Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 17.11.2014 einen wegweisenden Beschluß (11 ZB 14.1755) gefaßt, der unser aller Leben in Zukunft entscheidend verändern wird:
Das Sitzen auf einem rollenden Fahrrad stellt ein Führen dieses Fahrrads dar, weil ein rollendes Fahrrad mit einer darauf sitzenden Person offensichtlich des Führens bedarf. Dies gelte unabhängig davon, ob die Bewegungsenergie nur aus der Schwerkraft beim Befahren einer Gefällstrecke gezogen werde.
Weißte Bescheid!
Für die, die es nicht glauben möchten, daß hochqualifizierte Juristen ihr Arbeitsleben mit so einem Mist vertrödeln müssen: Hier gibt es den Beschluß im Volltext.
Der Beschluss gibt an dieser Stelle allerdings die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wieder (insofern fehlt im Zitat auch „Das Verwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dies gelte…“). Freilcih teil der BayVGH diese Auffassung: „Daran bestehen keine ernstlichen Zweifel.“
Der Link am Ende führt übrigens zu einer anderen Entscheidung.
das muss wohl die überlastete justiz sein von der alle welt immer so spricht
Es scheint zwar so zu sein, daß die hochehrenwerten Richter am Bayerischer VGH einen nicht unbedeutenden Teil ihrer Arbeitszeit mit den Anliegen betrunkenen Radfahrern zubringen, aber gleichwohl ist der Link zum Volltext http://openjur.de/u/753951.html ein Beschluß vom 22. Dezember 2014.
Es gibt, was die Sache ja nicht unbedingt besser macht, sogar zwei Beschlüsse des BayVGH in dieser Sache, einen vom 17.11. und einen vom 22.12. 2014.
Es ist deshalb wichtig, Herrn Hoenig in der Kritik an seinen Verteidigerkollegen – die die Rechtsmittelgerichte ständig mit substanzlosem Pillepalle behelligen – zu unterstützen.
Gibt es dann auf einem Tandem zwei Fahrradführer?
@ klausi:
Ja, genau. Von sowas kommt das u. a.
Ich höre hier allerdings einen leichten Unterton des Vorwurfs gegenüber dem Gericht. Dazu kann man allerdings nur sagen: Das Gericht kann ichts dafür. Das muß die Rechtsmittel (so im Gesetz so vorgesehen) annehmen. Und das ist auch gut so. Nennt sich Rechtsstaat. Man kann aber den Beschwerdeführer mal fragen, ob man tatsächlich für jeden Pillepalle Rechtsmittel einlegen muß.
Es kommt noch schlimmer. Ein Fahrrard ist ein „Zeug“, was „fährt“, also ein Fahrzeug. Und schon wird der Radfahrer zum Fahrzeugführer.
Wann wird endlich ein Führerschein und ein Kennzeichen nötig?!
Darüber kann man frühstens nachdenken, wenn man aufgehört hat, sie wie Vehrkehrsteilnehmer zweiter Klasse zu behandeln und ihnen den Platz einzuräumen, denn ein Fahrzeug braucht, nämlich die Straße. Wer sich teilweise mit Fußgängern einen Weg teilen muss, kann nicht so gefährlich sein, dass es einen Führerschein erfordert.
Ich hatte mal mit einem befreundeten Juristen gesprochen, und der erklärte mir, dass ich nicht mit laufendem Motor betrunken im Auto übernachten dürfte, also wegen der Promillegrenze, da bei laufendem Motor man ja schon irgendwie die „hoheit“ über das Auto haben würde.
In diesem Urteil steht ja was von rollen, nicht von stehen.
Darf ich also weiterhin mit über 1,8Promille auf meinem Fahrrad SITZEN?
(nicht dass ich die zeit hätte, je mals so viel zu trinken ;)
Wir Jurastudenten müssen die ganze Zeit nichts anderes machen, als für den überdrehten Gutachtenstil alles, bis zurück zu Adam und Eva, lang und breit zu definieren und zu subsumieren. Da die klassische Juristenausbildung die Befähigung zum Richteramt als Ausbildungsziel hat (§ 5 DRiG) wundert mich das auch nicht mehr weiter, wenn ich solche kafkaesken Passagen lese. Das erinnerte mich spontan an Definition des Reichsgerichtes, was eine Eisenbahn sei.
Und weil das irgendwie gerade so schön zum Thema passt, hier auch gleich mal letztere:
„Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon durch die eigene Schwere der Transportgefäße und deren Ladung usf.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßige gewaltige (je nach den Umständen nur bezweckterweise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist.“ (Urteil vom 17.03.1879, RGZ 1, 247, 252)
PS: und der Witz dabei ist, dass ich mir den verlinkten Beschluss gleichmal gebookmarked hab, falls es in der nächsten ÖRecht-Hausarbeit mal darauf ankommen sollte, ob ein Fahrrad geführt wurde. Dann hab ich gleich eine Quelle für eine Definition und Subsumtion.
Dementsprechend: Danke. ^^
Fazit des ganzen:
wenn mann mal wieder wild feiern wahr, und nach Hause will, nicht selber fahren, auch nicht mit dem Rad.
Auch laufen, ( wenn es nicht grade wirklich nur um eine Straßenecke ist) würde ich lassen. Das Taxi ist die einzig gebotene alternative. +
Den aus meinem natürlich Laiengeprägtem verständniss, geht es ja gerade darum: Alkohol im Blut, Teilnahme im strassenverker ist dann eine schlechte Idee.
Wenn ich mehr als ein kleines Bier getrunken hab, dann ist das Auto tabu,
warens mehr als 5 kleine, dann ist das Fahrad tabu, wars warens mehr als 7 oder 8, dann ist auch laufen tabu.
Im zweifelsfalle ist das Taxi immer besser. so ein teures Taxi gibts nicht das es sich lohnt nur wegen einem schönem abend seinen FS aufs spiel zu setzen. alternativ zu empfehlen ist ein Hotel zum Übernachten, das sofa des freundes, oder der Bungalow im Garten des Feierorts,
Ich hab Verständniss für jeden der feiert und was trinkt dabei, ist absolut okay. aber betrunken auf die straße? nein, das geht gar nicht. Das ist lebensgefährlich für einen selber und unbeteiligte dritte
@UnerkanntGeisteskranker (10):
Was würdest DU denn Eisenbahn *exakt* definieren bzw. was würdest du anders machen?
Man könnte evtl. den Schachtelsatz aufzuteilen, aber das birgt die Gefahr in sich, dass dann Unklarheiten eingebaut werden. In einen Satz zusammengefasst wird klar, dass alles eine Einheit ist.