat. Man kann ja nicht jedes Detail kennen, wenn man Beratung in der Breite anbietet. Das geht allenfalls ins Geld (der Auftraggeber).

Problematisch wird es allerdings, wenn er dabei einem Kreuzberger Strafverteidiger ans Bein zu pinkeln versucht. Keine gute Idee ist es zu versuchen, Stoffwechselendprodukte auf der Klinge eines Samurais zu hinterlegen.

Vorgeschichte

Das Justice-as-a-Service-Unternehmen „FragRobin“ versteht sich als Robin Hood für alltägliche Rechtsfragen, berichtete der Tagesspiegel.

Und damit das auch jeder Anwalt weiß, teilt das Robin-Team um Dr. Christopher Hahn, der laut Tagesspiegel über langjährige Erfahrung als praktizierender Anwalt für Unternehmensrecht verfügt, das aller Welt mit. Per eMail, die auch unter dem Namen „Spam“ bekannt ist. Dieser Spam landete dann auch im eMail-Postfach unserer Kanzlei. Nicht gut, das.

Der geneigte Stammleser hier im Blog kennt, was nun kam: Unser bewährter Zwei-Minuten-Abmahn-Textbaustein, mit dem wir den Spammer auffordern, uns zu versprechen, seinen Werbemüll künftig an anderer Stelle zu verklappen.

Dazu schlagen wir auch noch eine entsprechende Formulierung vor, die binnen dreier Tage hier – gern per Fax vorab – eingehen sollte. Und das ganze geht per eMail zum Absender. Und zwar ohne Kostenrechnung. Ganz einfach so. Für lau.

Und womit reagiert der Robin? Genau, mit nichts.

Deshalb habe ich den Krempel zusammen gepackt und ihn an „meinen“ Rechtsanwalt Bert Handschumacher geschickt. Der öffnet wiederum seine Textbausteinkiste und übermittelt in meinem Auftrag den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ans Landgericht Berlin.

Das geht flott. Zu flott für Robin. Dessen Unterlassungerklärung trudelt erst zwei Tage nach Fristablauf gemütlich bei uns ein. Zu spät um das gerichtliche Verfahren noch auszubremsen. Es ergeht die beantragte Einstweilige Verfügung.

Das Problem für Robin und seine Brüder: Es kostet. Gerichtskosten und Anwaltshonorar. Und weil es den Robins schwer fällt, sich von ihrem Geld zu trennen, nehmen sie Geld in die Hand und beauftragen Herrn Rechtsanwalt Andreas Bendlin aus dem gemütlichen Schwerin.

Und dann beginnt das eigentliche Thema dieser Geschichte.

Herr Andreas Bendlin aus Schwerin begründet nun den Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung mit dem üblichen Unsinn, den sich die Leute ausdenken, die sich mit der Materie nicht auskennen; aber trotzdem so tun, als wären allwissend. Die kostentreibende Anwalts-Show für die eigene Mandandschaft.

Das ist alles nicht so schlimm; ich kann damit gut umgehen, wenn jemand die Anspruchgrundlagen dort sucht, wo sie nicht zu finden ist (für den Kundigen (also nicht für Herrn Bendlin): Es geht um eine unerlaubte Handlung (§ 823 BGB) und nicht um einen Wettbewerbsverstoß (§ 8 UWG)). Auch der Irrtum über den Begriff der „Werbung“ ist verzeilich. Die Funktion einer Abmahnung … ok, wenn man die nicht kennt … aber egal, tut mir nicht weh. Das alles erklärt dem Schlawiner Schweriner später das Landgericht in der Urteilsbegründung.

Was aber nun gar nicht geht, …

… ist der hinter blumigen Worten versteckte Anwurf, ich würde es mit der Abmahnung per eMail und der nachfolgenden Beauftragung eines Rechtsanwalts nur auf den Kostenerstattungsanspruch absehen, der nach der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe entsteht. Also einen Anspruch konstruieren, der nicht besteht.

Der Strafverteidiger indentifiziert hinter einer solchen diplomatisch verbrämten Formulierung sehr flott den Vorwurf eines gewerbsmäßigen Betrugs.

Freundchen! Ich lasse mir einiges bieten, aber mir zu unterstellen, ich würde meine berufliche Existenz für einen popeligen dreistelligen Betrag auf’s Spiel setzen, geht echt zu weit. Der Spam ist der Rechtsbruch, gegen den ich mich zur Wehr gesetzt habe. Zunächst mit der Chance, kostenfrei aus der Nummer wieder rauszukommen. Die Chance hat Robin nicht genutzt. Und jetzt jault er auf.

Zu inkompetent, der Andreas, um seinem Mandanten von einem völlig aussichtlosen Prozeß abzuraten; aber dreist genug, einem Kollegen betrügerisches Handeln zu unterstellen.

Den völig verkorksten Ruf, den Sie, Kollege Andreas Bendlin, Junior des Gemischtwarenladens Herwig Bendlin und Partner, in Ihrem Sprengel schon jetzt haben, tragen Sie zu Recht.

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Briefzustellung nach Art der PIN Mail AG

Wir hatten uns schon gewundert, warum sich unser Briefposteingang in den letzten Tagen auf Null reduziert hatte. Heute kam die Antwort auf unsere Frage:

Der freundliche grünweiße Zusteller entschuldigte sich für die dreifache Menge der üblichen Post mit den Worten:

Er habe zwei Tage frei gehabt und da sei die Post eben liegen geblieben, weil es bei der PIN Mail AG keine Vertretung gibt.

Liebe PIN Mail AG. Zeit und Geld sparen auf Kosten Eurer (nicht vorhandenen oder/und unterbezahlten) Mitarbeiter? Zuverlässigkeit sieht jedenfalls anders aus.

Das ist keine „Top-Qualität“, sondern ganz lausiger Service!

Für die Interessierten: Der abgebildete Stapel Post ist ausschlielich Korrespondenz der Berliner Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden, meist Fristsachen, bei denen es auf verläßliche Zustellung und unverzügliche Bearbeitung ankommt.

Für die Überstunden, die bei uns nun notwendig werden, um die gesamte von der PIN Mail AG verzögert zugestellte Post heute noch zu bearbeiten, wünsche ich den Verantwortlichen mit Katastrophen vollgestopfte Feiertage und massive Umsatzrückgänge im kommenden Jahr. So!

Update:
… und wenn man diesen Ärger über das Kontaktformular bei der PIN Mail AG loswerden möchte, bekommt man erst einmal eine solche Rückmeldung:

Vorsorglich: Variante 2 und 3 der Fehlermeldung konnte ich ausschließen.

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Die Porzellankiste

Unverzichtbare Grundlage des Verhältnisses zwischen dem Verteidiger und seinem Mandanten ist das Vertrauen. Ohne das läuft in einem Strafmandat nichts.

Das weiß auch der Gesetzgeber, deswegen hat er den § 203 StGB geschaffen. Danach wird ein Vertrauensbruch böse bestraft.

Daneben – und für die Verteidiger unserer Kanzlei eigentlich noch wichtiger – stehen die zentralen berufsrechtlichen Regeln, die hier von der Rechtsanwaltskammer München übersichtlich zusammengestellt und erläutert wurden.

Der Berliner Kollege, Dr. Niklas Auffermann, hat die Regeln für die Inanspruchnahme externer Dienstleister auf den Seiten der Rechtsanwaltskammer Berlin vorgestellt.

All das dient der Erhaltung der entscheidenden Geschäftsgrundlage, dem Gefühl des Mandanten, daß er von seinem Verteidiger nicht verraten wird.

Der Grund dafür, daß ich diesen Blogbeitrag schreibe, ist ein Kommentar, der unter unserer Mitteilung über die Abschaffung der Papierakte in unserer Kanzlei stand.

Das ist auf den ersten Blick tatsächlich ein wunder Punkt. Schaut man dann einmal genauer hin, werden weitere Probleme erkennbar.

Mitarbeiter, Referendare und studentische Aushilfen unterstützen die Verteidiger beim Arbeiten. Überwiegend werden die Kanzleiserver oder Telefonanlagenvon von qualifizierten Technikern gewartet. Die wenigsten Anwälte reinigen ihre Kanzleiräume selbst. Auch wenn eine Reparatur, ein Umbau oder ein Umzug ansteht, verlassen die wenigsten Anwälte ihren bequemen Schreibtischsessel.

Für all solche und vergleichbare Arbeiten werden in aller Regel nicht-anwaltliche und/oder externe Dienstleister beauftragt. Eben weil es im Alltag auch nicht anders geht.

Nun ist es nicht so, daß ein Anwalt jeden x-beliebigen Menschen an die Interna einer Strafverteidigerkanzlei heranläßt. Die Auswahl und die Überwachung zuverlässiger Dienstleister ist der wesentliche Punkt. Darüberhinaus verpflichten sich die Externen zur Verschwiegenheit und unterzeichnen ein solches Formular:

Eine hundertprozentige Garantie ist das alles nicht, das liegt auf der Hand. Denn selbst dann, wenn Verteidiger sich selbst an den Kopierer stellt, und die Akten einscannt, gibt es Sollbruchstellen: Wird die Festplatte des Kopierer zuverlässig gelöscht, bevor das gebrauchte Gerät gegen ein neues ausgetauscht wird? Um nur ein Beispiel für viele Datenleckfallen zu nennen.

Es kommt also stets auch auf den Verteidiger an, wie sensibel er mit den unterschiedlichen Anforderungen an die Geheimhaltung umgeht. Bußgeldakten sind anders zu handhaben wie die Informationen über den Aufenthaltsort eines per Haftbefehl gesuchten Mandanten. Ein Parkverstoß ist mit dem Steuerbetrug eines Vorstandsvorsitzenden nicht vergleichbar. Entsprechend gestuft ist bei uns auch der Umgang mit den Daten organisiert. Es wäre übertrieben, den Schwarzfahrt-Vorwurf auf einem vom Netzwerk getrennten und verschlüsselten Speichermedium zu verwalten.

Zum dem Thema, das den „Vater der Pozellankiste“ umtreibt: Unser Berliner Dienstleister für’s Aktenkopien ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die die Straf- und Bußgeldakten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften abholt, einscannt und uns auf geschütztem elektronischem Wege übermittelt.

Im Grunde gibt es eine absolute Datensicherheit nur für solche Daten, die nicht erhoben werden. Und ausschließlich mit einer Glaskugel ausgestattet kann kein Strafverteidiger arbeiten.

Für den oben genannten Bedenkenträger bedeutet das: Wenn Du verhindern willst, daß „Deine Ermittlungsakte“ dem beschriebenen Risiko ausgesetzt wird, solltest Du darauf achten, daß erst gar keine angelegt wird. 8-)

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