Ehrlich eingemauert

Der Mandant ist jetzt (wieder) auf dem konkreten Weg der Besserung. Er litt zur Tatzeit an einer massiven psychiatrische Erkrankung. Deswegen war er schuldunfähig (§ 20 StGB). Und weil er gleichzeitig unter Beweis gestellt hat, imstande zu sein, eine vollbesetzte Neuköllner Eckkneipe binnen kürzester Zeit leer zu räumen, hat man ihn vor ein paar Jahren in ein Krankenhaus des Maßregelvollzug eingewiesen (§ 63 StGB).

Nach langer Zeit und einigen Irrungen und Wirrung steht nun seine Entlassung unter Bewährungsaufsicht an. Die Klinik ist der Ansicht, das würde nicht nur funktionieren, sondern auch, daß weitere Heilungserfolge innerhalb der Unterbringung nicht mehr zu erzielen seien.

Bemerkenswert offen beurteilt der Chefarzt den Zustand seiner Einrichtung, wie sie in der Regel von den Untergebrachten empfunden wird. Aus der an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts adressierte Stellungnahme des Arztes:

Eingemauert

Intramural, also innerhalb der Mauern. Eine erfrischend ehrliche Umschreibung der Zustände in der forensischen Psychiatrie.

Dieser Beitrag wurde unter Knast, Psychiatrie veröffentlicht.

4 Antworten auf Ehrlich eingemauert

  1. 1
    -thh says:

    Ist ja spannend, dass § 21 StGB die _Schuldunfähigkeit_ regelt.

    • Fxd. Thx. crh
  2. 2
    K75 S says:

    Also ICH kann dem Text keinerlei Beschreibung jener intramuralen Zustände entnehmen.

  3. 3
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Aber er, der Mandant, ist doch Künstler.
    Kennt der Chefarzt nicht die Lebensweisheit:
    Talent bricht sich Bahn !?!

  4. 4
    Bert says:

    Intramural bedeutet in der Medizinersprache „im Krankenhaus“ (in Angrenzung zur Tätigkeit privater Arztpraxen).