Geschwurbelte Begutachtungstextbausteinverwendung

654180_web_R_K_by_lichtkunst.73_pixelio.deDer Dichter eines großes (ost-)deutschen Begutachtungsunternehmen hat einen neuen Textbaustein entwickelt.

Mit diesem Werk versendet der Dienstleister die Produkte der Gutachtertätigkeit als Anlagen zu eMails in das weltweite Netz. Unter anderem auch zu uns nach Kreuzberg:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übersenden wir Ihnen die in Ihrem Auftrag oder mit der Bitte um Versand an Sie von unserem Hause erstellte Dienstleistung incl. Anlagen.

Ob die Sachverständigengutachten von der gleichen Qualität sind, müssen dann andere beurteilen.

Nebenbei, aber wichtig:
Einen Vorschlag an die Dichter: Bei eMails, die an unsere Kanzlei geschickt werden, kann die Phrase „in Ihrem Auftrag“ ersatzlos gestrichen werden. Unsere Mandanten beauftragen, wenn sie unserem Rat folgen, andere Sachverständige, die nicht im Auftrag von Versicherern arbeiten.

Denn wir vertreten die Ansicht, daß die Höhe des (Unfall-)Schadens nicht von demjenigen geschätzt werden sollte, der den Schaden hinterher auszugleichen hat. Wir arbeiten mit unabhängigen Gutachten zusammen.

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Bild: lichtkunst.73 / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Unfallrecht, Verkehrsunfall, Versicherungsrecht veröffentlicht.

9 Antworten auf Geschwurbelte Begutachtungstextbausteinverwendung

  1. 1
    Gleichstellungsbeauftragter says:

    Das ist Diskriminierung abhängiger Sachverständiger!

  2. 2
    RA Schepers says:

    Die haben kein Gutachten erstellt, sondern eine „Dienstleistung incl. Anlagen“.

    Das ist doch ganz was anderes…

  3. 3
    Martin says:

    Wofür steht in einem solchen Dokument „incl.“ ? Eine Abkürzung von „Inklusive“ kann es ja nicht sein.

  4. 4
    K75 S says:

    Aus der gleichen Sparte stammt dann wohl auch die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einer großen (ost-)deutschen Wohnungsbaugenossenschaft:

    „Es bestehen keinerlei Mietschulden, und die sind immer bezahlt worden“

  5. 5
    Vermieter says:

    @K75 S:
    Klingt komisch, ist aber korrekt. Das Mietverhältnis ist ein wechselseitiges Schuldverhältnis, aus dem der Mieter die Miete schuldet.
    Diese Mietschuld kann und sollte fristgemäss, gerne vorher, beglichen werden.

    Die Aussage des Vermieters ist also: Die Mietschuld ist immer (pünktlich*) bezahlt worden und es besteht aktuell auch Keine.

    * das machte die Sache deutlicher und sicherer.

  6. 6
    K75 S says:

    @Vermieter:
    Ob korrekt oder nicht – es ist eine wunderschöne Stilblüte … genauso wie die zutraulichen Spülkästen, die meinen Mietern gerne nachlaufen.

  7. 7
    Ö-Buff says:

    Hihi … Juristen, die sich über komische Formulierungen (von Technikern) lustig machen, finde ich ja immer zum Piepen. #piep

  8. 8
    Vermieter says:

    „zutraulichen Spülkästen“?
    Nun erzählen Sie schon!

  9. 9
    Daniel says:

    „Wir arbeiten mit unabhängigen Gutachten zusammen. “
    Tatsächlich ;-) ?