Herr Fischer und die Todesstrafe

Literaturhinweis, insbesondere für die Jurastudenten, die kürzlich zur Frage der Todesstrafe ihre erbärmliche Meinung in die Formulare der Meinungsforscher eintrugen:

Allzu lange ist es nicht her, seit in Europa die Todesstrafe verschwand. Die Diskussion darüber hält bis heute an. Über das Leben und den Tod, die Schuld und die Zeit.

VRiBGH Fischer auf Zeit-Online

Dieser Beitrag wurde unter Philosophisches, Richter, Vollstreckung veröffentlicht.

13 Antworten auf Herr Fischer und die Todesstrafe

  1. 1
    Marc Robin Wiemert says:

    „Allzu lange ist es nicht her, seit in Europa die Todesstrafe verschwand. “

    Leider ist sie noch gar nicht verschwunden.

    Belarus verhängt und vollstreckt sie noch regelmäßig, seit der Unabhängigkeit außer 2009 wurde mindestens ein Urteil pro Jahr vollstreckt.

    Zudem dürfen die USA über ihre eigenen Truppen im Rahmen der NATO die Todesstrafe auch in Europa zumindest verhängen, wenn auch nicht vollstrecken (Artikel VII, 7, a NATO-Truppenstatut).

  2. 2
    ko says:

    Wie sieht’s mit Hessen aus?
    Ist in der Landesverfassung in Art. 21 Abs. 1 nicht noch die Todesstrafe erlaubt?
    Wenn die mal den Hexit machen … ;)

  3. 3
    Zweifler says:

    Was immer man davon hält – diese These wage ich zu bezweifeln:

    „Sie ist, entgegen den üblichen Vermutungen, sehr teuer. Ihre Vorbereitung, Über-prüfung und Durchführung kostet, jedenfalls in den USA und anderen modernen Staaten, mehr als die Vollstreckung lebenslanger Haft.“

    Laut justizvollzug-bayern.de betrugen die durchschnittlichen Kosten des Haftvollzugs für einen Gefangenen in Bayern 2012 insgesamt 88,44 €.

    So kosten z.B. 20 Jahre Haft 20 x 365 x 88,44 = 645.612.- €.

  4. 4
    Mitleser says:

    @ko: „Hexit“ :D (Dann verkaufen wir denen aber die Überflugrechte von/nach FRA für 1 EUR/km und kg!)

    @Zweifler: Du vergisst die lange Zeit vor der Hinrichtung (schon wegen des Rechtsweges) und dass Hinzurichtende selbstverständlich sämtliche Rechtsmittel bis zum Exzess ausschöpfen. Die sind auch nicht grade günstig und zeitlich kurz.

  5. 5
    JLloyd says:

    Zur Todesstrafe in Hessen: Bei geeigneter Konstellation (Kapitalverbrechen begangen in Hessen, Zeuge wohnhaft außerhalb Hessens) ergibt sich die Gelegeheit zur Probe aufs Exempel: Unter Hinweis auf Art.20(4)GG die Aussage verweigern.

  6. 6
    Zweifler says:

    @Mitleser:
    Naja, das ist aber wohl eher eine speziell amerikanische Unart: Erst die Leute 20 Jahre lang einsperren und ggf. durch die Instanzen laufen lasen und dann exekutieren.

    Bei „normaler“ Verfahrensdauer sollte das in deutlich kürzerer Zeit zu erledigen sein.

  7. 7
    Rudi says:

    @Zweifler:
    Oh yeah. Keine Rechtsmittel gegen die Todesstrafe verhängende Entscheidungen zulassen… Die Idee muß man mögen. Ich mag sie nicht.

  8. 8
    RA Kohn says:

    @Zweifler

    http://www.forbes.com/sites/kellyphillipserb/2014/05/01/considering-the-death-penalty-your-tax-dollars-at-work/

    ist ein guter Beitrag, der in Kurzform mal zusammenfasst, warum Todesstrafe teurer ist

  9. 9
    Lisa says:

    Wo haben denn die Abiturienten von heute ihre Ansichten her? Von der Eltern- und Lehrergeneration, der auch Sie selbst, Herr Hoenig, angehören. Fragen Sie sich und Ihre Freunde, Herr Hoenig, wie Sie das verbockt haben!

  10. 10
    Fry says:

    Dass speziell in „Forbes“ ein Artikel darüber erscheint, dass die Todesstrafe „teurer“ ist. Passt wieder wie A… auf E… Kürzlich gabe es ja auch in den USA die heiße Diskussion, dass Folter „nicht funktioniert“.
    So moralisch verkommen muss man erstmal sein, und so wenig Geschichtsbewusstsein haben, um die ethischen Gründe zu übersehen oder für nachrangige, schwächere Argumente zu halten.

    Thomas Fischers Beschreibung der bestialisch grausamen Hinrichtung Damiens (nach einem _versuchten_ Königsmord, also nicht mal geklappt hat der) wird _manche_ dieser Leute, die noch einen Rest eines inneren Kompasses haben, überzeugen. Und dann gibt es noch die Unbelehrbaren, die uns ins Mittelalter zurückwünschen.

  11. 11
    K75 S says:

    Wie kann denn eine Meinung bitte erbärmlich sein?

    Ist Freiheit nicht auch immer die Freiheit der Andersdenkenden?

    Ich meine, ich bin froh, dass die letzte Vollstreckung eines Todesurteils in Deutschland schon fast 33 Jahre her ist und sich derartiges hoffentlich nie mehr wiederholt. Eine vom eigenen Gusto abweichende Meinung als „erbärmlich“ hinzustellen erinnert jedoch eher an nordkoreanische Verhältnisse.

  12. 12
    raddi says:

    > Wie kann denn eine Meinung bitte erbärmlich sein?

    Ich erlaube mir durchaus, die Meinung von potentiellen Mördern per se für erbärmlich zu halten. Selbstverständlich!

    > Ist Freiheit nicht auch immer die Freiheit der Andersdenkenden?

    Ach? Menschen zu töten, hat für Sie also „Freiheitswert“? Na, da wundert mich dann einiges in dieser Gesellschaft tatsächlich nicht mehr… :-(

  13. 13
    K75 S says:

    Wie definieren sich denn bitte „potentielle Mörder“ … und wer fällt nicht unter diese Kategorie?

    Und wo lagern eigentlich die ganzen Minority Reports?