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Jahresarchive: 2016
Fortschritt in Hessen
In einer uralten Wirtschafts- und Steuerstrafsache haben wir auch mit dem Hessischen Finanzgericht zu tun. Das teilte uns vor ein paar Tagen mit, daß sich wegen eines Senatswechsels das Aktenzeichen geändert habe.
An dieser Mitteilung, die per Fax bei uns einging, war folgendes Beiblatt angefügt:
Wenn ich mich unter – auch deutlich jüngeren – Kollegen umhöre, wird das die Kommunikation so mancher Kanzlei auf den Kopf stellen. Zahlreiche Rechtsanwälte sind immer noch in dem Glauben, den Faxen an das Gericht müssen die „Originale“ folgen. Auf vielen Geschäftsstellen der Zivilgerichte hat es sich noch nicht herumgesprochen, daß – jedenfalls von unserer Kanzlei – ein Fax genügt. Offenbar sind Finanz- und Strafjustiz (mit Ausnahme der StA Potsdam ;-)) in dieser Hinsicht schon ein Stückweit in Richtung Gegenwart unterwegs.
Nein, ich diskutiere jetzt nicht über elektronische Postfächer. Soweit sind selbst die Rechtsanwaltskammern noch nicht …
Ersatzlos streichen: § 265a StGB?
Was denkt ein Strafrichter über’s Schwarzfahren? Das – unter anderem – kann man sich mal in einem unterhaltsamen Podcast anhören, über den ich in der vergangenen Woche auf unserer neuen Website www.JVA-Moabit.de berichtet hatte.
Nicolas Semak von „Viertausendhertz“ spricht mit Dr. Ulf Buermeyer, seines Zeichens Richter am Landgericht Berlin, Beisitzer einer Schwurgerichtskammer.
Bei etwa 1:06:30 geht es um die Frage, an welcher Stelle der Richter das Strafgesetz ändern möchte. Buermeyer sieht den Reformbedarf u.a. beim Schwarzfahren (§ 265a StGB): Den Straftatbestand der Beförderungserschleichung würde er sofort abschaffen, weil er die Bestrafung des Schwarzfahrens für großen Unsinn hält. Aus seiner Sicht sei eine Sanktion als Ordnungswidrigkeit ausreichend und angemessen.
Ein Argument hat mich aufhorchen lassen; Ulf Buermeyer denkt und rechnet wirtschaftlich (bei etwa 1:09:30):
Wenn jemand wegen Schwarzfahrens zu einer Haftstrafe verurteilt wird, dann kostet das enorm viel Geld. Jeder Hafttag in den Berliner Gefängnissen kostet etwa 100 Euro. Bei 30 oder 60 Tagen Freiheitsstrafe (ich ergänze: oder Ersatzfreiheitsstrafe statt Geldstrafe) investiert das Land Berlin 3.000 bis 6.000 Euro, um diesen Menschen einzusperren.
Dafür könne man ihm viele Monate ein Sozialticket zahlen. Oder man könne mit den Kosten für die vielen tausend Hafttagen jährlich die BVG komplett kostenlos zur Verfügung stellen, wenn man auf die Inhaftierung verzichtete.
Dem möchte ich mich anschließen. Denn die Leute, die beim Schwarzfahren erwischt werden, haben in den weitaus überwiegenden Fällen keine höhere kriminelle Energie als ein Falschparker. Auch diesem Vergleich, den Ulf Buermeyer in dem Gespräch vorträgt, halte ich für überzeugend.

Anwalt in den Knast

JVA Oldenburg
Berichtet wird von einem Verfahrensgang, an dessen Ende sich ein (ehemaliger) Rechtsanwalt eine nun rechtskräftig Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten eingehandelt hat.
Der Pressemitteilung ist nicht zu entnehmen, ob er sich hat verteidigen lassen oder nicht. Bekannt ist aber, daß es eine umfangreiche Beweisaufnahme gegeben hat; die Ursache dafür war vermutlich, daß der angeklagte Rechtsanwalt die ihm zur Last gelegten Taten bestritten hat.
Ich kenne nun die Akten nicht und war auch nicht im Saal. Aber bei diesem Strafmaß von „Zwei-Neun“, auch wenn es anfangs noch „Drei-Vier“ waren, wäre zu überlegen, ob es bei einer geständigen Einlassung und einer (beginnenden) Schadenswiedergutmachung noch für eine glatte „Zwei“ gereicht hätte.
Das hätte dem Anwalt zwar auch die Lizenz gekostet, aber dann wäre zumindest noch eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich gewesen, § 56 StGB.
Aber nun wird der Verurteilte erst einmal entsozialisiert, verbunden mit der Hoffnung, ihn dadurch wieder zu resozialisieren.
Dank an die Rechtskanzlei Dr. Brucker, bei der ich den Hinweis auf die Entscheidung gefunden habe.
Es gibt solche und solche…
Posted by Rechtskanzlei Dr. Brucker – Advokat 2.0 on Freitag, 5. Februar 2016
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Bild oben: © Ingo Büsing / pixelio.de
Zivilisten unter sich
In einer weltbewegenden Verkehrsunfallsache vor dem Amtsgericht Mitte kam gestern Abend der ultimative Schriftsatz einer mit fünf hochqualifizierten Rechts- und Fachanwälten (alles Zivilrechtler) besetzten Kanzlei.
Ist das nicht grausam, was diese armen Menschen sich da gegenseitig antun?
Hier noch sowas, aus derselben Kanzlei:
Ich bin heilfroh, daß ich mit diesem Kindergarten seit Jahrzehnten nichts mehr zu schaffen habe. Wegen 12,95 Euro ans Gericht zu schreiben, einfache und beglaubigte Abschriften an die Gegenseite?? Warum gehen die nicht einfach irgendwo in einer netten Neuköllner Eckkneipe ein paar Bier miteinander trinken. Das wäre intellektuell allemal anspruchsvoller, als so ein Zeug zu schreiben.
Prominente Knackis
In der JVA Moabit saßen seit dem 9. September 1881, dem Tag der Eröffnung der Haftanstalt, einige zehntausend Gefangene ein. Nicht nur Strauchdiebe und mehrfache Mörder waren dort inhaftiert, sondern auch Menschen, die da gar nicht reingehörten, also solche, deren Unschuld sich später herausstellte
Auch einige Prominenz bekam dort das Frühstück auf’s Zimmer gereicht. Am 08. Februar 2016 werde ich auf www.JVA-Moabit.de/Aktuelles acht herausragende Persönlichkeiten vorstellen, die in Moabit ihren unfreiwilligen Aufenthalt hatten.
Welche waren es?
Neue Seite: www.JVA-Moabit.de
Die Verteidigung von inhaftierten Beschuldigten bedeutet nicht allein juristische Arbeit. In den meisten Fällen hat der Strafverteidiger es nicht nur mit einem Mandanten zu tun, der Trost und Zuspruch braucht. Sondern auch die Angehörigen haben Betreuungsbedarf und anfangs viele Fragen.
Diese Fragen sind uns bekannt; wir beantworten sie auch immer wieder gern und umfassend. Und wir unterstützen die Angehörigen in ihrem Bemühen, Kontakt zu unserem Mandanten zu bekommen und ihn mit dem Notwendigsten zu versorgen.
Dazu haben wir nun auch eine Website eingerichtet – und zwar unter der einfach zu merkenden Adresse www.JVA-Moabit.de.
Auf dieser Internetseite beschreiben wir
- den Weg in die Haftanstalt, also den Besuch,
- die Erstversorgung des Mandanten mit Wäsche,
- wie dem Gefangenen Briefe und Postkarten geschickt werden können,
- wie man dem Häftling Geld zukommen lassen kann.
Und weil es sich anbietet, werden wir unter der Domain www.JVA-Moabit.de auch den einen oder anderen Blogbeitrag veröffentlichen, der zu dem Thema Knast in Moabit paßt.
Apropos Knast: Wer mag, erreicht die neue Seite auch unter www.Knast-Moabit.de.
Und wie es mit neuen Seiten immer so ist, wird es trotz aller Mühe noch Fehler geben oder Wichtiges fehlen. Gern nehmen wir Hinweise und Vorschläge entgegen – entweder hier in einem Kommentar oder via eMail an Strafverteidiger@kanzlei-hoenig.de oder via Kontaktformular. Besten Dank für Hinweise, Vorschläge und Kritik schon vorab.
Der braune Apfel fällt nicht weit vom Stamm
Sprichwörter haben manchmal ja was Wahres. Manchmal geben sie aber auch nur die halbe Wahrheit wieder.
Gucken wir uns mal folgendes Bild an.
Der Herr dort, in der Bildmitte links, neben dem Propagandaminister Josef Goebbels, ganz in schwarz; ist der bekannt? Eher weniger, nicht wahr? Das war ab 1932 der Herr Reichsminister der Finanzen, nach dem 2. Mai 1945 Leitender Minister in der geschäftsführenden Regierung Dönitz und dort zugleich Reichsminister des Auswärtigen. Er wurde 1949 als Kriegsverbrecher verurteilt.
Das ist der Herr Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk.
Und wen interessiert das heute?
Ich bin der Ansicht: Viel zu wenige! Deswegen gucken wir mal weiter.
Der Reichsfinanzminister a.D. hatte (seit 1941) eine Tochter; das war die Gräfin Felicitas Schwerin von Krosigk. Sie war die Ehefrau des Bauingenieurs Huno Herzog von Oldenburg. Diese beiden wiederum hatten zwei Töchter, die eine heißt seit 1972 Sophie und interessiert in diesem Zusammenhang nicht weiter.
Die andere Tochter, also die Enkelin dieses Kriegsverbrechers von Krosigk, trägt den Namen Beatrix, mit Mädchenname Herzogin von Oldenburg, nach ihrer Eheschließung heißt sie Beatrix von Storch.
Diese Beatrix von Storch ist diejenige, die von einem Kommentator auf Facebook gefragt wurde: „Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?“ (erst einmal) knapp mit „Ja“ beantwortete.
Kann es sein, daß manche Äpfel noch gar nicht gefallen sind, sondern noch an dem Baum hängen, also noch ziemlich unmittelbar und tief verwurzelt sind in der braunen Kloake?
Und komme mir jetzt keiner mehr und sagt, das habe man nicht gewußt! Das mit dem „Bitte teilen!“ hier unter diesem Beitrag meine ich diesmal ernst.
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Oberes Bild: Von Bundesarchiv, Bild 101I-808-1236-08 / Unbekannt / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, $3
Unteres Bild: Von Flickr user blu-news.org – http://www.flickr.com/photos/95213174@N08/12168958073/, CC BY-SA 2.0, $3
Die Daten zu von Storch und von Krosigk habe ich Wikipedia entnommen
Spam vom Gefängnisdirektor
Auf Spam reagiere ich bekanntermaßen empfindlich Ich muß – dank eines stets griffbereiten Textbausteins – auch nicht lange nachdenken, wenn die Reaktion Gestalt annehmen soll.
Am Freitagmorgen erreichte mich eine besondere Art der unverlangten Werbung: Ich bin zum Ziel der Promotionaktion eines Gefängnisdirektors geworden.
Dr. Thomas Galli heißt der Mann, der seit geraumer Zeit in der JVA Zeithain einsitzt. Nicht als Gefangener, sondern als deren Leiter.
Und deswegen(?) hat er ein Buch geschrieben, in dem er, der Gefängnisdirektor, von der „Schwere der Schuld“ erzählt. Während seiner Zeit im Knast ist in ihm …
… die Überzeugung gereift, dass die massive staatliche Gewalt, die in den Gefängnissen ihren Ausdruck findet, Ausfluss einer ungerechten gesellschaftlichen Verteilung juristischer und moralischer Schuld ist. Ich bin fest überzeugt, dass Gefängnisse unter dem Strich die Kriminalität nicht reduzieren und gegenüber den Inhaftierten (und ihren wohlgemerkt völlig unschuldigen Familien) eine übermäßige Anwendung staatlicher Gewalt sind.
Ich habe das Buch (noch) nicht gelesen, es wird erst am 14. März 2016 erscheinen. Aber das, was Dr. Thomas Galli mir in der Werbe-eMail annonciert hat, hört sich eigentlich ganz vielversprechend an. Und vielleicht bietet sich auch bald mal – in Berlin, nicht nur in Dresden und Leipzig – die Gelegenheit, dem Autoren bei Vorlesen zuzuhören.
Reiz-Reaktions-Modelle bei der Staatsanwaltschaft
In einer umfangreichen Wirtschaftsstrafsache hat ein fleißiger Staatsanwalt lange Zeit ermittelt. Der Tiger endete jedoch als Bettvorleger. Als ich nach den Gründ für die Einstellung fragte, kam nur ein indifferentes Miauen, mit dem ich als Katzenhaarallergiker nichts anfangen konnte. Darüber und über meine Beschwerde bei den Tierpflegern hatte ich bereits im September berichtet.
Es ging dann ein wenig zäh voran mit meiner Beschwerde und dann knurrte die Mietzekatze auch noch richtig böse in Richtung meines Mandanten. Auch das hatte ich dem Publikum hier schon mitgeteilt.
Da das Kätzchen nicht mehr mit mir reden wollte, habe ich an den Zirkusdirektor geschrieben. Und der meldete sich ein paar Monate später mit dieser Zurückweisung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde zurück:
Einmal abgesehen davon, daß ich diesen Hinweis auf die Akteneinsicht, die ich hatte, eher als einen Ausdruck der Hilflosigkeit bei der Suche nach substantiellen Argumenten betrachte. Das Wörtchen „noch“ macht mich nachdenklich. Es gibt mir Anlaß zu einer Spekulation. Meint der Herr General vielleicht „gerade noch so eben„?
So oder so: Als unverbesserlicher Opitimist hoffe ich, daß die Dressur des müden Katers noch ein wenig Feinschliff bekommen hat. Hinter den Kulissen selbstverständlich.
Dann geht der Dompteur noch auf das zweite, gravierendere Problem ein.
Ich fasse das mal zusammen:
Der Staatsanwalt hat meinem Mandanten nicht gedroht, weil er, der Staatswalt, über seine Androhung empfindlicher Übel keinen Aktenvermerk gefertigt hat. Ja nee, ist klar. Das überzeugt natürlich!
Nochwas:
Wenn ich in einer Beschwerde schreibe, der Mandant habe es „so verstanden“, daß er genötigt wurde, bedeutet das nicht, daß der Nötiger durch diese Hintertür schlüpfen soll. Was hätte der Mandant wohl zu erwarten gehabt, wenn ich geschrieben hätte, daß der Staatsanwalt eine Nötigung begangen hat, indem er …. usw.?
Nun,
ich (Optimist, s.o.) hoffe und lese zwischen den Zeilen, daß der Katzenbändiger sich mit dem Prinzip der operanten Konditionierung auskennt und mit dem Tigerchen ein paar warme Worte gesprochen hat.
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Bild: ©Rike / pixelio.de
Der Irrsinn mit den Häppchen
Seit 2011 (oder vielleicht auch schon früher) versucht ein Staatsanwalt, Unmengen an Papier in den Griff zu bekommen. Der bedauernswerte Mann scheint seit Jahren daran zu verzweifeln, seine Ermittlungen einigermaßen sinnvoll zwischen die Aktendeckel zu bekommen.
An der mittelalterlichen Aktenführung, die mal was trennt, dann wieder verbindet, hat sich auch im Jahre des Herrn 2016 scheinbar nichts geändert.
In dem neuerlichen Durchgang des Potenzpillen-Komplexes bastelt besagter Ermittler weiter und weiter an Zweit-, Dritt-, Viert- und X-fach Akten. Diese Kopiesätze geistern durch die Weltgeschichte und werden heute hier, morgen dort (*) geführt und ergänzt.
Dieser Irrsinn äußert sich dann in so einer Bedienungsanleitung für ein Aktenpuzzle:
Es ist wirklich nicht zu fassen, womit sich die Potsdamer Staatsdiener beschäftigen.
Nun ist es ja nicht so,
daß den Ermittlungsbehörden, insbesondere denen im Lande Brandenburg, keine (technischen) Möglichkeiten zur Verfügung stünden, die Akten auch in Umfangsachen übersichtlich zu führen. Das was (mir) die Anbieter auf dem letzten EDV-Gerichtstag vorgeführt hatten, hat selbst mich überrascht.
Es gibt sie, die Software für die elektronische Aktenführung in der Strafjustiz. Und es gibt Staatsanwaltschaften, die sie bereits nutzen. Dabei ist schon klar, daß es bislang noch keine gesetzlichen Grundlagen für die digitale Akte im Strafprozeß gibt. Diese werden auch noch reichlich Zeit auf sich warten lassen. Und daß noch viele Hürden überwunden werden müssen, bis sie verbindlich und einheitlich in der Praxis Einzug halten … geschenkt, das sind sie eben, die justiziellen Mühlen.
Aber daß ein Cybercrime-Verfahren wie der millionenschwere Onlinehandel mit Potenzpillen seit Jahren mit dem lyrisch anmutenden Gebastel dieses Staatsanwalts klarkommen muß, ist schlicht eine Zumutung für alle Beteiligten. Das Recht auf Akteineinsicht kann auch dadurch vereitelt werden, daß man dem Verteidiger die umfangreichen Akten chaotisch zusammengewürfelt und häppchenweise zur Verfügung stellt.
So vergeht Jahr um Jahr,
und es ist mir längst klar,
dass in Potsdam es bleibt,
wie es war.
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Bild oben: © bardo / pixelio.de
Bild rechts: © Robert Weißenberger / scala