Der Verteidiger als Cliffhanger

593467_web_R_K_by_daniel stricker_pixelio.deEinen Strafverteidiger, der die Grenzen der Dienstleistung für seinen Mandanten unbeachtet ließ, hat es nun recht heftig erwischt.

Ende 2012 fanden aufmerksame Wachtmeister der Justizvollzugsanstalt Mönchengladbach freundliche (andere Ansichten vertretbar) Mitbringsel bei dem (nun ehemaligen) Kollegen fest: 3 Gramm Heroin.

Mit diesen Betäubungsmitteln wollte er seinem damaligen Mandanten etwas Erleichterung im harten Haftalltag vermitteln. Unentspannte Mithäftlinge hatten den Ex-Anwalt jedoch bei den Wachteln verpfiffen.

Mit dem Fund in der Handtasche haben sich die Wachtmeister natürlich nicht zufrieden gegeben. Heroin macht süchtig nach mehr, deswegen schauten die Ermittler bei dem Strafverteidiger auch zuhause vorbei und wurden dort fündig. In einem Brillen-Etui. Fröhliche weitere 26 Gramm des Entspannungsmittels.

Irgendwo im Hause – wohl nicht in dem Etui und hoffentlich auch nicht in dessen Nähe – fanden die Durchsucher dann auch noch eine Doppellaufpistole. Ich kann mir gut vorstellen, daß dem Durchsuchten angesichts der ihm sicherlich bekannten Strafandrohung für die Heroin-Waffen-Melanche (§ 30a II 2 BtMG: 5 – 15 Jahre) da ernsthaft schwindelig geworden ist.

Das Problem des Kollegen waren „die Frauen„, zu denen er ein paar ungeordnete und wechselnde Verhältnisse hatte, wegen der er sich hat erpressen lassen. Der Mandant und Heroinkonsument verfügte über Insiderkenntnisse aus dem Beziehungskarussell, weil beide gleichermaßen – wenn auch zeitversetzt – eine der Frauen besser als nur vom Sehen kannten.

Mit den Heroinlieferungen in den Knast wollte der Kollege vermeiden, daß die Bettgeschichten der Öffentlichkeit bekannt wurden. Jetzt wurde er in einem öffentlichen Verfahren zu 2 Jahren 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Strafverteidiger, die häufiger im Knast unterwegs sind und sich dort die Wunschzettel ihrer Mandanten anschauen, kennen das Problem. Unabhängige Strafverteidiger widerstehen den Verlockungen und Versprechungen, aber auch den Drohungen ihrer Mandanten.

Der geschilderte Fall dürfte eine herausragende Ausnahme sein. Die Konsequenzen eines entdeckten Heroinschmuggels sind Strafverteidigern bestens bekannt. Aber der Verlust der Unabhängigkeit und die Einbuße der Freiheit von den Interessen des Mandanten beginnt viel niedrigschwelliger. Mal eben hier eine Mitteilung an die Freundin draußen, mal eben dort eine Schachtel Zigaretten, ein bisschen Bargeld oder auch das geschmuggelte Handy.

Wenn man damit einmal angefangen hat, kostet das möglicherweise am Ende dem einen die Streichung von ein paar Vollzugslockerungen, der andere riskiert seine wirtschaftliche Existenz, verliert auf jeden Fall seine ethischen Unabhängigkeit und macht sich zum Cliffhanger. Ich mache mich da lieber vorübergehend (!) unbeliebt bei solchen Anfragen.
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Bild: daniel stricker / pixelio.de

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Eine Antwort auf Der Verteidiger als Cliffhanger

  1. 1
    Denny Crane says:

    Abgesehen von der gelegentlichen Frage, ob man einen Brief mit nach draußen nehmen könne, hat mich in all den Jahren noch nie ein Mandant oder ein Verwandter/Freund/Bekannter/Interessierter gefragt, ob ich etwas in die Anstalt hinein oder aus der Anstalt heraus schmuggeln könnte. Nicht einmal um Zigaretten oder Bargeld werde ich gebeten. Vielleicht sehe ich so aus, als kämen solche Fragen von vornherein nicht so gut bei mir an.

    Mich wundert daher immer wieder, daß andere Anwälte offenbar häufiger mit solchen Anfragen konfrontiert werden oder diesen Bitten sogar nachgeben. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß Kriminalität auch unter Juristen erheblich zunimmt.