Befangenheit kompliziert ausgedrückt

Wie ein Richter versucht, sich die Arbeit vom Hals zu halten, zeigt dieser gern übermittelte Textbaustein (den wir hier fast schon rückwärts singen können):

kompliziert-ausgedrueckt

Ich finde, der Richter hat „Laß mich gefälligst mit diesem Mist da in Ruhe!“ recht kompliziert ausgedrückt.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht, Richter veröffentlicht.

9 Antworten auf Befangenheit kompliziert ausgedrückt

  1. 1
    Andreas says:

    Ich finde ja, dass man durchaus an die Einsicht des VT appellieren kann.

    Wenn ich mir vorstelle, bei uns würde jemand mit (nach Abzug der Toleranz) 88 km/h durch den Ort kacheln…

  2. 2
    chlorophyllosoph says:

    Aus einem richterlichen Hinweis auf Befangenheit zu schließen bekommen aber auch nur Strafverteidiger hin.

  3. 3
    Börni says:

    Warum gibt es Sie bei jurablogs nicht mehr aktuell?

  4. 4
    klaus says:

    Vielleicht hätte er einfach schreiben sollen:

    Danke für dein Einspruch. Sie haben „ich bin rechtsschutzversichert“ sehr kompliziert ausgedrückt.

  5. 5
    K75 S says:

    Zugegeben, 88 km/h sind schon eine deftige Hausnummer … so der Wert denn überhaupt korrekt ist.

    Trotzdem hört sich die Formulierung „… angesichts der Angemessenheit der Geldbuße …“ für mich an wie „Entscheidung is jefallen, Hauptverhandlung könne mir uns schenken, der nächste Bitte!“.

  6. 6
    Der wahre T1000 says:

    Ist der Mandant überhaupt gefahren? Ist der Fahrer auf dem Foto erkennbar? Hört sich für mich nicht so an, als ob das eine mobile Videoaufzeichnung war.

    Es würde mich nicht wundern, wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nur kam, um Zeit für den richtigen Fahrer zu gewinnen. Für den ist die Sache dann verjährt.

  7. 7
    Waschi says:

    Das sollten Sie näher erläutern. Für mich liest sich das wie: Der Bußgeldrichter hat vor der Sitzung die Akten gelesen, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nach Aktenlage nichts gegen den Bußgeldbescheid spricht, und da es offenbar bisher auch keine Begründung gibt, fragt er nach, was der Einspruch soll. Nachvollziehbar, finde ich. Und ganz offensichtlich kein Zeichen von Befangenheit.

  8. 8
    ThorstenV says:

    @ chlorophyllosoph 9. September 2016 um 10:42
    Die Strafrechtlicher sind da eben verwöhnt. https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsbescheid

  9. 9
    Reiner Unsinn says:

    Der Richter unterstützt doch nur den Anwalt. Der hat sein Geld schon verdient, und kann dem Mandanten jetzt sagen, dass alles was jetzt kommt reine Zeit- und Geldverschwendung ist.