Man kann’s auch übertreiben

LG Berlin Im Namen des VolkesDer Mandant wurde erstinstanzlich verurteilt. Und das, obwohl er unschuldig sei. Er hatte keinen Verteidiger beauftragt … aus eben diesem Grunde. Wenn man unschuldig ist, braucht man keinen Strafverteidiger. Das war seine Ansicht bis kurz vor Urteilsverkündung.

Kurz danach kam er zu mir, und wir haben gemeinsam in der Berufung die Fehler wieder beheben können, die das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft in der ersten Instanz gemacht haben.

Ok, wir hatten auch Glück mit dem Richter. Einer der nicht nur sein Handwerk in Moabit ausübt, sondern auch noch an der Freien Universität als Professor tätig ist. Entsprechend penibel wurde hier die Strafprozeßordnung (StPO) angewandt, so daß es eine Freude war, ihm aus Sicht der Verteidigung bei seiner Vorlesung Prozeßführung zuzuschauen.

An der einen oder anderen Stelle merkte man schon sehr deutlich seine starke Wissenschaftslastigkeit, wo in der sonstigen Moabiter Praxis wesentlich mehr Hemdsärmeligkeit üblich ist. Aber da die StPO die vornehme Aufgabe hat, den Angeklagten vor Übergriffen der Staatswalt zu schützen, war es uns auf der Verteidigerbank nur Recht.

An einer Stelle meine ich aber, übertreibt es der Herr Professor, besonders mit der Umsetzung des Urteils des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. März 2013 und den darin formulierten Transparenz- und Dokumentationspflichten:

Freispruchohneverständigung

Ich kann mir echt wenig Freisprüche vorstellen, die auf einer Verständigung beruhen. 8-)

Anyway, der Freispruch ist rechtskräftig und der Mandant um eine Erfahrung reicher: Gerade Unschuldige brauchen einen Strafverteidiger.

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

7 Antworten auf Man kann’s auch übertreiben

  1. 1
    GiantPanda says:

    Punkt 3 …

    • Danke! crh
  2. 2
    A. Hirsch says:

    Punkt 3 …

    • Danke! crh
  3. 3
    syrcro says:

    Warum nicht. Wenn von mehreren Beteiligten einzelne freigesprochen werden, damit man etwas extralegal aus der Qualifikation der Beteiligung mehrer rauskommt, aber zumindest einfach verurteilen kann?

  4. 4
    jpa2k says:

    Hehe, Prof. Dr. Hoffmann-Holland, oder? Cooler Typ, coole Locken. Bei ihm schrieb ich damals meine propädeutische Seminararbeit im Bereich der Viktimologie.

  5. 5
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Mit Ausnahme von Wilhelm sind alle Mandanten unschuldig, behaupten Marianne und Renate immer wieder.

    Jetzt glaube ich es auch.

  6. 6
  7. 7
    cepag says:

    der Satz im Urteil, dass keine Verständigung stattfand, ist seit ca. 6 Monaten große Mode geworden. In den LG-Bezirken Leipzig (OLG DD) und Halle (OLG NMB) findet sich dieser – oder der gegenläufige – Satz zwischenzeitlich fast in jedem amtsgerichtlichen Urteil.
    Aber im Freispruch ist das natürlich Quatsch. Allenfalls beim „kleinen Freispruch“ (Einstellung gegen volle Kostenlast der Staatskasse) denkbar.