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Jahresarchive: 2015
Was will Pauline?
Kann mir das hier mal jemand bitte in zwei ganz kurzen Sätzen zusammen fassen:
Wir leben in einer sonderbaren Welt, nicht wahr?
Finde die Fehler der Polizei
Die Polizei in Brandenburg hat ein Problem. Es liegt eine Strafanzeige vor. Irgendwas ist passiert auf der Autobahn. Das muß nun geklärt werden. Eben wegen der Strafanzeige. Allerdings weiß der ermittelnde Kriminaloberkommissar nicht, gegen wen sich die Strafanzeige richtet. Deswegen schickt er der Halterin des PKW, der angeblich an dem Vorfall beteiligt sein soll, einen Fragebogen:
Gibt es eigentlich keine Qualitätskontrolle – z.B. hinsichtlich der Grammatik und Rechtsschreibung – bei der Brandenburger Polizei? Wieviel und welche Fehler sind eigentlich in diesem kurzen Text enthalten? Wer hilft dem KOK bei der Optimierung?
Paypal und die Vorratsdatenspeicher
Es hat traditionelle Gründe („Das haben wir schon immer so gemacht!“): Mein eMail-Programm habe ich angewiesen, mir meine Eingangspost erstmal im Textmodus anzuzeigen. Im Zusammenhang mit eMails, die irgendwelche Schlingel verschicken, die ohne Arbeit an das Geld anderer Leute kommen wollen, hat das einen hilfreichen Effekt.
Die Betreffzeile einer Nachricht von – vermeintlich – Paypal weckte meine Neugier: „Wichtige Anweisungen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung.“ Das paßt irgendwie schlecht zusammen. Nach dem Öffnen der eMail zeigte sich folgendes Bild:
Da war sofort klar, daß diese Nachricht nicht von Paypal stammt: Der server08 auf byethost16.com wird alles machen, aber sicher keinen security_check.
Schwieriger zu erkennen ist der Fake, wenn die eMail im (standardmäßig eingestellten) html-Modus dargestellt wird:
Schnell mal eben zum Formular durchgeklickt … und schon isses passiert. In diesem Fall war die Falle recht harmlos. Falls es sich aber dann doch mal nicht nur um Schlingel, sondern um richtige Bösewichter handeln sollte, könnte es ratsam sein, die Finger von solchen Links zu lassen.
Dezernatswechsel beim AG Sinzig
Die Richterin am Amtsgericht Sinzig hatte wohl Spaß, mal an einer richtig großen Strafsache zu sitzen. Vielleicht hat sie sich aber auch nur treiben lassen von einem Staatsanwalt mit vergleichbaren Ambitionen. Jedenfalls hat sie die Anklage zugelassen. Dem Angeklagten wurde ein (in Worten: 1) Fall des versuchten Betruges vorgeworfen.
Der diesem Vorwurf zugrunde liegende Sachverhalt war mir bestens bekannt.
Unter anderem aus zwei anderen Verfahren.
- In der einen Sache gibt es eine Anklage zum erweiterten Schöffengericht hier in Berlin. Angeklagt sind dort etwa 184 Fälle. Formuliert auf 17 Seiten.
- Bei der anderen Sache, die vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Köln verhandelt werden soll, waren es round about 355 Fälle. Die Anklageschrift umfaßt 28 Seiten.
Berlin und Köln sind aber noch nicht soweit, daß dort verhandelt werden kann.
Zunächst noch einmal der Hinweis:
Sowohl in Sinzig, als auch in Berlin wie ebenfalls in Köln geht es grundlegend um den selben (nicht: den gleichen!) Sachverhalt. Der Unterschied besteht ausschließlich in den verschiedenen (vermeintlich) Geschädigten.
Was macht der kluge Staatsanwalt in so einem Fall also?
- Richtig! Er stellt den einen Fall nach § 154 I StPO ein.
Was macht der Staatsanwalt in Sinzig?
- Richtig! Er beantragt und bekommt den Erlaß eines Strafbefehls
Meine Versuche (PLUUURAL!), dann wenigstens die Richterin davon zu überzeugen, daß es nicht sinnvoll ist, den Fall zu verhandeln, waren nicht erfolgreich. Sie wollte ebenfalls unbedingt da durch. Um vielleicht – gemeinsam mit dem Staatsanwalt – Rechtsgeschichte zu schreiben?
Ich habe für den Mandanten Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, weil eine Verurteilung in Sinzig – wenn auch „nur“ im Strafbefehlsverfahren – quasi eine präjudizierende Wirkung auf die Verfahren in Köln und Berlin hätten.
Dem duo infernale schreckte es nicht, daß sich mit diesem Fall bereits
- eine Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht,
- ein Senat beim Oberlandesgericht und dann auch noch
- der Fischersenat beim Bundesgerichtshof
beschäftigt haben.
Also habe ich mich auf die Hauptverhandlung bei der Strafrichterin genauso vorbereitet, wie ein Strafverteidiger das macht, der eine streitige Verhandlung einer Anklage, die eine hochspezialisierte Staatsanwaltschaft geschrieben hat, vor einer mit qualifizierten und erfahrenen Richtern einer Wirtschaftsstrafkammer auf seinen Mandanten zukommen sieht.
Und das habe ich auch dem Amtsgericht mitgeteilt (böse Zungen sprechen: „angedroht“).
Um es für den Laien mal ein wenig greifbarer zu machen, worin die Unterschiede bestehen:
Für den Termin beim Strafrichter sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgersetz 165,00 Euro vor. Bei der Strafkammer sind es 530 Euro.
Es ging also los.
Mit einer Orgie der Terminierung der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sinzig.
1. Termin
Kein Schreibfehler: das war wirklich 2014! Da der Termin aber nicht mit mir abgestimmt und ich an dem 29.04.2014 verhindert war, habe ich sofort Terminsverlegung beantragt. Das Gericht reagierte auch recht flott und machte einen neuen Termin, ein paar Tage früher:
2. Termin
Weil ich an dem Tag aber anderweitig als Strafverteidiger unterwegs war (und die Richterin mal wieder nicht nachgefragt hatte), passierte dieses:
Aufhebung
Dann kam überraschend das:
3. Termin
Das wurde mir nun alles ein wenig viel. Wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage habe ich dann am 23.06.2014 einen Antrag auf meine Bestellung zum Pflichtverteidiger (§ 140 II StPO) gestellt. Erwartungsgemäß lehnte die Richterin diesen Antrag am 27.06.2014 ab – war ja alles ganz einfach.
Ich habe da eine andere Ansicht vertreten und mich in einer Beschwerde gegen die Ablehnung
- auf das AG Berlin,
- auf das LG Köln,
- auf das OLG Köln und
- auf den BGH bezogen,
mit denen ich die Probleme des Falls bereits ausgiebig erörtet hatte. Und ich habe am 29.06.2014 beantragt, den Temin am 1.7.2014 aufzuheben, damit das LG Koblenz über die Frage – schwierig oder nicht schwierig – beraten und entscheiden konnte, bevor es in Sinzig losgeht.
Die Richterin machte es richtig – der Termin mußte aufgehoben werden:
Aufhebung
Das Landgericht Koblenz entschied dann am 17.07.2014 in einem vierseitigen Beschluß:
OK, erstes Ziel erreicht. Aber da war ja noch was. Ach ja, die Terminierung der Hauptverhandlung.
4. Termin
Wenn man mich vorher mal gefragt hätte, wäre das Folgende nicht nötig gewesen:
5. Termin
Aber wenn’s einmal läuft, dann läuft’s. Nicht wahr? Na, wenigstens war ich es diesmal nicht, der keine Zeit hatte für dieses Umfangsverfahren.
6. Termin
Ok, der 25.08.2015 liegt in den Berliner Sommerferien. Und ich wollte an diesem Tag auf dem Sattel meines Fahrrads sitzen und von Sur-En zur Uina-Schlucht hochkurbeln. Man hätte mich ja mal fragen können. Also:
Ohne Murren und Knurren wird also einmal mehr umterminiert:
7. Termin
Nachdem nun mehrfach der Strafverteidiger verhindert war und einmal ein Zeuge nicht erscheinen konnte, war ja langsam mal ein anderer an der Reihe. Diesmal wohl das Gericht:
8. Termin
Netter Versuch. Allerdings, ohne den Termin mit mir abzustimmen.
Ehrlich, ich schwöre! Ich war wieder verhindert, nicht privat, sondern hatte als Strafverteidiger in Berlin einen Kokslieferanten zu verteidigen, was ich mit dem Vorsitzenden Monate vorher verabredet hatte. Es war nicht zu ändern! Warum greift man in Sinzig nicht einfach mal zum Telefon?! Aber jetzt:
9. Termin
Der 08.12.2015 war endlich abgestimmt. Er steht seit Anfang September in meinem Terminkalender. In knackigem Rot. Mit einer Erinnerung am 03.12.2015, damit ich auch nicht vergesse, mir rechtzeitig einen Stuhl bei der Lufthansa zu reservieren. Den Donnerstag Nachmittag hatte ich mir freigehalten, um für die Hauptverhandlung die Erklärungen und Beweisanträge vorzubereiten. Am Freitag trundelte dann mit der Sackpost das folgende Schreiben ein:
Aufhebung
Den Flug habe ich storniert – es bleiben Stornokosten von rund 200 Euro. Das Mietauto konnte ich kostenlos abbestellen.
Man glaubt’s wirklich nicht!
Zusammen mit den Terminsverlegungsanträgen habe ich immer mal wieder versucht, das Gericht und die Staatsanwaltschaft zur Einstellung dieses Verfahrens zu bewegen. Nix zu machen! Die Herrschaften bleiben stur. Das kann ich – gebürtiger Siegerländer – besser!
Aber vielleicht gibt der klügere Richter, der jetzt wohl das Dezernat „Versuchter Betrug in minderschweren Fällen“ übernommen hat, ja jetzt endlich nach. Denn sonst wird die Reihe fortgesetzt.
tl;dr
Und jetzt stelle ich die verbotene Frage dann doch noch:
Habt Ihr da unten in Sinzig eigentlich nichts Besseres zu tun?
beA-Karte – Notbremse der Bundesnotarkammer
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer informiert via eMail (vom 04.12.2015) den Besteller der beA-Karte:
Sie haben eine E-Mail erhalten, dass Ihre beA-Karte produziert wurde. Aufgrund der beA-Verschiebung durch die Bundesrechtsanwaltskammer wird die Bundesnotarkammer die weitere Auslieferung von beA-Karten zunächst zurückstellen. Sobald ein neuer Starttermin für beA vorliegt, wird die Bundesnotarkammer über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Kartenauslieferung entscheiden. Alle Bestellungen bleiben gültig. Ihre beA-Karte wird Ihnen rechtzeitig zum Start des beA zugehen. Das Entgelt für Ihre beA-Karte wird jetzt noch nicht eingezogen.
Na denn, alles wird gut.
Einstweilige Verfügung gegen Cold Caller
Während man dem eMail-Spam mit Filtern oder der Löschtaste begegnen kann, sind Telefonrufe zum Zwecke der Werbung schon nerviger. Sie unterbrechen den Arbeitsfluß massiv und nötigen dazu, sich auf den Anrufer statt auf den eigentlichen Job zu konzentrieren.
Unsere Assistentinnen sind recht flott im Identifizieren dieses Telefonterrors. Trotzdem ist es nicht immer einfach, die Nervensägen schnell wieder loszuwerden, solange man die Ebene des menschlichen Miteinanders nicht verlassen möchte. Schlicht das Gespräch durch Auflegen zu beenden führt in nicht seltenen Fällen zum erneuten Anruf des Cold Callers: „Wir sind gerade unterbrochen worden, deswegen rufe ich nochmal an …“
Ein probates Mittel ist aber, den Telefon-Spammer zu unterbrechen und ihn auf den eMail-Weg zu verweisen. Entspricht der Spammer dieser Bitte, bekommt man dann eine schriftliche Nachricht, etwa in der Art:
Das hat den großen Vorteil, daß man die Beweise für den unerwünschten Werbeanruf gleich frei Haus geliefert bekommt. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung spart man der Assistentin dann die Anreise zur Zeugenvernehmung beim Gericht.
Der Rest ist dann auch wieder relativ übersichtlich: Den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung hat der erfahrene Anwalt schnell formuliert und zum Landgericht geschickt. Eine der auf den Spam spezialisierte Zivilrechtskammer kennt die Textbausteine bereits und hat dann auch schnell die eigenen Textbausteine zusammengestellt. Die sehen in der Regel ungefähr so aus:
Diese Einstweilige Verfügung wird dem Telefonliebhaber zugestellt und wenige Tage später folgt dann der Kostenfestsetzungsbeschluß auf der Grundlage eines Gegenstandswerts von 5.000 Euro. Das sind dann die Momente, in denen sich der Akquisitör darüber informiert, daß die Werbung durch Telefonanrufe nicht nur unerwünscht, sondern auch teuer sind.
StarMoney spammt einfach weiter
Offenbar ist es dem Vertrieb von Starmoney völlig gleichgültig, welchen Eindruck diese aufdringliche und unerwünschte Werbung bei ihren Kunden macht und hinterläßt.
Seit Mai 2015, also seit 6 Monaten, penetrieren diese stumpfen Werbefuzzis von Star Money ihre Anwender mit dem Hinweis, daß es die neue Starmoney Business Version 7 gibt. Und daß der Support der Starmoney Business Version 6 ab dem 31. März 2016 – also in vier Monaten – eingestellt wird.
Heute morgen habe ich den Spam von Star Money schon wieder auf dem Monitor:
Und jeden künftigen Morgen werde ich mich darüber ärgern, mich für diese Software entschieden zu haben.
Unternehmen, die Wert darauf legen, daß ihre Wünsche von denjenigen respektiert werden, an die sie Geld bezahlen, kann ich Star Money nicht empfehlen. Wir suchen beizeiten eine Alternative, ohne diesen unintelligenten Spam.
Alles Käse
Eine souveräne Reaktion auf militante Veganer:
Obiter requisitum:
(Wieso heißt das eigentlich „Veganer“, und nicht „Veganen“; schließlich heißt die zweit(!)-unausstehlichste Rasse im ganzen Universum – mies gelaunt, bürokratisch, aufdringlich und gefühllos – auch nicht „Vogoner“.)
Überzeugende Begründung via Nulltextbaustein
In einer Bußgeldsache haben wir für unseren Mandanten Einspruch eingelegt. In diesem Fall hat Rechtsanwalt Tobias Glienke sogar eine ausführliche Begründung des Rechtsmittels geliefert. Darauf reagiert das Bezirksamt Kreuzberg mit folgendem Schreiben. Weil der Verteidiger den Kreuzberger Bezirksbeamten nicht überzeugt hat:
Manche Textbausteine in Bußgeldsachen können wir auch dann spontan rückwärts singen, wenn wir nachts um drei Uhr geweckt werden. Den hier kannten wir noch nicht. Diese formularmäßige Darlegung^^ hat den Verteidiger daher lange beschäftigt. Nicht mit „Überdenken“, sondern mit Bauch-vor-Lachen-Halten.
Jungs, da oben im Kreuzberger Rathaus, Jürgen Palla hat heute für Euch leckere Mettknacker mit deftigem Grünkohl und Salzkartoffeln im Angebot (4,50 €). Ein paar fettige Kohlehydrate helfen oft recht effektiv bei geistig anstrengender Arbeit im Bezirksamt! Nur für den Fall, daß irgendwo irgendwas fehlen sollte … ich meine: Textbausteine oder so …
Rohrkrepierender Anwaltsfluchhafen
Hat sich eigentlich noch niemand gewundert? Über die Ähnlichkeit zweier Abkürzungen? Ok, dann sprechen Sie mir mal nach:
- BER
- beA
Und? Klingelt’s? Nein? Nun, dann noch ein Hinweis:
- Was hat also der Berliner Fluchhafen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu tun?
Na? Keine Idee?
Dann lesen Sie doch mal diese Presseerklärung Nr. 20 v. 26.11.2015 der Bundesrechtsanwaltskammer
beA kommt später
BRAK verschiebt Starttermin für besonderes elektronisches Anwaltspostfach
Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer hat beschlossen, das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht wie vorgesehen am 01.01.2016 zu starten. Grund dafür ist die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Sie entspricht noch nicht den hohen Erwartungen, die sich die Kammer selbst gestellt hat.
Kann es sein, daß da irgendjemand ein paar Brandschutztüren verkehrt herum in das Postfach programmiert hat.
Die BRAK verhandelt jetzt mit Atos, dem mit der Entwicklung des beA beauftragten Unternehmen, über einen neuen Projektplan, aus dem sich auch ein neuer Starttermin ergibt.
Diesen Satz habe ich so ungefähr vor ein paar Jahren schon einmal gehört. Wo war das bloß?
Das Datum wird dann auf der speziell zum beA eingerichteten Internetseite der BRAK (http://bea.brak.de) veröffentlicht.
Neuer Termin von Amts wegen. Wenn das mal gut geht …