Finde die Fehler der Polizei

Die Polizei in Brandenburg hat ein Problem. Es liegt eine Strafanzeige vor. Irgendwas ist passiert auf der Autobahn. Das muß nun geklärt werden. Eben wegen der Strafanzeige. Allerdings weiß der ermittelnde Kriminaloberkommissar nicht, gegen wen sich die Strafanzeige richtet. Deswegen schickt er der Halterin des PKW, der angeblich an dem Vorfall beteiligt sein soll, einen Fragebogen:

Erforderlich

Gibt es eigentlich keine Qualitätskontrolle – z.B. hinsichtlich der Grammatik und Rechtsschreibung – bei der Brandenburger Polizei? Wieviel und welche Fehler sind eigentlich in diesem kurzen Text enthalten? Wer hilft dem KOK bei der Optimierung?

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

17 Antworten auf Finde die Fehler der Polizei

  1. 1
    Rainer says:

    Korrekt: „(…) kam es auf der A 13 (…).“

    Korrekt: „(…) zu einem gefährlichen Eingriff (…).“

    Korrekt: „Das hier geführte Ermittlungverfahren erfordert es, die Fahrerin (…).“

    Oder: „Das hier geführte Ermittlungsverfahren macht es erforderlich, die Fahrerin (…).“

    Aber derartiges „Dummschreib“ ist m.E. bei Behörden doch ohnehin üblich.

  2. 2
    Die andere Seite says:

    Offensichtlich verkehren Sie mit anderen Anwälten nur telefonisch. Was da manchmal von den Schreibkräften verbrochen wird und offensichtlich ungelesen vom entsprechenden Strafverteidiger handschriftlich unterzeichnet wird, ist auch nicht immer die wahre Freude. Verdrehte Aktenzeichen und Gießkannen-Kommasetzung sind da noch das harmloseste.
    Handschriftliche Arbeitsanweisungen der StA, die mit Hilfe von mehreren Kollegen entziffert werden müssen, verbessern den Arbeitsfluss auch nur unwesentlich.
    Musste mal raus, sorry.

  3. 3
    Markus Stamm says:

    In dem recht interessanten Zweiteiler Autobahn Ost, in dem es u.a. um die Kontrollgruppen im Transitverkehr in der DDR und verschiedene verwandte Themen ging, wurde auch aus einer Akte, wohl einer MfS-Akte zitiert. Es ging um Korruptionsvorwürfe gegen Beamte solcher Kontrollgruppen, und in der Akte hieß es wohl wörtlich, „im Zuge der Ermittlungen machten sich Hausdurchsuchungen erforderlich“, die auch in der Nachbarschaft bemerkt wurden. Eingefahrene (Sprach-)Gewohnheiten ändern sich langsam oder gar nicht.

  4. 4
    Carsten says:

    Das ist doch noch längst nicht alles: Vor 315 hätte es auch ein §-Zeichen getan, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist in § 315b geregelt und „Sehr geehrte Damen und Herren GmbH“ ist auch eine eher unübliche Anrede…

  5. 5
    Gießkannen-Orthografie says:

    Wenn man schon (berechtigte) Kritik übt, sollte man sicherstellen, dass sie auf einen selbst nicht zurückfällt: „Rechtsschreibung“ ist wahrlich kein rechtschreibliches Ruhmesblatt.

  6. 6
    reCthAbeR says:

    Wenn, wer nicht Herr Hoenig, ist denn wohl zur Rechtsschreibung berechtigt?

  7. 7
    reCthAbeR says:

    Hoppla, ich natürlich nicht. Wer, wenn nicht sollte es natürlich heißen. Immerhin: Kein Rechtschreibfehler :-)

  8. 8
    Daniel says:

    […]
    Wieviel und welche Fehler sind eigentlich in diesem kurzen Text enthalten?
    […]
    Ein Fehler in einem Satz gefunden. Ganz schön viel.
    Tipp: Ein Wort wird getrennt geschrieben.

  9. 9
    Mitleser says:

    @Daniel:
    Gute Menschen machen diesen ganzen PC-Schei** schon aus Protest nicht mit.
    Deshalb *keine* neue Rechtschreibung, keine redigierten literarischen Klassiker, weiter Zigeunerschnitzel und Mohrenköpfe/Negerküsse und natürlich eine Gleichbehandlung der Frau (anstatt der geforderten „Gleichstellung“).
    Oh, und natürlich *kein* Angriffskrieg gegen Syrien!

  10. 10
    Steffen says:

    Wen interessiert am Ende die Rechtschreibung?

  11. 11
    Peter says:

    Ja, die Fehler des Rechtsanwalts zu finden war hier viel lustiger.

    Ansonsten gilt, dass man das Personal bekommt, das man von seinen Steuergeldern zu bezahlen bereit ist.

  12. 12
    alex says:

    Lustiger finde ich die Tatsachenfeststellung. Kam es tatsächlich zu einem Eingriff? Durch die Fahrerin? Was, wenn es ein Mann mit langen Haaren war? Was wenn es nur möglicherweise zu einem gefährlichen Eingriff kam? Was, wenn..

  13. 13
    RA Ullrich says:

    Ja, es ist schon peinlich, was für sprachliche Leistungen die Polizei häufig abliefert, vor allem dann, wenn die Fehler teilweise auch noch sinnentstellend sind (beim Normenzitat).

    Ich zähle 5 eindeutige Fehler und 2 weitere meines Erachtens falsche, möglicherweise aber je nach regionalen Sprachgewohnheiten noch vertretbare Formulierungen:
    1. Anredeformel (Sehr geehrte Damen und Herren … GmbH – da fehlt „von der“, „Damen und Herren Gesellschaft“ gibt es nicht.
    2. auf A13 (fehlt „der“)
    3. Gefährlichen (im Satz klein zu schreiben)
    4. §§ 315 StGB ( richtig entweder §§ 315 ff. StGB, wenn man sich nun schon nicht festlegen will, oder aber die richtige Norm, je nach Sachverhalt wäre das § 315 b oder § 315 c StGB. Die letztere Norm heißt richtig Straßenverkehrsgefährdung, der erstere regelt den eigentlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, der aber im Regelfall von außen und eher nicht durch einen Fahrzeugführer begangen wird, wenn es sich nicht gerade um einen vorsätzlichen Rammversuch handelt.)
    5. macht es sich – richtig: ist es.

    Meines Erachtens heißt es außerdem nicht „bei“ sondern „in“ dem Ermittlungsverfahren. Im Hinblick auf die Unschuldsvermutung ist es auch unglücklich, wenn auch vielleicht nicht direkt grammatisch falsch, den Vorwurf im Indikativ wiederzugeben. (Besser: „…soll es zu einem gefährlichen Eingriff … gekommen sein“).

    So, jetzt hoffe ich nur, niemand findet bei mir Tippfehler. :-)

  14. 14
    Müsste says:

    Ich verstehe nicht ganz, wo das Problem sein soll.

    Die von progressiven Verteidigern heißgeliebten roten und/oder grünen Landesregierungen schaffen in den Schulen das Leistungsprinzip und damit auch die Rechtschreibung ab.

    Man hat also das bekommen, was man wollte.

    Wer Leute mit Rechtschreibkenntnissen will, kann beim nächsten Mal ja CDU wählen.

  15. 15
    Thorsten says:

    Muss gerade an Herrn Holm und seinen Brief an den Staatsanwalt denken. ;-)

  16. 16
    Ich breche eine Lanze says:

    Schon mal in der Nachtschicht um vier Uhr morgens, nach dem drölften Einsatz einen Bericht und das dazugehörige Schreiben mit den beschränkten Möglichkeiten der polizeilichen Vorgangsbearbeitungssysteme verfasst ? Möglicherweise, aber nur möglicherweise hat der Beamte das nicht von der Couch aus gemacht, so wie die meisten Kommentare die hier verfasst sind ;).

  17. 17