Der Nazivergleich des bewaffneten Staatsanwalts

448180_web_R_by_Wolfgang Colditz_pixelio.deIn dem derzeit laufenden Verfahren vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Potsdam verdichten sich die Zweifel an der Geeignetheit des Staatsanwalts zum Führen einer Anklage.

Beschützter Waffenträger mit Robe

Bemerkenswert ist bereits der Umstand, daß Staatsanwalt Alexander Roth wiederholt von Personenschützern ins Gericht begleitet wurde. Wohl weil er befürchtet, daß er von denjenigen, die er angeklagt hat, nicht nur mit Argumenten angegriffen wird. Zudem wird berichtet, daß der Vertreter der Anklage außerhalb des Gerichts bewaffnet herumläuft.

Hier stellt sich für mich die Frage, ob ein persönlich betroffener Ermittler noch zu einer objektiven Arbeit imstande ist. Wenn ich um mein Leben fürchten müßte, hätte für mich jedenfalls das Strafprozeßrecht eine eher untergeordnete Rolle.

Plädoyer mit Nazivergleich

Eben dieser beschützte und bewaffnete Staatsanwalt hat sich in seinem Plädoyer mit der Strategie der Verteidigung auseinander gesetzt.

Gegenstand des Verfahrens ist u.a. ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Danach ist es verboten, rezeptpflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung in den Verkehr zu bringen. Die Verteidiger hatten argumentiert, die Angeklagten hätten die Arzneimittel lediglich beworben, aber eben nicht verkauft.

Diesem Argument begegnete der Dienstwaffenträger in Robe mit einem Nazivergleich:

Mit jener Argumentation hätten sich auch jene herauszuwinden gesucht, welche unter dem Regime der Nationalsozialisten die Züge nur abfertigten, mit denen die Juden ins Konzentrationslager deportiert wurden.

Staatsanwalt Roth stellt – nicht nur nach Ansicht der dortigen Verteidigung – die Strafvorwürfe gegen die angeklagten Webmaster auf die Stufe mit den Verbrechen der Nationalsozialisten.

Erlaubter Nazivergleich

Staatsanwalt Roth wird aber nicht nur von Bodygards beschützt, sondern auch von Oberstaatsanwalt Kurz. Der trug vor, diese Ungeheuerlichkeit sei (nur?) eine böswillige Unterstellung. Er bestätige aber, daß Staatsanwalt Roth einen Vergleich zu denjenigen, welche die Züge angeschoben haben, bemüht habe. „Selbstverständlich“ habe dies aber in keinem Kontext zu den Taten der Angeklagten gestanden, sondern nur (!) Gemeinsamkeiten der Erklärungsmuster dargestellt.

Bestens bekannte Muster

Ein Staatsanwalt, der sich in einer subjektiv empfundenen und vermeintlichen Bedrohungslage auf dieses Niveau begibt, in aller Öffentlichkeit diesen widerwärtigen Vergleich anstellt, der die Deportation und Ermordung von 6 Millionen Juden in den KZs bemüht, um einen Strafantrag gegen ein paar internet-affine Webmaster in einem Cyercrime-Verfahren zu begründen, hat jeglichen Respekt verloren. Und ein Oberstaatsanwalt, der sowas und soeinen auch noch deckt, ist auch nicht viel besser; das Muster ist aber auch bekannt.

§ 11 FeV

Wenn in anderem Zusammenhang Eignungszweifel entstanden sind, wird meist recht flott zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (vulgo: „MPU“ oder „Idiotentest“) gegriffen. Aber das scheint wohl nur für das Führen von Kraftfahrzeugen zu gelten.

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Bild: Wolfgang Colditz / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Cybercrime, Potsdam, Prozeßbericht (www.prozessbericht.de) veröffentlicht.

27 Antworten auf Der Nazivergleich des bewaffneten Staatsanwalts

  1. 1
    doppelfish says:

    Dafür gibt’s doch § 6 WaffG. Damit ist schon so manchem, äh, Kandidaten der Spaß am Schießeisen verdorben worden.

  2. 2
    Staunender says:

    Hat sich nicht der (von der BRD) geschätzte* Richter Freisler auch immer so weit aus dem Fenster gelehnt? Ebenfalls mit Segen und unter Schutz seines (Dienst)Führers?
    Der Herr Roth befindet sich also in guter Tradition deutscher Ankläger.

    Nebenfrage: Wann, genau, sind nochmal die verantwortlichen der Degussa, I.G. Farben& Co. für die Beihilfe bei der Vergasung der Juden angeklagt worden?

    * siehe Witwenpensionsbezüge für die werte Gattin: https://de.wikipedia.org/wiki/Marion_Freisler#Witwenpension

  3. 3
    T.H., RiAG says:

    Nun, eine Bedrohungslage wird kaum geeignet sein, einen Richter oder Staatsanwalt aus dem Verfahren zu nehmen/ zu bringen. Ansonsten dürfte es der einen oder anderen Gruppierung, beispielsweise aus dem Bereich der Zweiradliebhaber, doch allzu leicht fallen, den für ein Verfahren in Betracht kommenden Personalbestand auszudünnen.

    Der Nazi-Vergleich hingegen belegt einmal mehr, dass die Personalreferate der Ministerien doch nicht nur auf die Noten schauen sollten, wenn sie ihre „Bestenauslese“ betreiben. :-( Und das Abwiegeln ist in der Tat nichts Neues, gleichwohl bleibt es vollkommen unverständlich.

  4. 4
    Der wahre T1000 says:

    Die Vergangenheit scheint echt ein Tabuthema zu sein. Keine Chinesen oder Russen zu mögen, ist ok. Keine Sozialhilfeempfänger zu mögen, ist ok. Keine Politiker oder Moslems zu mögen, ist ok. Alles zwar moralisch fragwürdig und intolerant, aber wenig angreifbar. Sobald man jedoch keine Juden mag, ist man ein brauner verabscheungswürdiger Nazi. Dabei muß man, wenn man eine Gruppe nicht leiden kann, ja nicht gleich zu Mord greifen. Ich halte auch nichts vom braunen Pack, aber dieser stumpfe Beißrefelx ist m.E. nach einfach nur dumm.

    Ein Vergleich mit den Helfern in einem Konzentrationslager ist natürlich unglücklich gewählt. Trotzdem kann ich nicht erkennen, warum er unzutreffend sein soll. Nur weil die Straftat ein Andere war? Es ging doch um den Sachverhalt und nicht um die Juden.

    Man kann sich auch künstlich aufregen.

  5. 5
    ct says:

    Der Vergleich liegt sicherlich gehörig neben der Sache.

    Aber der Umstand, dass der Staatsanwalt offenbar Sorge um sein Wohlbefinden hat und sich entsprechend schützt, begründet nun wirklich keinerlei Zweifel an seiner Eignung. Steht denn überhaupt fest, dass diese Sorgen aus dem betreffenden Verfahren stammen? Wäre ja auch denkbar, dass der Verfolger z.B. parallel im größeren Stil mit OK/BtMG-Sachen zu tun hat und deshalb allgemein unter Schutz steht.

  6. 6
    T.H., RiAG says:

    @T1000

    Es gibt wahrhaft genug Möglichkeiten, einem Angeklagten/einem Verteidiger gegenüber zum Ausdruck zu bringen, dass man seine Einwendungen für nicht stichhaltig hält. Und nahezu ebenso viele Wege stehen dem Rechtsmittelgericht zur Verfügung, um dem Instanzrichter klarzumachen, dass die Einwendungen in dem einen oder anderen Fall doch zutreffend sind.

    Da kann man auf Geschmacklosigkeiten jedweder Art ganz gut verzichten.

    Im Übrigen: Wo Fairness und Sachlichkeit sich paaren, kann man den Konfliktverteidiger sparen.

    Ok, mit der Dichterkarriere wird’s definitiv auch nix…. :-D

  7. 7
    Staunender says:

    Aus der Reihe „Reim Dich, oder ich fress Dich“ heute ein Machwerk im Dichterwettstreit mit T.H., RiAG:

    Hat man sonst keine Argumente
    und ist im Job ne lahme Ente
    dann kann man Mangels Besserer mitnichten
    auf geschmacklose Argumente verzichten.
    Denn wo Fairness und Sachlichkeit sich paaren
    stellt ein ein Ankläger so manch ein (Erm.-)Verfahren.
    Aber wenn er nach Karriere geilt
    und weiss, dass im Zweifel sein Cheffe zu Hilfe eilt
    dann ist’s um Fainess schlecht bestellt,
    denn besserer Job ist gleich „mehr Geld“!
    Dann auch mehr Rum sowie mehr Ehr,
    und ein besseres Ranking ganz nebenher.
    Was menschlich aber auch noch zählt,
    ist, wie sozial er sich verhält!
    Denn auch der Konflikverteidiger will leben,
    nach Bekanntheit und nach Fällen streben,
    In Saus und Braus ein Leben führen
    aus Pauschalen und Gerichtsgebühren.
    Was kommt also zum Schluss heraus?
    Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus.

    :D

    P.S. Bitte erkennen Sie die Schöpfungshöhe meines Werkes und sehen von unauthorisierter Verfielfältigung ab ;)

  8. 8
    K75 S says:

    Wenn ich den Beitrag Eingangs richtig verstanden habe, dann ging´s ja nicht um den vollzogenen Handel mit Arzneimitteln, sondern lediglich um deren Bewerbung … quasi ein „So tun als ob“.

    Den Vergleich mit den Helfershelfern des Holocaust finde ich daher nicht nur Geschmacklos zondern auch in höchstem Maße zynisch – denn ein „So tun als ob“ könnte man im Falle der Menschenverachtung der Nazis (bei zugegeben strenger Auslegung) als Leugnung gem. §130 (3) StGB auslegen.

  9. 9
    Lästerer says:

    Nicht zu vergessen § 7 BRAO – Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu versagen,

    5. wenn der Bewerber sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen läßt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben; …

    Eine entsprechende Norm für Staatsanwälte existiert wohl nicht.

  10. 10
    Der wahre T1000 says:

    @K75 S: Genau darum geht es. Die Verteidigung trägt vor, die Sachen wären nur beworben worden, also man hätte nur so getan, als ob man sie verkaufen wolle. Oder man habe es nicht getan, weil es keiner haben wollte, oder oder oder. Und die Staatsanwaltschaft will sinngemäß sagen, dass das Blödsinn ist. Das wäre genauso wie die Ausrede man habe im KZ gar keinen umgebracht, sondern nur Leute aus einem Zug gelassen.

    Mal ganz ehrlich: wer glaubt denn, das die Angeklagten ein riesen Rad mit Werbung und Spam für ein Zeug drehen, und es dann nicht verkaufen? Der springende Punkt wird sein, dass der eigentliche Verkauf zwar stattgefunden hat (was auch alle wissen), aber sich genau dies nicht oder nur schwer nachweisen lässt. Insofern finde ich den Vergleich des StAnw zwar als daneben gegriffen, aber nicht als falsch.

  11. 11
    T.H., RiAG says:

    Der Staunende gar so vortrefflich dichtet,
    dass der Amtsrichter sich trollt und nunmehr Dienst verrichtet.

  12. 12
    Techniker says:

    „Hier stellt sich für mich die Frage, ob ein persönlich betroffener Ermittler noch zu einer objektiven Arbeit imstande ist“

    Was fuer eine boeswillige Unterstellung, der StA sei u.U. nicht objektiv. Das weiss doch wirklich jedes Kind, das Staatsanwaelte zu jeder Zeit objektiv den Sachverhalt betrachten und unter allen Umsteaenden sowohl belastende und entlastende Beweise suchen. Immer. Alle.
    Wie kommen Sie nur auf Idee, daran zu zweifeln..?

  13. 13
    Staunender says:

    @wahrer T1000:
    Soweit ich das Online-Business kenne ist das Ziel mitnichten Verkauf von irgendetwas. Ausser Werbung (Bannerfläche etc.).
    Nach Deiner Argumentation haftete der Spiegel für Printwerbung (und wäre somit verpflichtet, die Zulassung beworbener Arzneimittel zu prüfen), insbesondere aber SPON für Werbebanner.
    Letzteres wird (leider!) bereits durch den Fakt ad absurdum geführt, dass diese Werbeflächen oft an Vermarkter verkauft werden und der Werbeträger (die Site, auf der das Banner angezeigt wird) eventuell noch groben Einfluss auf die Gruppe („bei uns darf nicht für Porno geworben werden“) hat, aber gegen Null Einfluss auf die im Endeffekt angezeigte Werbung. Bester Beweis? Die über Werbebanner ihre Kunden infizierenden rennomierten Webseiten (ein Bsp.: http://www.heise.de/security/meldung/Doubleclick-und-Zedo-lieferten-virenverseuchte-Werbung-aus-2400733.html).

  14. 14
    Joachim Breu says:

    Wie ging eigentlich das Gericht damit um? Ordnungsmittel wegen Ungebühr z.B., § 178 GVG? So eine Sextaner- / Stammtisch- / Primatenaussage halte ich jedenfalls eines Meinungsstreits unter Erwachsenen für unterirdisch.

    Man mag darüber streiten, ob der Terminus „Handel treiben“ schon Produktwerbung umfasst und verbietet – „unselbständige Teilakte des Handeltreibens“, so soll es BGHSt 25, 290 sehen (zitiert nach Patzak). Der Rückgriff auf Beteiligung am Völkermord (§ 6 VStGB) verlässt so was von die sachliche Ebene der Auseinandersetzung, dass man die Dienstvorgesetzten um Entpflichtung dieses StA ersuchen möchte.

  15. 15

    Der Anklagevertreter wollte sich in einem rot-roten Umfeld beliebt machen, in dem Stasi-Ultras in Staatsschutzkommissariaten immer noch ihren Dienst tun ( dürfen ). Für diese ist die BRD der faschistische Kettenhund von Yankee-Imperrialisten.
    In das Panorama passen auch einige noch herumstehende Sowjetkasernen in der näheren Umgebung. Da wird dann die Nazikeule verbal geschwungen, allerdings mit dem Nebeneffekt, dass man darüber nachdenken sollte, wie viele Reichsbahnangehörige ( die RB wurde von der DDR übernommen ) belangt wurden für ihre Taten im Zweiten Weltkrieg. Zwei ? Drei gar ?
    Im antifaschistischen Rechtskampf ist also auch, sagen wir, historische Unkorrektheit kein Dienstvergehen.

    Nazi-Stoff verkauft sich gut, auch wenn er nicht ganz echt ist ( s. die dumme Sache mit den Hitler-Tagebüchern ).

  16. 16
    Erboster says:

    Uuuuh, Arne,

    Dein Weltbild ist aber arg verrutscht (Thank you, Uncle Sam!)!
    Als Ossi muss ich mir ganz sicher nicht von einem Wessi erzählen lassen, wie Entnazifizierung funktionierte.
    Ja, die Russen haben ein paar Nazis vom Gulag verschont und z.B. Raketentechnik machen lassen. Aber ohne Einbürgerung und fürstliche Gehälter. Irgendwo in Kasachstan und sonstwo. Und nur ein paar, nicht Tausende!
    Insbesondere aber ist die DDR nicht von Nazis aufgebaut worden. Es gab niemals ein Ministerpräsidenten-Äquivalent, das gedienter Alt-Nazi war. Die StaSi haben wir aus eigener Kraft aufgebaut (mit Hilfe unserer sowjetischen Freunde), wir brauchten keinen Drecks-Nazi wie Gehlen (BND) dazu! Die Justiz, (auch unsere Verfassung wurde im gegensatz zu Eurer nicht von Alt-Nazis massgeblich beeinflusst!), die Verwaltung, etc. pp. Alles self-built.
    Während die ganze BRD doch vorwiegend von Alt-Nazis auf Nazi-Erbe aufgebaut worden ist (read the f*king history books!)! Als Bollwerk gegen den Kommunismus mit tatkräftiger Unterstützung vor Allem der Amerikaner.

    Und Du hast Die Stirn, über ein paar Reichsbahner diskutieren zu wollen?
    Lies mal das Kommunistenblatt NYTimes: http://www.nytimes.com/2003/02/09/books/truth-and-reconciliation.html

  17. 17
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Im Beitrag Nr. 7 ist von Rum und Ehre die Rede, aber könnte es nicht doch sein, dass RUHM gemeint ist und nicht ein Schnaps für Seefahrer?

  18. 18

    Wenn ich da Verteidiger wäre, würde ich versuchen, mir genehmigen zu lassen, mich durch bewaffnete (natürlich legal) Sicherheitskräfte beschützen zu lassen, weil ein nicht ausschließbar psychisch kranker Staatsanwalt (Verfolgungswahn) aufgeblasene Waffenträger in seinem Schlepptau hat, die schießen könnten, wenn mein Mandant böse schaut. Ich würde einfach nur dafür sorgen wollen, dass meine Jungs schneller schießen als die O-beinigen Staatsanwaltsschützer.

  19. 19
    Staunender says:

    @Verlobte: Ruhm wie Rum mögen zutreffend sein, siehe http://www.gutefrage.net/frage/duerfen-richter-und-staatsanwaelte-waehrend-der-arbeit-oder-in-der-pause-alkohol-trinken , obwohl mn ja dem Wodka die unauffälligste Fahne zuschreibt (je teurer/reiner, desto besser).

    Ansonsten verViel mein Anspruch auf gute Rechtschreibung schon mit der VerFielfältigung :D

  20. 20

    „Und Du hast Die Stirn, über ein paar Reichsbahner diskutieren zu wollen?“
    Nein. Dies hat ein StA getan, dem ich noch nicht begegnet bin, und zwar anlässlich eines Gerichtsverfahrens . Ich wollte nur höflich darauf hinweisen, dass es neben der Sache liegt, wenn man als Staatsanwaltschaft Leute mit Angehörigen der Reichsbahn gleichsetzt, die im Zweiten Weltkrieg
    Transporte abgefertigt haben. Und eben nicht verfolgt wurden. Der Vergleich hinkt also. Er entstammt einer ideologisch oder poitisch bedingten Fehlwahrnehmung ( alle Nazis an die Wand, oder, erst einmal zum Lockermachen ein paar tausend erschießen…von wem stammt das wohl ? ).
    Man könnte das Szenario als sich kreuzende Schatten der Vergangenheit bezeichnen. Diese wirken auf die Gestaltung von Prozessen. Das sowjetisch eingefärbte Szenario in Potsdam
    ( Kasernen, Stasihochschule, Staatsschutz, IM – Akte des MP, Linkspartei in der Regierung, BER 2050 )
    kontrastiert in greller Form mit den Aktivitäten der
    ( hier so genannten ) Walhalla-Fraktion im Bereich Westberlins, welche der Erde entrückt himmlische Beschlüsse auf armselige Winkeladvokaten hinunterrregnen lässt.

  21. 21
    Eigentlich says:

    Bin kein Jurist, deshalb ist die Antwort nicht durch zu gute Gesetz- und Verfahrenskenntnisse beeinflusst:

    Kann ein Staatsanwalt im Falle einer (persönlichen) Bedrohung und darauf folgender persönlicher Betroffenheit nicht mehr objektiv ermitteln?

    Das mag sogar – halbwegs objektiv betrachtet – so sein. Ebenso objektiv betrachtet würde aber darauf folgen: Jeder Angeklagte, der halbwegs glaubwürdig „Ich mach Dich kalt!“ formulieren kann (und das nach Wechsel des Anklagevertreters dann beim nächsten Staatsanwalt weiderholt) wäre dann de facto von der Strafverfolgung freigestellt. Von der etwas professionelleren Variante im Falle von organisierter Kriminalität mal ganz zu schweigen. Ohne jegliche tiefere Rechtskenntnis deshalb meine Meinung: Wenn man die Frage bejahen würde, dann wären die negativen gesellschaftlichen Folgen völlig unverhältnismäßig im Vergleich zu der (aus meiner Sicht) marginalen Minimierung etwaiger Subjektivitätsgefahren…

    Darf ein Staatsanwalt Nazi-Vergleiche anstellen?

    Eigentlich dachte ich, dass sich inzwischen bis in den letzten Winkel unseres Landes herumgesprochen hat, dass man nichts und niemanden mit der NS-Zeit vergleichen darf (selbst aktuelle Nazis können durchaus aggressiv darauf reagieren…). Bei Vergleich droht so gut wie immer eine öffentliche Steinigung (wenn man eine öffentliche Person ist). Wahlweise war der Vergleich unangebracht, die Opfer der NS Zeit werden herabgesetzt, das Opfer des Vergleichs diffamiert, der Vergleich war historisch nicht korrekt oder der Vergleich entblößt den vergleichenden selbst als verkappten Nazi. Gelegentlich treffen auch alle diese Punkte zu. Auch als Nicht-so-richtig-doll-öffentliche Person hätte ein Staatsanwalt das beherzigen können und sollen. Aber: Für mich persönlich hat das anschließende, reflexartige „Draufhauen“ auf den Nazi-Zeit-Vergleicher auch eine eher abstoßende Wirkung – wirkt etwas wie nachtreten…

  22. 22

    Ein interessantes Meinungsspektrum. Der Betroffene
    gilt u.a. als dienstunfähig, als Opportunist mit Karriereinstinkt ( hier ), gar als tragischer Held
    (s.o.) oder Krähe. Paranoid, bewaffnet.

    Befangen ? Abstimmung ?

    Nebenbei: 1992 pöbelte mich in Ostberlin jemand an, ich hätte dort als Wessi nichts zu suchen, und ein
    dunkelhäutiger Türsteher wollte mich in eine Disko in Westberlin nicht hineinlassen, weil ich wie ein Ossi aussähe.

  23. 23
    PC says:

    „weil ich wie ein Ossi aussähe.“
    JAJA, und jetzt kommt er wieder mit der Mitleidstour vom verarmten Landanwalt… :D

    Ad by „political correctness“:
    „dunkelhäutiger Türsteher wollte“ vs. PC („Türsteher wollte“) == RASSIIIIIIST!

  24. 24

    Nachdem ich als Ossi 1992 ( ! ) diskriminiert worden war bin ich weg gegangen und die Disko gibt es sowieso nicht mehr.

    Immerhin kann man nachvollziehen, dass die Prägung durch totalitäre Systeme auch Jahrzehnte nach deren Ende unvermindert anhält. Das führt zu Fehlwahrnehmungen.

  25. 25
    PC says:

    „Nachdem ich als Ossi“
    vs.
    „ein dunkelhäutiger Türsteher wollte mich in eine Disko in Westberlin nicht hineinlassen, weil ich wie ein Ossi aussähe“.

    Ein integrierter Migrationshintergründler wird also wegen *Menschenkenntnis* diskriminiert (er hat Dich ja korrekt identifiziert. Der Nichteinlass war wohl eher Weiseung „von oben“)? Das ist dann wirklich sportlich!

  26. 26

    […] vom „Is­la­mi­schen Staat“ Wa­rum die Ter­ror­zelle so lange un­be­hel­ligt blieb Der Na­zi­ver­gleich des be­waff­ne­ten Staats­an­walts Das ver­trau­li­che Ge­spräch mit dem Ver­tei­di­ger ist un­an­tast­bar Non-legal […]

  27. 27
    Fry says:

    Das wahrhaft Erschreckende am Dritten Reich ist m.E. die Erkenntnis, dass die Nazis eben keine singulären “Monster” waren, sondern Menschen “wie du und ich”. Mit anderen Worten: zu solchen Taten sind viele, vielleicht die meisten “normalen” Menschen fähig. In Anbetracht dieser Erkenntnis wundert mich immer wieder, warum ein Vergleich heute lebender Menschen mit Nazis (also früher lebenden anderen Menschen) gesellschaftlich so geächtet ist. Aber vielleicht ist es ähnlich wie mit Bildern von toten oder verletzten Menschen aus heutigen Kriegen. Diese druckt ebenfalls keine Zeitung. Vermutlich weil wir die Realität gar nicht so gerne erkennen wollen und lieber die Augen verschließen.