Die Resozialisierungslücke

Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, spricht Bekanntes kolumniszierend aus:

Ich halte es für unerträglich und verlogen, dass, wie, in welchem Ausmaß und mit welch merkwürdiger Energie verantwortliche Politiker und Verwaltungen seit vielen Jahren das gesetzlich verankerte Strafvollzugsziel der Resozialisierung missachten und in sein Gegenteil verkehren, um populistischen Stimmungen gerecht zu werden. Der Strafvollzug ist erbärmlich ausgestattet, ineffektiv und reformbedürftig. Stattdessen hat sich der Bund aus der Verantwortung verabschiedet; die Länder machen die Standards, wie sie wollen. Wenn die Resozialisierung „nicht klappt“, werden irgendwelche Strafen erhöht oder notfalls Minister entlassen. Dabei wäre es nach ganz einhelliger Meinung aller Sachverständigen einfach nur erforderlich, die eingesetzten Personalmittel zu verdreifachen. Die gesellschaftlichen Kosten wären wesentlich niedriger als heute, der Nutzen evident.

Quelle: Zeit Online

Deckt sich im Wesentlichen mit meinen Erfahrungen im Knast.

Dieser Beitrag wurde unter Knast veröffentlicht.

5 Antworten auf Die Resozialisierungslücke

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    borowka says:

    Längere Strafen wären auch ok.Wer einsitzt der kann keine Straftaten begehen.

  2. 2
    mööp says:

    „Kopf ab“ für alles wäre auch ok. Ohne Kopf kann niemand jemals wieder Straftaten begehen.

    Hierzu passt noch ein Zitat aus einer neueren Fischer-Kolumne („Der Kampfhund stirbt nicht aus“):

    „Liebe BürgerInnen! Ich kann Ihnen heute die freudige Mitteilung machen, dass der Wohnungseinbruch in Deutschland in Kürze abgeschafft werden wird. Noch vor Weihnachten, so teilt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit, wird ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, wonach die Strafzumessungsregel über „minder schwere Fälle“ des Einbruchs gestrichen wird. Bislang ist der Wohnungseinbruchsdiebstahl mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht, in „minder schweren Fällen“ mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (Paragraf 244 StGB). Der Bundesminister hat nun ermittelt, dass eigentlich jeder Fall eines Wohnungseinbruchs „schwer“ ist, weil er vom Opfer als echte Sauerei sowie als Beeinträchtigung seiner Privatsphäre empfunden wird. Beides kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Wenn zum Beispiel ein nicht vorbestrafter Gelegenheitstäter in Ihrer Abwesenheit das gekippte Fenster Ihres Hobbyraums öffnet und Ihr Lieblingspaar signalgelbe Sportschuhe mitgehen lässt, reichen fünf Jahre Freiheitsstrafe nun wirklich nicht aus!“

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    Jürgen Rößner says:

    Endlich mal ein Richter der Eier hat und sagt was mit unserer „Dritten-Gewalt “ eigentlich los ist.
    Die Straftäter der Justiz handeln „per ordre de Mufti weil sie von ihrem eigenen perfiden Rechtssystem gedeckt werden!
    „Die Mafia trägt schwarz“…Amen..
    Jürgen Rößner

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    Kinki says:

    Re-Sozialisierung setzt bereits begrifflich eine zuvor stattgefundene Sozialisierung voraus. Beim Rest – und das dürften gar nicht so wenige sein – kann die Strafhaft letztlich wirklich nur der Vergeltung dienen.

    • So richtig entscheidend kann eine vorherige Sozialisierung ja auch nicht sein. Denn mit Beginn der Strafhaft wird der Verteilte doch ohnehin erst einmal komplett de-sozialisiert. crh
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