Jahresarchive: 2014

Geprüfte Mobilität im Alter

Es läßt sich nicht verhindern: Auch Autofahrer werden mit der Zeit älter. Und mit dem Alter beginnt dann der Schwund der Leistungsfähigkeit. Das ist auch der Behörde bekannt, die für den Erhalt des wichtigsten Teils für das menschliche Überleben zuständig ist – der Fahrerlaubnisbehörde.

Hier stellen sich ganz besondere Anforderungen an den Verteidiger, der einen betagten Mandanten vor den Zweifeln dieser Behörde bewahren will. Denn wenn es dort erst einmal zweifelhaft erscheint, daß der Alte noch zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein könnte, geht es ab zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Und deren Ausgang ist bekanntlich eine der größten Unbekannten seit der Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest an den größten existierenden Computer des Universums.

In einem von uns verteidigten Fall ging es um einen relativ überflüssigen Verkehrsunfall, nach dem sich der Mandant spontan – und zwar sehr ungünstig – geäußert hatte. Dem Kundigen war klar, wir reden hier nicht mehr von einem fahrlässigen Verursachen eines Verkehrsunfalls mit (leichtem) Personenschaden (§ 229 StGB), sondern über die Fahrerlaubnis des hoch betagten Mandanten.

Es war nicht ganz einfach, dem freundlichen älteren Herrn klar zu machen, was da auf ihn zukommen wird, wenn er an seiner Altersweisheit festhält. Schlußendlich hat er sich aber erst überreden und dann professionell untersuchen lassen.

Mit einem extrabreiten Grinsen übermittelte uns der Mandant das Untersuchungsergebnis:

Mobilitäts-Check

Das hat er doch selbstverständlich alles schon vorher gewußt!

Aber wir wissen, daß wir mit unserer – ehrkränkenden ;-) – Empfehlung, diesen eigentlich völlig überflüssigen Mobilität-Check zu machen, zum Erhalt seiner Fahrerlaubnis maßgeblich beigetragen haben.

Und dafür hat sich der versöhnte Mandant – unterstützt von seiner besorgten Ehefrau – auch bei uns herzlich bedankt.

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Vorsicht Journalist

Nachdem bereits eine ganze Menge über das Buch des Journalisten geschrieben wurde – und nicht viel Gutes – wollte ich mich dann doch mal selbst davon überzeugen, was der gescheiterte ehemalige Jurist Joachim Wagner über meinen Beruf geschrieben hat.

Wagner- Vorsicht Rechtsanwalt
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Hätte ich allerdings geahnt, daß das Buch eine einzige Bleiwüste mit über 300 Seiten in einer (gefühlten) 2,5 Punkt kleinen Schrift darstellt …

Wagner- Vorsicht Rechtsanwalt-Schriftbild

… hätte ich meinen Jahresurlaub sicher anders geplant.

Ich frage mich, wie die Rezensoren so ein Werk binnen ein, zwei Tagen nach Veröffentlichung soweit durcharbeiten konnten, um darüber schreiben zu können. Aber ich bin ja eben nur einer dieser riskanten Strafverteidiger, kein Rezensent und kein Full-Time-Journalist; deswegen wird es auch etwas dauern, bis ich meinen Sermon zu dem Buch abgeben werde.

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Freundlicher Platzverweis für die Wanne

Leider hat man dem Rosinenbomber am Tempelhofer Flughafen einen Platzverweis erteilt. Seitdem ist der Platz, an dem der Flieger viele Jahre an die Luftbrücke (jpg) erinnerte, verwaist.

Veteran

Damit war dann Platz für einen anderen Veteran:

Veteran2

Heute morgen erfolgte jedoch ein erneuter Platzverweis. Ein freundlicher Polizeibeamter hatte sich die Telefonnummer von der Hecktür der Wanne abgeschrieben und in unserer Kanzlei angerufen. Ab dem 4. Juli werde an der Tempelhofer Freiheit am Columbiadamm ein absolutes Halteverbot eingerichtet.

Das finde ich sehr nett! Statt mit der Rolle anzurücken und spektakulär den Nachkriegsveteran an den Haken zu nehmen, verschafft mir der Beamte – vielleicht ein ehemaliger Wannen-Insasse? – die Gelegenheit zur kostensparendenden und unspektakulären Umsetzung. Vielen und herzlichen Dank!

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Goldiges Amtsgericht

Irgendwie süß, die Faxkennung des kleinen Amtsgerichts, ganz im Westen der Republik.

Wachtmeisterei

Daß man dort die Faxnummer des Anschlusses einträgt, ist zwar üblich; aber eben nicht überall. Man könnte ja auch den Namen des Wachtmeisters dort eintragen.

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Mal wieder im Focus

Nachdem es unsere Kanzlei im vergangenen Jahr bereits unter die

TOP 120 allgemein, TOP 20 im Strafrecht und TOP 5 Strafrecht im Osten

geschafft hat, wie mir der Plauener Strafverteidiger Herbert Posner seinerzeit mitteilte, bahnt sich für dieses Jahr vielleicht eine Wiederholung an.

Soeben aus der Post gefischt:

ImFocus

Es scheint also nicht alles falsch zu sein, was ich hier im vergangenen Jahr gemacht habe. 8-)

Ich bin gespannt auf das Focus-Spezial am 16. September 2014 …

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Alte Züchterweisheit

423387_web_R_B_by_Irene Lehmann_pixelio.deIn einer Agenturmeldung wird berichtet, daß Redaktionen sogenannter Boulevard-„Zeitungen“ den Eingang einer Geldentschädigungsklage bestätigt hätten. Die Straßenjungs reklamieren hämisch die Klageerhebung nur zwei Tage, bevor wesentliche Teile des Anspruchs verjährt wären und mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Gegenstand der Berichterstattung, wegen der sie den Schadensersatz leisten sollen.

Ich kenne mich zwar mit diesem Zivilrecht nicht so genau aus. Aber dort wie im Strafrecht gilt derselbe Grundsatz: Fristen sind dafür da, daß sie (aus-)genutzt werden.

Und daß der Kläger in diesem Fall die Verjährungsfrist dazu genutzt hat, um eine Menge Punkte (meint: reichlich rechtskräftige Entscheidungen zu Persönlichkeits-Rechtsverletzungen) zu sammeln, die er dann bei der Journaille gegen Bares eintauschen wird, davon bin ich überzeugt.

Alte Züchter sehen der Entwicklung auch mit Gelassenheit entgegen: Am Ende werden die Schweine fett.

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Bild: Irene Lehmann / pixelio.de

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USA drohen mit sowjetischen Übeln

Es soll ja Menschen geben, die kein Interesse haben, dieses allgegenwärtige Fußballturnier zu verfolgen. Das geht natürlich denjenigen, die ihren Lebensunterhalt in und mit dem WM-Trubel verdienen müssen, gegen den Strich. Ein amerikanischer Brausehersteller hatte da eine zündende Idee:

Drohung

Mithilfe sowjetischer Panzer versuchen die Amis nun, auch den letzten Fußballmuffel dazu anzuhalten, sich der Fangemeinde anzuschließen, palettenweise Bier in sich hinein zu schütten, bunte Fähnchen zu schwenken und Nationalhymnen zu singen.

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Post aus dem Gaswerk

Der Mandant sitzt in der Untersuchungshaft. Und nutzt dort sein Recht, an mich als seinen Verteidiger Briefe zu schreiben, die nicht von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht kontrolliert werden. Die Post des Mandanten an alle anderen Empfänger liest im Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt, später nach Anklageerhebung dann der Richter. Jedenfalls immer dann, wenn – meist gemeinsam mit dem Erlaß des Haftbefehls – solcherlei Einschränkungen vom Haft- bzw. Ermittlungsrichter nach § 119 StPO angeordnet wurden.

In der vergangenen Woche bekomme ich eine solche „Verteidigerpost“ von meinem Mandanten:

Gasanstalt

Irgend ein ganz komisches Gefühl stellte sich bei mir ein, als ich die Ortsangabe vor dem Datum gelesen habe. Diejenigen, die verantwortlich dafür sind, daß der Knast in einer Straße gebaut wurde, die einen solchen Namen trägt, scheinen über eine nur ganz eingeschränkte Sensibilität zu verfügen. Allein, daß die Bayern ein sonderbares Volk sind, kann der Grund dafür nicht nicht sein.

Ja, es ist mir bekannt, daß „ein Gaswerk eine Anlage zur Herstellung, Speicherung und Bereitstellung von technischen Gasen, insbesondere von solchen für Heiz- und Beleuchtungszwecke„, also eigentlich etwas ganz ziviles ist. Trotzdem: Die Verbindung zwischen einem Ort, an dem Gefangene in Zellen (oder Kammern?) untergebracht sind, und einem Gaswerk, ist beileibe keine glückliche.

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Großes Latinum für Polizeibeamte?

Der Mandant heißt diesmal nicht Wilhelm Brause. Er hat einen Namen, der die Vermutung nahe legen könnte, daß seine Eltern oder Großeltern eine andere Sprache gelernt haben als die deutsche. Diejenigen unter uns, die man im Teenager-Alter im Latein-Unterricht gequält hat, könnten zumindest eine grobe Richtung vorgeben, aus der die Familie des Mandanten nach Mitteleuropa gekommen sein könnten. Da der Name weder eine nennenswerte Anzahl des Buchstabens „ü“ hat, noch mit den Buchstaben „ski“ endet, kommt eine begrenzte Zahl an Herkunftsländern in Betracht, die eher im Süd-/Westen und nicht im Osten Berlins liegen.

Dieser Mensch steht nun im Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Deswegen schreibt die Polizei ihn an und lädt ihn zur Anhörung vor:

Vorladung

Soweit, so üblich. Diesen Textbaustein kann jeder Polizeibeamte und jeder Strafverteidiger auch dann rückwärts singen, wenn man ihn nachts um 3 aus dem Bett holt. Den tieferen Sinn dieser Formulierung und deren Gefährlichkeit versteht allerdings nur derjenige, der sich mit den Methoden und Strukturen eines Ermittlungsverfahrens auskennt. Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind dafür nur eine Einstiegsvoraussetzung.

Es folgen weitere Hinweise, die sicherlich nicht falsch sind, gleichwohl sind sie unvollständig und deswegen – aus Sicht des Beschuldigten – auch gefährlich.

Dolmetscher

Nun könnte man sich fragen, ob es wirklich die Aufgabe der Polizei ist oder die eines Strafverteidigers, den Beschuldigten an dieser Stelle des Verfahrens bereits in allen Einzelheiten über die Rechte und Chancen einer effektiven Strafverteidigung aufzuklären.

Spannend ist allerdings der (vom Polizisten) gelb markierte Teil der Vorladung. Offenbar hat Polizeibeamte, der den Mandanten „anhören“ möchte, eine dunkle Ahnung. Die begründet sich in dem ausländisch klingenden Namen des Mandanten. Was soll der Ermittler also machen?

Wenn der Beschuldigte tatsächlich der deutschen Sprache nicht mächtig ist, wird er im Zweifel diesen Satz nicht verstehen. Also könnte der Beamte auf die Idee kommen, den Text zu übersetzen. Nur in welche Sprache? Der Standort Neukölln legt da erst einmal türkisch oder arabisch nahe, da viele Neuköllner nebenher auch Türken oder Araber sind. Das paßt in diesem Fall aber nicht zu der vermuteten Herkunft des Namens.

Wenn der Polizeibeamte – wie ich – an einem altsprachlichen Gymnasium ausgebildet worden wäre und dann auch noch – anders wie ich – im Lateinunterricht aufgepaßt hätte, hätte er den Satz in die Ursprache des Romanischen übersetzen können. Dann wäre die Chance deutlich größer, daß der Hinweis auch verstanden wird. Aber das kann man von einem gemeinen Polizeibeamten ja nun wirklich nicht erwarten.

Nebenbei: Bereits die Großeltern des Mandanten sind hier in Deutschland geboren und er hätte den Hinweis sicherlich erst Recht nicht verstanden, wenn er in lateinischer Sprache formuliert worden wäre.

Polizeibeamte haben’s wirklich nicht einfach …

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Die Wanne im Parkverbot

Am Nachmittag des 3. Juni rief hier in der Kanzlei ein freundlicher Polizeibeamter an. Wegen der Wanne. Sie stehe im Parkverbot:

Wanne im Parkverbot

So sah das aus. Auf der gesamten Seite der Sonnenallee steht keines der klassischen Schilder, die das Parken verbieten. Deswegen wurde die Wanne – von wem auch immer – dort abgestellt. Auch der vorgeschriebene Abstand zur Einmündung der Anzengruberstraße wurde eingehalten. Trotzdem hing dieser Zettel an der Scheibe:

Wanne im Parkverbot2

Da muß man erstmal drauf kommen, daß man da nicht parken darf.

Der Kontaktbereichsbeamte wollte mir mit seinem Anruf Gelegenheit geben, das gute Stück vor dem Abschleppwagen zu bewahren. Deswegen hat er die Telefonnummer von der Hecktür abgelesen und kurzer Hand hier angerufen. Das nenne ich mal eine Superdienstleistung, für die ich mir hier auch ganz artig bedanke.

Nebenbei:
Auf dem Bild ist alles drauf, um zu erkennen, daß das Abschleppen durchaus in Ordnung gegangen wäre. Wer erkennt den Hinweis auf das Parkverbot und die entsprechende Dunkelnorm?

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